.comment-link {margin-left:.6em;}

Dienstag, April 04, 2006

 

KoBa Wernigerode - Was ist der Grundsatz des Förderns??

Heute muss ich ein wenig weiter ausholen, deshalb zitiere ich erst einmal einen Paragrafen aus dem SGB II:

§ 14 SGB II
Grundsatz des Förderns

Text ab 01.01.2005
Die Träger der Leistungen nach diesem Buch unterstützen erwerbsfähige Hilfebedürftige umfassend mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit. Die Agentur für Arbeit soll einen persönlichen Ansprechpartner für jeden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft Lebenden benennen. Die Träger der Leistungen nach diesem Buch erbringen unter Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit alle im Einzelfall für die Eingliederung in Arbeit erforderlichen Leistungen.

Nun, gefordert ist meines Erachtens genug von der KoBa, nach meiner Erkenntnis aber nimmt man es dort mit diesem § 1 SGB II nicht so genau, denn ich habe ein festes Angebot von einem allgemeinnützigen Verein, als EEJobber in Heimarbeit bei freier Zeiteinteilung (kinderfreundlich sind die auch noch) zu arbeiten. Die Arbeit würde sich ausdrücklich auf schriftliche Arbeiten und Webdisign konzentrieren, also einem Gebiet, auf dem ich mich absolut fit fühle.

Wie meine Leser wissen, hatte ich in letzter Zeit massive Probleme mit dem Alkohol, habe aber, auch Dank eines Gespräches mit meinen Kindern, einen Weg aus der Sucht gefunden, habe einen regen Kontakt mit der hiesigen Suchtberatung* und werde mich in einer Tagestherapie eben therapieren lassen, wenn ich denn von der KoBa und dem Sozialamt die Anträge zu dieser Therapie bewilligt bekomme. Beim Sozialamt bin ich recht zuversichtlich, aber bei der KoBa??

Nun, jedenfalls hatte ich mich am 28.02.06 schriftlich bei diesen Verein beworben, das sah dann so aus:

Mchael Knuth, Unterm Wulfhorn 1 38855 Wernigerode


Väter Kinder Förderverein e. V.
Otto - Röhm - Strasse 63

64293 Darmstadt

Datum: 28.02.2006


Bewerbung im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung im Rahmen des § 16 (3) SGB II.


Sehr geehrter Herr Götzmann,

über ihre Webpräsenz im Internet habe ich von ihrem allgemeinnützigen Verein erfahren. Ich finde ihre Thematik sehr interessant, da ich vor geraumer Zeit von den selben Problemen betroffen war, mit denen sich ihr Verein beschäftigt.

Ich bin 45 Jahre alt, habe eine 6 Jahre alte Tochter, für die nach Scheidung gemeinsames Sorgerecht besteht.

Leider habe ich einen Wirbelsäulenschaden und bin daher zu 50 Prozent schwerbeschädigt. Daher käme für mich nur eine sitzende Tätigkeit in Frage.

Ich beherrsche viele Bereiche der elektronischen Datenverarbeitung wie das gesamte Office – Paket, einschließlich Frontpage, sowie ein breites Spektrum in der Erstellung von Internetpräsenzen.

Auf diesen Gebieten könnte ich, wenn möglich in Heimarbeit, für die Arbeit ihres Vereines eine echte Bereicherung sein. Ich versichere, dass ich keinerlei Ansprüche auf eine Festanstellung stellen werde, sollten sie einmal nicht mehr in der Lage sein, mich als EEJobber zu beschäftigen.

Aus diesen Gründen möchte ich mich bei ihnen im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung bewerben und hoffe auf eine künftige gute Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Knuth

Nun, soweit sogut, in jedem Fall bekam ich gleich am nächsten Tag einen Anruf vom Vorstand dieses Vereines, Herrn Götzmann. Er war mir bestens bekannt, denn ich hatte das sagenhafte Glück, schon einmal für ihn arbeiten zu dürfen, daher hatte ich auch Referenzen meines Könnens bei diesem Verein. Hier kam auch das Gespräch auf meine Schwerbeschädigung (Wirbelsäule) und meine Alkoholkrankheit, bei der ein Rückfall nicht ausgeschlossen werden kann.

Herr Götzmann hat bei meiner Tätigkeit im Jahr 2004 schon meine Ehrlichkeit sehr zu schäzen gewusst, deshalb setzt er absolutes Vertrauen in meine Arbeit und hatte folgendes Schreiben an die KoBa Wernigerode versendet:


VÄTER-KINDER-FÖRDERVEREIN E.V.

auf dem Weg zur Stiftung


Darmstadt, 07-03-2006


Wir bestätigen hiermit unseren Wunsch nach einer Beschäftigung von Herrn Michael Knuth, Wernigerode als DV-Assistent im Rahmen der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung gem. § 16 (3) SGB II.

Da wir Herrn Knuth hauptsächlich im Bereich Internet, Datenverarbeitung sowie elektronische Medien einsetzen wollen, könnte sein Arbeitseinsatz auch in seinem häuslichen Büro geschehen. Wir würden Herrn Knuth in diesem Falle mit einer sog. web-cam und einem headset ausstatten, sodaß über die DSL-Leitung ein permanenter Sicht- und Sprachkontakt über das Internet ( SKYPE resp. YAHOO ) mit unserem Büro hier in Darmstadt möglich wäre.

Eine derartige Zusammenarbeit zwischen Herrn Knuth und unserem Vorgängerverein fand im Rahmen seiner gemeinnützigen Arbeit bereits im Juni 2004 statt und stellte für uns eine große Unterstützung dar.

Als gemeinnütziger + mildtätiger eingetragener Verein erfüllen wir die Voraussetzungen für derartige Arbeitsgelegenheiten. Aus diesem Grunde beschäftigen wir derzeit bereits einen sog. Zusatzjobber im Rahmen der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung gem. § 16 (3) SGB II, mit welchem wir ebenfalls nur die besten Erfahrungen machen.

Mit freundlichen Grüßen


Ulrich Götzmann ( Vorstand )



KINDER HABEN EIN RECHT AUF BEIDE ELTERN UND GROSSELTERN

Wer Interesse an dem Original dieses Schreibens interessiert ist, sol mich bitte anmailen, Herr Götzmann hat diesbezüglich das Schreiben zur Veröffentlichung freigegeben.

Wie nicht anders zu erwarten war, geschah erst einmal nichts. Da Herr Götzmann mich nicht aus reiner Nächstenliebe als Mitarbeiter haben will, sondern meine Kenntnisse einer breiten Öffentlichkeit zunutze machen will, hat er dann um den 25.03 2006 folgende E - Mail an die Sachbearbeiterin für EEJobber, Frau Hobe geschickt

Sehr geehrte Frau Hobe,

wir bitten Sie höflich um Mittelung darüber, wie weit Ihrerseits die Angelegenheit hinsichtlich der *Arbeitsgelegenheiten mit

Mehraufwandsentschädigung gem. § 16 (3) SGB II *für Herrn Michael Knuth in unserem Verein gediehen ist. Wir hatten Herrn Knuth ja eine diesbezügliche Bescheinigung für Sie ausgestellt.

Gerne würden wir einen entsprechenden Antrag stellen, da wir der Unterstützung durch Herrn Knuth dringend bedürfen.
--
Mit internetten Grüßen

Ulrich Götzmann ( Vorstand )

KINDER HABEN EIN RECHT AUF BEIDE ELTERN UND GROSSELTERN

e-mail-disclaimer:

Der Inhalt dieser e-mail ist vertraulich und ausschließlich für den bezeichneten Adressaten bestimmt. Wenn Sie nicht der vorgesehene Adressat dieser e-mail oder dessen Vertreter sein sollten, so beachten Sie bitte, daß jede Form der Kenntnisnahme, Veröffentlichung, ervielfältigung oder Weitergabe des Inhalts dieser e-mail unzulässig ist.

Wir bitten Sie, sich in diesem Fall mit dem Absender der e-mail in Verbindung zu setzen.

So, das war nun der zweite Hinweis, dass dieser Verein gern meine Hilfe in Anspruch nehmen will, laut SGB II bekäme ich ja keinen Tariflohn, sondern lediglich eine Mehraufwandentschädigung. Frau Hobe ist ja im Grunde genommen auch nur der Leitung der KoBa unterstellt, anders kann ich mir den Sachverhalt nicht erklären, dass sie meinen Fall an die stellvertretende Leiterin der KoBa, Frau Hauswald, abgeben musste.

Neulich hatte ich diese Frau noch auf dieser Webseite gelobt, als es um meine erste Eingliederungsvereinbarung "Kinderbäckerei" ging.

Aber als ich nach ein paar Tagen die Maßnahme wegen akuter Rückenschmerzen abbrechen musste, daraus resultierte auch mein Alkoholexzess - na , ich will mal ehrlich sein - es war auch ein willkommener Auslöser, hat nun die Dame nichts anderes zu tun, als mich auf den Müllhaufen der Gesellschaft werfen zu wollen.

Folgendes Pamphlet hat die dame dem Herrn Götzmann am 31.03.2006 per E - Mail zukommen lassen:

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: "Hauswald, Anita" <Anita:Hauswald@koba-wr.de>
Gesendet: 31.03.06 12:14:06
An: <kontakt@vaeter-kinder-stiftung.de>
Betreff: Ihre Anfrage bezüglich Arbeitsgelegenheit

Sehr geehrter Herr Götzmann,

nach Prüfung der individuellen Voraussetzungen des von Ihnen favorisierten Arbeitnehmers, kann momentan die Installation einer Arbeitsgelegenheit nicht begründet werden.


Weiterhin bitte ich Sie das Folgende zu beachten:

Bei der Einrichtung von sog. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung gemäß § 16 (3) SGB II handelt es sich um keine trägerbezogenen Leistungen. Vielmehr ergibt sich der Anlass zur Einrichtung von sog. ?1-Euro Jobs? aus der Ermittlung der konkreten Bedarfssituation eines hilfebedürftigen Arbeitslosen durch den Träger der Grundsicherung.

Insofern ist eine Antragstellung durch einen Träger zur Einrichtung von entsprechenden Arbeitsgelegenheiten gesetzlich nicht vorgesehen.

Vielmehr prüft der Träger der Grundsicherung, hier die Kommunale Beschäftigungsagentur des Landkreises Wernigerode, vor dem Hintergrund aller vorliegenden Angebote auf Einrichtung einer Arbeitsgelegenheit, welche Angebote den ermittelten Integrationshemmnissen der Hilfebedürftigen am besten entgegenwirken. Aus diesem Angebotspool richtet der Träger der Grundsicherung bedarfsgerecht Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 2 SGB II ein.


Sie können folglich gern ein generelles Angebot zur Prüfung an Herrn Lütje ? Leiter Steuerung ? herantragen (koba@koba-wr.de).

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Anita
Hauswald

Leiterin
operatives Geschäft

Bei einem anderen Arbeitgeber wäre der erste Satz dieser Antwortmail ein vernichtendes Urteil für mich gewesen. Aber ich habe mich nun an den eigenen Haaren aus dem Sumpf der Alkoholsucht gezogen, da werde ich wohl dieses Würstchen zur Strecke bringen. Erstaunlich war für mich, dass sich Frau Hauswald wohl nicht in der Lage war, Herrn Götzmann zu schidern, auf welcher gesetzlichen Grundlage ihre Entscheidung beruhte - man kann vermuten, dass es Solche wohl nicht gibt. Wie steht es doch im SGB II?:

§ 16 SGB II
Leistungen zur Eingliederung

Text ab 01.01.2005
(1) Als Leistungen zur Eingliederung kann die Agentur für Arbeit (gem. § 6a SGB II hier die KoBa Wernigerode) alle im Dritten Kapitel, im Ersten bis Siebten Abschnitt des Vierten Kapitels, im Ersten und Zweiten Abschnitt des Fünften Kapitels sowie die im Ersten, Fünften und Siebten Abschnitt des Sechsten Kapitels und die in den §§ 417, 421g , 421i, 421k und 421l des Dritten Buches geregelten Leistungen erbringen. § 8 des Dritten Buches ist entsprechend anzuwenden. § 41 Abs. 3 Satz 4, § 57 Abs. 4 Satz 1 und 2 des Dritten Buches sind mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass an die Stelle des Arbeitslosengeldes das Arbeitslosengeld II tritt.

(2) Über die in Absatz 1 genannten Leistungen hinaus können weitere Leistungen erbracht werden, die für die Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in das Erwerbsleben erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere

1. die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen,
(Trifft in meinem Fall nicht zu)
2. die Schuldnerberatung,
(ist nichts gelaufen von Seiten der KoBa, habe ich selbst beim Sozialamt organisiert)
3. die psychosoziale Betreuung,
(bekomme ich vom Gesundheitsamt Wernigerode, nicht aber von der KoBa)
4. die Suchtberatung,
(hier erfolgte nur eine telefonische Terminvereinbarung mit der Suchtberatungsstelle für mich durch die Koba, man schreckte aber nicht davor zurück, sich in Form einer neuen Eingliederungsvereinbarung abzusichern - alles weitere erledige ich viel schneller im Alleingang)

5. das Einstiegsgeld nach § 29 SGB II,
(ja hierüber sollte ich mal intensiv nachdenken!)
6. Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz.
(trifft für mich - noch - nicht zu)
(3) Für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können, sollen Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden. ( ja so ist das also geregelt, dawerfe ich der KoBa meine Arbeitsgelegenheit direkt vor die Füße, aber statt, wie in diesem Gesetz vorgeschrieben, meine Wiedereingliederung zu fördern, werden mir tonnenschwere Steine i den Weg gelegt)

Werden Gelegenheiten für im öffentlichen Interresse liegende, zusätzliche Arbeiten nicht nach Absatz 1 als Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gefördert, ist den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuzüglich zum Arbeitslosengeld II eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen zu zahlen; diese Arbeiten begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts; die Vorschriften über den Arbeitsschutz und das Bundesurlaubsgesetz sind entsprechend anzuwenden; für Schäden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit haften erwerbsfähige Hilfebedürftige nur wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

(4) Entfällt die Hilfebedürftigkeit des Erwerbsfähigen während einer Maßnahme zur Eingliederung nach den Absätzen 1 bis 3, kann sie durch Darlehen weiter gefördert werden, wenn bereits zwei Drittel der Maßnahme durchgeführt sind und der Erwerbsfähige diese voraussichtlich erfolgreich abschließen wird.

Welche Fördermöglichkeiten allein in Sachsen - Anhalt bestehen, kann man unter nachfolgendem Link studieren:
http://www.iwwb.de/regelungen/Suchergebnis/?buid=14

Ich werde der Frau Hauswald wohl einmal mehr klarmachen müssen, dass die KoBa nicht einzig nd allein zum Fordern ins Leben gerufen worden ist, sondern in erster Linie meine Wiedereingliederung mit allen zur Verfügung stehenden Mittel zu fördern hat.

Geht die Uneinsichtigkeit bei de koba so weiter, she ich mich gezwungen, hier erneut beim Sozialgericht einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen und bei der KoBa an einigen Stuhlbeinen zu sägen.

Durch solche Vorgehensweise, wie sie die KoBa hier wieder an den Tag gelegt hat, kann es nicht verwundern, dass gestandene Leute in den Suff getrieben werden...

Michael Knuth
WEB: http://wa.michael-knuth.de


Comments:
Hallo!
Beleidigungen oder gar Drohungen a la "Aber ich habe mich nun an den eigenen Haaren aus dem Sumpf der Alkoholsucht gezogen, da werde ich wohl dieses Würstchen zur Strecke bringen." sind ja wohl unter aller Kanone! Zudem ... schreiben Sie nicht selber immer wieder von Alokohlexzessen? Wie kann es dann sein, dass sie die Alkoholsucht hinter sich gebracht haben?

Ist Ihnen eigentlich mal in den Sinn gekommen, dass sie nicht der einzige Bürger ist, um den sich die KoBa zu kümmern hat und dass sie mit dieser Art, die Verwaltung über alle Maßen zu strapazieren, Verwaltungskosten ohne Ende verursachen, die man sicher sinnvoller einsetzen könnte?
Im übrigen arbeiten dort, beim Sozialamt und den Gerichten auch nur Menschen und ich kann mir nicht vorstellen, dass Ihnen alle so böse gesonnen sind, wie es hier den Anschein hat. Naja, wie heißt es so schön? Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus.

Nachdenkliche Grüße.
 
Hallo lieber Poster,

wenn man die Sache mit der KoBa nicht vollständig gelesen hat und dann solche zusammenhanglosn Kommentare von sich gibt - na ich weiß man nicht.
Wenn man etwas zu meinen Alkoholexzessen am 29.04.06 in einen Artikel vom 04.04.06 postet, der hat entweder ein mathematisches oder ein anderes Problem, um hier nicht deutlich werden zu müssen.

Wenn ich tatsächlich nicht der einzige sein sollte, um den sich die koba zu kümmern hat, dann muss zunächst einmal die politik etwas verkehrt gemacht haben, denn von denen will sicher niemand freiwillig von der KoBa verwaltet werden - oder man muss eben zusätzlich Leute einstellen und Arbeitsplätze schaffen.

Sicher, jeder muss für seine Fehler bezahlen, andererseits kann auch jeder seine Fehler machen, wenn sich nun bei der KoBa Fehler an Fehler reiht, steigen deren Verwaltungskosten proportional, aber das haben wir ja beide schon in der Schule gelernt.

So lange ich nicht in Ruhe gelassen werde, bzw. mir neuerdings sogar EE - Jobs versaut werden, produziere ich eben Verwaltungskosten - und wenn es Millionen sind.

Zum letzten Absatz: ich habe hier nicht negatives über das Sozialamt oder die gerichte geschrieben.

Positive Aktionen der KoBa habe ich hier stets bejubelt, noch bevor sie andere überhaupt zur Kenntnis genommen haben. Mir will auch niemand etwas Böses - aber ich will dem Gesetz etwas Böses - welches die armen?? Menschen der KoBa hier durchzusetzen versuchen.

Wenn sie dieses Blog richtig gelesen haben, müssten sie mitbekommen haben, dass die KoBa bereits bei Gericht ein Verfahren halb und eines mit wehenden Fahnen verloren hat.
Wie man in den Wald... - soll das jetzt heißen, dass die jüngsten Aktionen der KoBa in meinem Fall (ich schreibe bewusst nicht gegen mich) Sanktionen für die verlorenen Verfahren sind??

Im übrigen, wer hier anonym schreibt, hat entweder nicht den Arsch in der Hose, seine Meinung zu vertreten, oder er hat irgend etwas zu verbergen.

Michael Knuth
 
Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.
 
Kommentar veröffentlichen

Links to this post:

Link erstellen



<< Home

This page is powered by Blogger. Isn't yours?

Hier klicken, um diesen Gespraechspartner einfach und kostenlos anzurufen!
GoYellow - Branchenbuch

see web stats

Gesponsert von: