Freitag, Juli 28, 2006
Arbeitsagentur Halberstadt ./. Michael Knuth beim SG Magdeburg gewonnen
Ja, zum Dritten Mal habe ich jetzut beim Sozialgericht Magdeburg obsiegt. Das Verfahren stammte noch aus 2004, ist also bis gestern mit gegenseitigen Schriftsätzen so dahingeplätschert.
Es ging auch um die Thematik eheähnliche Gemeinschaft - zu der zeit war ich allerdings noch verheiratet und habe mich auf den Straftatbestand Bigamie eingeschossen. Die richterin fand die Argumentation recht drollig, meinte aber, dass auf dieser Schiene sich das verfahren wegen Begutachtungen und Zeugenbeschaffung noch über Jahre hinziehen könnte.
Ich kam dann mit der richterin überein, dass man das Verfahren über die Versicherungsschiene schnell beenden kann - zu meinen Gunsten wohlgemerkt, wenn ich in 2004 mehr Versicherungen bezahlt hätte, als die 42 Euro, welche man von meiner ALHI für die Lebenspartnerschaft abgezogen hatte.
Dies ist ein Leichtes, denn meine Freundin hat alle Kontoauszüge vom damals gemeinschaftlichen Konto, wir hatten durchschnittlich 196 Euro an Versicherungen zu zahlen.
Wenn dem so sei, sagte die Vertreterin der Arbeitsagentur, dann müsse sie meine Widersprüche und das urteil des gerichtes anerkennen und es käme zu der Auszahlung einer Nachzahlung von 42 Euro für die zwölf Monate, einschließlich meiner Außergerichtlichen und Widerspruchskosten.
Die Richterin, Frau Lück vom Sozialgericht Magdeburg hat es demnach geschafft, dass meine Achtung vor der deutschen Justiz wieder erheblich gestiegen ist.
MK(WA)
