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Freitag, März 24, 2006

 

AG Halberstadt - Freispruch von Ordnungswidrigkeit gegen das Unterhaltsvorschussgesetz

Ja, heute hatte ich meinen zweiten Verhandlungstag wegen eines Bußgeldbescheides von 200 €. Mir wurde vorgeworfen, ich hätte der UVK Halberstadt absichtlich keine Auskünfte über meine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gem. § 6 UVG gegeben.

Sicher gab ich keine Auskünfte, ich hatte auch meine berechtigten Gründe, wie das Gericht heute feststellte, denn ich war einem "Verbotsirrtum" unterlegen.

Man wusste nun nicht genau, wem der Unterhaltsvorschuss zusteht, wenn das Kind bei gemeinsamen Sorgerecht einen doppelten Hauptwohnsitz hat, darum erklärte man mir, dass die Mutter als erste den Antrag gestellt hätte und somit auch gewonnen, deshalb hätte ich Auskunft erteilen müssen. Wenn ich Sieger gewesen wäre, hätte die Mutter ebenfalls Auskunft erteilen müssen.

Der § 6 UVG ist also nach meiner Feststllung ein Gummiparagraph, den sich die Behörde so hinschnurkseln kann, wie es ihr gerade am besten passt - Nur hat die Sache bei mir nicht so reht geklappt.

Am interessantesten war der Schlusssatz der Richterin: "Die verfahrenskosten fallen der Staatskasse zur Last - dem freigeprochenenm Beschuldigten sind alle notwendigen Auslagen auf Antrag zu erstatten."

Da kann ich doch Herrn Eichel ein fröhliches hallo zurufen. Bei der UVK dreht nur eine Sachbearbeiterin durch, und schon kostet das den Steuerzahler tausende von Euros.

MK(WA)

Comments:
Wenn das Urteil hier ist, werde ich dieses Veröffentlichen, sicher muss man sich dann die Begründung auf der Zunge zergehen lassen.

Vor allen Dingen wird es hilfreich für weitere Betroffene sein, denen die Unterhaltsvorschusskassen ebenfalls das Fell über die ohren ziehen wollen
 
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