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Montag, Oktober 31, 2005

 

Sozialrichter halten Nachbesserungen von Hartz IV für erforderlich

 

Beitrag Nr. 79366 vom 28.10.2005

Auf der 37. Richterwoche des Bundessozialgerichts in Kassel haben Vertreter der Sozialgerichte Nachbesserungen an den Regelungen des SGB II gefordert. Die Richter begründen diese Forderung an den Gesetzgeber mit den Erfahrungen aus dem Bereich der Sozialgerichtsbarkeit in den ersten Monaten der Reform des Arbeitslosenhilfe- und Sozialhilferechts.

Die Sozialrichter beklagen vor allem die pauschale Berechnung des zum 01.01.2005 eingeführten Arbeitslosengeldes II. Das pauschal zu berechnende Arbeitslosengeld II lasse den Leistungsempfängern zu wenig Möglichkeiten, den jeweiligen Bedarf individuell geltend zu machen. Gerade die Individualisierbarkeit der staatlichen Leistung sei jedoch verfassungsrechtlich im Grundsatz der Menschenwürde verankert und daher unverzichtbar. Vor diesem Hintergrund halten die Sozialrichter, wie nunmehr auf der 37. Richterwoche des Bundessozialgerichts in Kassel auch ausdrücklich gefordert, eine Nachbesserung durch den Gesetzgeber für zwingend erforderlich.

Von Vertretern der Sozialgerichtsbarkeit wurde zudem darauf hingewiesen, dass im Rahmen der vor den Sozialgerichten nunmehr ausgetragenen Streitigkeiten auf dem Gebiet des SGB II Probleme im Vordergrund stehen, die zunächst im Vorfeld nicht erwartet worden wären. So spielte die Höhe der Leistungen nach dem SGB II oder die im Vorfeld sehr stark diskutierten Regelungen über die Zumutbarkeit von Arbeit nur eine untergeordnete Rolle. In den gerichtlichen Streitigkeiten seien vielmehr Fragen über die Verfassungsmäßigkeit der gegenseitigen Unterhaltspflichten im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft von überragender Wichtigkeit und Häufigkeit vorzufinden gewesen. Diese Fragestellung hat sich insbesondere bei der nach dem SGB II vorgegebenen unterschiedlichen Behandlung der nichtehelichen Lebensgemeinschaften zwischen Mann und Frau und homosexuellen Partner ergeben.

Dieser Beitrag wurde erstellt von Reinhild Gotzen.

 

http://www.lexonline.info/lexonline2/live/professional/index_0.php?lid=90&productActiveArtnr=14999&xid=79366&link=ar


 

Michael Knuth
Unterm Wulfhorn 1
38855 Wernigerode
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Donnerstag, Oktober 27, 2005

 

Arbeitsloser will nicht zum Amtsarzt - nicht sofort weniger Geld

Kassel (dpa) - Einem Arbeitslosen kann bei der Verweigerung einer amtsärztlichen Untersuchung nicht ohne weiteres das Geld gestrichen werden. Zunächst müsse das Arbeitsamt den Arbeitslosen schriftlich belehren, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Es müsse darauf hinweisen, dass wegen fehlender Mitwirkung der Wegfall des Arbeitslosengeldes drohe. Ein mündlicher Hinweis reiche nicht aus. (AZ.: B 7a/7 AL 102/04 R)

Im verhandelten Fall hatte ein Arbeitsloser aus dem Breisgau (Baden-Württemberg) sowohl eine Untersuchung als auch die Entbindung seines Hausarztes von der Schweigepflicht abgelehnt, um dem Arbeitsamt Einblick in seinen Gesundheitszustand zu geben. Auf die drohende Streichung seines Geldes hatte die Arbeitsagentur nur mündlich hingewiesen.


BSG (AZ.: B 7a/7 AL 102/04 R)
(Meldung vom 27.10.2005)


http://plogworld.cubeproject.de/plog/post/95/1612

Michael Knuth
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Laubfegen im Wald? – „Eine sehr wohl sinnvolle Tätigkeit“

Wernigerode, 27.10.05. Margarethe Kunad staunte nicht schlecht, als sie in der Vorwoche Leute beim Laubfegen gesehen hatte. Nicht auf Straßen oder Plätzen, sondern mitten im Wald. „Ich war in der Himmelpforte unterwegs“, berichtete unsere Leserin. Hier hätten junge Männer mit großen Besen den Wanderweg von Laub befreit. „Was für eine unsinnige Arbeit, zumal der Wind die Blätter immer wieder aufwirbelte“, meinte die Wernigeröderin. Außerdem hätten die Bäume noch ein prächtiges Laubkleid getragen. „Wäre es nicht sinnvoller gewesen, die Arbeiter zum Säubern der Bushaltestellen, anstatt zum Waldfegen einzusetzen?“, fragte Margarethe Kunad.

„Die Arbeit hatte sehr wohl einen sinnvollen Hintergrund“, sagte Barbara Ühre auf Nachfrage der Harzer Volksstimme. Die Leiterin des Arbeitgeberservices bei der Kommunalen Beschäftigungsagentur erläuterte, dass der Weg von Laub und Ästen befreit und so für eine Sportveranstaltung präpariert wurde.

Die Sicherheit für Kinder zu verbessern, war das Ziel“, so Barbara Ühre. Gleichzeitig verwies sie darauf, dass die Männer vorrangig für Pflegearbeiten entlang der Teichufer in der Himmelpforte eingesetzt sind. „Und was sie dort geleistet haben, verdient große Anerkennung.“

Von Regina Urbat (VS)

http://www.volksstimme.de/news/anhalt/wernigerode/show_fullarticle.asp?AID=762465&Region=Wernigerode&Template=FullArticle_kurz&Column=

Kommentar: Nun, dieser Leserin ist etwas sehr merkwürdiges passiert, sie hat des Clements Parasiten und Sozialschmarotzer gesehen. Aber nicht biersaufend auf einer Parkbank oder unter einer Brücke, wie man annehmen sollte, sondern - beim Wald fegen, vielleicht noch auf der Grundlage des 1 Euro Jobs und auf Kosten der Steuerzahler, wenn man den Ausführungen Clements Glauben schenken soll.
Nun, die Leserin kann ja noch froh sein, dass es in unseren Breiten keine frei lebenden Affen gibt, dann hätte man noch eine Heerschar ALG II Empfänger zwangsrekrutieren können, welche die störrischen Biester während des Waldfegens auf die Bäume hätten jagen müssen.
Dass sich Frau Uhre von der KoBa nun nicht sicher ist, ob die Waldwege nun für eine Sportveranstaltung präpariert werden, oder die Sicherheit unserer Kinder als Grund für diese Sinnlosigkeit herhalten muss, versteht sich von selbst.
Mich würde interessieren, was aus dem gefegten Laub und den gesammelten Ästen geworden ist, wenn sie nicht auf Kosten der Stadt für teures Geld auf die Mülldeponie gefahren worden sind, freut sich Gevatter Wind, dass er beim nächsten Blasen wieder Arbeitsplätze für 1 € die Stunde schaffen kann.

Michael Knuth
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Colibri statt Pleitegeier - Die BA und ihr Göttervogel

Die Bundesagentur plant wieder einmal, eine neue Software einzuführen. Colibri heißt das System laut Pressemitteilung. Nun ist es soweit, man will den gläsernen Arbeitslosen haben. Colibri ist das perfekre Werkzeug dafür.
Ein Sachbearbeiter im fernen Bayern kann nun ungehindert und ohne Pause auf meine persönlichen Daten in Wernigerode zugreifen. Wie lange ich arbeitslos bin, welche Bezüge ich empfamgen habe, ja, sogar meine Telefon- und Kontodaten kann der Lederhosenträger abrufen - und sogar bearbeiten, verändern oder löschen.
Bis zum Frühsommer 2006 soll die Software laufen, dass sie sicher die Millionen verschlungen hat, die Herr Clement den ALG II Empfängern unterjubeln wollte, sei hier nur nebenbei erwähnt.

Vielleicht hat man auch Pech und der Göttervogel entwickelt sich doch wieder zum Pleitegeier, wie einst die A2LL - Software, dann weiß man wenigstens, wofür man seine Steuern zahlt und wie sie tatsächlich verschwendet werden.

http://plogworld.cubeproject.de/plog/post/95/1610

Michael Knuth
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Milchmädchenrechnung - oder - Wo Clement seine Millionen geblieben sind

Nun, heute fange ich mal ganz kindgerecht mit meinen brisanten Themen an. Da diese Angelegenheit nicht unbedingt auf Wernigerode umzusetzen ist (oder besser, ich es nicht beweisen könnte), habe ich den Artikel in einer anderen Zeitung veröffentlicht und linke ihn hier nur an.

Auf jeden Fall erzählt ein die Maus hier keine Einzelgeschichte, sondern so wird seit der Wende immer öfter verfahren. Fragt man sich doch, wer nun die Schmarotzer und parasiten sind...

http://plogworld.cubeproject.de/plog/post/95/1609

Michael Knuth
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Mittwoch, Oktober 26, 2005

 

KoBa - Bitte um geringfügige Beschäftigung

Heute habe ich nun einmal versucht, mich offiziell bei der KoBa Wernigerode um eine geringfügige Beschäftigung zu bewerben. Im Zuge des Bevorsteheneden Gerichtstermines erscheint mir diese Vorgehensweise doch recht praktikabel, denn ohne Zuverdienst kann ich weder ab Januar die Mehrkosten für die Wohnung noch einen Umzug in eine andere Wohnung, geschweige denn den Umgang mit meinen Kindern regelmäßig wahrnehmen.

Sollte mir diesbezüglich am Freitag etwas passieren, werde ich gewisse Leute persönlich zivil- und strafrechtlich zur Verantwortung ziehen.

 


Michael Knuth, Unterm Wulfhorn 1

38855 Wernigerode

 

 

Kommunale Beschäftigungsagentur

Kurtstr.13

 

38855 Wernigerode

 

 

 

 

 

04306BG0004556

Vollzug des SGB II

Hier: meine Mitwirkungspflicht

 

Sehr geehrte Frau Langer,

 

ich hatte am 18.10.2005 in meiner Internetzeitung (http://michael-knuth.blogspot.com) über den Verein „Eigeninitiative – Gemeinschaft – Organisation (EGO) berichtet, sicher wird ihnen das bei ihrer Recherche im Internet nicht entgangen sein.

 

Dort wurde von der „Volksstimme“ mitgeteilt, dass zwischen ihrer Behörde, der Kreisverwaltung Wernigerode und diesem Verein eine Zusammenarbeit bestünde.

 

Da ich technisch eigentlich ganz gut versiert bin, vor allen Dingen aber überhaupt die Idee und auch das Arrangement ihrer Behörde ehrlichen Herzens super finde, habe ich besagten Verein kontaktiert.

Gestern nun hatte ich ein erstes Sondierungsgespräch im Beisein einer Zeugin mit einem Herrn Papke. Hier hatte ich den Eindruck, dass er ganz genau weiß, was er will – ich hatte ihm zu verstehen gegeben, dass er in jedem Fall mit meiner Mitarbeit rechnen könnte.

 

Diesbezüglich habe ich heute auch mit dem Vereinsvorsitzenden, Herrn Rainer Franke, per Email Kontakt aufgenommen und respektive meine Unterstützung angeboten.

 

Da ich bei ihrer Behörde seit März 2005 explizit um eine geringfügige Beschäftigung nachsuche, bitte ich ihre Behörde diesbezüglich um Unterstützung bei meinem Vorhaben, entweder in Form einer geringfügigen Beschäftigung, zumindest aber um Übernahme der Fahrtkosten zum Wirkungskreis des Vereines.

 

Ich bringe erhebliche Kenntnisse im Computerbau, wie auch im Umgang mit Büro- und Kommunikationstechnik mit, beherrsche alle Office – Anwendungen fließend, könnte also diesbezüglich aufgrund meiner Schwerbeschädigung zumindest Tätigkeiten in besagten Bereichen ausführen – und bitte diesbezüglich um ihre vollste Unterstützung.

 

Bitte werten sie dieses Schreiben als Antrag und senden sie mir einen rechtsmittelfähigen Bescheid.

 

Mit freundlichen Grüßen

 
Michael Knuth
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StiftungWarentest - Auf Hartz und Nieren

http://plogworld.cubeproject.de/plog/post/95/1604
 
Stiftung Warentest und Finanztest haben 4 400 ALG II Empfänger und zahlreiche Behörden nach ihren Erfahrungen mit Hartz IV befragt. Auch ich hatte an dieser Befragung teilgenommen. Nach Einsicht in die Ergebnisse musste ich feststellen, dass sich das Ergebnis genau mit meinen Erfahrungen deckt.
 
Nach den Testergebnissen zu urteilen, muss ich feststellen, dass die größte Sozialreform Deutschlands tatsächlich zum größten deutschen Millionengrab mutiert ist. Man fragt sich allen Ernstes, was Herr Clement von den ALG II Empfängern will, wenn er sie als Sozialschmarotzer und Parasiten bezeichnet.
 
Mir erscheint es so, dass es sich hier um ein gigantisches Ablenkungsmanöver handelt, um Clements und Schröders Haut zu retten. Frau Merkel hat ein sehr schweres Erbe anzutreten, vor allen Dingen vor dem Hintergrund der geplanten großen Koalition. Was soll werden bei einer Mehrwertsteuer von 18 - 20 %. Davon wird es fünf Millionen Arbeitslosen, die erwartet werden, keinen Deut besser gehen.
 
Meine Prognose ist dahingehend, dass die große Koalition, sollte sie dann zustande kommen, kein Jahr ein regierungsfähiges Parlament stellen kann, dann hat es die Politik geschafft, dass wir an dem Punkt angelangt sind, dass in Deutschland die Demokratie aufhört zu existieren.
 

Michael Knuth
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Elektronischer Rechtsverkehr

Elektronischer Rechtsverkehr

Beim Landessozialgericht Rheinland-Pfalz können von Donnerstag an Klagen per E-Mail eingereicht werden. Damit führt das Mainzer Gericht nach eigenen Angaben als bundesweit erstes Sozialgericht den elektronischen Rechtsverkehr ein. [via Heise Online]

 

Michael Knuth
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Strafantrag Clement - Staatsanwaltschaft klärt zunächst die Immunitätsfrage

Strafantrag gegen Clement:

Staatsanwaltschaft klärt zunächst die Immunitätsfrage


ALG-II-Empfänger gegen Clements Schimpftiraden
20.10.2005

 «Ich kann und will mich nicht
weiter beleidigen lassen»

Von Kyros Alidusti 

„Wir bestätigen den Eingang einer E-Mail mit einer Strafanzeige gegen den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit“ sagt Oberstaatsanwältin Dr. Ina Holznagel von der Staatsanwaltschaft in Dortmund. Anzeige erstattet hat Martin Pausch, von Hartz IV betroffen und stinksauer. „Ich kann und will mich nicht weiter beleidigen lassen“, begründet Pausch seinen juristischen Schritt. „Wenn ein Minister in der Presse und den Medien erklärt, mehr als zehn Prozent der ALG-Empfänger bezögen die Unterstützung zu Unrecht, es werde der Staat abgezockt, bewusst betrogen und mit Falschaussagen eine den Empfängern nicht zustehende Leistung erschlichen, dann ist das nicht hinnehmbar.“ Der Minister habe als öffentliche Person rund 280.000 Menschen als Betrüger und Lügner bezeichnet und als Beweis eine gesetzwidrige Telefonaktion angeführt, so Pausch.

Der Dortmunder ist nicht der einzige, der auf diesem Weg gegen Clement vorgeht. So wurde bereits als Reaktion auf eine Broschüre des Clement-Ministeriums Strafanzeige erstattet. In dem Heft mit dem Titel „Vorrang für die Anständigen - Gegen Missbrauch, 'Abzocke' und Selbstbedienung im Sozialstaat" wird unter anderem das Wort „Parasit“ verwendet. Es heißt es darin außerdem noch: „Natürlich ist es völlig unstatthaft, Begriffe aus dem Tierreich auf Menschen zu übertragen. Schließlich ist Sozialbetrug nicht durch die Natur bestimmt, sondern vom Willen des Einzelnen gesteuert.“ Insgesamt haben sich 80 ALG-II-Empfänger entschieden, Klage einzureichen, und weitere werden folgen, kündigt Pausch an.

Pauschs Strafanzeige ist nun zunächst von der Dortmunder Staatsanwältin an die Staatsanwaltschaft in Berlin weitergeleitet worden. Diese ist für Anzeigen gegen Abgeordnete und Regierungsmitglieder zuständig, und wird nach einer Prüfung erst einmal die Immunitätsfrage klären, so der Pressesprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, Michael Grunwald.

 
http://linkszeitung..de/content/view/3061/51/

 

Michael Knuth
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Dienstag, Oktober 25, 2005

 

Presse-Sonderbericht Nr. 12/04 zum Festakt und zur 36. Richterwoche des Bundessozialgerichts

Bundessozialgericht

Presseinformation

                                                                                                       Sperrfrist: 28. September 2004, 11.00 Uhr

Kassel, den 28. September 2004

Presse-Sonderbericht Nr. 12/04 

zum Festakt und zur 36. Richterwoche des Bundessozialgerichts

 

 

Zur Festveranstaltung anlässlich des 50-jährigen Bestehens des Bundessozialgerichts konnte sein Präsident

Matthias   v o n   W u l f f e n

im Kongress Palais Kassel zahlreiche Ehrengäste begrüßen, unter ihnen den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts   Prof. Dr. Dr. h.c.  Hans Jürgen  P a p i e r ,   die Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung   Ulla  S c h m i d t ,   den Hessischen Ministerpräsidenten   Roland  K o c h   und den Oberbürgermeister der Stadt Kassel   Georg  L e w a n d o w s k i .

Präsident von Wulffen betonte in seiner Begrüßungsrede, dass sich die Sozialgerichtsbarkeit als eigenständige Gerichtsbarkeit in allen drei Instanzen bewährt habe. Sie vermittle dem sozialen Rechtsstaat durch ihre kontrollierende Funktion sein individuell erkennbares Gesicht. Dieser Rolle werde angesichts der Umbrüche in den sozialen Sicherungssystemen noch stärkere Bedeutung zu­kommen.

Die Festansprache hielt   Prof. Dr. Dr. h.c. mult.  Roman  H e r z o g , Bundespräsident a.D.

 

Im Anschluss an den Festakt veranstaltete der Verein der Richter beim Bundessozialgericht eine Podi­umsdiskussion zum Thema "Schlanker Staat, moderne Justiz, Gefahr für die richterliche Unab­hängigkeit?". Unter Moderation des Vereinsvorsitzenden, Richter am Bundessozialgericht Michael Kruschinsky, diskutierten der Vorsitzende Richter am Landessozialgericht Nordrhein-West­falen Hermann Frehse, die Richterin des Bundesverfassungsgerichts Renate Jaeger, die Präsidentin des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen Monika Paulat, der Vorsitzende Richter am Ober­landes­gericht Frankfurt/Main Karl Friedrich Piorreck, der Präsident des Bundessozial­gerichts Matthias von Wulffen und der Ministerialdirektor beim Bundesministerium der Justiz Berndt Netzer.

Die Eröffnungsveranstaltung bildete auch den Auftakt zur diesjährigen 36. Richterwoche des Bundes­sozialgerichts. Sie dauert bis zum 30. September 2004 und steht unter dem Generalthema:

"50 Jahre Bundessozialgericht -

50 Jahre Sozialgerichtsbarkeit".

Die Referenten widmen sich nicht nur der Geschichte der Sozialgerichtsbarkeit (Prof. Dr. Florian Tennstedt, Universität Kassel), sondern berichten auch, wie Gerichtsbarkeiten des Auslands an sozialrechtliche Streitigkeiten herangehen (Prof. Dr. Ulrich Becker, Max-Planck-Institut für auslän­disches und inter­nationales Sozialrecht) und unternehmen einen Versuch, das Sozial­recht und die Sozialgerichtsbar­keit als Wirtschaftsfaktor zu beschreiben (Prof. Dr. Andreas Hänlein, Universität Kassel). Der abschließende Vortrag beleuchtet das Verhältnis der Sozialgerichtsbarkeit zu den Medien (Rechtsanwalt Martin W. Huff, Chef­redakteur der Neuen Juristischen Wochenschrift).

Thesen der Referenten zur Richterwoche

Prof. Dr. Ulrich Becker
Prof. Dr. Florian Tennstedt
Prof. Dr. Andreas Hänlein
Martin W. Huff

Prof. Dr. Ulrich Becker, LL.M. (EHI)
Direktor des Max-Planck-Instituts
für ausländisches und internationales Sozialrecht

 

Sozialgerichtliche Praxis im europäischen Ausland

 I.  Einführung

 II. Grundlegung

1. Eigenheiten des Sozialrechts und deren Bedeutung für die Ausgestaltung der Gerichtsorganisation

2. Allgemeine Anforderungen an die Ausgestaltung der Gerichtsorganisation

3. Zum Zweck und zur Anlage einer rechtsvergleichenden Betrachtung

 

III. Überblick über den Aufbau der Gerichtsorganisationen mit Blick auf die Entscheidung sozialrechtlicher Streitigkeiten

1. Verschiedene Modelle

    a) Eingangsgerichte
    b) Zum Instanzenzug
    c) Analyse

2. Reformen aus jüngerer Zeit

 

IV. Einzelfragen

1. Zur Abgrenzung der Zuständigkeiten

2. Vorverfahren

3. Beteiligung von Laienrichtern

4. Besondere Verfahrensvorschriften

    a) Schutz der Rechtssuchenden
 b) Verbesserung der Erkenntnisgrundlage

V.   Resümee

 

Thesenförmige Zusammenfassung

1. Für die Beantwortung der Frage, ob und warum Besonderheiten des sozialgerichtlichen Rechtsschutzes bestehen, ist als Erklärung zwischen der historisch-institutionellen Ent­wicklung und einer funktionalen Begründung zu unterscheiden. Die letztgenannte gewinnt naturgemäß im Rahmen der aktuellen Reformdebatten besonderes Gewicht. Sachliche Begründungsansätze sind insbesondere die besondere Funktion des materiellen Rechts, dessen Durchsetzung die Gerichtsbarkeit dient, und spezifische Erkenntnisprobleme bei der Feststellung und Bewertung der relevanten Lebenssachverhalte. Hingegen taugen Besonderheiten der verwaltungsorganisatorischen Ausgestaltung und auch der Finanzie­rung von Sozialleistungen als Erklärungsmuster nicht.

2. Sozialgerichtliche Besonderheiten können in drei Differenzierungsstufen unterteilt wer­den: Die Einfügung besonderer Verfahrensvorschriften, die Errichtung besonderer Spruchkör­per und jene besonderer Gerichte. Allgemein kann nur vermutet werden, daß zwischen dem institutionellen Grad der Differenzierung und den Ergebnissen der Recht­sprechung ein Zusammenhang besteht.

3. Die gegen alle oder bestimmte Differenzierungsformen vorgebrachten Gründe sind im wesentlichen die des effizienten Personaleinsatzes, der Einheit der Rechtsordnung sowie der Bürgernähe. Sie sprechen keineswegs zwingend für bestimmte Ausgestaltungen, fin­den sich aber als Argumente auch in anderen europäischen Ländern.

 4. Zur Einordnung und Beurteilung der richterlichen Tätigkeit in sozialrechtlichen Streitig­keiten bedarf es einer Einbeziehung sowohl der normativen Vorgaben (aus dem nationa­len Verfassungsrecht, dem europäischen Gemeinschaftsrecht und der EMRK) als auch einer Berücksichtigung von übergreifenden Systementscheidungen, die aus der nationa­len Rechtsordnung selbst oder zumindest bereichsunspezifischen Überlegungen zur An­lage des Rechtsschutzes folgen.

 5. Im institutionellen Vergleich, also bei der Frage, wer über sozialrechtliche Streitigkeiten richtet, lassen sich verschiedene Modelle voneinander unterscheiden. Sie reichen auf der Ebene der Eingangsgerichte von der Eigenständigkeit der Gerichte über die Verknüpfung mit Arbeitsgerichten bis in die Einbettung in allgemeine Gerichte, im Hinblick auf den In­stanzenzug findet in den weitaus meisten Fällen eine Zusammenfassung der Gerichts­barkeiten auf höherer Ebene statt.

6. Hinsichtlich der Frage, wie entschieden wird, also der verfahrensrechtlichen Aus­gestal­tung, sehen viele Länder Besonderheiten für die Durchführung sozialrechtlicher Ge­richts­verfahren vor. Das reicht von der Beteiligung der Laienrichter über den Schutz Rechts­suchender (Kosten, Beweisführung, Beschleunigung) bis zur Verbesserung der Erkennt­nisgrundlagen (medizinische Fragen).

 7. Insgesamt ergibt sich ein buntes Bild. Wenn es auch richtig ist, daß sich in keinem an­deren europäischen Land eine Ausgestaltung finden läßt, die dem deutschen Modell ent­spricht, fallen bei einer Gesamtbetrachtung aber institutionelle und verfahrensrechtliche Sonderbestimmungen für die Entscheidung sozialrechtlicher Streitigkeiten auf. Offenbar besteht ein gewisser Bedarf für differenzierte Rechtsschutzregelungen, wenn dessen Umsetzung auch unterschiedlich erfolgt.

 

 

Prof. Dr. Florian Tennstedt
Universität Kassel

 

Zur Geschichte der Sozialgerichtsbarkeit

Jubiläen und Gefährdungssituationen liegen bei der Sozialgerichtsbarkeit fast schon tra­ditionell eng beieinander: 1934 (50 Jahre Reichsversicherungsamt - RVA -), 1985 (100 Jahre VO betr. Formen des Verfahrens und des Geschäftsgangs des RVA) und 2004 (50 Jahre Sozialgerichtsbarkeit und 50 Jahre Bundessozialgericht): Versuch der "Machtergreifung" der DAF/NSBO zur Neugestaltung der Sozialversicherung, einheitliche Verwaltungsprozessordnung (Entwurf) und Zusammenlegungsgesetz (Entwurf).

Der jeweilige Anfang sozialgerichtlicher Rechtsprechung ist strittig, man kann aber gut von einem Anfang mit der Spruchtätigkeit der Versicherungsämter und des RVA um 1884/85 sprechen und von einem Neubeginn ("eigentlicher Anfang" nach heutigem Rechtsverständnis) im Jahr 1949 (GG) und 1954 (SGG, BSG). Die grundlegenden Aus­einandersetzungen und heutigen Begriffsbildungen erfolgten im Parlamentarischen Rat, hier wurde die Rechtsprechung zur Dritten Gewalt und eine gegliederte Gerichtsbarkeit eingeführt, die diese Staatsfunktion auszuführen hatte. Führend daran beteiligt waren Walter Strauß, Thomas Dehler und Georg-August Zinn.

Ein besonderes Verfahren zur Legitimation der Arbeiterversicherung und Integration der Arbeiter wie Arbeitgeber war von Anfang an vorgesehen und wurde auch von Bismarck befürwortet: Gerechtigkeit und Billigkeit waren das Motto. Daraus entstand das RVA, das sich bemühte, "eine dem Sinn und Zweck der sozialen Versicherung Rechnung tragende, freiere ‑ der Billigkeit Raum lassende ‑ Gesetzesauslegung zu pflegen" (so in der Fest­schrift von 1934). An diese verpflichtende Tradition der Rechtsprechung des RVA knüpf­ten die Sozialgerichtsbarkeit und insbesondere das Bundessozialgericht seit 1954 be­wusst an. Hier gab es einen Fundus zur Orientierung. Auffallend ist auch eine starke per­sonelle Kontinuität: Elf frühere Mitglieder des RVA wurden Bundesrichter und stellten knapp die Hälfte der ersten Richtergeneration am Bundessozialgericht. Zu ihnen gehörten der erste Präsident Joseph Schneider, Vizepräsident Kurt Brackmann und Senatspräsi­dent Walter Bogs. Inzwischen hat sich demgegenüber eine relativ eigenständige Recht­sprechung des Bundessozialgerichts entwickelt, dazu trugen neben Generationenwech­sel, raschen und zahlreichen Gesetzesänderungen vor allem die Ablösung der RVO durch das SGB und eine mittlerweile stattlich entwickelte Sozialrechtswissenschaft bei. Durch die 2005 beginnende Zuständigkeit für die Klagen zu den Problemfeldern des neuen Arbeitslosengeldes II, des Sozialgeldes und der Sozialhilfe (SGB XII) eröffnen sich neue Aufgaben und Herausforderungen.

Die durch die Sozialgerichte in 50 Jahren insgesamt erledigten Klagen betragen etwa 9 Millionen, alljährlich waren es ursprünglich und sind es nun wieder rd. 300.000. Allein diese quantitativen Angaben verdeutlichen den enormen Anteil der Sozialgerichtsbarkeit an der Auflösung von Rechtskonflikten, von Spannungen zwischen Normerwartungen und Norm, an der Ausweitung und Verdichtung des sozialen Rechtsstaates. Der bisherige Weg war weitgehend ein Weg auf der Grundlage des öffentlichen Rechts ‑ mit der ab­sehbaren Tendenz zu sozialen Regulierungen - statt Regelungen zur sozialen "Anreiche­rung" des Privatrechts und des Steuerrechts. In Zukunft wird die Aufgabe der Sozialge­richtsbarkeit vermutlich unter schwierigeren Verhältnissen und Bedingungen stattfinden als bisher. Dabei haben bereits die Wiedervereinigung und das Zusammenwachsen Europas Aufgaben und Herausforderungen neuer Dimension gebracht. Gerade bei den raschen Änderungsprozessen des sozialstaatlichen Normgefüges in Folge laufender und anstehender Reformen ist eine unabhängige und kompetent-professionell ausgestattete Rechtsprechung nötiger denn je.

 

 

Prof. Dr. Andreas Hänlein
Universität Kassel

 

Die Sozialgerichtsbarkeit als Wirtschaftsfaktor

I. Systematische Thesen
1. Sozialrecht ist - auch - Wirtschaftsrecht. Wo Sozialrecht Wirtschaftsrecht ist, ist Sozial­gerichtsbarkeit Wirtschaftsfaktor.
2. Sozialrecht ist Wirtschaftsrecht, wenn es auf die Regulierung von Märkten zielt (intenti­onales Marktrecht).
3. Sozialrecht ist intentional Wirtschaftsrecht, wo es Märkte sozialer Dienstleistungen re­guliert. Als Leistungserbringerrecht ist Sozialrecht daher Wirtschaftsrecht.
4. Leistungsrecht hat meist vor allem soziale Bedarfslagen im Blick und ist dann nicht in­tentionales Wirtschaftsrecht. Ökonomische Fernwirkungen solcher Regelungen sind nur Rechtsreflexe.
5. Allerdings kann auch Leistungsrecht intentional Marktrecht sein. Dies ist dort der Fall, wo Sozialleistungsrecht die Beeinflussung der Rahmenbedingungen des Arbeits­marktes bezweckt.

 

II. Thesen zum Recht der Weiterbildungsförderung als Marktrecht
1. Das neue Recht der Weiterbildungsförderung ist Wirtschaftsrecht, insofern es auf die Regulierung eines Weiterbildungs- und eines Zertifizierungsmarktes abzielt.
2. Klärungsbedürftig ist etwa die Einordnung der Rechtsbeziehungen zwischen Weiter­bildungsträger und Zertifizierungsstelle. Es werden dort öffentlich-rechtliche Zertifizie­rungsverträge geschlossen. Die Zertifizierung selbst erfolgt durch öffentlich-rechtlichen Vertrag oder durch Verwaltungsakt.

 

III. Thesen zu Hartz IV als Arbeitsmarktrecht
1. Soweit leistungsrechtliche Regelungen des SGB II auf die Immobilien- und Finanz­märkte wirken, handelt es sich um bloße Rechtsreflexe.
2. Die Vorschriften des SGB II über Anreize und Sanktionen zielen auf die Etablierung eines Niedriglohnsektors am Arbeitsmarkt; insofern sind sie intentional Wirtschafts­recht; die Sozialgerichtsbarkeit hat auch diesen ökonomischen Sinn des Gesetzes zu beachten.
 3. Nach dem SGB II müssen auch Beschäftigungen akzeptiert werden, für die weniger als der ortsübliche Lohn gezahlt wird. Einstiegsgeld und Erwerbstätigenfreibetrag sind bei der Beurteilung der Frage zu berücksichtigen, ob ein wichtiger Grund die Pflicht zur Aufnahme einer Beschäftigung entfallen läßt. Umgekehrt besteht bei Niedriglöhnen ein Rechtsanspruch auf Einstiegsgeld.
4. Verfassungsrechtlich brisant wird Hartz IV durch das Zusammentreffen mit dem Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt. 12 Monate Alg I und 2 Jahre befristeter Zuschlag nebst Anreizen und Sanktionen sind keine angemessene Gegenleistung bei langjähriger Zahlung von Beiträgen iHv 6,5 %. An diesem Punkt sollten Sozial- und Verfassungs­gerichtsbarkeit das ökonomische Denken in die Schranken weisen.

 

IV. These zur Notwendigkeit der Sozialgerichtsbarkeit als sozialwirtschaftliche Gerichtsbarkeit

Die Existenzberechtigung der Sozialgerichtsbarkeit als eigenständige Gerichtsbarkeit läßt sich mit deren vielfältigen Erfahrungen als Gerichtsbarkeit sozialwirtschaftlicher Märkte begründen.

 

 

 

Rechtsanwalt Martin W. Huff
Chefredakteur der Neuen Juristischen Wochenschrift

 

Sozialgerichtsbarkeit und Medien

Thesen

1. Die Justiz muss das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit und damit der Medien anerkennen. Dieses Informationsbedürfnis ist insbesondere verankert durch das In­formationsrecht in Art. 5 GG und die daraus hergeleiteten Auskunftsansprüche der Landespressegesetze und der entsprechenden Medienstaatsverträge. Die Justiz hat kein Recht, ihre Ansicht, worüber die Medien zu informieren sind, als Maßstab für ihr Informationsverhalten anzulegen. Worüber berichtet wird, bestimmen zunächst die Medien allein.

 2. Die Justiz sollte die Öffentlichkeitsarbeit nicht nur als reaktive Tätigkeit ansehen, son­dern vielmehr als aktive Möglichkeit, die Stellung und die Bedeutung der Justiz als der dritten Gewalt im demokratischen Rechtsstaat zu beschreiben und zu stärken. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist dies auch Teil des für die Justiz notwendigen "Lobbying der Justiz", die immer wieder zum Spielball der Politikerinteressen wird (z.B. das Bayerische Oberste Landesgericht, das Verwirrspiel um Zuständigkeiten zwischen VG-SG).

3. Die Justiz muss bei ihren Auskünften dabei allerdings die gesetzlichen Schranken (Per­sönlichkeitsrechte, Datenschutz) beachten, gerade wenn es um Ansprüche aus dem persönlichen Umfeld, wie häufig in Sozialgerichtsprozessen, geht. Der Daten­schutz darf schon nicht dazu führen, dass über die rechtlichen Fragen nicht be­richtet wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die entsprechenden Medien­gesetze von einer Auskunftspflicht, die allerdings Einschränkungen kennt, ausgehen. Und nicht davon, so wie das Verständnis gelegentlich noch vorkommt, dass zunächst jede Auskunft verboten ist und das Recht auf eine Antwort nachgewiesen werden muss.

4. Die Sozialgerichtsbarkeit erkennt bisher nicht in vollem Umfang die Bedeutung der aktiven Öffentlichkeitsarbeit. Der Bürger ist viel mehr als oft gesehen an "harten Verbraucherinformationen" interessiert als an Sensationen aus dem Strafrecht oder anderen Bereichen des Rechts.

5. Bei der Information sind die Grundregeln für eine verständliche Unter­richtung der Öffent­lichkeit einzuhalten. Gerade in einem Rechtsgebiet wie dem Sozialrecht ist dies besonders notwendig, weil Bürger und Öffentlichkeit mit den ent­sprechenden Rechts­regeln wenig vertraut sind. Nur so kann dem vom BVerwG gefor­derten Anspruch auf Information der Bevölkerung Rechnung getragen werden. Die "Übersetzungsarbeit" den Medien zu überlassen, widerspricht der zu Recht aus der Verfassung hergeleite­ten Informationspflicht der Justiz.

6. Es muss mehr als bisher anerkannt werden, dass die Öffentlichkeitsarbeit nicht als "Nebentätigkeit" geleistet werden kann. Gerade die oberen Bundesgerichte sollten darüber nachdenken, eine Stelle eines an das Bundesgericht abgeordneten Richters zu schaffen, der zusammen mit den Bundesrichtern für jeweils einige Jahre die Öffent­lichkeitsarbeit betreut (Modell des BVerfG). Bei den Instanzgerichten muss die Diskus­sion um die Entlastung ein Ende haben, es ist eine Entlastung zu gewähren.

7. Bei Gerichtsverhandlungen ist soweit wie möglich im Vorfeld Rundfunk, Fernsehen und Fotografen die Möglichkeit zu geben, die Öffentlichkeit auch durch Bilder zu un­ter­richten. Der Rechtsprechung des BVerfG, das auch den Prozessbeteiligten mit Aus­nahme der Zeugen und des Angeklagten, das "Gefilmt- und Fotografiert-Werden" zu­mutet, ist ausdrücklich zuzustimmen. Gerade im Sozialrecht ist allerdings auf die Be­lange der Parteien besonders Rücksicht zu nehmen (z.B. Verfahren um OEG-Ansprü­che). Das Verbot des § 169 S. 2 GVG ist dagegen aufrecht zu erhalten.

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2004&nr=8593&anz=16&pos=4&Frame=2

 

Michael Knuth
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BGH XII ZR 225/03 und BGH VIII ZR 347/04

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Lieber Herr Knuth,

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Das aktuelle Urteil des Monats:
Berechnungsbasis für Mietminderung: Brutto-Warmmiete

Bei der Berechnung einer Mietminderung ist von der vereinbarten Brutto-Warmmiete auszugehen. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH XII ZR 225/03 und BGH VIII ZR 347/04). Zur Miete, die gemindert werden kann, gehören also die so genannte Grundmiete und die Zahlungen für die kalten Betriebskosten sowie für die Heizkosten. Keine Rolle spielt es, ob Heiz- und Betriebskosten als Pauschale oder als Vorauszahlungen geleistet werden. ...

... das komplette Urteil finden Sie hier

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Informationen und Antworten zu Fragen des Mietrechts
Urteil: Fehlerhafte Betriebskostenabrechnung
Urteil: Normaler Kinderlärm ist kein Kündigungsgrund

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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, 9 A 1469/02 , Beschluss vom 07.10.2005

Wieder einmal habe ich ein für ALG II Empfänger wichtiges Urteil gefunden. Es geht hier um ein kommunales Hausverbot - nicht für den Hilfebedürftigen, sondern für dessen Bevollmächtigten. Man kann also gem. §§ 54/79 ZPO auch in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren als Beistand auftreten, wenn man prozessfähig ist und vom ALG II Empfänger schriftlich bevollmächtigt wird!
 
Das ist für mich eigentlich neu, aber interessant - ob das meine KoBa schon weiß??
 
http://plogworld.cubeproject.de/plog/post/95/1598
 
Permalink:

http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0520020020014699+A

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BA-Chef rechnet mit mehr als 5 Millionen Arbeitslosen

 

Kassel (dpa) - Einen Wiederanstieg der Arbeitslosenzahl auf über fünf Millionen erwartet der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Frank- Jürgen Weise, in einigen Monaten.

Er rechne damit, dass noch in diesem Jahr ein großer Schub älterer Arbeitnehmer in die Arbeitslosigkeit gehe, sagte Weise am Dienstag in Kassel. Etliche große Unternehmen hätten die Freistellung von Mitarbeitern kurz vor Erreichen des Rentenalters angekündigt.

Selbst bei einem Konjunkturaufschwung seien die Aussichten schlecht, die sich verfestigende Langzeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen, sagte Weise. Der Chef der Arbeitsagentur sprach zum Auftakt der Richterwoche am Bundessozialgericht in Kassel.

Im Februar 2005 hatte die Arbeitslosenzahl mit 5,216 Millionen einen Nachkriegsrekord erreicht. Einer der Gründe lag in der veränderten Statistik. Darin wurden nach der Einführung von Hartz IV erstmals auch langzeitarbeitslose Sozialhilfeempfänger aufgeführt. Erst im April dieses Jahres war die Zahl der Erwerbslosen wieder unter fünf Millionen gesunken.

Weise sagte, statt junge Leute mit Milliardenaufwand in Ausbildung und Arbeit zu bringen, sei es besser, dieses Geld in Bildung und eine Förderung der Familien zu investieren. "Ist das Geld wirklich gut investiert bei uns oder wäre es besser investiert, um Schule und Familie aufzurüsten, um das Problem gar nicht erst entstehen zu lassen?" Eine Umstellung der Förderung mit dem Ziel, das Geld dorthin zu bringen, wo es eigentlich gebraucht werde, sei innerhalb eines Übergangszeitraumes von fünf Jahren denkbar. Allein in diesem Jahr gebe die Agentur für Arbeit 6,5 Milliarden Euro für die Eingliederung junger Leute aus.

Bei der Reform der Agentur für Arbeit seien die Mitarbeiter noch nicht ausreichend von dem neuen Kurs überzeugt, sagte Weise. "Der kritischste Punkt ist, ich bin mir noch nicht sicher, ob ich meine Führungskräfte und Mitarbeiter wirklich gewonnen habe".
http://www.fr-aktuell.de/ressorts/nachrichten_und_politik/nachrichten_aktuell/?sid=87a1e097dd8b1155295af38dd36ec5c9&cnt=746500

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BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 1773/03 -, vom 26. September 2005

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

- 1 BvR 1773/03 -

 

In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde

des Herrn S...

 
- Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Professor Dr. Hermann Plagemann und Koll.,
Myliusstraße 15, 60323 Frankfurt am Main -
 

1. unmittelbar gegen

a) das Urteil des Bundessozialgerichts vom 5. Juni 2003 - B 11 AL 67/02 R -,
b) das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 5. Juni 2002 - L 6 AL 1018/01 -,
c) das Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 17. Juli 2001 - S-5/AL-1706/00 -,
d) den Widerspruchsbescheid des Arbeitsamtes Kassel vom 26. Oktober 2000 - 98.6-III122-450873 W 2544/00 -,
e) den Bewilligungsbescheid des Arbeitsamtes Kassel vom 7. September 2000 - III 122-435A450873 -,
 

2. mittelbar gegen

§§ 195, 200, 434 c SGB III

hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch

den Präsidenten Papier
und die Richter Steiner,
Gaier

 

gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 26. September 2005 einstimmig beschlossen:

 

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

 
 
http://plogworld.cubeproject.de/plog/post/95/1596
 

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Stimmungsmache mit Hartz IV

Hier habe ich eine Meldung einer Hamburger Zeitung verlinkt. Wenn die Presse sogar schon merkt, dass Clement auf Kosten der ALG II Empfänger Politik zu machen gedenkt, dann muss doch wohl was Wahres dran sein.
Ich bin gespannt, wann die "Bild" was merkt??

http://plogworld.cubeproject.de/plog/post/95/1595

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Unterstützung für Schulsozialarbeit

25.10.2005 Wernigerode, News:
Unterstützung für Schulsozialarbeit
Tolle Partner im Netzwerk „Schule – Jugendhilfe“


Wernigerode (afi). Der Lions - Club Wernigerode spendete gestern 3 500 Euro für die Schulsozialarbeit in der Ganztagssekundarschule Burgbreite. Mit diesem Geld kann ein Jahr des dreijährigen von Land und Landkreis geförderten Fachkräfteprogramms finanziert werden.

Organisiert werden so Gewaltpräventionsprojekte, Hilfe bei schulischen und familiären Problemen. Schulleiter Wolfgang Kirst und Mario Graf vom Schulförderverein sind zuversichtlich, die geforderten zehn Prozent Eigenanteil aufbringen zu können. Die Abfallwirtschaft Nordharz, die Wernigeröder Wohnungsgenossenschaft, die Gebäude- und Wohnungsgesellschaft sowie die Lehrer der Schule spendeten und weitere Betriebe gehören dem Netzwerk „Schule - Jugendhilfe“ an. Spenden sind dennoch stets willkommen, sagte Christina Schaper vom Schulförderverein. Das Land trägt 70 Prozent und der Landkreis 20 Prozent der Kosten.

„Wir unterstützen hier sehr gern. Es ist wirklich sinnvoll“, sagte Hans-Heinrich Haase-Fricke, Vorstandsmitglied des Lions - Clubs, bei der Spendenübergabe.
(VS)

URL: www.volksstimme.de/artikelanzeige.asp?Artikel=761471

Es tut sich doch was an Wernigerodes Schulen, ich möchte hier ganz herzliche Grüße an den Lions – Club von der „Wernigeröder Allgemeinen“ übermitteln. Dieses Geld ist zur Vermeidung von Gewalt an unseren Schulen wirklich sinnvoll und zukunftsträchtig angelegt.
Bleibt nur zu hoffen, dass sich der Landkreis bei der Hilfe zu schulischen und familiären Problemen genauso stark macht wie der Lions – Club und die hier genannten privatwirtschaftlichen Unternehmen.

MK (WA)

Montag, Oktober 24, 2005

 

Rückmeldung auf einen meiner Artikel

Ich hatte am 18.10 hier über ein Projekt berichtet, bei welchem Elektrogeräte für Bedürfrtige auf den Phillipinen repariert werden (http://michael-knuth.blogspot.com/2005/10/harzer-reparieren-gerte-fr-bedrftige.html).
Heute habe ich Rückmeldung bekommen, dass ein solches Projekt auch für ALG II Empfänger anberaumt werden soll. Weiterhin ist nach Aussage meines Gesprächspartners eine Tafel für Hilfebedürftige in Planung.
Ich bin für morgen zu einem Gespräch eingeladen worden und bin schon sehr gespannt. Ich werde dann morgen weiter berichten.

MK (WA)

 

BA beruft sich auf Mitwirkungspflicht

BA beruft sich auf "Mitwirkungspflicht"    
24.10.2005  
Bundesagentur will verschärft die telefonische Erreichbarkeit von «Hartz-IV»-Empfängern kontrollieren

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) will die Kontrollen von Beziehern des Arbeitslosengeldes II verstärken. Eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums kündigte in Berlin an, dass die seit Juli laufenden stichprobenartigen Telefonate zur Erreichbarkeit der Leistungsempfänger ausgeweitet werden sollen. Die Sprecherin verwies darauf, dass eine «große Anzahl» von «Hartz IV»-Empfängern bei den bisherigen Telefonaten durch Call Center der Bundesagentur nicht erreichbar gewesen sei.

Zwar sei dies noch kein Hinweis auf Leistungsmissbrauch. Jedoch erinnerte die Sprecherin daran, dass die Leistungsempfänger auch eine Mitwirkungspflicht hätten. Dazu gehöre, für Rückfragen der BA zur Verfügung zu stehen. Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) hatte am Wochenende eine Missbrauchsquote von mindestens zehn Prozent beim Arbeitslosengeld II genannt.

Der stellvertretende Verwaltungsratsvorsitzende der BA, Peter Clever, hatte am Morgen im Deutschlandfunk betont, die Bundesagentur habe bei 390 000 Anrufen 170 000 Menschen nicht erreicht. «Da muss also wirklich nur ein sehr Naiver glauben, dass alle diese 170 000 gerade in Vorstellungsgesprächen waren», sagte Clever, der für die Arbeitgeberseite im BA-Verwaltungsrat sitzt.

Leider bin ich mit Herrn Clever nicht einer Meinung, kann man bei 331 bzw. 349 EUR eigentlich die Grundgebühren für ein Telefon bestreiten. Ist ein Arbeitsloser tatsächlich verpflichtet, einem Call Center zur Verfügung stehen?

Ich für meinen Teil gehe weiterhin nicht ans Telefon, wenn eine unbekannte oder gar keine Rufnummer angezeigt wird. Mitwirkungspflicht besteht für beide Seiten, hier habe ich meinen Part lange übererfüllt.

MK (WA)

Freitag, Oktober 21, 2005

 

KoBa - Verzögerung auch bei den Umgangskosten

Heute habe ich mal wieder Post von der KoBa bekommen. Das Schreiben hänge ich hier wieder an. Im Vorfeld ist Folgendes passiert: Ich hatte doch eine Ablehnung zu meinem Antrag auf Umgangskosten bekommen (http://michael-knuth.blogspot.com/2005/10/koba-umgangskosten-abgelehnt-alles-zum.html).

Wie man mich doch kennt, hatte ich daraufhin Widerspruch eingelegt (http://michael-knuth.blogspot.com/2005/10/koba-widerspruch-zum-bescheid.html). Man schrieb mir in besagtem Ablehnungsbescheid Folgendes: „Aus diesem Grund habe ich Ihren Antrag zuständigkeitshalber an das Jugend- und Sozialamt des Landkreises Wernigerode abgegeben. Hier wird Ihr Antrag im Rahmen des SGB XII geprüft.“ 

Zunächst erschien mir die Sache wie ein Bluff, aber schon am nächsten Tag bekam ich Post vom Sozialamt, ein Antrag auf Leistungen nach § 73 SGB XII, dazu eine ellenlange Liste mit Unterlagen, die zur Bearbeitung benötigt würden.

Ich war ein wenig verwundert, lagen doch alle geforderten Unterlagen bereits in der Akte bei der KoBa, also habe ich einmal beim Sozialamt nachgefragt.

Nun, die Sachbearbeiterin war recht freundlich, teilte mir aber mit, dass man so ungefähr mit der KoBa im Klinsch lag und sie deshalb aus datenrechtlichen Gründen die Unterlagen nicht von der KoBa bekommen könne. Weiterhin gab man als Begründung an, meine Akte würde sich in dieser Sache in der Widerspruchsstelle befinden.

Was solls, ich habe das Problem Datenschutz dann auf meine Weise gelöst, ich schätze, dass die Unterlagen heute beim Sozialamt angekommen sind

Aber man muss sich die Sache einmal vorstellen, ich sollte die ganzen Unterlagen noch einmal auf meine Kosten kopieren, obwohl sich die Sachbearbeiterinnen der KoBa und des Sozialamtes in einem Gebäude auf einer Etage befinden. Dies ist wieder ein anschauliches Beispiel, welchen Stellenwert die Kunden der KoBa bei deren Sachbearbeitern einnehmen. Bei der Antragstellung soll man möglichst die Hosen runterlassen, aber ein stinknormaler Datenabgleich auf einer Etage funktioniert nicht, stellt sich für mich die Frage, wie die Arge in Halberstadt an meine persönlichen Daten gekommen ist, sichewr wurden sie auch von meiner Exfrau erpresst, wie ihre Daten von mir erpresst worden sind. 

 

LANDKREIS WERNIGERODE

Eigenbetrieb Kommunale

Beschäftigungsagentur

Postfach 10 1361

38843 Wernigerode

 

Herrn

Michael Knuth

Unterm Wulfhorn 01

38855 Wernigerode

 

Mein Zeichen: W 1522/05

Datum       :  19.10.05

 

Ihr Widerspruch vom 18.10.05 gegen Ablehnung Umgangskosten

 

Sehr geehrter Herr Knuth,

hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Widerspruchs in obiger Angelegenheit am 18.10.05. Auf Grund der großen Anzahl von Widersprüchen kommt es leider zu Bearbeitungsverzögerungen.

Des weiteren möchte ich noch einmal unabhängig von der Widerspruchsbearbeitung darauf hinweisen, dass Ihr Antrag auf Übernahme von Umgangskosten, nach Weiterleitung an die zuständige Stelle vom Sozialamt Wernigerode geprüft und beschieden wird. Wie Sie selbst in Ihrem Antrag dargelegt hatten, richtet sich der Anspruch nach dem SGB XII. Diesbezüglich ist der Leistungsträger nach dem SGB XII, nämlich hier das Sozialamt Wernigerode zuständig.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Langer

 

Michael Knuth
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Undichte Stelle

Undichte Stelle

Die Pressefreiheit braucht investigative Journalisten

Von Martin Klingst 

 Auf dem Tisch des neuen Bundestagspräsidenten Norbert Lammert könnte schon bald ein schwieriger Fall landen: Die Berliner Staatsanwaltschaft begehrt seine Ermächtigung für eine heikle Strafverfolgung. Sie will gegen einen (bislang) unbekannten Mitarbeiter des Bundestags wegen Verletzung eines Dienstgeheimnisses ermitteln – und gleichzeitig gegen den Journalisten Bruno Schirra wegen Anstiftung oder Beihilfe zu dieser Verletzung. Lammerts Entscheidung ist deshalb so kritisch, weil die Justizaktion die vom Grundgesetz geschützte Pressefreiheit bedrohen kann.

Zum Fall: Auf der Suche nach einer undichten Stelle im Bundeskriminalamt (Schirra hatte in einem Artikel über den Topterroristen al-Sarqawi aus einem als vertraulich eingestuften BKA-Bericht zitiert) hatten die Staatsanwälte in Schirras Wohnhaus mehr als hundert Aktenordner beschlagnahmt. Darunter allerdings auch solche, die völlig andere Recherchen betreffen – nämlich zu Panzergeschäften, illegalen Parteispenden und dem Verkauf der Leuna-Raffinerie unter Helmut Kohl. Es heißt, die Staatsanwälte seien dabei auf geheime Papiere des Bundessicherheitsrats und aus dem Parteispenden-Untersuchungsausschuss gestoßen. Inspiriert von diesem angeblichen Zufallsfund, möchten die Ermittler flugs ein zweites Verfahren gegen Schirra wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat eröffnen.

Zur Erinnerung: Jahrelang lastete auf der Ära Kohl der schwere Verdacht, Entscheidungen der damaligen Regierung seien käuflich gewesen und Unterlagen darüber vernichtet worden. Auch wenn der Verdacht nicht völlig ausgeräumt wurde – gerichtsfest erhärtet werden konnte er nicht. An der Aufklärung der vermuteten Regierungskriminalität beteiligten sich viele Journalisten – unter ihnen Bruno Schirra, der damals für die ZEIT schrieb.

Um Licht ins Dunkel zu bringen, braucht man investigative Journalisten, die Zeugen und Dokumente auftreiben. Die Grundregel besagt: Je wichtiger die Informationen, desto gefährdeter die Informanten. Sie geraten leicht in Konflikt mit den Treuepflichten gegenüber ihrem Arbeitgeber. Darum bedeutet Pressefreiheit auch Quellenschutz, also Schweigerecht. Der investigative Journalist hat allerdings eine verletzliche Stelle: Er darf nicht (wörtlich) aus Akten zitieren, die bereits Teil eines Ermittlungsverfahrens sind. Und er darf sich nicht der Beihilfe zum Geheimnisverrat verdächtig machen. Denn sobald er selbst beschuldigt wird, darf er zwar weiterhin schweigen. Aber jetzt kann sich die Justiz seiner Akten bemächtigen, damit das Zeugnisverweigerungsrecht der Journalisten umgehen – und sich so durch die Hintertür den Weg zum geheimen Informanten bahnen. Die Vermutung, der Journalist habe mit dem Geheimnisverräter gemeinsame Sache gemacht, lässt sich seit jeher leicht konstruieren.

Im Fall der beschlagnahmten Akten in Sachen Leuna & Co schießt die Justiz weit übers Ziel hinaus und gefährdet die Pressefreiheit. Entweder der Berliner Ermittlungsrichter, der zunächst die Beschlagnahme bestätigen muss, zeigt den Staatsanwälten die Rote Karte. Oder der neue Bundestagspräsident verweigert die Genehmigung. Am besten aber wäre, der Bundestag änderte endlich die Gesetze und stärkte den Quellenschutz – so wie es jetzt FDP und Grüne fordern.


http://www.zeit.de/2005/43/Doppelglosse


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Experten beraten in Nürnberg über Einsatz einheimischer Erntehelfer

Presseinformation der Bundesagentur für Arbeit vom 21. Oktober 2005

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Förderung der Saisonbeschäftigung in der Landwirtschaft:
 
Experten beraten in Nürnberg über Einsatz einheimischer Erntehelfer

Heute (21.10.2005) beraten Experten der Bundesagentur für Arbeit
(BA), der Arbeitsgemeinschaften zur Betreuung der Arbeitslosengeld
II-Bezieher und der Arbeitsagenturen sowie von Verbänden und
Ministerien in Nürnberg über Möglichkeiten, mehr einheimische
Arbeitnehmer für Saisontätigkeiten in der Landwirtschaft zu
gewinnen.

In der Landwirtschaft werden alljährlich mehrere hunderttausend
Saisonkräfte benötigt. Hier gibt es ein durchaus beachtliches
Beschäftigungspotenzial für deutsche Arbeitslose. Sie könnten durch
derartige befristete Tätigkeiten zumindest vorübergehend ihre
Arbeitslosigkeit beenden und weniger staatliche Unterstützung
benötigen. Für die Gesellschaft würden die Aufwendungen an
Sozialleistungen verringert, landwirtschaftliche Betriebe könnten
administrativen Aufwand im Anwerbe- und Arbeitserlaubnisverfahren
einsparen, der beim Einsatz ausländischer Arbeitskräfte entsteht.

Dieses Beschäftigungspotenzial soll über einen längeren Zeitraum
schrittweise ausgeschöpft werden. Das wird nur gelingen, wenn
einerseits Agenturen für Arbeit und Arbeitsgemeinschaften von
Beginn an eng mit den Arbeitgebern zusammenarbeiten und
andererseits Bereitschaft und Voraussetzungen von Arbeitslosen
rechtzeitig abgeklärt werden. Ziel der heutigen Tagung ist es, Wege
zur Verbesserung des qualitativen Angebotes einheimischer
Arbeitnehmer zur erarbeiten und Arbeitgeber hiervon zu überzeugen.
Die Aktivitäten werden zunächst auf die Regionen mit einem
besonders hohen Anteil ausländischer Saisonarbeitnehmer
konzentriert. Bereits frühzeitig sollen diejenigen Arbeitslosen
angesprochen werden, die Interesse an Saisontätigkeiten bekunden
und - falls erforderlich - in möglichst betriebsnahen
Fördermaßnahmen auf künftige Tätigkeiten vorbereitet werden.
Hierbei wird auf die guten Erfahrungen in einzelnen Regionen
zurückgegriffen. Wichtig ist dabei die enge Zusammenarbeit mit
Arbeit
gebern vor Ort. Nur durch die Vermittlung motivierter und
leistungsbereiter Arbeitnehmer kann es gelingen, Vorurteile
abzubauen und schrittweise Veränderungen einzuleiten.

Zur Unterstützung der Vermittlung einheimischer Arbeitnehmer in
Saisonbeschäftigungen in der Landwirtschaft können auch
Förderinstrumente genutzt werden: im Vorfeld der Arbeitsaufnahme
vor allem betriebliche Trainingsmaßnahmen sowie die Gewährung von
Aufwandsentschädigungen analog zur bisherigen Arbeitnehmerhilfe.

"Ich bin davon überzeugt, dass es uns gemeinsam gelingen wird, in
den nächsten Jahren schrittweise immer mehr einheimische
Arbeitnehmer für die Saisonbeschäftigung zu gewinnen und die
Arbeitgeber durch qualitative Vorauswahl von der Einstellung
hiesiger Kräfte zu überzeugen. Der erste Schritt ist jetzt getan",
betonte Vorstandsmitglied Alt zu Beginn der Fachtagung.

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Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter
http://www.arbeitsagentur.de/vam/?content=/content/supertemplates/Content.jsp&navId=219
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Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:

Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:
zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

 

Michael Knuth
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Kreisausschuss plädiert für Fusion zum 1. Juli 2006 - Drei Kreise, ein Gesundheitsamt

Wernigerode. Das Tauziehen um den Kreissitz ist zwar noch nicht ausgestanden. Einigkeit scheint allerdings zur Bildung eines gemeinsamen Gesundheitsamtes zu bestehen.

Wernigerodes Kreisausschuss empfahl am Mittwochabend die Fusion der drei Behörden zum 1. Juli 2006 einstimmig für einen Beschluss durch den Kreistag.

Amtsärztin Dr. Heike Christiansen und Ordnungsdezernent Bernhard Petzold hatten das Gremium zuvor über den Stand der Vorbereitungen informiert. Nach Darstellung der Medizinerin plagen ihre Quedlinburger Kollegen bereits seit Jahren Sorgen wegen fehlender Mitarbeiter. Halberstadts Amtsärztin Dr. Hanna Spiller wird zudem im kommenden Sommer in den Vorruhestand verabschiedet. Christiansen: „Der Landkreis Wernigerode ist personell nicht in der Lage, die Defi zite anderer auszugleichen.“ Und: „Wir versuchen, einen gemeinsamen Stellenplan zu erarbeiten.“ Für Aussagen, wie das Konstrukt nachher funktionieren soll, ist es allerdings noch zu früh. Erschwerend kommt hinzu, dass jedes Amt auch spezielle Aufgaben erfüllen muss. In Wernigerode z. B. gehört die Betreuung der Kommunalen Beschäftigungsagentur dazu. Die Halberstädter kümmern sich hingegen um die Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Sachsen-Anhalt.

Laut Bernhard Petzold wird inoffiziell bereits seit einem Jahr an der Vereinigung gefeilt. Inzwischen liegt der siebente Entwurf für eine Zweckvereinbarung vor. Sie soll zunächst für ein Jahr gelten. Trotz aller Schwierigkeiten zeigte sich der Dezernent optimistisch, pünktlich zum Ziel zu gelangen.

Eine Entscheidung, wo sich das gemeinsame Gesundheitsamt ansiedeln soll, gibt es nach Angaben von Landrat Dr. Michael Ermrich noch nicht. Halberstadts Vize-Landrat Hans-Dieter Sturm hatte allerdings bereits am 21. September auf Volksstimme-Nachfrage erklärt: „In Wernigerode.“

Von Ingmar Mehlhose   (VS)

 

http://www.volksstimme.de/news/anhalt/wernigerode/show_fullarticle.asp?AID=759946&Region=Wernigerode&Template=FullArticle_kurz&Column=  
 
 
 
Kommentar: Man sollte eigentlich meinen, das jedes Gesundheitsamt in seinem eigenen Kreis genug zu tun hat. Es wird ja hier ausgiebig die Problematik eines jeden Landkreises dargestellt. Wieso gibt es aber fehlende Mitarbeiter ? Liegt es vielleicht an der schlechten Bezahlung? Diese Fragen können die Amtsärzte nur für sich selbst beantworten.
Für die Bevölkerung hingegen wird die Fusion ein Dilemma, viele Fahrtkosten, Porto- und Telefonkosten, wie auch erheblicher Zeitaufwand wegen langer Fahrtstrecken wird diese Fusion für den Bürger zur Folge haben. Dass die Kommunale Beschäftigungsagentur hier mit involviert ist, kennt man ja schon aus den Zeiten des Arbeitsamtes.
Welche finanziellen Belastungen nun zusätzlich auf die ARGES in Halberstadt und Quedliburg zukommen, steht noch in den Sternen - aber so werden Millionenlöcher konstruiert.

Michael Knuth
WEB: http://zeitung.michael-knuth.de

 

Donnerstag, Oktober 20, 2005

 

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Wolfgang Clement wegen Volksverhetzung

Ja, es ist tatsächlich wahr, gegen Herrn Clement wird ermittelt. Aber jeder kennt ja die Weisheit von den Krähen...
 
http://bloggnjus.blogg.de/eintrag.php?id=609


Michael Knuth
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KoBa - Meine Stellungnahme

Nun, eine Woche vor meinem Gerichtstermin habe ich noch einmal eine Stellungnahme zum Schreiben der KoBa an das Gericht vom 22.09.05 verfasst (ich berichtete unter: http://michael-knuth.blogspot.com/2005/09/koba-wernigerode-das-heutige-eigentor.html.
Ich bin nun einmal gespannt, wie sich die Sache am kommenden Freitag entwickelt, verliert die KoBa, wird sicher Widerspruch eingelegt, verliere ich, wird auch Widerspruch eingelegt. Ich hege die arge Vermutung, dass die Sache in keinem Fall in Magdeburg beendet werden wird, denn die Fronten scheinen mir doch sehr verhärtet.
Ich mache in jedem Fall keinen Rückzieher, weil ich es nicht einsehe, dass meine Kinder wegen eines wiehernden Amtsschimmels ihre Kinderzimmer verlieren.
Das Grundgesetz ist in jedem Fall auf meiner Seite (Art. 6), ich habe entsprechende Urteile des Bundesverfassungsgerichtes, daran kann sich die KoBa die Zähne ausbeißen.
In Sachen Umgangskosten gibt es ja auch Neuigkeiten, aber dazu schreibe ich gesondert.




Michael Knuth, Unterm Wulfhorn 1
38855 Wernigerode


Sozialgericht Magdeburg
Liebknechtstr.65 - 91 Haus 1

39110 Magdeburg





S 28 AS 543/05 ER

Sehr geehrte Damen und Herren,

in dem Rechtsstreit

Michael Knuth./.Landkreis Wernigerode

Nimmt der Kläger zum Schriftsatz der Beklagten wie folgt Stellung:

Die Beklagte bestätigt gewissermaßen in ihrem Schreiben nur die Aussagen des Klägers, dass seine Rücknahme der Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz beim Gerichtstermin schändlich zu seinem Nachteil missbraucht worden sind.

Somit ist zumindest für den Kläger ein Anordnungsgrund und ein Anordnungsanspruch ersichtlich.

Es kann hier tatsächlich keine grobe Fahrlässigkeit des Klägers bei seinen Angaben zur Antragstellung festgestellt werden, sondern eher grobe Nachlässigkeit bei der Prüfung der Angaben des Klägers durch die Beklagte.
Hier wird noch einmal darauf hingewiesen, dass sich die Kinder des Klägers hier nicht im Zuge einer Umgangsregelung aufhalten, sondern polizeilich angemeldet sind, da der Kläger ein Sorgerecht für die Kinder hat und hatte.

Diesbezüglich verweist der Kläger auf eine Entscheidung des Sozialgerichtes Leipzig vom 01.06.2005, AZ: S 14 AS 118/05 ER, welche eindeutig feststellt: Kinder, die zwischen den jeweiligen Elternteilen pendeln, haben anteilige Ansprüche auf SGB II Leistungen.

Dies wusste auch die Beklagte, es unterblieb hier aber eine Beratung dahingehend, dass der Kläger diese gem. § 73 SGB XII beim Jugend- und Sozialamt hätte beantragen können.
Hier bekam der Kläger weder einen Hinweis bei der ersten Antragstellung zum ALG II, noch bei der Bescheidung über die Rückzahlung zuviel geleisteter Bezüge, noch bei der Neubescheidung des ALG II.

Eine Entscheidung des Gerichtes im Sinne der Beklagten auf Rückzahlung zuviel geleisteter Bezüge stellt für den Kläger wie auch dessen Kinder eine unbillige Härte dar.

Zum Hauptsachverfahren S 28 AS 353/05 schreibt die Beklagte, dass der Kläger keinen erheblichen neuen Vortrag dargelegt hätte.
Der Kläger ist hier der festen Überzeugung, dass einzig und allein das Gericht darüber zu befinden hat, dass die Klägerin das Gericht offensichtlich belogen hat, scheint doch wohl von Klägerseite ausreichend bewiesen. Hier kann sogar eine Originalmail mit entsprechenden Wohnungsangeboten als Beweis dargestellt werden.

Von Seiten der Beklagten ist bisher dem Kläger noch nicht ein einziges Wohnungsangebot gemacht worden, hier beruft man sich wieder fälschlicherweise auf die mangelnde Mitwirkungspflicht.
Durch die Beklagte ist auch noch keinerlei Mitteilung weder an das Gericht noch an den Kläger selbst ergangen, wie genau das SGB II den Begriff angemessen definiert.
Deshalb plädiert der Kläger in diesem Fall auf Strittige Rechtshängigkeit, welche nicht zu seinem Nachteil ausgelegt werden kann.
Entsprechende Zahlen zur Angemessenheit hat der Kläger wohl ausreichend widerlegt.

Die Beklagte hat dem Kläger seit 01/05 nicht einmal die Heizkosten in voller Höhe bezahlt. Der Kläger hat monatliche Heizkosten in Höhe von 91 Euro, gezahlt werden von der Beklagten aber nur monatlich 72,61 Euro.
Man nimmt hier an, dass 0,80 €/qm für einen ALG II Empfänger als angemessen gelten. Dies erscheint dem Kläger unglaubwürdig, denn im Nachbarkreis, bei der ARGE Halberstadt, gelten 2,00 €/qm (Angaben des Landratsamtes Halberstadt auf der Webseite des MDR) als angemessen. Der Kläger kann sich wahrlich nicht vorstellen, dass auf eine Entfernung von 26 km ein derart unterschiedliches Klima vorherrschen soll.

Es wird daher beantragt, die Beklagte zu verurteilen, dem Kläger Heizkosten in Höhe von 18,39 Euro pro Monat für den Zeitraum von Januar – Oktober 2005 nachzuzahlen. Der Kläger beruft sich hier auf eine Entscheidung des SG Hamburg vom 30.03.05.

Es wird beantragt, dass die Beklagte dem Kläger alle außergerichtlichen Kosten ersetzt.

Mit freundlichen Grüßen
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1.Strafanzeige gegen Clement bei mir eingetroffen

Heute Morgen ist eine erste Strafanzeige gegen den ehemaligen Minister Wolfgang Clement bei mir eingetroffen, diese möchte ich euch nicht vorenthalten:

http://plogworld.cubeproject.de/plog/post/95/1566

Mittwoch, Oktober 19, 2005

 

Empörte Bürgerin an Wolfgang Clement

Wie ich eben aus einem Forum und einem anderen Blog erfahren habe, melden sich bereits empörte Bürger an Herrn Wolfgang Clement. Einen der interessantesten Briefe habe ich hier einmal verlinkt.

Vielleicht sollte die KoBa auch einmal solche Lektüre studieren, damit sie bemerken, dass ich wahrlich mit meiner Meinung nicht allein dastehe…

http://plogworld.cubeproject.de/plog/post/95/1564

MK (WA)

 

Strafanzeige gegen Clement

Hallo liebe Leser,

Ich hatte ja berichtet, dass meine KOBA hier auf dieser Webseite schnüffelt. Mal sehen, aus welchem Grund hier gelesen wird.
Auch habe ich eine positive Nachricht: Ich hatte doch vorgestern beim SG Magdeburg Vorerstattung der Fahrtkosten zum Gerichtstermin beantragt, am 28. Oktober hat man ja als ALG II Empfänger kein Geld für Weltreisen mehr zur Verfügung, obwohl ein gewisser Wolfgang Clement ja gegenüber „Bild“ gegenteiliges behauptet.
Heute lag die Fahrkarte in meinem Briefkasten, also nach nicht einmal 48 Stunden. Somit steigt mein Vertrauen in die Justiz wieder ungemein.

Die Hetzkampagne Clements gegen die ALG II Empfänger ist meines Erachtens ein Skandal. Vielleicht ist es auch sein ganz persönlicher Racheakt gegen uns, weil wir ihn als unfähig abgewählt haben.

Wer sich beleidigt fühlt, sollte gegen Clement und die Bundesagentur Strafanzeige stellen, alle nötigen Hinweise findet ihr unter:

http://spaces.msn.com/members/miknuth1/Blog/cns!1pEQ4NEDMtt32bxHfL4jtbCw!217.entry

MK (WA)

Dienstag, Oktober 18, 2005

 

KoBa - Widerspruch zum Bescheid Umgangskosten

Nachdem ich nun gestern von der KoBa einen abweisenden Bescheid zur Übernahme der Umgangskosten für meine Kinder bekommen habe, habe ich heute in Form eines Widerspruches und Überprüfungsantrages gem. § 44 SGB X zurück beschieden:



Michael Knuth, Unterm Wulfhorn 1
38855 Wernigerode


Kommunale Beschäftigungsagentur
Kurtstr.13

38855 Wernigerode

04306BG0004556
Vollzug des SGB II
Hier: Ablehnung des Antrages vom 28.09.2005 auf Übernahme der Umgangskosten mit meinen Kindern als Beihilfe


Sehr geehrte Frau Kräker,

gegen ihren im Rubrum ergangenen Bescheid vom 13.10.2005 lege ich hiermit Widerspruch ein.

Gründe:

Wie sie selber darstellen, enthält das SGB II keine Rechtsgrundlage für eine Erhöhung der Regelleistung aufgrund der Umgangskosten. Dem ist aber nicht so, denn mein Begehr ist im § 23 Abs.1 S.1 SGB II geregelt.
Das Landessozialgericht Niedersachsen/Bremen AZ: L 8 AS 57/05 ER hat in dieser Sache zum 28.04.05 folgendes entschieden:

Die Wahrnehmung des Umgangsrechtes des (nicht) sorgeberechtigten Elternteils steht unter dem Schutz von Art. 6 Abs. 2 Grundgesetz.
Es besteht daher ein Anspruch auf Übernahme der Kosten gem. § 23 Abs.1 S.1 SGB II als Darlehen.
Die Behörde hat sodann zu prüfen, ob sie nicht zum Erlass der Rückzahlung des Darlehens im Rahmen ihres Ermessens und im Wege verfassungskonformer Auslegung der einschlägigen Vorschriften verpflichtet ist.

Auf Grund dieser eindeutigen Aussage des benannten Gerichtes stelle ich an ihre Behörde einen Überprüfungsantrag gem. § 44 SGB X in der Hinsicht, mir rechtsmittelfähig nachzuweisen, dass ihre Entscheidung auf Abweisung der Übernahme der Umgangskosten für meine Kinder (hier verfolge ich auch noch ein anderes Ziel, nämlich anteilige Ansprüche der Kinder auf SGB II Leistungen auf der Grundlage einer Entscheidung des Sozialgerichtes Leipzig, S 14 AS 118/05 ER vom 01.06.2005) verfassungskonform zum Art. 6 Abs. 2 Grundgesetz ist.

Als Termin zur Bescheidung dieses Überprüfungsantrages notiere ich mir den 20.10.2005. Die kurze Frist erscheint hier nicht unangemessen, denn sogar das Sozialgericht Magdeburg ist in der Lage, mir Antwortschreiben zu Anträgen innerhalb von 24 h zuzufaxen.

Selbst das Bundesverfassungsgericht hat am 12.05.2005 unter dem AZ: 1 BvR 569/05 eine auch für ihre Behörde verbindliche Entscheidung getroffen:

Bestehen Zweifel an der Bedürftigkeit, muss die Behörde diese Zweifel so konkret darlegen, dass der Antragsteller sie auch ausräumen kann. Bei der Bedürftigkeitsprüfung ist immer nur auf die Gewährtige Lage abzustellen.
Nur aufgrund behördlicher Mutmaßungen darf eine Leistung, die der Existenzsicherung dient, nicht verweigert werden.
Die Gerichte haben sich schützend vor die Grundrechte des Einzelnen zu stellen.

Sie haben lediglich festgestellt, dass die Umgangskosten für meine Kinder als pauschalierter Posten in der Regelleistung enthalten sind. Im nächsten Satz schreiben sie dann, dass es gar keine Rechtsgrundlage zu den Umgangskosten im SGB II gibt.
Dass sie die Sache an das Jugend- und Sozialamt weitergeleitet haben, ist mir ebenfalls schwer nachvollziehbar, da hier weder eine Sorge – oder Umgangsrechtsentscheidung mit meinen Kindern beantragt worden ist, zum anderen, weil das Sozialamt für mich weder zuständig war noch ist.

Soll das Jugendamt vielleicht die Bedürftigkeit meiner Kinder prüfen? Oder vielleicht das Sozialamt. Mir geht es einfach darum, dass ich ohne diese Beihilfe nicht in der Lage bin, die Umgangskosten aus der regelleistung zu bestreiten und ich somit durch ihre Behörde meiner Grundrechte aus Art. 6 Abs. 2 GG beraubt werden würde.

Aus diesen Gründen ist meinen Anträgen auf Weisung des Bundesverfassungsgerichtes stattzugeben.

http://michael-knuth.blogspot.com/2005/10/koba-umgangskosten-abgelehnt-alles-zum.html

 

Harzer reparieren Geräte für Bedürftige in Osteuropa

Verein „Eigeninitiative - Gemeinschaft - Organisation“ bittet um Technik-Spenden
Harzer reparieren Geräte für Bedürftige in Osteuropa

Wernigerode. Gut dreieinhalb Jahre engagiert sich der gemeinnützige Verein „Eigeninitiative - Gemeinschaft - Organisation“, kurz EGO, bereits für soziale Projekte.

In Zusammenarbeit mit der Kommunalen Beschäftigungsagentur (KoBa) der Kreisverwaltung Wernigerode konnten im Dornbergsweg 22 mit dem 1. Juli zwei weitere auf ein Jahr Laufzeit ausgelegte Vorhaben begonnen werden, informierte jetzt Rainer Franke als Vereinsvorsitzender. In „IT - Kompetenz Osteuropa“ und „Hilfe für Hoffnung“ haben insgesamt sieben Hartz – IV -Empfänger über so genannte Arbeitsgelegenheiten eine Aufgabe gefunden. Drei von ihnen sammeln im gesamten Landkreis technische Geräte von Toastern über Computer bis hin zu Waschmaschinen, die dann repariert und an Hilfsvereine, u. a. auf den Phillipinen weitergereicht werden.

Ebenso wichtig sind Fahrräder, die von den vier anderen Kollegen z. B. zu Tandems umgerüstet und dann an Sehbehinderte in osteuropäischen Staaten gespendet werden sollen. Franke: „Die Nachfrage dafür ist riesig.“

Sämtliche Hilfsgüter werden vor Verlassen der Werkstatt genau geprüft. Der Verein achtet zudem darauf, dass der Bedarf in den jeweiligen Empfängerländern passgerecht abgedeckt wird und tatsächlich bedürftige Einrichtungen damit beliefert werden.

Um die beiden Projekte weiter am Laufen zu halten, sind weitere Zuwendungen Voraussetzung. Wer an deren Gelingen mitwirken möchte, kann sich beim Vorstand unter der Telefonnummer (0 39 43) 24 96 24 oder per
e-mail: ego_eV@web.de
melden. Wobei Rainer Franke noch einen weiteren Wunsch hat. Der Vorsitzende: „Wir hoffen auch auf unkomplizierte Hilfe von der Stadtverwaltung.“

Von Ingmar Mehlhose   (VS)  

URL: www.volksstimme.de/artikelanzeige.asp?Artikel=758458

Nun, heute habe ich ja einmal etwas Gutes über meine KoBa gefunden. Ein sinnvolles Projekt, so finde ich zumindest, wenn man außer acht lässt, dass die Phillpienen nicht zu Osteuropa gehören.
Vielleicht sollte man sich aber bei der KoBa und bei diesem Verein Gedanken darüber machen, dass es auch in unserer Stadt mehr Bedürftige gibt, als man hier anzunehmen gedenkt.
Hier ist der Ansatzpunkt und der eigentliche Aufgabenbereich unserer KoBa anzusiedeln – Bedürftigen die Möglichkeit zu geben, zumindest eine geringfügige Tätigkeit ausführen zu können.

Mein Vorschlag hierzu wäre, ein Zentrum einzurichten, in welchem Bedürftige unserer Stadt für Bedürftige solche Geräte reparieren und kostenlos zur Verfügung stellen.
Die Einrichtung und Ausstattung eines Hauses der Familie, in welchem Kinder ihre Freizeit verbringen können, wäre auf diesem Wege wohl auch finanziell machbar.

Michael Knuth (WA)
  

Montag, Oktober 17, 2005

 

Wer freut sich riesig auf die Landesgartenschau??

Ich kann mich nicht so sehr auf diese Landesgartenschau freuen, weil ich vielleicht zum Jahreswechsel noch meine Wohnung verlassen soll, ginge es nach dem Landkreis Wernigerode.
Es steht die Frage, wie viele Wernigeröder unter dem Existenzminimum leben und sich deshalb nicht einmal leisten können, eine der schönen teuren neuen Brücken der Landesgartenschau zu nutzen - nicht einmal zum Übernachten, denn unter Prestigebrücken wird hier peinlichst Ordnung gehalten.

Millionen wurden für diese Gartenschau verbaut, während man den Kindern im Stadtfeld nicht einmal einen alten Bauwagen zum Spielen gelassen hat.
So lange es in unserer Stadt solche krassen Unterschiede gibt, braucht man sich über rechte Aufmärsche wahrlich nicht aufzuregen, weil Gewalt bekanntlich immer Gegengewalt erzeugt.


Wir freuen uns riesig auf die Landesgartenschau

Die ersten Dauerkarteninhaber der Landesgartenschau 2006 präsentierten am Sonnabend stolz ihre Tickets. Mit einem stimmungsvollen Fest auf dem Wernigeröder Marktplatz fi el der Startschuss für den Vorverkauf.

Wernigerode. Die Menschenschlange in den Großen Rathaussaal wurde von Minute zu Minute länger und reichte bald die Treppe zum Foyer hinab. Dicht an dicht standen die Gartenliebhaber, die sich eine Dauerkarte für die Freiluftausstellung sichern wollten. Dass bis zur Eröffnung der Landesgartenschau jedoch noch sechs Monate Zeit sind, war für viele Besucher nebensächlich.

Nachdem Oberbürgermeister Ludwig Hoffmann die symbolische erste Karte erworben hatte, wurden pünktlich um 14. 30 Uhr die Kassen geöffnet. Brigitte Runge war unter den ersten Käufern. „Ich habe neulich an einer Führung über das Gelände im Harzblick teilgenommen und war sehr begeistert“, sagte die Wernigeröderin. Einen etwas weiteren Weg nahm Rolf Schmidt für den Kartenkauf auf sich. „Meine Frau und ich kommen aus Gießen. Wir sind in Wernigerode nur auf der Durchreise, aber zufällig im nächsten Jahr zur Gartenschau habe ich einen Geschäftstermin hier.“

Ebenso Erstkäufer waren Dr. Edgar Felis und Gattin Heidrun aus Derenburg. „Wir sind große Gartenliebhaber und freuen uns riesig auf die Gartenschau“, sagte das Paar. Ernst Schrader aus Wernigerode sicherte sich ebenfalls ein Ticket, das übrigens zum Besuch von bundesweit sieben Gartenschauen berechtigt. „Ich war damals schon bei der Bundesgartenschau in Magdeburg dabei, jetzt freue ich mich auf Wernigerode.“ 200 Menschen kauften allein in der ersten Stunde eine Karte, am Ende des Tages zählte das Organisationsbüro 500 zukünftige Besucher. Bis zum Abend wurde auf dem Marktplatz ein stimmungsvolles Fest gefeiert. Uta Bresan sang auf der Hasseröder Power-Truck-Bühne das Lied der Großveranstaltung „Komm doch mal vorbei …“ Die Stadtwerke Wernigerode verlosten unter allen Dauerkartenerwerbern eine Ballonfahrt.

Zwischendurch nutzten viele die Gelegenheit, sich im Rathaus über die Details der Großveranstaltung zu informieren und sich einzelne Themengartenmodelle wie zum Beispiel den „Garten des Glaubens“ anzuschauen.
Von Edda Kremer   (VS)  

URL: www.volksstimme.de/artikelanzeige.asp?Artikel=757955


 

KoBa - Umgangskosten abgelehnt - Alles zum Wohle unserer Kinder

Wie hatte ich doch neulich in dieser Zeitung geschrieben: Millionen für die Landesgartenschau – keinen Cent für unsere Kinder!!!

LANDKREIS WERNIGERODE
Eigenbetrieb Kommunale
Beschäftigungsagentur
WERNIGERODE

Herrn
Michael Knuth
Unterm Wulfhorn 1
38855 Wernigerode

Vollzug des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II)
hier: Ablehnung des Antrages vom 28.09.2005 auf Ubernahme der Umgangskosten der Kinder als Beihilfe

Sehr geehrter Herr Knuth,

1. Der Antrag vom 28.09.2005 auf Übernahme der Umgangskosten der Kinder als Beihilfe wird nach dem SGB II abgelehnt.
2. Dieser Bescheid ergeht gemäß § 64 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) kostenfrei.

Gründe:

Der von Ihnen gestellte Antrag auf Übernahme der Umgangskosten ist nach dem SGB II abzulehnen, da diese Leistungen als pauschalierter Posten in der Regelleistung enthalten sind.
Das SGB II enthält keine Rechtsgrundlage für eine Erhöhung der Regelleistung aufgrund der Umgangskosten.
Aus diesem Grund habe ich Ihren Antrag zuständigkeitshalber an das Jugend- und Sozialamt des Landkreises Wernigerode abgegeben. Hier wird Ihr Antrag im Rahmen des SGB XII geprüft.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter der Anschrift Kommunale
Beschäftigungsagentur des Landkreises Wernigerode, Kurtsstr. 13, 38855 Wernigerode einzulegen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Kräker

 

KoBa - Trotz Mitteilung wird weiter geschnüffelt

Am 13.10.2005 war die KoBa Wernigerode erneut auf dieser Webseite. Laut Logfile wurde hier nicht gelesen, sondern entweder gespeichert oder ausgedruckt.
Nun, am 28.10.2005 habe ich ja Gerichtstermin.
Mein Antrag auf Umgangskosten wurde natürlich selbstverständlich abgelehnt, obwohl es hier bindende Urteile des BGH gibt. Mal sehen, wie man sich zu diesem Sachverhalt bei Gericht äußert.
Ich hänge hier wieder die Logfiles zur Beweislegung an:



Donnerstag, Oktober 13, 2005

 

Steppuhn noch ohne Ja zur DU - Kanzlerin

Steppuhn noch ohne Ja zur CDU-Kanzlerin  

  

Der frisch gewählte Abgeordnete Andreas Steppuhn, hinten ganz rechts, am Stammtisch des Wernigeröder SPD-Ortsvereins. Foto: Tom Koch  


Der frisch gewählte Bundestagsabgeordnete Andreas Steppuhn berichtete erstmals nach seiner Wahl im Wernigeröder SPD-Ortsverein von seinen ersten Eindrücken in der Hauptstadt. Dazu hatten sich am Stammtisch zehn Sozialdemokraten versammelt.

Wernigerode. Andreas Steppuhn und die Harzer Sozialdemokraten sind bekanntlich nicht die dicksten politischen Freunde. Nur so ist es wohl zu erklären, dass es zu Wochenbeginn weder ein Händeschütteln noch ein Klopfen auf den (Stamm) -Tisch gab, von Beifall ganz zu schweigen, als Ortsvereinsvize Ralf Mattern dem neuen SPD-Direktkandidaten zur erfolgreichen Bundestagswahl gratulierte.

Ganz anders die Situation am Freitagabend in Halberstadt. Am Rande der Delegiertenkonferenz, dieGerhardMiesterfeldt zum Landtagskandidaten bestimmte, freute sich ein Kreisvorsitzender Michael Schubert ganz offensichtlich über den Steppuhnschen Erfolg, und die sozialdemokratischen Fäuste klopften anerkennend und aufmunternd auf den Tischen. Andreas Steppuhn jedoch machte in seiner Einschätzung des Wahlkampfes vor Ort keinerlei Unterschiede: Der 43-Jährige bedankte sich für die große Unterstützung durch die Genossen aus den drei Kreisverbänden. Der Seehausener warb zudem um Nachsicht dafür, dass er noch nicht über allzu große Einblicke in das Berliner Politgeschäft verfüge. Nach drei Fraktionssitzungen bislang, noch nicht verfügen kann. Er, der bereits 1994 bis 1998 Landtagsabgeordneter in Magdeburg war, empfi ndet den Bundestag noch nur zahlenmäßig als größer, auch die bevorstehenden Aufgaben. Musste Steppuhn in Halberstadt noch über die künftige Rolle seiner Partei in einer Regierung spekulieren, war drei Tage später in Wernigerode klar, dass die CDU die Bundeskanzlerin stellen wird. Wird Angela Merkel mit der Stimme des Harzer Abgeordneten gewählt? Der Gefragte hielt sich noch bedeckt. Erst wolle er nach den gewiss schwierigen Verhandlungen den Koalitionsvertrag lesen. Von dessen Inhalten mache er sein Votum abhängig, umging Andreas Steppuhn eine klare Antwort. Andererseits sei er pragmatisch genug, auch eine Große Koalition akzeptieren zu müssen. Vorab zeigte sich der bislang hauptberufl iche Gewerkschafter zufrieden darüber, dass wegen eines starken SPD-Ergebnisses sowohl die Pendlerpauschale erhalten und die Tarifautonomie unangetastet bleibe als auch das Aus für steuerfreie Nacht- und Wochenendzuschläge vom Tisch sei. Im Wahlkampf habe er gespürt, die Menschen wollten Schwarz-Gelb verhindern und sie wollten Reformen nur mit einer sozialen Ausgewogenheit, analysierte der Abgeordnete. Zurückhaltend äußerte er sich auch zum Erfolg einer CDU/ SPD-Regierung. Große Koalitionen seien immer Übergangsregierungen ohne lange Lebensdauer. Damit die SPD wieder einen Kanzler stellen könne, brauche es einen engeren Schulterschluss zwischen der Partei vor Ort und der Fraktion, auch zu den Gewerkschaften. Andreas Steppuhn kündigte an, dazu beitragen zu wollen. Dazu gehört, dass es nicht ein Wahlkreisbüro an einem Ort geben wird, er will in jeder Kreisstadt eine Bürogemeinschaft mit den SPD-Landtagsabgeordneten eingehen.
Von Tom Koch   (VS)

  
  
  
  

URL: www.volksstimme.de/artikelanzeige.asp?Artikel=756320


Mittwoch, Oktober 12, 2005

 

KoBa - Zeitungsschau für das Sozialgericht?

Ja, ich hatte angekündigt, dass heute noch etwas kommt. Die Freunde von der KoBa surfen in dieser Zeitung, statt meine Anträge und Widersprüche zu bearbeiten.
Warum dem so ist, versuche ich folgendermaßen zu ergründen:


Michael Knuth, Unterm Wulfhorn 1
38855 Wernigerode

Kommunale Beschäftigungsagentur
Kurtstr.13

38855 Wernigerode


04306BG0004556
Verwendung von Daten meiner Webseite


Sehr geehrte Frau Langer,

heute morgen hatte ich seit geraumer Zeit wieder einmal intensiv Zeit, mich um meine Webseite zu kümmern, dabei musste ich feststellen, dass man sich wohl in ihrer Behörde intensiv mit dieser Lektüre beschäftigt hat.




Irgendwie erscheint mir doch die Sache sehr undurchsichtig, da liest man zwei Tage lang meine Homepages, mein Widerspruch vom 07.08.05, wie auch mein Antrag auf Erstattung von Umgangskosten aber bleiben getrost liegen – im Gegenteil, man vertröstet mich hier noch, mich ein wenig zu gedulden, weil man bei ihrer Behörde so viel zu tun hat.

Wenn ich mir dann ansehe, auf welchen Seiten meiner Homepage recherchiert worden ist, dann sträuben sich mir die Haare:



Frau Langer, ich weise sie allerdings darauf hin, dass ich weiß, was man hier vorhat. Diese Thematik hatte ich bereits im Jahre 2002 mit einer angeblich kindeswohlorientierten Behörde des Landkreises Halberstadt durch (daher kannte ich auch den Vertreter der Arge Halberstadt beim letzten Gerichtstermin).

Ich möchte ihnen dringend raten, diese oben zitierten Datensätze nur gelesen und ja nicht in irgend einer Art und Weise vervielfältigt zu haben und zu versuchen, diese beim Sozialgericht gegen mich verwenden zu wollen.
Sollte ihnen so etwas jemals in den Sinn gekommen sein, rate und erlaube ich ihrer Behörde, auch ausgiebig den Disclaimer aller meiner Webseiten zu studieren und sich weitestgehend im Urheberrecht kundig zu machen, welche rechtlichen Folgen sie zu erwarten haben, wenn es ihnen in den Sinn kommen sollte, ohne meine schriftliche Erlaubnis auch nur Teile meines urheberrechtlich geschützten Datenbankwerkes und Gedankengutes über das Sozialgericht Magdeburg einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen zu wollen.

Schade eigentlich, dass ich meine technischen Fähigkeiten nicht zum Wohle der Gesellschaft einsetzen darf, denn ein von mir gewünschter 1 Euro Job oder eine geringfügige Verdienstmöglichkeit wird mir ja seit März dieses Jahres mit notorischer Sturheit verweigert. Ich bin kein Genie, es gibt viele, die besser sind als ich, aber auf jeden Fall bin ich besser, als es in den Profilings bei der Bundesagentur für Arbeit dargestellt wird.

Sicher werden sie sich denken können, dass dieses Schreiben schneller am Netz ist, als sie es morgen Mittag gelesen haben werden, aus diesem Grunde werde ich in der Kopie aus dem ersten Bild ihre IP – Adresse herausschneiden. Es gibt im Landkreis computerfähige ALG II Empfänger, die sicher nicht so diplomatisch vorgehen würden wie ich und diese IP – Adresse schamlos ausnutzen können.

Es steht ihnen also frei, mein Urheberrecht zu verletzen, die Seiten auszudrucken und an das Sozialgericht weiterzuleiten – vielleicht kommt auch die Variante Verleumdung und Beleidigung – beide würden beide Richter wohl wenig beeindrucken, denn seit 2001 bin ich bei der Staatsanwaltschaft Halberstadt mindestens genauso angesehen, wie bei ihnen derzeit.

Was mich trotzdem sehr verwundert, in meiner Zeitung „Die Überflüssigen“ gibt es unter der Rubrik „Gerichtsverfahren und Urteile“ (http://plogworld.cubeproject.de/plog/category/95/160) eine Datenbank über alle Entscheidungen der Sozialgerichte zum SGB II. Wenn man bei ihnen nur die Hälfte der Zeit zu einer Recherche aufgewendet hätte, die man im Schmökern in meinen Gedanken auf Kosten der Steuerzahler vergeudet hat, könnte man ihre Aktion vielleicht noch als Weiterbildung werten und es wäre nicht zu diesem erneuten Schlagabtausch gekommen.

Mit solidarischen Grüßen
Michael Knuth

 

KoBa Umgangskosten

Nun, vor 14 Tagen hatte ich einen Antrag auf Erstattung von Umgangskosten gestellt, man schrieb ja, dass ich nur Umgang hätte, obwohl ich gemeinsames Sorgerecht für die Kinder hätte.
Die Kinder kommen in der Nächsten Woche wieder zu mir, danach ist mein ALG II zu Ende. Ich bin gespannt, was das Gericht dazu sagt.



Michael Knuth, Unterm Wulfhorn 1
38855 Wernigerode

Kommunale Beschäftigungsagentur
Kurtstr.13

38855 Wernigerode


Antrag auf Übernahme der Umgangskosten mit meinen Kindern Jennifer, Saskia und Kevin Knuth als Beihilfe

Sehr geehrte Damen und Herren,

ihnen wird sicherlich nicht entgangen sein, dass ich bei ihrer Behörde am 28.09.2005 den im Rubrum benannten Antrag gestellt habe.

Bis auf den heutigen Tag, Stand 12.00 Uhr, hat sich von ihrer Seite diesbezüglich noch nichts getan.
Meines Erachtens müsste es ihrer Behörde aber möglich sein, die Sache innerhalb von 14 Tagen zu bearbeiten, ich mahne sie diesbezüglich zu mehr Eile an und notiere mir als Eingang des Bescheides den 15.10.2005.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Knuth

Montag, Oktober 03, 2005

 

Millionen für die Landesgartenschau - kein Cent für unsere Kinder??

Den folgenden Artikel habe ich heute auf der Webseite unserer „Volksstimme“ gefunden. Ich als Vater einer Tochter und Mitsorgeberechtigter von zwei Stiefkindern bin entsetzt über diesen Sachverhalt.
Da werden Millionen für eine Landesgartenschau ausgegeben, die Stadt will in ganzen Land glänzen, der Altstadtkreisel soll darstellen, wie die Landschaften im Osten blühen und auf der anderen Seite hat man für ein solches kinderfreundliches Projekt keinen roten Cent über?

Haben wir verlernt, an die Generation zu denken, die einmal unsere Renten finanzieren soll? Auch mir stellen sich Fragen, die nur unsere Politiker beantworten können.

Hier sollte man sich ein Beispiel an Halberstadt nehmen, dort gibt es in der Maxim – Gorki – Straße 11 ein „Haus der Familie“ – von der Stadt und Privatpersonen gesponsert. Besonders hervorzuheben ist hier die HaWoGe, ein Wohnungsunternehmen, welches den Kinder die Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt hat.
Sicher wäre auch ein Wernigeröder Wohnungsbauunternehmen in der Lage, eine leer stehende Wohnung zur Verfügung zu stellen.

Gewiss fänden sich auch ein paar beherzte arbeitslose Mitbürger, welche auf der Grundlage des 1 – Euro – Jobs bereit wären, tagsüber die Kinder zu betreuen. Vielleicht kann man hier bei der Kommunalen Beschäftigungsagentur (KoBa), etwas in die Wege zu leiten.
Es wäre auch sehr sinnvoll, wenn das Jugendamt Wernigerode ein paar gezielte kindeswohlfördernde Worte auf der nächsten Kreistagssitzung an unsere Abgeordneten richten könnte, denn das Wohl unsere Kinder ist meines Erachtens parteiübergreifend.

Ich für meinen Teil werde dieses Problem auch in meinem Verein „Väteraufbruch für Kinder e.V.“ ansprechen und sehen, wie man mich für unsere Wernigeröder Kinder unterstützen kann. Ich hatte in meiner Heimatstadt eine wunderschöne Kindheit, warum soll es den heutigen Kindern nicht auch gut gehen??

MK (WA)

Und Jetzt??

Es gibt Projekte, die sind wirklich sinnvoll. Und dabei bedarf es nicht einmal eines großen Aufwandes. Zum Beispiel der Bauwagen der Wernigeröder Johannisgemeinde. Er steht auf einer Wiese in Stadtfeld, es gibt weder Strom noch Wasser, nur ein paar Spiele und Bastelsachen sind sein Inhalt. Aber für die rund 30 Kinder, die sich dreimal in der Woche dort aufhalten, bedeutet der Wagen sehr viel. Maria Schäffer, die Leiterin des Projekts, hört den Kindern geduldig zu, jedes bekommt ein paar liebe Worte. Wichtig ist den Kleinen auch, dass sie in den Arm genommen werden oder ihnen mal jemand über die Wange streichelt.

Am Mittwoch war das Saison-Abschlussfest. Es wird kalt, und der Bauwagen verschwindet, kommt in die Garage. Brauchen die Kinder denn weniger Zuwendung, wenn es Winter wird? Ist es nicht möglich, dass solche Projekte weiter unterstützt werden? Dass beispielsweise auch in der kalten Jahreszeit für die Mädchen und Jungen ein Ort zur Verfügung steht und mit dem einen oder anderen Euro Aktionen angeboten werden können. Aber, das ist ja nur meine Meinung.

Ihre Andrea Paetz
  (VS)  

URL: www.volksstimme.de/artikelanzeige.asp?Artikel=751567

 

15 Jahre deutsche Einheit - Ziele, Wünsche und Hoffnungen

15 Jahre deutsche Einheit – Ziele, Wünsche und Hoffnungen

Zum 15. Mal jährt sich am Montag der Tag der Deutschen Einheit. Eine gute Gelegenheit, zurückzublicken, nachzudenken und vorauszuschauen. Die Mitarbeiter der Harzer Volksstimme fragten Leserinnen und Leser nach ihren Meinungen.

Wernigerode. Feuerwerk, Jubel und Tränen der Freude – nicht nur bei der Einheitsfeier vor 15 Jahren auf dem Potsdamer Platz in Berlin. Vielerorts wurde der offizielle Zusammenschluss beider deutscher Staaten gefeiert. Am Montag jährt sich dieses denkwürdige Ereignis zum 15. Mal.

Rückblickend betrachtet, ist die Einigung für viele ein Gewinn. Das machten auch Leserinnen und Leser in der Volksstimme-Umfrage deutlich. Vieles hat sich nach der Wende im Landkreis Wernigerode zum Positiven entwickelt, Städte und Dörfer haben sich herausgeputzt.

Entstanden sind moderne Gewerbegebiete mit florierenden Wirtschaftsunternehmen und Dienstleistungsbetrieben. Gebaut wurde enorm viel, saniert und renoviert. Manch Denkmal – dem Verfall Preis gegeben – erstrahlt heute in neuem Glanz.

„Die Ostdeutschen sind tüchtige Menschen“, lobt Pfarrer Axel Lundbeck, ein Neu - Blankenburger, der sich wie viele andere aus dem Westen Zugezogene im Osten heimisch fühlt.

15 Jahre Deutsche Einheit, heißt auch, Wünsche wurden erfüllt. Ein Konzertbesuch des Rock- oder Opernstars, Reisen in ferne Länder, Traumhaus bis hin zum Aufbau der eigenen Existenz. Freiheit, Gerechtigkeit und Demokratie nennt Präses Siegfried Siegel die Werte, die in Erfüllung gingen.

Es gibt aber noch genügend Dinge, die nicht den Wünschen und Vorstellungen der Harzbewohner entsprechen. Vor allem der Wunsch, einer geregelten Beschäftigung nachzugehen, gebraucht zu werden. Die Arbeitslosigkeit mit all ihren Folgen, die vor der Wende, in der DDR, für die Bürger undenkbar war, ist die größte Sorge. Verständlich, dass viele besorgt in die Zukunft blicken, aber auch voll Optimismus. Stadtrat Robert Marhold: „Wir sind gut vorangekommen, wir müssen den Weg weitergehen.“ Übrigens
Von Regina Urbat (VS)

URL: http://www.volksstimme.de/artikelanzeige.asp?Artikel=751566%20



 

ACHTUNG Zuverdienstregelung bei ALG II

ACHTUNG Zuverdienstregelung bei ALG II:

gilt offenbar nur für diejenigen, deren ALG-II-Bewilligungsabschnitt ab dem 1. Oktober beginnt.

Änderungen ab Oktober  

Mit einer neuen Zuverdienstregelung sollen Langzeitarbeitslose zur Aufnahme gering bezahlter Tätigkeiten motiviert werden. Für jeden Zuverdienst gilt ein Grundfreibetrag von 100 Euro pro Monat. Bis zu einem Bruttoeinkommen von 800 Euro beträgt der zusätzliche Freibetrag 20 Prozent des 100 Euro übersteigenden Einkommens. Im Bereich über 800 Euro bleiben 10 Prozent anrechnungsfrei. Die Obergrenze für Freibeträge liegt für Kinderlose bei 1.200 Euro und für Hilfebedürftige mit Kindern bei 1.500 Euro brutto.

So kann ein Langzeitarbeitsloser künftig beispielsweise von einem 400-Euro-"Mini-Job" 160 Euro behalten, statt wie bisher 105 Euro. Der Rest wird mit dem ALG-II verrechnet. Die neue Regelung gilt nur für die Arbeitslosen, deren ALG-II-Bewilligungsabschnitt ab dem 1. Oktober beginnt. Ein solcher dauert in der Regel sechs Monate.

http://www.n-tv.de/585116.html

Samstag, Oktober 01, 2005

 

Einkommensanrechnung bei Stiefeltern

Hier eine wichtige Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit. Anrechnung des Einkommens nicht leiblicher Elternteile auf den Bedarf der Kinder des Partners. Anscheinend scheinen die vielen Verfahren vor den Sozialgerichten endlich zu greifen, aber zu welchem Preis?

Familien, in denen ein Partner das Glück hat, noch Arbeit zu haben, die bekommen diesen Kinderzuschlag – unter dem Deckmantel, eine Hilfebedürftigkeit zu vermeiden.

Sind nun aber beide Hilfebedürftig, gibt es für deren Kinder keinen roten Cent.

Mein ganz persönliches Fazit: Diese Weisung hat zwei schwerwiegende naturwissenschaftliche Fehler, einer wird selbst zugegeben, wenn man anweist: „Da der Aufwand für eine Umprogrammierung des Verfahrens in keinem angemessenen Verhältnis zum Ergebnis steht, ist für die Übergangszeit bis zur gesetzlichen Neuregelung die im Berechnungsbogen dargestellte fehlerhafte Einkommensverteilung in Kauf zu nehmen.“,
zum anderen wird mir weder jemand von den weisungsberechtigten Herren aus Nürnberg, noch ein Sachbearbeiter meines Arbeitsamtes, der Koba, des Jugendamtes oder gar ein Richter gestzteskonform eine genaue Definition geben können, was ein nicht leiblicher Elternteil ist!!!

Nach den neuesten wissenschaftlichen biologischen Erkenntnissen – der Besamungstheorie, gibt es für ein Kind nur leibliche Eltern, eine Mutter und einen Vater, habe ich hier vielleicht neue Errungenschaften in der Naturwissenschaft verpasst?

Nun, vor dem Hintergrund, dass man bei der Koba Wernigerode nicht einmal den Unterschied zwischen Sorgerecht und Umgangsrecht, vor allen Dingen auf den Gebieten des deutschen Rechts und in den verwaltungstechnischen Bereichen, zu kennen scheint, muss ich vermuten, dass ein richtig kerndeutscher Verwaltungsbeamter jeden Sinn für Realität und Logik verloren zu haben scheint.
MK (WA)

Aktenzeichen: II – 1103
Nürnberg, den 20.09.2005
gültig ab: sofort/gültig bis: 31.12.2006.
Weisungscharakter: ja

Anrechnung von Einkommen nicht leiblicher Elternteile auf den Bedarf der Kinder des PartnersI. AusgangslageNach den fachlichen Hinweisen der BA zu § 9 SGB II (Rz 9.43)(in diesem Dokument bitte die Seite 15 aufschlagen) sind das Einkommen und Vermögen von Partnern auf den Bedarf aller zur Bedarfsgemeinschaft zählenden minderjährigen unverheirateten Kinder anzurechnen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um gemeinsame Kinder handelt. Die Einkommensanrechnung auf den Bedarf der nicht leiblichen Kinder wird in Petitionen und Eingaben, die an das BMWA und den Ombudsrat gerichtet sind, vielfach kritisiert. Inzwischen liegen auch mehrere Gerichtsbeschlüsse im einstweiligen Rechtsschutz vor.Da keiner der bisherigen Beschlüsse die Rechtsauffassung des BMWA stützt, wird hieran nicht mehr festgehalten. Deshalb ist ab sofort eine Einkommensanrechnung auf den Bedarf der nicht leiblichen Kinder nach § 9 Abs. 1 SGB II bis zu einer gesetzlichen Neuregelung nicht mehr vorzunehmen.

II. FolgenII.1 Vorrang des Kinderzuschlags

Reicht das Einkommen der Partner aus, den eigenen Bedarf zu decken, ist vorrangig zu prüfen, ob durch die Gewährung des Kinderzuschlags Hilfebedürftigkeit vermieden werden kann.Nach § 6a Abs. 4 Satz 4 BKGG ist bei der Ermittlung des elterlichen Einkommens auch das Einkommen des Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft zu berücksichtigen. Übersteigt das Familieneinkommen die maßgebliche Höchstgrenze, besteht kein Anspruch auf den Kinderzuschlag. In diesen Fällen ist für das Kind/die Kinder grundsätzlich Sozialgeld bzw. Alg II zu zahlen.

Beispiel 1: Einkommen der Mutter: 400,00 €
Einkommen des Partners (nicht verheiratet): 2000,00 €
Kind, 15 J.: Kindergeld 154,00 €
kein weiteres Einkommen,Kosten der Unterkunft: 500,00 €
Berechnung der Mindesteinkommensgrenze*) Regelleistungen: 2 x 311 = 622,00
Unterkunftskosten (500 x 76,88 %) = 384,44 1006,44
Berechnung der Höchsteinkommensgrenze Mindesteinkommensgrenze 1006,44
Gesamtkinderzuschlag 140,00
1146,44
Ergebnis:Das elterliche Einkommen in Höhe von 2400 € übersteigt die Höchsteinkommensgrenze von 1146,44 €, so dass ein Anspruch auf Kinderzuschlag nicht besteht.Der Bedarf der Eltern nach dem SGB II beträgt 955,33 € (622,00 € Regelleistungen zzgl. 333,33 € Unterkunftskosten). Dieser Bedarf wird durch das zu berücksichtigende Einkommen in voller Höhe gedeckt, so dass für sie kein Alg II zu zahlen ist.Da das Einkommen des Partners nicht auf den Bedarf des Kindes anzurechnen ist, besteht dem Grunde nach ein Anspruch auf Alg II für das Kind in Höhe von 442,67 € (Regelleistung 276,00 zzgl. Unterkunftskosten i. H. v. 166,67 €). Dieser Anspruch mindert sich um das Kindergeld (154 €) und um das nach § 9 Abs. 2 Satz 2 SGB II zu berücksichtigende Einkommen der Mutter (400 €), so dass sich kein auszuzahlender Betrag errechnet.

II.2 „Verschiebung“ der Leistungsansprüche

Wird die maßgebende Mindesteinkommensgrenze nicht erreicht, kommt die Gewährung eines Kinderzuschlags nicht in Betracht. In diesen Fällen bewirkt die Nichtberücksichtigung des Einkommens beim nicht leiblichen Kind lediglich eine „Verschiebung“ der Leistungsansprüche, weil ein höherer Betrag auf das Alg II/Sozialgeld des Einkommensbeziehers und seines Partners anzurechnen ist.Beispiel 2:
Bedarf nach dem SGB II der erwerbsfähigen Eltern (wie Beispiel 1): 955,33 €
Bedarf des Kindes (wie Beispiel 1) 442,67 €
Gesamtbedarf der BG: 1398,00 €Einkommen der Mutter: 100,00 €
Einkommen des Partners: 800,00 €Kindergeld: 154,00 €

Ergebnis:Da die Mindesteinkommensgrenze i. H. v. 1006,44 € nicht erreicht wird, besteht kein Anspruch auf Kinderzuschlag.Das Einkommen beider Partner i. H. v. 900,00 € mindert ihren Leistungsanspruch auf 55,33 € (Unterkunftskosten). Wegen der Regelung des § 19 Satz 2 SGB II entfällt der Anspruch auf die Regelleistungen. Auf den Anspruch des Kindes (442,67 €) ist neben dem Kindergeld kein weiteres Einkommen anzurechnen, so dass sich ein Anspruch in Höhe von 288,67 € (122 € Regelleistung und 166,67 € Unterkunftskosten) errechnet. Der Gesamtanspruch der Bedarfsgemeinschaft beträgt mithin 344 € (122 € Regelleistung, 222 € Unterkunftskosten).

Problem Bescheiderteilung in A2LL/Umbuchung

Wegen der Einkommensanrechnung nach der Bedarfsanteilsmethode und wegen der Regelung des § 19 Satz 2 SGB II wird in dem als Beispiel 2 beschriebenen Fall im IT - Verfahren ein Bewilligungsbescheid generiert, der zwar im Ergebnis den zutreffenden Zahlbetrag, im Berechnungsbogen jedoch einen Anspruch auf BA-Leistungen in Höhe von 0,00 € und einen Anspruch auf Unterkunftskosten in Höhe von 344 € ausweist. Auf den Bedarf des Kindes wird neben dem Kindergeld ein Betrag i. H. v. 208,85 € aus dem Einkommen der Eltern angerechnet.

Da der Aufwand für eine Umprogrammierung des Verfahrens in keinem angemessenen Verhältnis zum Ergebnis steht, ist für die Übergangszeit bis zur gesetzlichen Neuregelung die im Berechnungsbogen dargestellte fehlerhafte Einkommensverteilung in Kauf zu nehmen.

Im Rahmen ihrer Umsetzungsverantwortung entscheiden die Träger in eigener Zuständigkeit, ob es angebracht ist, in den betroffenen Fällen die Darstellung der Einkommensanrechnung im Berechnungsbogen zu erläutern.Weitere Informationen zur verfahrensmäßigen Umsetzung im IT - Verfahren werden gesondert bekannt gegeben.

II.3 Anwendung des § 9 Abs. 5 SGB II

Sind die Partner verheiratet, ist der nicht leibliche Elternteil mit dem Kind seines Partners verschwägert (s. a. Rz 9.25 zu § 9 SGB II)(Seite 4 des Dokumentes). In diesen Fällen kommt eine Berücksichtigung des Einkommens im Rahmen der Unterhaltsvermutung nach § 9 Abs. 5 SGB II in Betracht.Leben die Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft findet § 9 Abs. 5 SGB II keine Anwendung, weil der Partner mit dem Kind/den Kindern nicht verschwägert ist.Diese Ungleichbehandlung muss bis zur gesetzlichen Neuregelung hingenommen werden. Es wird eine gesetzliche Regelung angestrebt, die eine Einkommensanrechnung der Partner auf den Bedarf aller mit ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Kinder vorsieht.

Hier nun ein Versuch eines Beamten der Bundesagentur, einem normalen Bürger die oben geschilderte Meinung zu erklären.


BETREFF: Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
HIER: Abrechnung des Einkommens des Stiefvaters bei den nicht leiblichen Kindern
BEZUG: E-Mail an das Bundesministerium für Justiz

Sehr geehrter Herr ………….

Das Bundesministerium für Justiz hat mir Ihre E-Mail zugeleitet und gebeten, Ihr Anliegen von hier aus zu beantworten. Leider hat sich die Beantwortung etwas verzögert.

Die Bundesagentur für Arbeit hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit am 20. September 2005 eine Handlungsempfehlung/Geschäftsanweisung zu der von Ihnen beschriebenen „Patchwork-Familienproblematik“ herausgegeben, die bis zu einer Gesetzesänderung
Ab sofort Gültigkeit hat.

Inhalt:

Eine Anrechnung des Einkommens des nicht leiblichen Elternteils auf den bedarf der nicht leiblichen Kinder innerhalb der Bedarfsgemeinschaft nach § 9 Abs. 1 SGB II wird bis zu einer gesetzlichen Klarstellung ausgesetzt.

Das Einkommen des Stiefelternteils, der mit dem leiblichen Elternteil verheiratete und somit mit den Kindern verschwägert ist, kann im Rahmen der Haushaltsgemeinschaft nach § 9 Abs. 5 SGB II auf den Bedarf der Kinder angerechnet werden. Diese Regelung entspricht der alten Anrechnungsmethode nach dem Bundessozialhilfegesetz.

§ 9 Abs. 5 SGB II enthält eine gesetzliche Vermutung nach der eine Leistungsverpflichtung von im Haushalt lebenden Verwandten oder Verschwägerten angenommen wird. Diese Vermutung kann aber widerlegt werden. Vermutungsvoraussetzungen nach § 9 Abs. 5 SGB II sind das Zusammenleben des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem Haushalt mit Verwandten und Verschwägerten und die Leistungsfähigkeit der Angehörigen.

Der Umfang der Leistungen, die von dem Verwandten oder Verschwägerten erwartet werden können, hängt von der Höhe des Eigenbedarfs, der ihm und seinen unterhaltsberichtigten Angehörigen zuzubilligen ist, ab. In § 1 Abs. 2 der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung (Alg II-V) ist geregelt, in welcher Höhe Einkommen der Angehörigen nicht zu berücksichtigen ist. Der Freibetrag des Einkommensbeziehers richtet sich nach dem Zweifachen der vollen Regelleistung nach § 20 Abs. 2 SGB II (im Westen 345 Euro mal 2 = 690 Euro). Der Bedarf weiterer Angehöriger ist nach § 20 Abs. 3 bzw. § 28 SGB II zu ermitteln. Hinzu kommen die anteiligen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung. Das nach § 11 Abs. 2 SGB II bereinigte Einkommen, welches diesen ermittelten Freibetrag übersteigt, ist dann zur Hälfte auf den Arbeitslosengeld II-Bedarf des nicht leiblichen Kindes anzurechnen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Mit freundlichster Unterstützung von:

http://www.widerspruch-und-klage.de/thread.php?sid=143b61af9315cb8b283e74954de17779&postid=2326


 

KoBa Wernigerode - Die Verzögerungstaktik

Guten Tag, Liebe Leser,

nun hat ein neuer Monat angefangen, meine Kinder sind wieder einmal bei mir, da geht es natürlich hoch her.
Wer denkt da an die KoBa, zumal meine Kinder gestern Abend um 19:00 Uhr noch einmal meinen Briefkasten von Werbung und Post befreit haben. Nun, vorhin, um 10:30, als ich meine Tochter zu Opas Auto gebracht habe, lag auf einmal eine Depesche von der KoBa in meinem Briefkasten.
Die Post war noch nicht durch, demnach müssen die ja sogar nachts Briefe austragen oder haben einen perfekten Kurierdienst.
Ich dachte erst, es könne sich um die Bescheidung meines Widerspruches vom 01.08.2005 handeln, da ich ja gestern dieses Schreiben von der Koba über das Sozialgericht bekommen habe, aber weit gefehlt, nach drei Monaten teilte man mir mit, dass „eine sehr große Anzahl von Widersprüchen vorliegt“ und sie mich für diese Verzögerung um Verständnis bitten.

Da haut es der Kuh die Beine weg, vier Tage nach der Gerichtsverhandlung kam trotz Weisung des Richters an die Koba der Bescheid wegen dieser Rückzahlung – der Widerspruch des Betroffenen ist aber nach drei Monaten noch nicht einmal in der Bearbeitung – ne, Leute, da habe ich keinen Punkt Verständnis.

Diesen Sachverhalt empfinde ich als unsachliche Darstellung und Beleidigung.
MK (WA)


LANDKREIS WERNIGERODE
Eigenbetrieb Kommunale
Beschäftigungsagentur
Landkreis Wernigerode  
Postfach 10 13 61  
38843 Wernigerode


Herrn
Michael Knuth
Unterm Wulfhorn 1
38855 Wernigerode

Datum: 30.09.05
Ihr Schreiben vom 29.09.05

Sehr geehrter Herr Knuth,
da eine sehr große Anzahl von Widersprüchen vorliegt, bitten wir für die Verzögerung in der Widerspruchsbearbeitung um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Langer

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