Samstag, Juli 22, 2006
Staatsanwaltschaft Halberstadt - Ersatzfreiheitsstrafe II.Teil
Wernigerode/Halberstadt. In meinem letzten Beitrag in dieser Zeitung hatte ich ja von einem Sachverhalt berichtet, welcher sich am letzten Freitag an Telefon im Harzklinikum Wernigerode zwischen mir und dem Staatsanwalt Mattstedt von der Staatsanwaltschaft Halberstadt abgespielt hatte.
Ich war nun der Meinung, wie sich am Montag bei meinem Hausarzt herausstellte, sogar berechtigt, dass mein Gesundheitszustand in der Art angegriffen ist, dass ich derzeit die Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe - wie auch immer, ob das Urteil berechtigt war oder eben nicht - nicht antreten kann, denn mein Hausarzt hat mich sofort auf Grund meiner Magengeschwüre und der damit einhergehenden sehr schlechten Blutwerte erst einmal bis zum 28.07.2006 aus dem Verkehr gezogen.
Um dieser Krankschreibung eine gerichtliche Beachtung zu schenken, hatte ich bereits am 16.07.06 einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Amtsgericht Halberstadt gestellt, das war am vergangenen Samstag, am Montag, 18.07.06 habe ich dann noch folgenden Schriftsatz mit Krenkenschein und Krankenhausaufenthaltsbescheinigung nachgeschoben:
Strafvollstreckungssache 963 Js 79146/02
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich hatte in meinem Antrag auf einstweilige Anordnung vom 16.07.2006 mitgeteilt, dass ich nach Erhalt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Akte reichen werde. Dies werde ich hier in Form einer Anlage tun.
Für die Zeit im Krankenhaus habe ich keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bekommen, da das Krankenhaus die Kosten direkt bei meiner Krankenkasse abrechnet, ich hoffe, dass ihnen hier die Aufenthaltsbestätigung des Harzklinikums Wernigerode als Beweismittel genügt.
Auf Grund der weiteren Untersuchungen meines Hausarztes steht zu befürchten, dass ich künftig chronisch erkrankt bin, also die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe eine unbillige Härte für mich und meinen Gesundheitszustand darstellen würde.
Ich bitte höflichst das Gericht, diesen Sachverhalt bei seiner Entscheidungsfindung zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Knuth
Am 20.07.2006 habe ich dann Post vom Amtsgericht Halberstadt erhalten. Erst dachte ich, dass sich das Gericht doch erhebliche Mühe in der schnellen Bearbeitung meiner Sache macht und schnell zu einer Entscheidung kommen will, aber weit gefehlt, der Schriftsatz hatte folgenden Inhalt:
Amtsgericht Halberstadt Dienstgebäude
Richard-Wagner-Straße 52 38820 Halberstadt Postanschrift: - Amtsgericht, Postfach 1541, 38805 Halberstadt
Vermittlung 0 39 41-67 0-0
Durchwahl (03941) 670 234
Herrn Michael Knuth bei Heidrich
Unterm Wulfhorn 1
38855 Wernigerode
Geschäftsnummer (bitte stets angeben) Datum 17.07.2006 NZS 3 AR 28106
Sehr geehrter Herr Knuth,
in Ihrer Rechtshilfesache teilen wir Ihnen mit, dass diese zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft Magdeburg - Zweigstelle Halberstadt — z. w. V. abgegeben wurde.
Mit freundlichen Grüßen gez. Selig Richter am Amtsgericht
Ausfertigt: Geschäftsstelle
Erst einmal ist es für mich erstaunlich, dass das Amtsgericht Halberstadt schon am folgenden Montag durch einen Richter Selig sich der Sache angenommen hat, derselbe Richter selig, der mich in 2003 der üblen Nachrede in zwei Fällen für schuldig befunden hat - ohne Pflichtverteidiger.
Derselbe Richter Selig, bei dem ein Befangenheitsantrag von meiner Seite auf irgend eine Art und Weise im Nirvana verschwunden ist, obwohl ich den Versand per Faxprotokoll nachweisen konnte und heute noch kann.
Ich hatte in meinem Antrag EAO angekündigt, dass ich an jenem 17.07.2006 noch Unterlagen nachreichen würde, weil ich Diese erst an diesem tag erhalten würde (Krankenschein), dieses Fax wurde durch den Richter Selig garnicht erst abgewartet - sondern mein Antrag auf EAO der Staatsanwaltschaft Halberstadt - im Verfahren auf einstweilige Anordnung die Beklagtenpartei, zur weiteren Verwendung zugespielt - ohne den Eingang der nötigen Belege zu dem Antrag abzuwarten - so vermute ich zumindest.
Mit Erscheinen dieses Artikels geht dann heute folgende Entgegnung von meiner Seite an das Amtsgericht Halberstadt:
NZS 3 AR 28/06 Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe dankend ihren Schriftsatz vom 17.07.06 erhalten, kann aber wegen meines angegriffenen Gesundheitszustandes erst heute antworten. Leider kann ich dem Inhalt ihres Schreibens nicht ganz folgen, denn ich hatte keinen Rechtshilfeantrag gestellt, sondern klar und deutlich einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
Es ist für mich aus juristischer Sicht nicht nachvollziehbar, wie dieser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der Gegenpartei, hier die Staatsanwaltschaft Halberstadt, zur weiteren Verwendung weitergeleitet oder übergeben wird.
Das übliche Prozedere wäre aus meiner Sicht, die Staatsanwaltschaft zu einer Stellungnahme zum Sachverhalt zu bewegen und dann in einer mündlichen Verhandlung die Sach- und Rechtslage zu erörtern und eine Entscheidung zu fällen.
So, wie die Sache derzeit abläuft, sehe ich mich in meinem Grundrecht auf rechtliches Gehör beeinträchtigt und müsste vom Gericht eine Vorlage beim Bundesverfassungsgericht einfordern. In jedem Falle werde ich eine Untätigkeitsbeschwerde gegen den entscheidenden Richter beim Landgericht Magdeburg einreichen, sollte sich hier weiter nicht an das Prozedere der StpO gehalten werden können.
Ich halte für die Zukunft alle Anträge weiter aufrecht.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Knuth
Nun, ich werde ja sehen, wie der Richter Selig auf diese Rüge zu reagieren gedenkt, jedenfalls ist es nicht rechtens, mir mein rechtliches Gehör in Form einer mündlichen Verhandlung zu verweigern. Es ist auch nicht rechtens, einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Rechtshilfesache herunterzuspielen und der Beklagtenpartei zur weiteren Verwendung zukommen zu lassen. Ich weiß auch derzeit nicht, ob die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl gegen mich erwirken konnte, aber nach dem Schreiben des Richters Selig und die Zuspielung meiner Anträge zur weiteren Verwendung an die Staatsanwaltschaft Halberstadt würde ich mich nicht wundern, wenn ich am kommenden Montag früh abgeholt werde.
Sollte das der Fall sein, werde ich die 64 Tage Ersatzfreiheitsstrafe mit Würde, aber auch mit Daueranträgen in der JVA ertragen und mich dann massiv zur Wehr setzten, wenn ich wieder draußen bin.
Michael Knuth
Nachtrag: Wäre ich in meiner Sache nicht so bissig und unnachgiebig gewesen, was ja die Verurteilung wegen Beleidigung des Jugendamtes Halberstadt nach sich gezogen hat, hätte ich heute nicht meine beiden Kinder wieder, sondern wäre vielleicht genauso geendet wie dieser Vater in Frankreich:
