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Freitag, Juli 28, 2006

 

UVK Halberstadt - Neuer Beginn eines Alten Spiels II

Am Mittwoch hatte ich unter oben genannter Überschrift bereits mitgeteilt, dass ich erneut für die UVK Halberstadt einen Fragebogen ausfüllen sollte. Im letzten Halbjahr hatte ich ja das Ausfüllen verweigert - die UVK hatte nichts Besseres zu tun, als mich bei der Staataanwaltschaft Halberstadt wegen dieser Ordnungswidrigkeit angezeigt.

Erstaunlicherweise kam es dann auch zur Verhandlung, beim ersten Termin hatte ich mich nicht auf das Glatteis führen lassen, so dass das Gericht schon einmal einen zweiten Verhandlungstag anberaumen musste. An diesem zweiten Termin bin ich dann freigesprochen worden.

Heute kam nun ein zweites Schreiben von der UVK, hier der Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Knuth,

hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang der Erklärung über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse.

Sie haben angegeben, dass Sie derzeit Leistungen des Arbeitsamtes in Form von ALG II beziehen. Leider haben Sie es versäumt, den aktuellen Bescheid beizulegen, reichen Sie den geforderten bescheid bis zum 04.08.2006 nach.

mit freudlichen Grüßen
im Auftrag

Helmuth

Nun, ich hatte allerdings absichtlich keine Belege geschickt, sondern nur diesen Fragebogen, wie es mir vom Gericht angeraten worden ist, deshalb erhierlt die gute Frau Helmuth heute von mir folegende E - Mail:


Weiterleitung an die Unterhaltsvorschusskasse!
Sehr geehrte Frau Helmuth.
Ich finde es erfreulich, dass sie die ausgefüllten Fragebogen zu meinen Einkommensverhältnissen erhalten haben.
Leider haben sie aber dafür mein Begleitschreiben falsch interpretiert. Ich habe es nicht versäumt, meinen aktuellen Bescheid zum ALG II, welches ich nicht vom Arbeitsamt, sondern von der KoBa Wernigerode beziehe, beizulegen, ich habe es mit vollster Absicht und tiefster Inbrunst nicht getan, denn eine Unterhaltsvorschusskasse ist nicht berechtigt, derartige persönliche Daten von mir zu erheben.
Ich hatte ihnen bereits in meinem Begleitschreiben mitgeteilt, dass sie meinen Angaben in dem Fragebogen entweder Glauben schenken, oder aber mich anzeigen indem Verdacht, grob fahrlässig falsche Angaben gemacht zu haben. Was dann bei dem bevorstehen Ordnungswidrigkeitenverfahren bei der Strafkammer des AG Halberstadt wieder passiert, hatten wir ja vor kurzem erst durchexerziert, ich erhielt einen klaren Freispruch, der nach derzeitiger Sachlage den Steuerzahler 36 EURO gekostet hat.
Bevor ich es erneut vergesse, ich erhebe gegen den Landkreis Halberstadt folgende Erstattung außergerichtlicher Kosten für Das Ordnungwidrigkeitenverfahren:
Druck und Portokostenpauschale. 20 ,00 €
Schreibkostenpauschale 20,00 €
Telefonkostenmpauschale 20,00 €
Den Arbeitsausfall für beide Termine bekomme ich von der Landeskasse über das AG Halberstadt erstattet.
Teilen sie mir bitte mit, ob sie mit dieser Pauschalabrechnung einverstanden sind oder sich auf ein kostspieliges gerichtliches Mahnverfahren mit Kontenpfändung und allen anderen ihnen bekannt sein dürfenden Schikanen eizulassen gedenken, denn auch ich kann laut Art. 1 GG gegen einen Landkreis ein gerichtliches Mahnverfahren anstrengen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Knuth
Dieses Schreiben ist auch ohne handschriftliche Unterschrift gültig, da es maschinell erstellt worden ist.

Nun bin ich einmal gespannt, wie Frau Helmuth auf meine Gegenforderung reagiert - zum ersten Artikel dieser Serie habe ich übrigens Dienstaufsichtsbeschwerde beim Landrat in Halberstadt erstattet.

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