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Samstag, Dezember 31, 2005

 

Neujahrsansprache von Kanzlerin Merkel

Neujahrsansprache von Kanzlerin Angela Merkel

http://plogworld.cubeproject.de/plog/post/95/1730

Eigentlich gehört dieser Beitrag ja nicht in die Wernigeröder Allgemeine, aber was uns unsere Kanzlerin, die erste der Bundesrepublik, zu sagen hat, ist schließlich von überregionalem Interesse.

Wir werden sehen, was Frau Merkel in 2006 so alles auf die Beine stellt, es bleibt zu hoffen dass sie als erste deutsche Kanzlerin zumindest ihre Wahlversprechen allumfassend erfüllt.
MK(WA)

Freitag, Dezember 30, 2005

 

ALG II Empfänger vor Schnüffeleien geschützt

http://plogworld.cubeproject.de/plog/post/95/1728

Endlich wird den Machenschaften der Arges, vor allen Dingen durch Telefonkontrollen durch Vivento, ein Riegel vorgeschoben.
Ob dieses Urteil rechtskräftig ist, ist aus dem Artikel nicht ersichtlich, aber wir arbeiten daran.

 

KoBa - Mahnung wegen Betriebskostenabrechnung- und erstattung


Michael Knuth, Unterm Wulfhorn 1
38855 Wernigerode


Kommunale Beschäftigungsagentur
Kurtstr.13

38855 Wernigerode





04306BG0004556
Mein formloser Antrag auf Erstattung der Betriebskostenabrechnung vom 19.11.2005

Sehr geehrte Frau Langer,
Sehrgeehrte Frau Kräker,

am 30.11.2005 hatte ich eine schriftliche Anfrage zur Übernahme der Betriebskostenabrechnung bei ihrer Behörde gestellt.
Nach einem Monat habe ich weder eine Antwort erhalten, noch ist eine Nachricht von meinem Vermieter über eine eingegangene Zahlung bei mir eingegangen.

Ich erwarte schnellstens eine Nachricht und notiere mir als Termin den 12.01.2006.

Mit freundlichen Grüßen
(image placeholder)
Michael Knuth

Donnerstag, Dezember 29, 2005

 

Sozialamt Wernigerode - Zur Ablehnung Weihnachtsbeihilfe

Ich hatte gestern per Fax bei meinem Sozialamt in Wernigerode auf Verdacht einmal einen Antrag auf Weihnachtsbeihilfe gestellt.
http://michael-knuth.blogspot.com/2005/12/sozialamt-wernigerode-antrag-auf.html#links
Nun, heute Morgen bekam ich einen Anruf von meiner Sachbearbeiterin in diesem Amt. Ich kann mich des Gefühls nicht erwehren, dass die Dame mich schlicht abmisten wollte, was mir einfällt, derartige Dinge zu beantragen.
In jedem Fall wolte man mir suggerieren, dass in der gesamten Bundesrepublik keine Weihnachtsbeihilfe gezahlt würde - Lüge.
Ich erwiderte, dass Bundestag und Bundesrat am 19.12.2003 ein neues Sozialhilferecht verabschiedet hätte, in welchem die Weihnachtsbeihilfe nicht zum Regelsatz gehört. Daraufhin erkläte man mir, dass 2003 schon lange her sei...
Weiterhin erklärte man mir, dass ich die Sache ja beim Sozialgericht einklagen könne, ich bat daraufhin um einen rechtsmittelfähigen Bescheid, denn diese Einladung nehme ich in jedem Falle an, vor allen Dingen vor dem Hintergrund, dass in 2006 ja eventuell auch einmal wieder Weihnachten werden könnte.
Diesbezüglich habe ich soeben der Dame zur Schlichtung folgenden erklärenden Schriftsatz zugefaxt:


Michael Knuth, Unterm Wulfhorn 1
38855 Wernigerode


Jugend und Sozialamt
Kurtstr. 13

38855 Wernigerode





Antrag auf Weihnachtsbeihilfe
0007.5.0215, Ihr Zeichen: 50 11 200


Sehr geehrte Frau Jörge,

Bezug nehmend auf unser soeben geführtes Telefonat teile ich ihnen mit, dass sie sich wohl doch getäuscht haben, denn zum 01.01.2005 sind Weihnachtsbeihilfen nicht mehr im Regelsatz enthalten, zumindest haben dies Bundestag und Bundesrat am 19.12.2003 so verabschiedet.

Als Beweis schicke ich ihnen die Presseverlautbarung der Bundesregierung vom selben Tag als Textversion mit Linkverweis zum Original im Internet. Die entsprechenden Textpassagen habe ich fett hinterlegt, damit nicht wieder behauptet wird, es gäbe generell in der ganzen Bundesrepublik keine Weihnachtsbeihilfe.

Ich habe deshalb einen Link für sie hinterlegt, wie zum Beispiel in Mainz veröffentlicht wird, wie und ab wann die Weihnachtsbeihilfe zu beantragen ist. Weiterhin habe ich ihnen in einem weiteren Link die für mich positive Auffassung des Bundessozialgerichtes zur Problematik des Weihnachtsgeldes hinterlegt. Dies ist eine PDF – Datei, sie können die Datei bequem auf ihrem Rechner speichern, denn auf der Grundlage dieses Urteiles ist das Sozialhilferecht 2003 geändert worden – das müssten sie aber wissen.


„Bundestag und Bundesrat verabschieden neues Sozialhilferecht

Fr, 19.12.2003

Mit der Reform des Sozialrechts kommt die Bundesregierung der seit längerem bestehenden Forderung nach einer Weiterentwicklung des Bundessozialhilfegesetzes nach und ordnet es zusammenfassend als Zwölftes Buch in das Sozialgesetzbuch ein. Das neue Sozialhilferecht enthält verwaltungsvereinfachende Regelungen, die zu Einsparungen der Verwaltungskosten bei den Sozialhilfeträger führen.

Bundestag und Bundesrat haben am 19. Dezember 2003 der Reform des bestehenden Sozialrechts zugestimmt. Steigende Empfängerzahlen, erhöhte Sozialhilfeausgaben und damit drückende Probleme im Sozialhilfebereich machten eine umfassende Reformierung des bestehenden Sozialhilferechts in Deutschland unumgänglich. Die Bundesregierung hatte zuvor im August dieses Jahres das Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch als Zwölftes Buch - SGB XII-Sozialhilfe - beschlossen.

Parallel zum neuen SGB XII verabschiedeten Bundestag und Bundesrat am 19. Dezember 2003 ebenfalls das "Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt", dem künftigen SGB II, welches die Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für erwerbsfähige Hilfeempfänger zum so genannten Arbeitslosengeld II zusammenführt. Hieraus ergeben sich notwendige Änderungen im Sozialhilferecht hinsichtlich des anspruchsberechtigten Personenkreises und den Schnittstellen zwischen beiden Leistungen. Das SGB II wird erst zum 1. Januar 2005 in Kraft treten. Da das neue SGB XII auch als Bezugssystem für die Ausgestaltung des künftigen SGB II dient, tritt die Sozialhilfereform ebenfalls erst zum 1. Januar 2005 in Kraft.

Zahl der Hilfeempfänger in den letzten Jahren gestiegen

Seit 1980 hat sich die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt etwa verdreifacht. Hauptursachen sind der Anstieg der Arbeitslosigkeit, unzureichende Erwerbseinkommen, fehlende Schul- und Berufsabschlüsse, veränderte Familienstrukturen sowie eine Überschuldung der Haushalte.

Die größte Gruppe der Hilfeempfänger stellen rund 1,1 Millionen Kinder unter 18 Jahren dar. Mit 6,8 Prozent ist die Sozialhilfequote von Kindern fast doppelt so hoch wie im Bevölkerungsdurchschnitt. Das mit 28,1 Prozent Abstand höchste Sozialhilferisiko haben Haushalte allein erziehender Frauen. Mehr als die Hälfte aller Kinder unter 18 Jahren im Sozialhilfebezug wachsen im Haushalt Alleinerziehender auf.

Grundlegende Strukturreform des Sozialhilferechts ist notwendig

Durch diese veränderten gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Umstände ist eine grundlegende Strukturreform des bestehenden Sozialhilferechts notwendig geworden. Ziele der Sozialhilfereform sind daher:

1. ein einfaches, transparentes und in sich schlüssiges System der Gewährung von materiellen Hilfeleistungen zu schaffen sowie

2. durch mehr individuelle Unterstützung Sozialhilfebedürftigkeit zu vermeiden beziehungsweise zu überwinden.

Dies soll unter anderem durch konkrete Hilfevereinbarungen und stärkere Pauschalierungen von einmaligen Leistungen erfolgen. Damit wird die Selbsthilfe und die Selbstverantwortung der Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger verbessert und gestärkt. Dies gilt insbesondere auch für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben.

Insgesamt werden künftig die finanziellen Leistungen im Sozialhilfebereich transparenter und bedarfsgerechter gestaltet.

Die Regelungen des künftigen SGB XII entsprechen im Wesentlichen dem bisherigen Bundessozialhilfegesetz, jedoch ergeben sich wichtige Neuerungen sowohl für die Träger der Sozialhilfe als auch für die Leistungsberechtigten:

Hilfe zum Lebensunterhalt in der neuen Sozialhilfe

Die Hilfe zum Lebensunterhalt in der neuen Sozialhilfe sichert den Lebensunterhalt von Menschen, die bei Bedürftigkeit sonst keine Leistungen erhalten, also weder als erwerbsfähige Personen im Alter von 15 bis 65 Jahren das neue Arbeitslosengeld II, noch als 65jährige oder Ältere bzw. als dauerhaft voll Erwerbsgeminderte die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Regelsätze werden neu gefasst

Die Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst den gesamten Bedarf für den notwendigen Lebensunterhalt und wird nach so genannten Regelsätzen gewährt. Diese umfassten bisher den überwiegenden Teil der laufenden Leistungen für Ernährung und den hauswirtschaftlichen Bereich. Einmalige Leistungen wie für Bekleidung, Wäsche, Schuhe, Hausrat und besondere Anlässe waren einzeln zu beantragen und zu bewilligen. Künftig werden diese einmalige Leistungen pauschal mit in den Regelsatz einbezogen und in einem monatlich auszuzahlenden Gesamtbetrag zusammengefasst. Dies führt zu mehr Selbstverantwortung und Selbständigkeit des Leistungsberechtigten.

Bei Bedarf kann somit künftig ein Teil der monatlichen Leistungen für eine größere Anschaffung angespart werden. Für die tägliche Arbeit innerhalb der Sozialämter bedeuten die geplanten Pauschalierungen der meisten einmaligen Leistungen und ihre Einbeziehung in den Regelsatz eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung: Detaillierte Bedarfsprüfungen und Einzelfallentscheidungen werden ebenso vermieden wie langwierige Auseinandersetzungen zwischen Ämtern und Leistungsberechtigten sowie Widerspruchs- und Gerichtsverfahren.

Nicht mit in den Regelsatz einbezogen werden:

Leistungen für Miete und Heizung
Erstausstattung für Wohnung und Bekleidung (einschließlich Schwangerschaft und Geburt)
Weihnachtsbeihilfen
Kosten für mehrtägige Klassenfahrten
Beiträge zu den Sozialversicherungen
Bedarfe in Sonderfällen.
Die Regelsätze für weitere Familienmitglieder und Haushaltsangehörige werden wie bisher vom Regelsatz für den Haushaltsvorstand abgeleitet. Die Einteilung der Haushaltsangehörigen in vier Altersstufen wird zur Vereinfachung auf zwei Altersstufen mit der Grenze der Vollendung des vierzehnten Lebensjahres reduziert.

Inhalt, Bemessung und Aufbau der Regelsätze werden gesondert in einer Neufassung der Regelsatzverordnung festgelegt.

Persönliche Budgets für Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftige Personen

Behinderte und pflegebedürftige Menschen sollen stärker als bisher ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben führen. Diese Forderung wird durch eine weitere Ausgestaltung des so genannten persönlichen Budgets unterstützt. Persönliche Budgets sind regelmäßige Geldleistungen, die behinderten und pflegebedürftigen Menschen ermöglichen, bestimmte Betreuungsleistungen selber zu organisieren und zu bezahlen. Für die Erprobung ist eine gesetzlich festgelegte Übergangszeit bis 2007 vorgesehen.

Darüber hinaus soll die Leistungsform des persönlichen Budgets soweit wie möglich die stationäre Betreuung vermeiden und den Grundsatz, ambulante Leistungen den Vorrang vor stationärer Unterbringung zu geben ("ambulant vor stationär"), besser umsetzen.

Einbeziehung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in das SGB XII

Der Vermittlungsausschuss hat entschieden, das "Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG)" in das SGB XII einzubeziehen. Dazu werden die Vorschriften zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung als neues Viertes Kapitel in die Leistungsvorschriften des SGB XII inhaltlich unverändert einbezogen.

Dieses Gesetzblatt ist im Original hier abrufbar:

http://archiv.bundesregierung.de/bpaexport/artikel/59/509259/multi.htm

http://www.mainz.de/WGAPublisher/online/html/default/ekog-66zhw7.de.html?

http://www.liga-bw.de/neu/liga_wohlfahrtspflege/download/051207-Streichung_der_Weihnachtsbeihilfe.pdf

Seit diesem 19.12.2003 sind keinerlei Veränderungen im Sozialhilferecht eingetreten, wie sie mir am Telefon suggerieren wollten. Ich bitte diesbezüglich doch um einen rechtsmittelfähigen Bescheid.

Wenn sie die Kopie meines gestrigen Antrages zur KoBa bringen, können sie sich gleich orientieren, wie es ausgehen kann, wenn man mich förmlich zu einer gerichtlichen Klärung eines Sachverhaltes einlädt.

Mit noch freundlichen Grüßen
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Mittwoch, Dezember 28, 2005

 

Sozialamt Wernigerode - Antrag auf Weihnachtsbeihilfe

Tacheles hatte vor Weihnachten (23.12.05) einen Vordruck zur Beantragung von Weihnachtsbeihilfe ins Netz gestellt (http://michael-knuth.blogspot.com/2005/12/anspruch-auf-weihnachtsbeihilfe.html#links). Meines Erachtens eine sehr positive Vorgehensweise, da habe ich mir gedacht, ich nutze einmal diesen Vordruck. Hier ist das Ergebnis und ich bin einmal gespannt, was dieser Antrag wieder einbringt.

Michael Knuth, Unterm Wulfhorn 1
38855 Wernigerode


Jugend und Sozialamt
Kurtstr. 13

38855 Wernigerode





Antrag auf Weihnachtsbeihilfe
0007.5.0215, Ihr Zeichen: 50 11 200


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich für mich und die Mitglieder der mit mir in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen die Auszahlung einer Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 74 EUR für eine allein stehender Person und 37 EUR für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft. Die Höhe mache ich an den letzten Empfehlungen des Deutschen Vereins für das Jahr 2002 fest. (NDV 10/02, S. 346).

Hierbei handelt es sich um folgende hilfebedürftigen Personen:
Michael Knuth,
Jennifer Knuth,
Saskia Knuth,
Kevin Knuth.

Laut Verlautbarung der Bundesregierung vom 19.12.2003 ist in den Regelleistungen von SGB II/SGB XII - Beziehern keine Weihnachtsbeihilfe enthalten. Daraus folgt, das ein Verweis auf eine Ansparung nicht zulässig ist.

Es ist vielmehr eine Weihnachtsbeihilfe als Zuschuss zu gewähren.

Möglich wäre auch, eine Erhöhung der Regelleistung jeweils im Dezember eines jeden Jahres im Rahmen des § 28 Abs. 1 S. 2 SGB XII.

Sollten Sie wieder Erwarten meinen Antrag ablehnen bitte, ich um Übersendung eines rechtsmittelfähigen Bescheides aus dem die Ablehnungsgründe, die Grundlagen einer etwaigen Ermessensausübung und Rechtsgrundlagen ersichtlich sind. Dabei beziehe ich mich auf § 35 Abs. 1 SGB X.


Mit freundlichen Grüßen
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Michael Knuth

 

KoBa - Widerspruch gegen Bescheid vom 21.12.05

Wer mich kennt, weiß, dass ich zum Jahreende auch noch einmal kräftig butter bei die Fische machen kann. Folgenden Widerspruch hat meine KoBa soeben von mir erhalten:

Michael Knuth, Unterm Wulfhorn 1
38855 Wernigerode


Kommunale Beschäftigungsagentur
Kurtstr.13

38855 Wernigerode






Aktenzeichen: 0007.5.0215
Hier: Widerspruch gegen den Bescheid vom 21.12.2005 einschließlich Überprüfungsantrag gem. § 44 SGB X

Sehr geehrte Damen und Herren,

Gegen den am 21.12.2005 unter dem Aktenzeichen 0007.5.0215 ergangenen Verwaltungsakt lege ich form – und fristgerecht das Rechtsmittel des Widerspruchs ein. Gleichzeitig wird hier Überprüfungsantrag gem. § 44 SGB X gestellt mit Fristsetzung der Mitteilung eines Ergebnisses bis zum 11.01.2006.

Begründung:

Leistungen für Unterkunft und Heizung werden gem. § 22 Abs. 1 SGB II in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind.
Es ist richtig, dass ich mit Schreiben vom 07.07.2005 auf die Unangemessenheit meiner Unterkunftskosten hingewiesen worden bin. Ich hatte aber in dieser Sache einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht Magdeburg beantragt.

Hintergrund dieses Antrages war der Sachverhalt, dass ich das Sorgerecht für drei minderjährige Kinder, gemeinsam mit der Mutter der Kinder, innehabe, und alle drei Kinder polizeilich bei mir gemeldet sind.

Dies habe ich auch ordnungsgemäß in meinem Folgeantrag so angegeben, zum zweiten Mal wurde dieser Sachverhalt nicht berücksichtigt.

Wie von ihnen begründet, wurde am 25.11.2005 vom Sozialgericht Magdeburg ausgeurteilt, dass für mich eine Wohnung von 60 – 65 qm als angemessen gilt. Dies entspricht nicht der Tatsache, denn am 25.11.2005 hat in meinem Fall keine Verhandlung beim Sozialgericht Magdeburg stattgefunden, sondern bereits am 28.10.2005 (urteil hier per Einschreiben eingegangen am 02.12.2005).

Gegen dieses Urteil habe ich mit Schriftsatz vom 27.12.2005 form – und fristgerecht Berufung beim Landessozialgericht Halle eingelegt, ihr zitiertes Urteil des SG Magdeburg hat also noch keinerlei Rechtskräftigkeit (§§ 143 – 159 SGG)

Grundsätzlich haben Widerspruch und Anfechtungsklage gem. § 86 a Abs. 1 SGG aufschiebende Wirkung. Ihrer Behörde ist zwar zuzugestehen, dass der Wortlaut des § 39 SGB II insoweit nicht ganz eindeutig ist. Es muss jedoch beachtet werden, dass es sich bei dieser Regelung um eine Ausnahme zu dem im SGG festgelegten Grundsatz, wonach Widerspruch und Anfechtungsklage aufschiebende Wirkung haben, handelt. Als Ausnahmevorschrift ist § 39 SGB II eng auszulegen (vgl. Conradis in Lehr – und Praxiskommentar zu SGB II, § 39, Rdnr. 5, vgl. auch Sozialgericht Magdeburg, AZ. S 28 AS 543/05 ER vom 27.10.2005).

Es ist demnach nicht gerechtfertigt, die Unterkunftskosten zum 01.01.2006 ohne rechtskräftiges Urteil zu senken. Durch diesen Verwaltungsakt wird sich für mich eine akute Notlage ergeben, ja, es droht mir sogar Obdachlosigkeit. Ich bitte sie hier diesen Sachverhalt entsprechend § 44 SGB X unverzüglich zu prüfen und mir zur gesetzten Frist zumindest einen vorläufigen rechtsmittelfähigen Bescheid zukommen zu lassen.

Weiterhin haben sich neue Sachverhalte ergeben, die mich dazu berechtigen, die Entscheidung des Sozialgerichtes Magdeburg anzufechten:

Bei den Eigenbemühungen meinerseits hat es sich ergeben, dass ich ein Wohnungsangebot bekommen habe, welches nach meiner Meinung als angemessen angesehen habe. Es war eine 3 – Raum – Wohnung im Erdgeschoss eines Wohnblockes, ideale Bedingungen für meine Schwerbeschädigung.

Obgleich noch keinerlei Optionen zur Finanzierung eines Umzuges durch ihre Behörde vorlagen (hier wurde ich bei meinem Besuch am 28.11.2005 wegen technischer Probleme bei Frau Kräker abgewiesen), habe ich zum 01.12.2005 ein Gespräch mit dem Vermieter der Wohnung arrangieren können und unter ungeheuren Anstrengungen auch bekommen.

Hinsichtlich der Eile in der Sache habe ich dann in einem Fax vom 30.11.2005 einen Vertreter ihrer Behörde zu der bevorstehenden Wohnungsbesichtigung eingeladen, um die Angemessenheit dieser Wohnung feststellen zu können.
Trotz 1 Euro Job habe ich diesen Termin wahrgenommen, von ihrer Behörde wurden hier keinerlei Bemühungen unternommen, stattdessen schickten sie mir ein Fax mit einer Einladung zum nächsten Morgen.

In diesem Schreiben wurde mir dringend davon abgeraten, hier ohne Zustimmung ihrer Behörde einen Mietvertrag zu unterschreiben. An diese Anweisung sah ich mich gebunden. Es versteht sich von selbst, dass die Wohnung inzwischen vergeben ist.

Nach dem Wohnungsbesichtigungstermin hatte ich dann ein Telefonat mit der gesetzlichen Vertreterin ihrer Behörde, Frau Langer. Sie teilte mir hier so ungefähr mit, dass ihre Behörde eventuelle Umzugskosten nicht in voller Höhe übernehmen wolle.

Nachdem ich dann mitteilte, dass ich dann in keinem Falle umziehen könne, wurde mir mitgeteilt, dass in jedem Fall ab Januar 2006 die Kosten für Unterkunft und Heizung nicht mehr in voller Höhe übernommen werden würden.

Dementsprechend ist dann auch ihr Bescheid vom 21.12.2005 ausgefallen. Somit entsteht für mich ab Januar 2006 eine zwingende Notlage, welche ich nicht verschuldet habe. Es droht Verlust der Wohnung und Obdachlosigkeit, weil ich aus der Regelleistung die zusätzlichen Kosten für Unterkunft und Heizung nicht mehr auffangen kann.
Es droht der Verlust des Sorgerechtes für die Kinder, weil es ihnen nicht zuzumuten ist, beim Vater in einem Obdachlosenheim zu kampieren – und alles nur aus dem Grund, weil es ihrer Behörde für nicht relevant erschien, an dieser Wohnungsbesichtigung teilzunehmen und man mir sogar verbot, auf eigenen Faust einen Mietvertrag zu unterschreiben.

Auf Grund eines Wirbelsäulenschadens binich schwerbeschädigt, hier erscheint es mir unzumutbar, eine Wohnung in der 4. oder 5. Etage anzumieten.

In Wernigerode gibt es für mich keinen Wohnraum in der vom SG Magdeburg ausgeurteilten Größe, entweder sind die Wohnungen mit unter 60 qm zu klein oder aber mit über 65 qm zu groß.
Entsprechender privater Wohnraum ist vom Quadratmeterpreis entschieden zu teuer.

Sämtliche Eigenbemühungen, vor allen Dingen hinsichtlich der Übernahme der Umzugskosten, sind von ihrer Behörde bisher boykottiert worden, aus diesem Grunde sehe ich es als angemessen, bis zur Rechtskräftigkeit der gerichtlichen Auseinandersetzung meine Unterkunftskosten in tatsächlicher und vor allen Dingen voller Höhe, hilfsweise als Darlehen, zu übernehmen.

Wernigerode, den 28.12.2005
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Anlagen:

Hier noch einmal der Permalink zum Folgebescheid:

http://michael-knuth.blogspot.com/2005/12/koba-mein-folgebescheid.html#links


 

KoBa - Mein Folgebescheid

So ist das eben, kurz vor Jahreswechsel macht meine Koba noch einmal richtig Butter bei die Fische. Als diesjähriges Weihnachtsgeschenk habe ich nachfolgenden Bescheid mit drastischer Absenkung der KdU bekommen, man beruft sich hier tatsächlich auf ein nicht rechtskräftiges Urteil des SG Magdeburg, welches mittlerweile in der Berufung ist.

Versteht sich doch von selbst, dass ich gegen diesen Bescheid in Widerspruch gehe, schon allein, um eine aufschiebende Wirkung zu erreichen.

LANDKREIS WERNIGERODE
Eigenbetrieb Kommunale Beschäftigungsagentur
Kurtsstr. 13
38855 Wernigerode

Herrn
Michael Knuth
Unterm Wulfhorn 1
38855 Wernigerode

Datum: 21.12.2005

Vollzug des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB Ii)
hier: Bewilligung von laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes

Sehr geehrter Herr Knuth,
1. Für die nachfolgend aufgeführten Personen Knuth, Michael,
werden ab dem 01.01.06 bis 30.06.06
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts:
für den Monat 01/06 : xxxxx EUR
für den Monat 02/06 : xxxxx EUR
für den Monat 03/06 : xxxxx EUR
für den Monat 04/06 : xxxxx EUR
für den Monat 05/06 : xxxxx EUR
für den Monat 06/06 : xxxxx EUR
gewährt.

2. Dieser Bescheid ergeht gemäß § 64 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) kostenfrei.

Gründe:

Mit Datum vom 19.11.2005 stellten Sie einen Antrag auf Fortzahlung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II zum 01.01.2006.

Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes werden oben genannter Person bewilligt, da diese ihren notwendigen Lebensunterhalt derzeit aus dem zu berücksichtigenden Einkommen und Vermögen nicht sichern kann (§§ 7, 9 SGB II). Die Höhe der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes ergibt sich aus der Differenz zwischen dem nach § 11 SGB II zu berücksichtigenden Einkommen und dem notwendigen Lebensunterhalt (§§ 19 ff. SGB II). Die Berechnung ist als Anlage beigefügt und Bestandteil des Bescheides.

Leistungen für Unterkunft und Heizung werden gemäß § 22 Abs. 1 SGB II in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind.

Mit Schreiben vom 07.07.2005 wurden Sie auf die Unangemessenheit ihrer Unterkunftskosten aufmerksam gemacht. Sie haben bis spätestens 31.12.2005 die Gelegenheit nachzuweisen, dass Sie die Kosten der Unterkunft auf das angemessene Maß gesenkt haben.

Nach Urteil des Sozialgerichtes Magdeburg vom 25.11.2005 ist eine Wohnung mit einer Größe von 60 bis 65 m angemessen. Die für eine Wohnung dieser Größe angemessenen Kosten der Unterkunft betragen 310,00 EUR.
Nach Ablauf der oben aufgeführten Frist werden - wie im Berechnungsbogen ersichtlich - nur noch die angemessenen Kosten der Unterkunft berücksichtigt.

Heizkosten sind i. H. v. 1,00 EUR monatlich je Quadratmeter Wohnfläche angemessen. Bei einer angemessenen Wohnfläche von 60 m sind somit Heizkosten gem. § 22 Abs. 1 SGB II in Höhe von monatlich 60,00 EUR angemessen.
Die zu zahlenden Leistungen werde ich jeweils monatlich im Voraus an die im anliegenden
Berechnungsbogen genannte Überweisungsanschrift auszahlen. Bereits fällige Beträge werden in Kürze zur Zahlung angewiesen.

Fällt der Beginn einer Hilfe in den Lauf eines Monats, so wurde der zustehende Anspruch unter Berücksichtigung der entsprechenden Anteile ermittelt (die Berechnung erfolgt dann aufgrund der Tage, an denen der Anspruch bestanden hat; der Monat wird mit 30 Tagen berechnet).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter der Anschrift Kommunale Beschäftigungsagentur des Landkreises Wernigerode, Kurtsstr. 13, 38855 Wernigerode einzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Kräker

 

Anspruch auf Weihnachtsbeihilfe

Es könnte für Erwerbslose und Sozialhilfeempfänger doch ein Anspruch auf Weihnachtsbeihilfe bestehen !
Am 19.Dez. 2003 hatten Bundesrat und Bundestag den Harz-Gesetzen zugestimmt. In der dazugehörigen Veröffentlichung der rot/grünen Regierung hat diese deutlich gemacht, daß die Weihnachtsbeihilfen nicht in vom Regelsatz umfasst sind.
Veröffentlichung vom 19.12.03:
http://archiv.bundesregierung.de/bpaexport/artikel/59/509259/multi.htm oder als PDF downloaden.
Das bedeutet, daß es weiterhin einen Anspruch auf Weihnachtsgeld auf Zuschussbasis geben kann, da dies Leistungen sind, die nach dem Willen der Regierung genau nicht von der Regelleistung umfasst sind.
Diese Gesichtspunkte haben die damit in Eilverfahren befassten Sozialgerichte bisher überhaupt nicht ausgeleuchtet. So das
SG Gelsenkirchen und das SG Düsseldorf in zwei Entscheidungen der letzten Tage.
Unter diesen geänderten Gesichtspunkten ist es zu empfehlen nun doch auch Anträge auf Weihnachtsbeihilfe zu stellen und ggf. gegen ablehnende Entscheidungen in den Widerspruch und das Klageverfahren zu gehen. Ein Antrag kann formlos gestellt werden, er bedarf keiner ausgefeilten Begründung.
Zuletzt hatte der Deutsche Verein eine Empfehlung auf Weihnachtsbeihilfe in folgender Höhe rausgegeben: Weihnachtsbeihilfen 2002
Empfänger von Hilfe außerhalb von Einrichtungen
Alleinstehender/Haushaltsvorstand 74,- Euro
Haushaltsangehöriger 37,- Euro
Empfänger von Hilfe in Einrichtungen 37,- Euro (Quelle: Nachrichtendienst des Deutschen Vereins, Heft 10/02, S. 346)
Abschließend soll noch angemerkt werden, daß dadurch das gar nicht genau bekannt ist, welche Bedarfe nun alle in der Regelleistung eingegangen sind die über 7 Millionen Betroffenen von der Regierung durch die Hartz IV – Gesetze um die Weihnachtsbeihilfe gebracht wurden. Es liegt jetzt an der Beharrlichkeit der Betroffenen und den Sozialgerichten diesem Leistungsraub ein Ende zu setzen.
Tacheles-Online-Redaktion (gegen Leistungsraub)
Harald Thomé
Antrag hier als downloaden: Als Word Dokument (23 KB) oder als PDF Dokument (9 KB).

 

Berufung gegen Urteil des SG Magdeburg S 28 AS 353/05

Nun, gestern habe ich mich nun an die Arbeit gemacht und die Berufung gegen mein Urteil in erster Instanz (http://michael-knuth.blogspot.com/2005/12/sozialgericht-magdeburg-s-28-as-35305.html#links) geschrieben.
Hintergrund idt hier vor allen Dingen, dass sich Tatsachen ergeben haben, welche mir einen zeitgerechten Umzug unmöglich gemacht haben, denn zu der Wohnungsbesichtigung ist ja seinerzeit niemand von der KoBa erschienen.
Dass ich früher oder später umziehen muss, ist mir eigentlich schon klar, ich will nur erreichen, dass noch für ein weiteres halbes Jahr die KdU von der Koba übernommen werden müssen, denn die jetzt unangemessenen Kosten für KdU hat sich ja die KoBa selber zuzuschreiben, wenn sie zu der Wohnungsbesichtigung nicht erschienen ist.

Es versteht sich doch wohl von selbst, dass in meinem Folgebescheid die KdU wie von selbst gesenkt worden sind, trotz Eigenbemühungen. Na, lest erst einmal meinen Berufungsschriftsatz und schickt mir eure Ratschläge und Kritiken an: admin@michael-knuth.de.

Michael Knuth, Unterm Wulfhorn 1
38855 Wernigerode


Landessozialgericht Sachsen-Anhalt
Postfach 100 257

06141 Halle

Berufung gegen das Urteil des SG Magdeburg AZ: S28 AS 353/05 vom 28.10 2005.

In Sachen des Herrn

Michael Knuth, Unterm Wulfhorn 1 in 38855 Wernigerode

- Kläger –

Gegen die

Eigenbetrieb Kommunale Beschäftigungsagentur, Kurtstr.13 in 38855 Wernigerode

- Beklagte –

legt der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichtes Magdeburg, AZ: s 28 AS 353/05 vom 28.10.2005, hier eingegangen am o2.12.2005, form – und fristgerecht das Rechtsmittel der Berufung ein.

Begründung:

Das im Rubrum genannte Urteil verletzt den Kläger und dessen Kinder in ihren Grundrechten aus Art. 6, (2), (3) Grundgesetz wie der §§ 7 und 11 BGB.

Mit der Trennung der Eltern haben Kinder einen von beiden Elternteilen abgeleiteten Doppelwohnsitz (vgl. BGH, XII ARZ 26/90 vom 11.07.1990, BGH XII ARZ 1/92 vom 29.01.1992, BGH XII ZR 14/92 vom 08.07.1992, XII ARZ 23/92 vom 14.10.1992, OLG Naumburg, 3 AR 5/99 vom 18.03.1999).
Auf Grund dieser gesetzlichen Grundlagen sind alle drei Kinder polizeilich als Mitbewohner der Unterkunft des Klägers angemeldet.

In den Richtlinien der Beklagten (hier Landkreis Wernigerode) zur Feststellung der Angemessenheit der Unterkunftskosten wird festgestellt: „ Der Obergrenze für eine angemessene Wohnungsgröße eines Hilfebedürftigen/Leistungsberechtigten liegen folgende Werte zugrunde: …4 Personen = 85 qm.“
Hier wird festgelegt, dass für den Wohnraum des Klägers ein Preis von 5,11 €, bzw. 5,74 €/qm als angemessen anzusehen sind.

Dieser Sachverhalt konnte vom Sozialgericht Magdeburg nicht berücksichtigt werden, weil zum einen von der Beklagten eine Stellungnahme zu den zitierten Entscheidungen des BGH gefordert, aber nicht abgegeben worden ist, zum anderen von der Beklagten deren Richtlinien zur Angemessenheit des Wohnraumes weder dem Gericht noch dem Kläger zur Verfügung gestellt worden sind, obwohl diese vom Kläger mehrfach schriftlich per Fax angefordert worden sind.

Hierbei erscheint es dem Kläger unerheblich, wie oft sich dessen Kinder in seiner Wohnung aufhalten. Beim gemeinsamen Sorgerecht im Wechselmodell sollte es dem Gericht logisch erscheinen, dass sich die Kinder unter der Woche hauptsächlich im Haushalt der Mutter aufhalten, wenn sie an deren Wohnort die Schule besuchen. Insoweit ist auch irrelevant, inwieweit die Kindesmutter ALG II bezieht.

Trotzdem hat der Kläger gem. Art. 6 GG die Pflicht, für die Kinder entsprechenden Wohnraum vorzuhalten.
Wie das SG Magdeburg bereits festgestellt hat, halten sich die Kinder weit öfter als gelegentliche Besuche hinaus beim Kläger auf. Bei angemessener Wohnungsgröße von 45 qm für einen 1 Personsnhaushalt würden selbst für das SG Magdeburg unzumutbare Bedingungen vorherrschen.

Weiterhin haben sich neue Sachverhalte ergeben, die den Kläger dazu berechtigen, die Entscheidung des Sozialgerichtes Magdeburg anzufechten:
Bei den Eigenbemühungen des Klägers hat es sich ergeben, dass er ein Wohnungsangebot bekommen hat, welches nach seiner Meinung als angemessen angesehen werden konnte. Es war eine 3 – Raum – Wohnung im Erdgeschoss eines Wohnblockes, ideale Bedingungen für die Schwerbeschädigung des Klägers.

Obgleich noch keinerlei Optionen zur Finanzierung eines Umzuges durch die Beklagte vorlagen (hier wurde der Kläger bei seinem Besuch am 28.11.2005 wegen technischer Probleme bei der Beklagten abgewiesen), hat der Kläger zum 01.12.2005 ein Gespräch mit dem Vermieter der Wohnung arrangieren können und unter ungeheuren Anstrengungen auch bekommen.

Hinsichtlich der Eile in der Sache hat dann der Kläger in einem Fax vom 30.11.2005 einen Vertreter der Beklagten zu der bevorstehenden Wohnungsbesichtigung eingeladen, um die Angemessenheit dieser Wohnung feststellen zu können.
Trotz 1 Euro Job hat der Kläger diesen Termin wahrgenommen, von der Beklagten wurden hier keinerlei Bemühungen unternommen, statt dessen schickte sie dem Kläger ein Fax mit einer Einladung zum nächsten Morgen.

In diesem Schreiben wurde mir dringend davon abgeraten, hier ohne Zustimmung der Beklagten einen Mietvertrag zu unterschreiben. An diese Anweisung sah sich der Kläger gezwungen. Es versteht sich von selbst, dass die Wohnung inzwischen vergeben ist.

Nach dem Wohnungsbesichtigungstermin hatte ich dann ein Telefonat mit der gesetzlichen Vertreterin der beklagten, Frau Langer. Sie teilte mir hier so ungefähr mit, dass die Beklagte eventuelle Umzugskosten nicht in voller Höhe übernehmen wolle.
Nachdem der Kläger dann mitteilte, dass er dann in keinem Falle umziehen könne, wurde ihm mitgeteilt, dass in jedem Fall ab Januar 2006 die Kosten für Unterkunft und Heizung nicht mehr in voller Höhe übernommen werden würden.
Dementsprechend ist dann auch der bescheid der Beklagten vom 21.12.2005 ausgefallen. Somit entsteht für den Kläger ab Januar 2006 eine zwingende Notlage, welche er nicht verschuldet hat. Es droht Verlust der Wohnung und Obdachlosigkeit, weil der Kläger aus der Regelleistung die zusätzlichen Kosten für Unterkunft und Heizung nicht mehr auffangen kann.
Es droht der Verlust des Sorgerechtes für die Kinder, weil es ihnen nicht zuzumuten ist, beim Vater in einem Obdachlosenheim zu kampieren – und alles nur aus dem Grund, weil es der Beklagten für nicht relevant erschien, an dieser Wohnungsbesichtigung teilzunehmen und man dem Kläger sogar verbot, auf eigenen Faust einen Mietvertrag zu unterschreiben.

Auf Grund eines Wirbelsäulenschadens ist der Kläger schwerbeschädigt, hier erscheint es ihm unzumutbar, eine Wohnung in der 4. oder 5. Etage anzumieten.

In Wernigerode gibt es für den Kläger keinen Wohnraum in der vom SG Magdeburg ausgeurteilten Größe, entweder sind die Wohnungen mit unter 60 qm zu klein oder aber mit über 65 qm zu groß.
Entsprechender privater Wohnraum ist vom Quadratmeterpreis entschieden zu teuer.

Sämtliche Eigenbemühungen, vor allen Dingen hinsichtlich der Übernahme der Umzugskosten, sind von der Beklagten bisher boykottiert worden, es wird daher beantragt:

  1. Das Urteil des Sozialgerichtes Magdeburg, AZ: S 28 AS 353/05 vom 28.10.2005 wird aufgehoben.

  2. Die Beklagte wird verurteilt, weiterhin, jedoch mindestens bis zum 01.07.2006, die Kosten für Unterkunft und Heizung der momentanen Wohnung des Klägers zu übernehmen.

  3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreites in voller Höhe

Hilfsweise wird beantragt, das Verfahren dem Bundesverfassungsgerichtes zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit gem. Art. 6 (2), (3) vorzulegen.

Wernigerode, den 27.12.2005
Michael Knuth


 

Reaktion auf Gesetzesvorhaben des Bundes



Reaktion auf Gesetzesvorhaben / Steppuhn :

"Spürbare Entlastung für Kommunen in der Region"

Wernigerode (ru). Kurz vor Weihnachten wurde in Berlin ein Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht, "das auch die Kommunen in der Harzregion bei den Kosten für Unterkunft und Heizung der Arbeitslosengel – II - Empfänger spürbar entlasten wird", teilte der SPD-Bundestagsabgeordnete Andreas Steppuhn mit. Bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende will sich der Bund mit insgesamt 2, 5 Milliarden Euro jährlich zweckgebunden an den Leistungen der kommunalen Träger beteiligen.

Ferner sei geregelt, dass für 2005 die Beteiligung des Bundes rückwirkend bei 29,1 Prozent festgeschrieben wird, eine gleiche Beteiligung soll für 2006 gelten. "Dadurch haben die Kommunen eine feste Planungsgrundlage", so Andreas Steppuhn.

URL: http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/lokales/wernigerode/?em_cnt=16248

Kommentar: Das wird die Kommune auch sehr benötigen, wenn man berücksichtigt, dass sie alle Kosten für ihre angeordneten Zwangsumzüge übernehmen muss. Die Steuerzahler werde es der KoBa danken.
MK(WA)

Dienstag, Dezember 27, 2005

 

1 Jahr KoBa Wernigerode



Kommunale Beschäftigungsagentur Wernigerode besteht seit einem Jahr /
Betriebsleiter: Start gelungen – "2006 wird für uns hart"

Von Ingmar Mehlhose

Dirk Michelmann: Zum 1. Januar 2005 hatte die Kommunale Beschäftigungsagentur ( KoBa ) der Kreisverwaltung Wernigerode ihre Arbeit aufgenommen. Nach gut zwölf Monaten konnte die Betriebsleitung jetzt eine insgesamt positive Bilanz ziehen. Obwohl: 2006 wird aus ihrer Sicht ein richtig hartes Jahr.

Wernigerode. "Wir haben bewiesen, dass wir es als kommunaler Träger können." Dirk Michelmann, Leiter des vor ziemlich genau einem Jahr gegründeten Betriebes, zog im Gespräch mit der Harzer Volksstimme ein insgesamt positives Fazit. Der KoBa - Chef: "Dafür bin ich meinen Mitarbeitern sehr dankbar." Wenngleich: "Das heißt nicht, dass wir fehlerlos sind." Gerade durch Neueinstellungen war eine unterschiedliche Rechtssicherheit festzustellen.

95 Beschäftigte wird das Unternehmen am 1. Januar 2006 haben. Michelmann: "Es sind keine Sprünge mehr geplant, die Fallzahlen relativ stabil." 120 bis 130 Akten werden pro Manager bearbeitet.

Überraschend war für die KoBa die hohe Zahl der so genannten Bedarfsgemeinschaften. Wurde ursprünglich von etwa 4 500 ausgegangen, so waren es zuletzt ( Stichtag 18. Dezember) 5 974.

Einen weiteren prägnanten Punkt bildet die Vermittlungsquote auf den ersten Arbeitsmarkt. KoBa – Vize - Leiterin Anita Hauswald: "711 ist ein guter Wert auf ‘ s Jahr hin gesehen."Bei 311 von ihnen wurden Lohnkostenzuschüsse gewährt." Hauswald: "Interessant ist, dass 74 Prozent im Landkreis verblieben sind." Am gefragtesten waren im Übrigen Arbeitskräfte für die Metallbaubranche und den Dienstleistungssektor. Bei letzterem besonders in der Hotellerie bzw. im Gaststättengewerbe.

Auch das U 25-Team konnte in den zurückliegenden Monaten einige Erfolge verzeichnen.
1 109 Jugendliche wurden hier bis zum 18. Dezember betreut. Momentan sind davon noch 195 ohne Stelle. Dirk Michelmann: "Wir hatten allerdings auch 42 Vorgänge, wo wir Sanktionen wegen mangelnder Beteiligung verhängen mussten." Offensichtlich ist die soziale Absicherung der Betreffenden doch, anders als gedacht, ausreichend genug. Unterm Strich, so der KoBa - Chef, lohnt sich aber der Einsatz seiner Kollegen. Deshalb die Sorge: "Wir würden es fatal finden, wenn sich der politische Kurs ändert und nur noch auf Ältere konzentriert."

Als "teilweise ernüchternd" bezeichnet der Betriebsleiter zudem den durch die Hauptstelle der Agentur für Arbeit in Nürnberg verursachten "Statistikwahnsinn". Seine Erfahrung: "Das ist einfach nur ärgerlich."

Als Schwerpunkte für die kommenden Monate nennt Dirk Michelmann u. a. ein noch stärkeres Engagement bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Außerdem soll intensiver und zeitnäher mit dem Arbeitgeberservice agiert werden. Die Philosophie, über so genannte Arbeitsgelegenheiten bleibende Werte zu schaffen, wird beibehalten. Der KoBa - Chef: "Für uns wird 2006 das harte Jahr. Da gibt es keine Ausreden mehr."

URL: http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/lokales/wernigerode/?em_cnt=15800


Kommentar: Nun ja, meine Erfahrungen mit der KoBa sind im Jahre 2005 ja nicht so erfolgversprechend gewesen, wie hier von Herrn Michelmann dargestellt wird (http://plogworld.cubeproject.de/plog/category/95/361).

Hingegen ist die Selbstkritik des Herrn Michelmann positiv zu werten, dass auch die KoBa nicht fehlerlos ist, in meinem Fall hat sich diesbezüglich im Dezember doch einiges bewegt. Trotzdem sollte man bedenken, dass nicht nur für die KoBa, sondern vor allen Dingen für deren Kunden, ein sehr hartes Jahr wird.
Allein ich werde ein Berufungsverfahren wegen der KdU weiter betreiben, weiterhin werde ich ein Urteil des Sozialgerichtes Magdeburg zur aufschiebenden Wirkung in Widerspruchsverfahren (
http://plogworld.cubeproject.de/plog/post/95/1688) vollstrecken lassen müssen.

Allerdings kann man hier den Sachbearbeitern der KoBa nicht die Schuld geben, sondern vielmehr den Mitarbeitern der Widerspruchsabteilung, welche die neuesten Rechtssprechungen nur mangelhaft zu kennen scheinen und sich wahrscheinlich auch nicht damit beschäftigen.

Angenehm überrascht bin ich allerdings vom Sinneswandel der Frau Anita Hauswald, ich kenne sie noch aus den Zeiten des Arbeitsamtes und hatte diesbezüglich mit ihr erhebliche Reibereien. Bei meinem letzten Besuch wurde ich von ihr tatsächlich als Hilfesuchender und nicht mehr als Bittsteller behandelt. Wenn sich künftig alle Mitarbeiter der KoBa so verhalten würden, wäre tatsächlich eine positive Tendenz in den zwischenmenschlichen Beziehungen zwischen Hilfebedürftigen und Sachbearbeitern zu verzeichnen.
MK(WA)





Montag, Dezember 26, 2005

 

Halberstadt - Gewerkschaft unterstützt einen ALG II Empfänger



Eine besondere Weihnachtsüberraschung / Daniel Eberhardt :

"Hilfe darf man nicht nur nehmen, man muss sie auch geben"

Von Sabine Scholz

Daniel Eberhardt nahm gestern mit der kleinen Celine und Sophie das Geschenk von Markus Kirchheim (rechts) entgegen. Vermittelt hatte die Begegnung Marlies Jehrke. Der Freiberufler Markus Kirchheim versüßte gestern einer Familie, die von Arbeitslosengeld II leben muss, das Weihnachtsfest.

Halberstadt. Die kleine Celine guckt erschrocken. Was soll das jetzt? Sie wollte doch gerade den Karton erobern, und nun soll sie zum Papa? Gemeinsam mit ihrer Schwester Sophie läuft sie auf den jungen freundlichen Mann zu, der ganz hibbelig ist vor Freude.

Der 26-jährige Daniel Eberhardt sitzt im Besprechungsraum der DGB-Rechtsberatungsstelle und freut sich über das, was auf dem Tisch steht. Ein Präsentkorb und zwei verpackte Geschenke, auf denen je eine Jahreskarte für den Tiergarten liegt. " Die hat ein Mann gespendet, der ungenannt bleiben will ", erzählt Markus Kirchheim.

Er war es, der die Geschenke im Karton hatte, die heute Abend unter dem Weihnachtsbaum der Familie Eberhardt liegen werden. Die beiden jungen Eltern sind arbeitslos, leben von Arbeitslosengeld II und kämpfen gerade darum, umziehen zu können. " Unsere Wohnung ist ziemlich kalt. Inzwischen können wir das Schlafzimmer nicht mehr nutzen, weil die Außenwand feucht ist und schimmelt ", berichtet Daniel Eberhardt. Weil es kalt ist, muss viel geheizt werden – und diese Heizkosten sind es, die zum Umzug zwingen. Da aber die Familie nur indirekt zum Umzug aufgefordert wurde – die Heizkosten sollen nicht mehr übernommen werden – wird der Familie ein Umzugszuschuss verweigert, berichtet der 26-Jährige bedrückt.

Aus diesem Grund suchte er Rat bei Marlies Jehrke. " Kurz bevor ich den Brief von Herrn Kirchheim las, war Herr Eberhardt bei mir ", berichtet die engagierte Gewerkschafterin." Da dachte ich mir, die beiden sollten sich kennen lernen. "

Markus Kirchheim, der als Selbständiger ebenfalls keine großen Sprünge machen kann, hatte sich über einen Zeitungsbeitrag von Marlies Jehrke geärgert. Die hatte berichtet, dass sich ALG – II - Empfänger keine Geschenke leisten könnten und zehn Jahre auf ein Fahrrad sparen müssten. Das empfand der Neu - Halberstädter als Polemik. Dennoch hatte er angeboten, einer Familie eine kleine Überraschung zu Weihnachten zu bereiten. Dieses Angebot nutzte Marlies Jehrke, durch ihre Vermittlung lernten sich die beiden Männer kennen. Kirchheim erfuhr die Lebensumstände von Daniel Eberhardt.

Andere motivieren

Der hatte seine überbetriebliche Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann mit 1, 5 abgeschlossen, durfte aber alles in allem seit 2000 nur anderthalb Jahre arbeiten. Jetzt hat er einen Nebenjob als Auslieferfahrer. Seinen Traum vom Kfz-Mechaniker hat er erstmal an den Nagel gehängt, eine zweite Ausbildung wird ihm nicht finanziert. Allein kann er das nicht tragen, seine Frau ist ebenfalls seit der Lehre arbeitslos. Resigniert haben sie dennoch nicht.

Er erzählt, dass seine Frau einer Freundin mit Sachen ausgeholfen hat, die sie nicht mehr brauchte. Dann sagt er : " Man darf Hilfe nicht nur annehmen, man muss sie auch geben. " " So ist es ", erwidert Markus Kirchheim, der hofft, dass sein Beispiel auch andere motiviert, Menschen in unserer Region zu unterstützen, die Hilfe gut gebrauchen können.

URL: http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/lokales/halberstadt/?em_cnt=15263



 

Weitere Attraktion für Landesgartenschau 2006



Spielspaß für Kinder in "historischen Mauern"

Von Ingmar Mehlhose

Oberbürgermeister Ludwig Hoffmann und Kreissparkassenchef Klaus Kirchner (rechts) bei der Einweihung des neuen Spielplatzes. Bewusst etwas geschaffen, das die Beziehung zum historischen Stadtzentrum darstellt.
Die Ostdeutsche Sparkassenstiftung fördert die 30 mal 30 Meter große Anlage mit 50 000 Euro. Und nicht nur irgendeine ist es geworden. Für die Knirpse wurden von einer Spezialfirma aus dem Landkreis Grimma Wernigeröder Sehenswürdigkeiten im Miniaturformat nachgebaut. Da stehen z. B. Rathaus, Westerntor und Krell´sche Schmiede. Mittendrin findet sich die Sparkasse inklusive Tresor.

Deren Wernigeröder Chef Klaus Kirchner betonte, solch großes finanzielles Engagement seines Bankhauses für eine Stadt ist nur möglich, " wenn auch der Sitz in Wernigerode bleibt ". Abgesehen von dem Spielplatz wird die Sparkassenstiftung nämlich noch rund 17 000 Euro für eine Skulptur im Eingangsbereich zur Gartenschau stiften. Außerdem wurde vom hiesigen Kreditinstitut der mit 5 000 Euro dotierte Hauptpreis für die gemeinsam mit der Harzer Volksstimme initiierte Aktion " Höfe halten Hof " ausgelobt.

Knapp 10 000 Euro als zusätzliche Gabe

Als Überraschung zum bevorstehenden Fest präsentierte Klaus Kirchner zudem einen Scheck über knapp 10 000 Euro. Dabei handelt es sich um den Erlös aus dem jüngsten Kalenderverkauf der Kreissparkasse.

Oberbürgermeister Ludwig Hoffmann zeigte sich einmal mehr stolz darauf, wie die Großveranstaltung von den heimischen Unternehmen unterstützt wird. Die Bank vor Ort ist seinen Worten nach ein großer Vorteil. Damit dies so bleibt, betonte der Rathauschef, " werde ich mich dafür einsetzen ". Den unverhofften Geldsegen nannte Hoffmann im Übrigen " ein besonders schönes Weihnachtsgeschenk ".

Laut Gartenschau-Geschäftsführer Andreas Heinrich ist bereits klar, wofür der Betrag eingesetzt wird. Am gegenüberliegenden Ufer des angrenzenden Lindenhellerteiches soll auf dem Platz unter der Kastanie eine attraktive Ruhezone entstehen.

Sparkassenchef Kirchner hofft unterdessen, dass der Spielplatz auch nach Ende der Gartenschau erhalten bleibt und ihn nicht irgendwelche Vandalen demolieren. Eine nicht unbegründete, aber in diesem Fall wohl eher kleinere Sorge. Die Spielgeräte sind komplett aus Robinienholz. Sehr hart und praktisch unverwüstlich.

URL: http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/lokales/wernigerode/?em_cnt=15269


Freitag, Dezember 23, 2005

 

Oh, du Fröhliche - Einmal Positiv über die KoBa

Wie ich gestern geschrieben habe, hatte ich heute einen Doppeltermin bei meiner KoBa. Von Frau Hobe hatte ich ja nun Gutes berichtet, meinen Bericht kann ich nur bestätigen.
Wegen meiner ständigen Rückenschmerzen konnte ich meine Maßnahme ohne Schwierigkeiten und finanzielle Nachteile beenden.
Wir haben gemeinsam eine neue Eingliederungsvereinbarung gemacht, in welcher auch meine Forderungen berücksichtigt worden sind.
Brillant hingegen war das Verhalten der Frau Barnigeroth, sie hatte sofort begriffen, dass ich keine Kontoauszüge vorlegen kann, wenn ich keine Kontoauszüge habe. Sogar die Frau Kräker hat sich diesbezüglich bei mir für ihr Verhalten entschuldigt. Es wurde auf alle meine Belange und Beschwerden eingegangen - vollkommen ohne Gegenleistungen.
Nur meine Gerichtskosten habe ich nicht erhalten, weil "Kollegin" Langer sich im Urlaub befand. Sogar meine Außenstände wurden ohne schriftlichen Antrag auf die Konten der zuständigen Institutionen als vorläufiger Vorschuss überwiesen.
Ein Wermutstropfen: Mein Bewilligungsbescheid wurde in den KdU trotz anhängiger Berufung abgesenkt, ich bekomme also vorläufig nur 310 euro KdU, statt der jetzigen 430, Gesamtbetrag 701 Euro statt bisher 817. Ich habe sofort telefonisch Beschwerde bei Frau Kräker eigelegt und ihr etwas über die aufschiebende Wirkung erzählt, zu der ja die KoBa verurteilt worden ist.
Stellt euch vor, sie kümmert sich darum. Sollte das Jahr doch noch einigermaßen friedlich zu Ende gehen?
Leute, steht auf, kämpft gegen das Unrecht von Hartz IV, schlimmer als es ist, kann es nich werden.
MK(WR)

Donnerstag, Dezember 22, 2005

 

KoBa - Antwort des Leiters auf meine Beschwerde

Hallo, nach Krankheit bin ich wieder da. Ich hatte mich neulich bei der Koba über meine Sachbearbeiterinnen beschwert. Nun hier habt ihr die Kopie der entsprechenden Antwort. In dieser Farbe schreibe ich entsprehend meine Kommentare in das Schreiben des Herrn Michelmann.


LANDKREIS WERNIGERODE
Eigenbetrieb Kommunale
Beschäftigungsagentur
Postfach 10 1361
38843 Wernigerode

Herrn
Michael Knuth
Unterm Wulfhorn 1
38855 Wernigerode

Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 2. Buch (SGB II)


Sehr geehrter Herr Knuth,


es freut mich zunächst, dass Sie sich über meine Mitarbeiterinnen Frau Hauswald und Frau Hobe lobend äußern.

Ja, wer Lob verdient, soll es dann auch einmal bekommen, es nützt ja nichts, alle Mitarbeiter in meinem Mißmut über einen Kamm zu scheren.

Zu der Kritik bezüglich Frau Kräker möchte ich folgendes anmerken: Aufgrund der Umstellung unseres Computersystems hatten wir im Nachgang noch einige (technische) Schwierigkeiten, die uns einige Tage länger beschäftigt haben. So z. B. konnten nicht alle Kollegen auf ihre Kalender zugreifen. Von mir gibt es eine strikte Anweisung, dass alle Mitarbeiter der KoBa Outlook-Kalender führen und alle Termine darin eintragen müssen. Hintergrund dieser Anweisung ist, dass diese Kalender von jedem Arbeitsplatz und von jeder (berechtigten) Person einzusehen sind und somit auch andere Mitarbeiter Termine eintragen können.

Erstaunliche Erkenntnis, technische Schwierigkeiten waren also daran schuld, dass ich wie ein Hund an der Türe abgefertigt worden bin? Es konnten nicht alle Kollegen auf Outlook zugreifen, diesen Satz finde ich sehr interessant, er schreibt nicht "niemand", sondern "nicht alle". Kann man daraus schlussfolgern, dass es vielleicht nur ein paar Schritte bedurft hätte, den Termin im Nebenzimmer im Outlook eintragen zu können. Ich arbeite schon seit 10 Jahren mit Outlook, seit fünf Jahren auch im Netzwerk oder Intranet, die pst - Datei auf dem Server ist mir noch nie abgestürzt, aber so mancher Rechner, Dank WindowsXP.

Kann ich hier vermuten, dass dort ein Totalabsturz der A2LL - Software passiert ist, anders kann ich mir den Sachverhalt nicht vorstellen, dass die KoBa zwei in der Vorwoche geschlossen war? Oder vielleicht hat die Anbindung an die neue Colibri - Software der Bundesagentur für Arbeit doch nicht so funktioniert, wie vom Hersteller versprochen?

Oder lag es schlicht nur daran, dass das WindowsXP der KoBa mit dem WindowsNT der Bundesagentur nicht kompertibel war? Warum belügt man hier die Steuerzahler offensichtlich? Es gibt so viele ungeklärte Fragen, die sich aus diesem Absatz stellen.


Bei Kalendern in Papierform ist dies nicht möglich. Von daher konnte Frau Kräker Ihnen an diesem Tag keinen Termin mitgeben. Sie hat Sie aber höflich gebeten, am nächsten Tag anzurufen, um telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Dies haben Sie nicht getan.

Richtig, wer bezahlt mir das, ich habe bis heute noch keinen Cent meiner Gerichts- und Widerspruchskosten wieder bekommen.


Das Frau Kräker Sie nicht ohne Termin hereingebeten hat, stellt für mich keine Diskriminierung Ihrer Person dar. Alle Kunden der KoBa wissen, dass eine Vorsprache i. d. R. nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Die Mitarbeiter sollen sich auf die Gespräche ordentlich vorbereiten und ihre Arbeit somit besser koordinieren können. Dies hat für beide Seiten Vorteile. Ich bitte daher um Ihr Verständnis und um vorherige telefonische Terminabsprache und auch Wahrnehmung der Termine.

Ja, wo gibt es denn so etwas, früher wr es bei der Bundesagentur auch immer so, dass ich mich nach drei Monaten unaufgefordert persönlich zu melden hätte, einmal habe ich das verpasst, man hatte mir sofort unaufgefordert die Leistung gestrichen. Meiner Meinung nach liegt hier eine falsche Grundeinstellung der KoBa vor, ich bin der Meinung, dass die KoBa für ihre Kunden da ist und nicht umgekehrt, an diesem Punkt sollte man ansetzen, dann klappt das auch mit der Arbeitsmoral, positive Beispiele hatte ich genannt.


Ihr Antrag auf Fortzahlung der Leistung ist hier eingegangen. Sie werden zu gegebener Zeit über die Entscheidung informiert werden. Da Ihnen bisher Leistungen bis einschließlich 31.12.2005 bewilligt wurden, sehe ich keinen Grund dafür, dass der Antrag bereits jetzt entschieden werden muss.

Ja, am 19.11.2005, jetzt haben wir den 22.12.05, nächste Woche Mittwoch gehen die Zahlungen für 01/06 raus, wie interne Informationen mir bestätigen.


Anderer unbeantworteter Schriftverkehr liegt nicht vor.

Klare Falschaussage, Drei Schreiben aus 03/05,

http://michael-knuth.blogspot.com/2005/11/koba-und-die-betriebskostenabrechnung.html#links,

http://michael-knuth.blogspot.com/2005/11/die-koba-und-der-angemessene-wohnraum.html#links

Bezüglich der Beantwortung offener Fragen hatten Sie bereits mehrfach Gesprächstermine mit Frau Langer und Frau Barnigeroth vereinbart. Da Sie diese Termine von sich aus nicht wahrgenommen haben, lasse ich meinen Mitarbeitern nicht vorwerfen, dass Sie keine Antworten erhalten. Im Übrigen sind Sie bereits durch Frau Langer informiert wurden, dass das anhängige Klageverfahren abgewartet werden muss.

Klare unwahre Aussage, zunächst sind beide Klageverfahren durch Beschluss entschieden:

http://plogworld.cubeproject.de/plog/post/95/1696,

http://plogworld.cubeproject.de/plog/post/95/1688

Zu den nicht wahrgenommenen Terminen?? habe ich Folgendes zu erklären:

Ich hatte am 01.12.2005 einen Eineurojob begonnen, kam Nachmittag von der Arbeit, war voll im Stress, weil ich einen Termin bei einem Wohnungsmakler hatte, der mit mir eine angemessene Wohnung besichtigen wollte. Hierzu ist zu bemerken, dass ich einen Mitarbeiter der KoBa zu dem Termin eingeladen hatte, um zu beurteilen, ob die Wohnung für die KoBa auch angemessen sei.

Als wenn ich es nicht geahnt hätte, habe ich einmal in mein Faxgerät geschaut, dort fand ich ein Fax (bitte als Betreff Dokumentanforderungangeben) dieser Frau Langer, dass ich mich am nächsten Morgen, 09.00 Uhr bei ihr zu einem Gespräch einzufinden hätte.

Ich war echt entrüstet, stand in einer Zwickmühle, mein Job und die KoBa, nahm aber erst einmal meinen Termin bei diesem Wohnungsmakler wahr. Dass die Wohnung inzwischen weg ist, brauche ich wohl nicht näher zu erläutern.

Um alles später beweisen zu können, nahm ich mein Diktiergerät, ging zu einem Bekannten und führte ein Telefonat mit der Frau Langer. Ich schilderte den Sachverhalt, dass ich nicht schon nach einem Tag zwischendurch von der Arbeit abhauen könne, ich hätte einen Vertrag unterschrieben (Eingliederungsvertrag) und wisse nun nicht, was ich tun sollte.

Frau Langer gab mir klipp und klar, unter vier anwesenden Zuhörerern zu verstehen: "Herr Knuth, sie müssen nun einmal Prioritäten setzen, wir zahlen ab Januar nur noch die angemmessenen Unterkunftkosten aus dem Gerichtsurteil!"

Dann kam noch eins zum Anderen, ich teilte ihr dann mit, dass ich somit gegen dieses Urteil in Brufung gehen werde, und die Lektion über die aufschiebende Wirkung habe die KoBa ja wohl auch aus Magdeburg erfahren, dann drückte ich den roten Knopf. Anschließend habe ich den Termin mit Frau Barnigeroth gemacht und nicht sie mit mir, diesen habe ich verschieben müssen, er findet morgen statt.

Am nächsten Morgen bin ich zur Arbeit, ich habe meine Priorität gesetzt. Die KoBa hatte die Chance, an der Wohnungsbesichtigung teilzunehmen, ich hätte sofort umziehen können, denn die Wohnung war wirklich angemessen und auch nach meinem Geschmack und dem meiner Kinder - so setzt eben jeder seine Prioritäten - Auge in Auge, Zahn um Zahn.


Mit freundlichen Grüßen
Michelmann
Leiter Eigenbetrieb

Schlussbemerkung: Wenn hier von einem Leiter einer Behörde Tatsachen derart weiter ins Gegenteil verkehrt werden, sehe ich mich gezwungen, hier einmal ein Strafanträge zu stellen. Gewiss lernen dann gewisse Leute, was ein Klageerzwingungsverfahren beim OLG Naumburg ist. MK (WA)


Montag, Dezember 05, 2005

 

Halberstadt, Haftbefehl gegen Obdachlosen abgelehnt

Halberstadt (dpa/ ak). Nach dem Feuertod von neun Obdachlosen im Alter von 35 bis 54 Jahren in Halberstadt bleibt der mögliche Verursacher des Flammeninfernos zunächst auf freiem Fuß. Das Amtsgericht lehnte einen Haftbefehl gegen einen 55 Jahre alten Obdachlosen ab. Der Haftrichter begründete dies damit, dass eine technische Brandursache nicht vollständig auszuschließen sei. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 55-J ährigen fahrlässige Tötung und fahrlässige Brandstiftung vor. Der Mann hatte zugegeben, nach einem gemeinsamen Zechgelage mit einer brennenden Zigarette eingeschlafen zu sein. Die Obduktion der Leichen ist abgeschlossen. „Bislang konnte eine Person identifi ziert werden“, sagte Polizeisprecher Eckhard Timpe. „Wir rechnen damit, dass die Identifizierung der weiteren acht Opfer bis Mitte übernächster Woche abgeschlossen ist.“

In Halberstadt kamen am Sonnabend Einwohner zum Ort des Grauens, um der Toten zu gedenken. Sie legten Blumengestecke sowie rote und weiße Rosen nieder. Am Nachmittag versammelten sich rund 70 Menschen zu einem ökumenischen Gottesdienst. Unter den Gästen war auch Halberstadts Oberbürgermeister Harald Hausmann (parteilos).

Hausmann verwies darauf, dass bei einem Überlebenden ein Alkoholspiegel von 3, 6 Promille festgestellt wurde. Im Objekt habe es kein Alkoholverbot gegeben. Nach Angaben der Stadt war die letzte Brandschutzkontrolle im Januar 2001, die letzte Sicherheitskontrolle am 28. Januar 2005. Mängel wie der Abstand von Heizgeräten zur Wand seien behoben worden.

Die Containeranlage wird nicht neu aufgebaut. „Wir haben in Halberstadt 47 Obdachlose, ein Großteil lebt in so genannten Schlichtwohnungen“, erklärte Hausmann gegenüber der Volksstimme. „Die 16 Obdachlosen wollten in der Containeranlage leben. Wir hatten ihnen Wohnungen angeboten“, so der Oberbürgermeister.
(VS)

URL: www.volksstimme.de/artikelanzeige.asp?Artikel=778993


Samstag, Dezember 03, 2005

 

Sozialgericht Magdeburg, S 28 AS 353/05, Urteil vom 208.10.2005

Das Urteil im Volltext: http://plogworld.cubeproject.de/plog/post/95/1696

Meine Meinung:

Ich hatte eine faire Verhandlung, was man schon daraus erkennen kann, dass das Gericht auf die Spitzfindigkeiten der KoBa in ihren Schriftsätzen nicht hereingefallen ist. Wenn ich von der KoBa oder der Stadtverwaltung Wernigerode, rechtzeitig deren Richtlinien zur Angemessenheit der Unterkunftskosten erhalten hätte, wäre es mir möglich gewesen, auf Grund der angemessenen Quadratmeterpreise das Verfahren zu gewinnen, da der Quadratmeterpreis meiner Wohnung beinahe zu 50 % unter dem Angemessenheitswert liegt.

Nachteilig ist zu werten, dass man wegen der Umgangszeiten Zahlen aus dem Jahre 2004 zur Entscheidung verwendet, einer Zeit, als es das SGB II noch nicht gab, dass alle drei Kinder beim Wernigeröder Einwohnermeldeamt hier angemeldet sind, wird hingegen mit keiner Silbe erwähnt.

Ich werde gegen das ansonsten gerechte Urteil Berufung einlegen. Hintergrund ist hier die Tatsache, dass die KoBa Wernigerode meine Eigenbemühungen zur Suche von angemessenem Wohnraum massiv boykottiert hat und vor allen Dingen schon angekündigt hat, meine eventuellen Umzugskosten in voller Höhe zu erstatten.

 

Brandkatastrophe in Halberstadt - Brennende Zigarette vermutlich Brandursache

Zum Artikel im Volltext: http://plogworld.cubeproject.de/plog/post/95/1695

Kommentar: Ich habe nun die Nachrichten zum Sachverhalt seit gestern vormittag verfolgen können. Erst wurde nur gesagt, es habe gebrannt mir neun Toten. Aber Stück für Stück hat es für mich den Anschein, dass hier die Verantwortung für diese wahrliche Katastrophe einem einzelnen in die Schuhe geschoben werden soll.
Es bleibt, vor allen Dingen für die Staatsanwaltschaft, die Verantwortlichkeit dafür zu klären, warum in einer Sammelunterkunft keine Brandmelder installiert sind. Wichtig ist zu klären, warum die Obdachlosen erst Autos anhalten, bzw. Nachbarn alarmieren müssen, damit die Feuerwehr überhaupt erst einmal benachrichtigt werden kann.

Sind Obdachlose, das letzte Glied unserer Gesellschaft, nicht auch Menschen, deren Leben es zu schützen gilt? Weshalb gab es dann in diesem Conteiner kein Telefon - zumindest muss man dies aus der Berichterstattung schlußfolgern.

All diese Kleinigkeiten hatte den Tod von neun Menschen zur Folge. Es ist klar, dass dieser Obdachlose mit der brennenden Zigarette eine gewisse Verantwortung trägt, es ist aber rechtswidrig, dass er nun von den Medien als alleiniger Sündenbock dargestellt wird, denn die Katastrophe nahm ihren Ausgang durch Nachlässigkeiten an höherer Stelle.

MK (WA)

Freitag, Dezember 02, 2005

 

Die Schikanen der KoBa

Kurzreport:
Gestern hatte ich nun meinen ersten Arbeitstag als EEJ Prima Idee für die Arbeit, prima Leute, prima Klima.
Ich hatte die KoBa zu 16.00 Uhr zu einer Wohnungsbesichtigung eingeladen, stattdessen fand ich nachstehendes Fax. Telefonat mit Frau Langer: Wenn ich zu diesem Termin gehe, könne ich kein Geld verdienen, aber hier müsse ich schon einmal Prioritäten setzen – Toll.
Ich habe ihr angekündigt, dass ich den Beschluss anfechten werde, sie meinte, sie werde am 01.01.06 für diese Wohnung nur noch de angemessenen KDU auszahlen. Ich glaube, wegen dieser Schikane, andere Schreiben werden gar nicht beantwortet, dieses sogar per Fax und Mail, werde ich nun recht grausam, denn ich mache diesen EEJ für mich und nicht für die KoBa.
Vertragsbruch des Eingliederungsvertrages durch die KoBa ist auch gegeben – ich glaube ich stelle einen Strafantrag wegen Amtsmissbrauch – die lernen mich jetzt kennen.

Ihr Schreiben vom 30.11.05
Sehr geehrter Herr Knuth,
01.12.05
bezugnehmend auf unser gestriges Telefonat und Ihrer Bitte um einem Gesprächstermin zur Frage der Übernahme von Kosten bei Wohnungswechsel teile ich Ihnen nach Rücksprache mit den zuständigen Sachbearbeitern mit, dass Sie bitte morgen, Freitag den 02.12,05 um 9.00 Uhr bei Frau Barnigeroth (Gruppenleiterin von Frau Kräker) einen Gesprächstermin zur Klärung Ihrer Fragen haben.
An dem Wohnungsbesichtigungstermin am heutigen Tag ist eine Teilnahme unserer Mitarbeiter nicht möglich.
Das Ergebnis der Besichtigung, insbesondere Größe und Kosten (Miete, Betriebskosten, Heizung) der Wohnung bitte ich zum morgigen Termin mitzubringen, damit die Angemessenheit dieser Wohnung auch im Hinblick auf den Gerichtsbeschluss geprüft werden kann.
Insoweit verweise ich auf 22 Abs. 2 und 3 SGB II von deren genaue Kenntnis Ihrerseits ich nach Ihren bisherigen Schriftsätzen und Argumentationen ausgehen kann.
Insoweit rate ich Ihnen dringend an, vor verbindlicher Zusage/Vertrapsabschluss hinsichtlich einer neuen Wohnung die Zusicherung der KoBa nach entsprechender Prüfung einzuholen und dementsprechend das morgige Gespräch abzuwarten.
Ihnen ist bekannt, dass die Kosten der Unterkunft nur in angemessenem Umfang übernommen werden, was nach Beschluss des Sozialgerichtes Magdeburg anhand der Richtlinie des Landkreises zur Angemessenheit der KdU zu bestimmen ist.
Nach Rücksprache mit Frau Hobe wurde mir mitgeteilt, dass trotz Ihrer geringfügigen Beschäftigung die Teilnahme an dem o.g. Gesprächstermin, um den Sie gebeten hatten, möglich sein sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Langer
Hier die Bestätigung des Maklers, dass ich den Termin auch wahrgenommen und Eigenbemühungen durchgeführt habe:
WWG
Heidebreite 19
38855 Wemigerode

Ol.12.2005

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich Ihnen die Bemühungen von Herrn Michael Knuth, wohnhaft Unterm Wulfhorn 1, 38855 Wemigerode bestätigen. Herr Knuth hat sich am heutigen Tag von mir persönlich Wohnungsangebote unterbreiten lassen und Besichtigungen durchgeführt.
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Guntowski
Tel. 03943-695752
Fax 03943-695753
Funk 0171-8517250

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