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Sonntag, April 30, 2006

 

"Live is my future" - Veranstaltung in der Harzblickschule

Wernigerode. "Live is my future" veranstaltete gestern in der Harzblick - Schule Wernigerode eine Eltern - Kind - Veranstaltung. Hier konnten sich Eltern über die Arbeit des Netzwerkes zur Präventation an Schulen und anderen Einrichtungen allumfassend informieren.

Ich finde, gerade vor dem Hintergrund des politischen Gerangels wegen der zunehmenden Gewalt an Schulen, dass gerade in Wernigerode dieses Netzwerk ein zu beachtender Aspekt ist.
Für unsere Kleinen wurde ein Kinderfest veranstaltet.

Neben Gesichtsmalereien und das fertigen von Gesichtsmasken wurde das scönste Lächeln unserer Kleinen gesucht. Bei Kaffee und Kuchen fanden konstruktive Gespräche zwischen Eltern und den Veranstaltern statt.

Wer nähere Informationen sucht, wende sich an das Jugend und Sozialamt Wernigerode, Kurtsstr. 13 in 38855 Wernigerode.

www.limf.de
Kontakt

Samstag, April 29, 2006

 

Halberstadt - Haus der Familie bekommt 2 500 Euro

URL: http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/lokales/halberstadt/?em_cnt=79490

Haus der Familie bekommt 2500 Euro

Freude über unerwartete Spende
Von Sebastian Prill

Halberstadt. Das " Haus der Familie " in Halberstadt bietet Kindern aus allen sozialen Schichten die Möglichkeit, sich unter Aufsicht zu beschäftigen. Trotzdem ist es mit keinem Kindergarten oder Hort vergleichbar.

Getragen von einem Verein aus Mecklenburg-Vorpommern, können die Kinder hier ihre Freizeit gestalten. Sowohl Jugendliche als auch Kinder jeden Alters verbringen viel Zeit in dem Haus. Sie nutzen das Internet, schreiben Bewerbungen oder unterhalten sich mit den Betreuerinnen über ihre alltäglichen Sorgen. Für Kinder gibt es ein Wochenprogramm, dass sich immer an den Möglichkeiten orientiert.

Basteln und Schwimmen stehen genau so auf dem Plan wie die Märchenstunde. Mit viel Engagement bieten die Betreuerinnen den Kindern einen abwechslungsreichen Tagesablauf. " Es sind aber keine professionell ausgebildeten Pädagogen ", betont Edith Reilein vom Jugendamt Halberstadt. " Man sollte das eher so verstehen, dass Betroffene Betroffenen helfen ", fügt Karin Stichnoth, Betreuerin im Haus der Familie, hinzu.

Der " Verein an der Tenne " aus Rostock trägt einen Großteil der fixen Kosten, die für den Betrieb des Hauses anfallen. " Wir können lediglich die Miete und Betriebskosten übernehmen, eben nur das Nötigste bezahlen ", erzählt Klaus Masekowitz, der Trägervertreter. " Wichtige Reparaturen oder Ausstattungsgegenstände muss das Haus selbst organisieren. " Da kommt die Spende vom C & A Kaufhaus in Halberstadt grade recht. Genau 2500 Euro übergab Geschäftsführerin Jana Schröder an die Einrichtung.

" Wir haben uns umgesehen, wo das Geld am dringendsten gebraucht wird und so wurde ich vom Jugendamt Halberstadt an das Haus der Familie verwiesen ", erklärte sie. Von dem Geld werden die wichtigsten Reparaturen und neue Möbel bezahlt. " Wir achten ganz genau darauf, was gebraucht wird und was wir neu anschaffen müssen ", sagt Masekowitz gegenüber der Volksstimme. Babystühle könne man aus den Kindergärten beschaffen, die der Verein noch betreut, erklärte er. " Aber es fehlt an vielen Enden, da kommt die Spende sehr gelegen. "

Freitag, April 28, 2006

 

KoBa Wernigerode - Verleumdungen oder nur juristische Spitzfindigkeiten??

Hallo liebe Leser,

nach einem mittelschweren nervlichen Problem und der Ausbügelung einiger finanzieller Ungereimtheiten melde ich mich nun heute wieder offiziell bei euch. Im „zivilen Ungehorsam“ hatte ich ja über einen Fremdanschluss neue Urteile zum Sozialrecht eingestellt.

Wie kam es aber dazu:

Nun, meine werten Herrschaften von der KoBa Wernigerode haben mir meinen EEJ in Heimarbeit auf klassische Art und Weise versaut. Mit welcher Begründung das geschehen ist, erfahre ich am 05.05.2006, vielleicht will man mich aber nur finanziell ruinieren, oder aber mundtot machen.

Zum Thema KdU bekam ich nun die Tage Post mit nachfolgendem Schriftsatz der Frau Langer an das Berufungsgericht. Ich muss sagen, mir ist regelrecht schlecht geworden ob dieser Verleumdungen. Wer meine Seiten regelmäßig verfolgt hat, weiß, was sich wirklich zugetragen hat – aber Gott sei Dank hat die KoBa noch nicht gemerkt, was ich eigentlich bezwecke, es wird hier auch noch nicht verraten.


LANDKREIS WERNIGERODE

Eigenbetrieb Kommunale

Beschäftigungsagentur

Landkreis Wernigerode

Postfach 10 1361

38843 Wernigerode


L 2 AS 18/05 05.04.06

L 2 AS 17106 ER K 36/06


In dem Berufungsverfahren sowie Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes

Michael Knuth J. Kommunale Beschäftigungsagentur des Landkreises Wernigerode

wird beantragt, die Anträge zurückzuweisen.

Begründung

Zu den Darlegungen des Klägers und Berufungsklägers sowie Antragstellers wird wie folgt Stellung genommen.

Zunächst bezieht sich der Antragsteller auf eine Rückforderung und wehrt sich gegen einen Einbehalt von 50,00 €. Ein solcher Einbehalt wurde von der Antragsgegnerin jedoch auf Grund des Beschlusses des Sozialgerichtes Magdeburg nicht vorgenommen. Kurz zum Sachverhalt.

Obwohl die Kinder des Antragstellers bei dessen Ex- Frau in Halberstadt leben und auch dort in vollem Umfang Arbeitslosengeld II Leistungen von der Arge HBS erhielten und erhalten, hatte der Antragsteller vormals Leistungen für sich und seine Kinder, als bei sich im Haushalt lebend, beantragt. Diese wurden ihm auch voll mit Bewilligungsbescheid vom 11.04.06 bewilligt. Später stellte sich o.g. Sachverhalt heraus. Nach entsprechender Anhörung wurde der Bewilligungsbescheid vom 11.04.05 mit Bescheid vom 01.08.05 teilweise zurückgenommen und eine teilweise Erstattung der Leistungen festgelegt. Gegen diesen Bescheid legte der Antragsteller am 06.08.05 Widerspruch ein. Mit Beschluss vom 27.10.05 stellte das Sozialgericht Magdeburg die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs fest.

Eine Vollstreckung in Form eines Einbehaltes o. ä. ist durch die Antragstellerin ?? nicht erfolgt.

Der behauptete Einbehalt von 50,00 € wurde und wird nicht vorgenommen. ???

Richtig ist vielmehr, dass ab dem 01.01.06 die Kosten der Unterkunft auf einen angemessenen Betrag, wie in dem Feststellungsurteil des Sozialgerichtes Magdeburg ausgeurteilt, angefochten vom Berufungskläger unter L 2 AS 18 /06 ??, herabgesetzt wurden.

Dies ist jedoch aus Sicht der Berufungsbeklagten rechtlich nicht zu beanstanden.

Diese Absenkung der KdU hat jedoch entgegen der Behauptung des Berufungsklägers nichts mit einem etwaigen Einbehalt aus der Rückforderung zu tun. ??

Mit Schreiben vom 07.07.05 wurde dem Berufungskläger mitgeteilt, dass seine Unterkunftskosten von tatsächlich 413,35€ über den für einen 1 Personenhaushalt angemessenen Betrag von 280,00 € liegen. Zum konkreten Inhalt wird auf das entsprechende Schreiben in der Akte verwiesen. In dem Gerichtsverfahren stellte sich dann nach Zeugenaussagen heraus, dass die Kinder des Berufungsklägers alle 14 Tage am Wochenende und die Hälfte der Ferien bei ihm verweilen. Mit dem Urteil vom 28.10.06 stellte das Sozialgericht fest, dass auf Grund der Besonderheiten des Einzelfalles eine Wohnungsgröße von 60 — 65 qm angemessen ist und die Unterkunftskosten entsprechend der Richtlinie des Beklagten für die o.g. Wohnungsgröße angemessen sind.

Daraufhin wurden dem Berufungskläger mit Bescheid vom 21.12.05 für den Zeitraum ab Januar06 Unterkunftskosten in Höhe von 310,00 € (zzgl. Heizungskosten von 60,00/= 1,00 €/m Wohnfläche) bewilligt.

Dies entspricht der Richtlinie des Landkreises Wernigerode zur Feststellung der Unterkunftskosten, wonach für eine 60 — 65 m Wohnung ‚ Baujahr 66 — 91, 310,00 € angemessen sind. Bei den Heizkosten sind 1,00 / qm angemessen.

In seinem Schreiben vom 07.11.05 bezog sich der Berufungskläger auch auf das Urteil und teilte mit, dass sich seine KdU ja bis 31.12.05 nicht ändern würden. Folglich ging ev auch richtig davon aus, dass der Folgeantrag ab 01.01 .06 die ausgeurteilten ?? KdU beinhalten würden.

Mit Schreiben vom 07.11.05 bat er des Weiteren um einen 1 € Job. ??

Auf eine Einladung zu einem Gesprächstermin am 11.11.05 sagte er jedoch am 09.11.05 ab. Bei einem unangekündigten Vorsprachversuch am 28.11.05 durch den Berufungskläger war die Sachbearbeiterin voll mit Terminen ausgelastet. Die Unterzeichnende war ebenfalls nicht im Haus wegen eines Gerichtstermins. Hier sei jedoch anzumerken, dass der Berufungskläger zuvor hinsichtlich der Klärung weiterer Fragen insbesondere zur Wohnung bzw. einem etwaigen Umzug mehrere Gesprächstangebote der Gruppenleiterin seiner Fallmanagerin sowie auch der Unterzeichnenden absagte bzw. ohne Absage nicht wahrnahm. Hier verweise ich auch auf die Beantwortung des Beschwerdeschreibens vom 07.12.05.

Der Berufungskläger meldete sich dann telefonisch bei der Unterzeichnenden und legte dar, dass sie bei einer Wohnungsbesichtigung am Nachmittag zu erscheinen habe. Auf Grund der Kurzfristigkeit und bereits vergebener Termine war dies jedoch nicht möglich. Wobei anzumerken ist, dass die Wohnungsangebote nach Vorlage bei der Berufungsklägerin hinsichtlich der Angemessenheit geprüft werden.

Zu dem angebotenen Gesprächstermin zur Klärung aller Fragen am 01.12.05 erschien der Berufungskläger nicht.

Die bisher vorgelegten Wohnungsangebote seitens des Berufungsklägers beliefen sich alle auf unangemessene Wohnungen. Seitens der, durch die Berufungsklägerin im Verfahren vor dem Sozialgericht vorgelegten freien angemessenen Beispielswohnungen erfolgte keine Reaktion. Insoweit wird auf das Verfahren vor dem Sozialgericht Magdeburg 5 28 AS 353/05 verwiesen.

Die Anträge sind daher zurückzuweisen.

Im Auftrag

Langer

Ich habe dann in meiner Gegendarstellung Folgendes entgegnet:


Ihr Zeichen, Ihre Nachricht Mein Zeichen Telefon (03943) Telefax (03943) Datum
L 2 AS 18/05
L 2 AS 17/06 ER Lsg_halle_ER_KdU_270406 557286 6265931 09.04.2006


In Sachen

Knuth./.Kommunale Beschäftigungsagentur Wernigerode

Nimmt der Kläger und Berufungskläger zum Schriftsatz der Beklagten vom 05.04.06 wie folgt Stellung:

Schon im ersten Absatz ihres im Rubrum genannten Schriftsatzes ist die Rede von der Rückforderung der Beklagten in Höhe von 50 Euro. Diese Sache ist bisher nicht erstinstanzlich verhandelt worden, weil der Kläger bis auf den heutigen Tag noch keinen Bescheid zu seinem Widerspruch vom 07.08.05, zugestellt bekommen hat.

Erst zu diesem Zeitpunkt steht es dem Kläger zu, erstinstanzlich Klage gegen die Beklagte zu erheben. Eigentlich setzte der Kläger es voraus, dass dies die Unterzeichnerin des Schriftsatzes der Beklagten wüsste.

Nach wie vor ist der Kläger der Ansicht, dass die Kinder nicht im Haushalt der EX – Frau des Klägers allein lebt, denn auch hier hatte sich inzwischen einiges geändert, die Kinder sind tatsächlich bis zum finanziellen Ruin des Klägers, jede Woche wie angegeben in seinem Haushalt gewesen, nach wie vor besteht die gemeinsame Sorgeerklärung und nach wie vor besteht die polizeiliche Anmeldung aller drei Kinder im Haushalt des Klägers.

Der Kläger hat seinen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II am 12.09.2004 ausgefüllt, ausgedruckt und versucht ihn am 13.09.2004 bei der Bundesagentur für Arbeit abzugeben. Aus diesem Versuch sind vier Versuche geworden – bei vier verschiedenen Sachbearbeiterinnen!!

Aus dem 16seitigen Antrag ist eine 100 Seiten dicke Akte mit allen Zusatzdokumenten geworden. Selbst die Versicherungskarten meiner EX – Frau und der Kinder wurden verlangt.

Zu diesem Zeitpunkt war für den Kläger nicht daran zu denken, dass seine EX – Frau ebenfalls oder überhaupt einen Antrag stellen würde. Schon am 18.12.04 hatte der Kläger seinen Bewilligungsbescheid, Der Widerspruch gegen den Bescheid ging am 07.01.05 bei der Bundesagentur für Arbeit ein, hier ging es um den Sachverhalt, dass meine damalige Mitbewohnerin mit in die Bedarfsgemeinschaft gezählt wurde.

Schließlich bekam ich ein Schreiben, dass künftig die Beklagte für meine Bedarfsgemeinschaft zuständig sei. Auch hier hatte der Kläger keine Kenntnis dass seine EX – Frau ebenfalls Leistungen nach dem SGB II erhielt.

Zwischenzeitlich ist die Mitbewohnerin des Klägers verzogen, der Kläger bekam über zwei Monate keinen Cent Geld von der Beklagten. Schriftsätze bezüglich einer Vorsprache, wie auch Nachfragen nach Geld und Bescheidung des Widerspruches liefen bis zum Bescheid der Beklagten vom besagten 11.04.06 ins Leere, drei ein halb Monate also für die Bearbeitung des Widerspruches.

Weiter möchte sich der Kläger zu diesem Sachverhalt nicht äußern und verweist auf die Beweismittel der erstinstanzlichen Akte.

Der Kläger ist hier nur verwundert, dass die Beklagte auf plumpe Art und Weise versucht, von der eigentlichen Thematik abzulenken, vor allen Dingen, dass er bis heute noch keinen Cent seiner außergerichtlichen Kosten von der Beklagten aus zwei Verfahren erstattet bekommen hat.

Der Kläger hat niemals behauptet, dass von der Beklagten die 50 Euro einbehalten wurden, vermutlich auch nur, weil die juristische und verwaltungsrechtliche Grundlage dafür fehlt.

Nun kommt der Kläger auf den Sachverhalt zu sprechen dass die Beklagte ihren Schriftsatz wohl mit einer heißen Nadel gestrickt hat, denn hier geht es um die Hauptsache der Berufungsklage, die Angemessenheit der Unterkunftskosten.

Nachgewiesen ist, auch schon in der Akte des erstinstanzlichen Verfahrens, dass der Kläger mehrfach Eigenbemühungen unternommen hatte, angemessenen Wohnraum zu finden, hier hatte der Kläger der Beklagten eine Email mit 25 Angeboten zugesandt, einen Ausdruck dieser Email erhielt das erstinstanzliche Gericht.

Man hat schon einmal von Seiten der Beklagten versucht, ein Gericht zu täuschen, indem sie diese Daten dem Gericht gegenüber als ihre Vorschläge zuzuordnen. Dementsprechend hat das erstinstanzliche Gericht eine Pattsituation ausgeurteilt, dass für dem Kläger 60 – 65 qm angemessen seien.

Sofort ging die Beklagte mit ihrer Berechnung vom niedrigsten Wert von 60 qm aus und einer Kaltmiete von 5 €/qm, also 310 Euro. Der Kläger hatte am 01.11.05 ein Angebot und hat die Beklagte zum Besichtigungstermin geladen. Es ist niemand erschienen, die Wohnung war weg.

Am 30.03.06 erhielt der Kläger erneut ein echt lukratives Angebot von einer Wohnungsgesellschaft.

Hier war ein Screenshot besagter Eail.

Diese Wohnung hatte eine angemessen Miete gem. den Richtlinien der Beklagten. Trotzdem dem Kläger beim sofortigen Anruf mitgeteilt, dass diese Wohnung unangemessen sei, da die Heizkosten um 20,32 Euro zu hoch sei.

Nimmt man nun die Vorgabe des Gerichtes von 65 qm wäre das eine Kaltmiete von 65 X 5,00 = 325 Euro Kaltmiete + 65 Euro angemessene Heizkosten. Die Mehrkosten für den 1,93 qm wären für den Beklagten erträglicher als die jetzigen 35 qm.

Es gibt definitiv in Wernigerode keine Wohnung in der vom erstinstanzlichen Gericht vorgeschriebenen Größe. Alle Neubauten sind Einheitswohnungen aus DDR – Zeiten. Wernigerode ist ein Touristikzentrum, Wohnungen in der Innenstadt wie in lukrativen Gegenden haben horrende Preise. 56 qm sind für den Kläger – und die Kinder nicht ausreichend, 66 qm sind der Beklagten unangemessen.

Der Kläger wird dem Gericht diesbezüglich zum Termin 300 Seiten Eigenbemühungen vorlegen können, wenn dieses gewünscht wird.

Am Ende ihres Schriftsatzes macht die Beklagte zur Abrundung ihrer Verleumdungen noch falsche Aussagen, dass dem Kläger angst und Bange wird

Aus diesen Gründen nimmt der Kläger von seinen gestellten Anträgen keinen Abstand, vielmehr wird nach Abschluss des Verfahrens die Staatsanwaltschaft doch eine unwahre Aussagen der Beklagten zu würdigen wissen.

Michael Knuth


Ich bin nun einmal gespannt, wie sich Frau Langer nun hier verhalten wird.


Michael Knuth
Unterm Wulfhorn 1
38855 Wernigerode
Tel: 03943 557286
Fax: 03943 6265931
WEB: http://wa.michael-knuth.de


Mittwoch, April 26, 2006

 

VOGELGRIPPE ODER PHARMA-MARKETING ? WER SIND DIE GEWINNER ?

Schon zu Beginn des letzten Jahres wunderten wir uns, daß im deutschen Fernsehen zum wiederholten Male über angeblich gefährliche Vogelgrippe-Viren in Asien und auch über einige Todesfälle aus dem Umfeld der Tierhalter berichtet wurde. Schon damals prophezeiten uns "Wissenschafter" mit erhobenem Zeigefinger eine Pandemie. ( Unter Pandemie ( griechisch ???????? - alles Volk betreffend ) versteht man den länderübergreifenden oder sogar weltweiten Ausbruch einer Krankheit.)

Seltsam, an der "normalen" Grippe sterben laut Robert-Koch-Institut allein in Deutschland jährlich 8.000 ? 10.000 Menschen ? von den Medien eher unbeachtet. Aber kaum werden im Fernsehen Bilder zweier angeblich in Asien am Vogelgrippe-Virus verstorbener Menschen präsentiert, erzittert die Welt vor einer globalen Seuche. Noch seltsamer aber ist, das alle diese "Opfer" der Vogelgrippe in Asien und der Türkei sofort nachdem die Diagnose feststand, eingeäschert wurden. Ein nachträgliches Überprüfen der tatsächlichen Todesursache ist also für unabhängige Institute nicht mehr möglich.

Begleitet von erheblichem Medienrummel erreichte die Vogelgrippe schließlich Deutschland: Auf Rügen fand man infizierte Höckerschwäne. Seltsam, denn die Höckerschwäne haben als standorttreue Tiere dort überwintert. Der Vogelflug hatte noch nicht eingesetzt und nicht ein einziger tatsächlicher Zugvogel wurde tot gefunden. Wie kam das "Virus" also nach Rügen ? Und vor allem: nachdem einige hundert tote Vögel als angeblich infiziert bestätigt wurden, gab es keine weiteren toten infizierten Vögel mehr. Direkt auf der Nachbarinsel Riems hingegen befaßt man sich sehr intensiv mit Impfstoffen für Tierseuchen. Wurden hier etwa Enten und Schwäne "versehentlich" von Labormitarbeitern gefüttert ?

"Verbraucherschutz"(!?)-Minister Seehofer weiß schon jetzt: "Diese Seuche wird uns hier in Europa noch viele Jahre begleiten". Woher nimmt dieser Minister sein Wissen ? Weiß er mehr als wir, oder ist er hellsichtig ? US-Präsident George Bush machte im November 2005 die Vogelgrippe zur Chefsache und kündigte an, für 7,1 Milliarden (!) US-$ das Grippemittel Tamiflu zu kaufen. Seltsam: der amerikanische Verteidigungsminister Donald Rumsfeld ist Mehrheitsaktionär und ehemaliger Vorstands-Vorsitzender der amerikanischen Firma Gilead Science, welche die Rechte an Tamiflu hält !

Mittlerweile warten weltweit über 180 Pharmaunternehmen darauf, Tamiflu in Lizenz herstellen zu dürfen. Tamiflu ? ein bekanntermaßen fast unwirksames Grippemittel mit erheblichen, zum Teil todbringenden Nebenwirkungen (allein in Japan 12 Todesfälle und 32 Fälle von Halluzinationen, Verwirrtheit und Delirium ! - Arznei-Telegramm 11/05 ).

Nachdem man uns mit der Vogelgrippe-Hysterie so richtig in Angst und Schrecken versetzt hat, plant die von Bush kontrollierte WHO gemeinsam mit deutschen Ministerien Zwangsimpfungen bei der Bevölkerung ( so Johannes Löwer, Chef des staatlichen Paul-Ehrlicher-Institutes am, 18.10.2005 in einer Ärztezeitung ). Die Bundesregierung hat bereits für 2,2 Millionen Tamiflu eingekauft und unterstützt die Pharma-Mafia zur weiteren Entwicklung des Impfstoffes mit 20 Millionen ? Ein Aufhänger für die Zwangs-Impf-Aktion könnte durchaus die Fußball-WM sein.

Wir werden vergiftet und Bush und Rumsfeld zählen die Dollarnoten aus Ihrem lukrativen Nebenerwerb; die Pharma-Konzerne reiben sich die Hände über zusätzliche Milliardengewinne. Noch einen weiteren Vorteil hat die Vogelgrippe: die millionenschweren Hühnerbarone in der EU reiben sich ebenfalls die Hände: Das ab 2007 geplante Verbot der Käfighaltung wird aufgehoben. Die Tiere dürfen weiter gequält werden. Die Freilandhaltung wird wohl generell verboten werden.

Im Mittelalter drohten die Mächtigen mit dem Fegefeuer ? dem man nur durch den Kauf von Ablaßbriefen entgehen konnte. Heute droht man uns mit einer Pandemie ? und bietet uns Tamiflu an.

Bitte sende diese Informationen möglichst vielen Menschen zu !


Sonntag, April 16, 2006

 

Zum hohen Feiertag auch von mir alles Gute und passend zum Fest eine (wahre?) Geschichte.



Ein kath. Pfarrer, ein evan. Priester und jüd. Rabin beschlossen gemeinsam Angeln zu fahren.
Mitten auf dem See sagte der Kath. Pfarrer:

"Liebe Brüder, ich habe großen hunger ich werde etwas zum Essen holen."
Er steigt aus dem Boot heraus und Tipp, Tipp, Tipp geht er über das Wasser zum Ufer.
Kurze Zeit Später kommt er wieder über das Wasser zum Boot.

Nach einiger Zeit steigt der evan. Priester aus dem Boot um Wein zu holen.
Er steigt auch aus dem Boot heraus und Tipp, Tipp, Tipp geht er über das Wasser zum Ufer.
Kurze Zeit Später kommt auch er wieder über das Wasser zum Boot.

Zum Schluss meinte der Rabin: "Wenn das so ist, dann werde ich den Nachtisch holen gehen."
Er steigt auch aus dem Boot heraus und zack der Rabin geht unter.

"Ja," meinte der kath. Pfarrer "wir hätten unseren Rabin ja sagen können, wo die Steine hier
im See liegen, damit er nicht unter geht!"

Antwort von dem evan. Priester:
"Welche Steine meinst du denn?"



Michael Knuth
Unterm Wulfhorn 1
38855 Wernigerode
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Samstag, April 15, 2006

 

Neues Angebot: Service - Markt für Möbel und mehr

Von Regina Urbat

Wernigerode. Wenn alle der Einladung folgen, „wird der Platz des Friedens knacke voll“, sagt Kirsten Fichtner und schmunzelt. Wohl wissend, dass nicht jeder Mieter der 3 200 Haushalte, die zur Gebäude- und Wohnungsbaugesellschaft Wernigerode (GWW) gehören, am kommenden Freitag, 21. April, zur Geburtstagsparty in die Burgbreite kommen wird. „Hier wollen wir das 15-jährige Bestehen des Unternehmens ganz groß feiern“, verrät die GWW - Geschäftsführerin.

Die Einladungsflyer sind an alle Mieter verschickt, das Programm steht: Im Festzeit präsentiert von 15 bis 18 Uhr die Tanz- und Showband „Mirage“ Musik aus den 60 - er bis 80 - er Jahren. Außerdem wird eine Modenschau für ältere Bürger angeboten. Den Hut dafür auf hat die Seniorenvertretung der Stadt. Mitwirkender am Jubiläumsfest ist auch Uwe- Friedrich Albrecht. Der stellvertretende Aufsichtsratschef der GWW übernimmt den Part des Moderators. Für reichlich Kaffee, Kuchen und Herzhaftes vom Grill sorgt ihr „sehr engagiertes“ 21 - köpfige Mitarbeiterteam, verspricht Kirsten Fichtner.

Doch das ist noch nicht alles. Ein „Bonbon“ folgt gleich zum Auftakt des Festes. Um 15 Uhr wird von Wernigerodes Oberbürgermeister Ludwig Hoffmann der Service - Markt der GWW am Platz des Friedens eröffnet.

Dahinter verbirgt sich ein neues Angebot für die Mieter. „Wir nehmen Gebrauchtgegenstände für den Haushalt an, die wir dann an Bedürftige abgeben“, erläutert Kirsten Fichtner. Das können saubere und gut erhaltene Möbel- aber auch Wäschestücke sein. Ganz kostenlos sei die Abgabe nicht. „Wir bitten um eine Spende.“ Mit diesen Einnahmen will die städtische Wohnungsbaugesellschaft den „Bauwagen“ der Johannisgemeinde unterstützen. „Immerhin werden mit diesem Projekt viele Kinder unserer Mieter betreut“, weiß die Geschäftsführerin.

Grund zum Feiern bietet auch die positive Entwicklung der GWW, über die Kirsten Fichtner auf dem Jubiläumsfest dem Aufsichtsrat berichten wird. „Maßgeblichen Anteil hat auch unser langjähriger Geschäftsführer Helmut Porsche sagt deren Nachfolgerin.“

Alle heutigen Beiträge aus Wernigerode sind dem Printmedium der "Volksstimme" entnommen, da die Webseite der Zeitung Datensätze vom 15.03.06, geladen hat und eben nicht aktuell ist.

Michael Knuth
WEB: http://wa.michael-knuth.de


 

Glückliches Wernigerode.

Reich an Sehenswertem, gibt es von heute an noch mehr zu bestaunen. Die Landesgarten schau wird eröffnet, Blumen, Beete, Bäume, Sträucher. Bis zum Herbst werden eine hatbe Million Besucher erwartet. Sie müssen aber auch auf der Hut sein. In einem Wäldchen mitten im Park lauern Hickedinger.

Von Manfred Zander

Nein, es seien keine Karten da, sagt Andreas Meling. Pech für sein Gegenüber. Eben noch war der junge Mann voller Hoffnung, bei der Eröffnungsshow am Ostersonnabend live dabei zu sein. Meling versucht zu trösten. Das MDR - Fernsehen zeichne die Veranstaltung auf und sende sie am Ostersonntag. Ein schwacher Trost für den Besucher. Aber bevor er geht, steckt er einen Veranstaltungskalender ein. Er wird also wiederkommen.

„Die Wernigeröder sind ganz heiß auf die Landesgartenschau“, sagt Meling, der in der Landesgartenschau GmbH Marketing und Öffentlichkeitsarbeit verantwortet. Ein Förderverein sorgt für Aufsehen. Die 220 Mitglieder treffen sich zum Frühjahrsputz im Park, zur Lesenacht oder zum Kabarett. Und sie schmieden Pläne. So kam die Gartenschau zum so genannten Bürgerwäldchen. Wer wollte, durfte auf eigene Kosten im Park einen Baum pflanzen. Den ersten stiftete vor zwei Jahren eine 98-Jährige für ihr damals zwei Jahre altes Enkelkind. Inzwischen stehen 200 Bäume in Reih und Glied, und das Wäldchen ist komplett. Kleine Tafeln nennen Baumart und den Namen des Stifters: Lutz Hofmann, der 1943 in Wernigerode geboren wurde, pflanzte eine Esche, zum Gedenken an Christa Winkel wächst eine Säulenbuche, das Kollegium der früheren Agraringenieurschule stiftete eine Winterlinde

Wernigeroder Schüler sandten allen Spendern einen Brief., Sie möchten die Geschichte zum Baum kennen lernen und aufschreiben. Darin werden sie auch erfahren, warum Andreas Meling an einem 28. April einen Blutahorn pflanzte. An diesem Tag lernte er seine Freundin Ulrike kennen. Es gibt ein Happyend. Demnächst wird geheiratet.

Sieben Fischteiche wie an einer Perlenkette

Auch Philipp-Konstantin zu Stolberg-Wernigerode pflanz te einen Baum. Das schlägt eine Brücke zu Vergangenem. Nicht nur, weil das Märchen- schloss über der Stadt auch im Park fast überall im Blick ist. Das Gelände der Gartenschau selbst war fürstliche Domä ne. Die sieben Fischteiche, die heute wie eine Perlenkette auf gereiht die Achse der Anlage bilden, ließen einst die Schlossherren an1egen Graf Kurt hat te als erster die Idee, weshalb eines der Gewässer noch heute Kurtsteich heißt. Und die sanierte Schäferei, während der Schau Ort einer Ausstellung über Sachsen-Anhalt, ist eben falls gräflich-fürstlichen Ursprungs.

Aber das ist es schon mit der Historie. Die Gegenwart zeigt Gärten, Beete, Bühnen, Wasserinseln, Wäldchen, eine Ausstellungshalle, einen Aussichtsturm. 14,5 Millionen Euro machten es möglich. „ Es gab zwei Knackpunkte, die das Projekt Gartenschau hätten scheitern lassen können, “ er zählt Meling, „einer davon war das Geld.“

Die Wernigeröder Stadtväter lösten das Problem. Sie holten sich Erhard Skupeh. Er hatte gerade im thüringischen Nordhausen eine Landesgartenschau gestaltet, und wusste daher, wo die Fördertöpfe stehen und wie sie zu öffnen sind. Dank offener Ohren in Land und Stadt war das Geldsäckel schließlich gefüllt.

Und schnell wieder ausgegeben. Aber 90 Prozent der Millionensumme seien — jeweils nach einer Ausschreibung - an sachsen-anhaltische Unternehmen geflossen. „Es ist eine Leistungsschau hiesiger Unternehmen“, sagt Meling.

Christina Heinrich ist eine von zwölf Mitarbeitern der GmbH. Auf der so genannten Zaunwiese zwischen Schreiberteich und Kurtsteich bläst ihr der kalte Aprilwind ins Gesicht. Sie zieht die Schultern hoch. Von ihrem Standort hat die junge Landschaftsgestalterin eine gute Sicht auf die rund 100 Themengärten, die sich wie ein Band um die Wiese legen, jeder vom anderen durch eine rote Textilwand getrennt. Unter dem Arm hält Christina Heinrich einen Stapel Unterlagen. Ein Blick in die Papiere, einer auf die einzelnen Gärten. Dann weiß sie, ob die Arbeiten wie geplant ablaufen.

Der Job in der Gartenbaugesellschaft ist ihr erster nach dem Ingenieurstudium an der Hochschule Erfurt, und sie strahlt trotz der Kälte: „Es macht Spaß, und ich kann etwas lernen.“ Vielleicht bringe das ja auch Pluspunkte bei einer späteren Bewerbung. Noch wird rundherum geputzt, geschraubt, gesägt, gehämmert, gebohrt. „Nein, nein“, deutet der Installateur den neugierigen Blick ins Toilettenhäuschen falsch, „hier ist noch nicht geöffnet.“ Im Garten der Stille setzten Handwerker gerade Begrenzungssteine zur Grabstätte eines Herrn Mustermann. Dann schütten sie Kies auf. Aus einem kleinen hölzernen Pavillon kreischt eine Säge. Am Schreiberteich verbietet ein rotweißes Band den Zutritt zum hölzernen Bootsanleger. Auf ihm liegt herrenloses Werkzeug. Mittagspause.

Alles Restarbeiten. Eigentlich könnte es gleich losgehen.

Schließlich sollen bis Toresschluss am 8. Oktober 500000 Besucher gekommen sein. Das würde die laufenden Kosten von 5,5 Millionen Mark decken. Ansprechpartner sind Alt und Jung, Familien und Pärchen Auch an Behinderte ist gedacht. Einen besonderen Service gibt es für sehschwache und blinde Menschen. Sie erhalten kostenlos Informationsmaterial in Blindenschrift und eine CD.

„Wir sind richtig sauer auf das Wetter“

Nach dem langen Winter schauen die Frauen und Männer um Geschäftsführer Skupch kritisch zum Himmel. Der Winter ist der zweite Knackpunkt. „Wir sind richtig sauer auf das Wetter“, sagt Meling. Vor 14 Tagen lag der Schnee im Park 15 Zentimeter hoch. So fehlt es am Grün im Revier.

Aber vor einigen Tagen pflanzten die Gärtner 120000 Frühjahrsblüher. Und im Herbst war die gleiche Zahl Blumenzwiebeln in den Boden gebracht worden. Nun müssen die Blumen nur noch die Erde durchstoßen, der Rasen sich sattgrün färben und die Knospen an Bäumen und Sträuchern auf platzen.

Darauf wartet auch Anneliese Salomon. Mit der Hacke lockert sie in ihrem Kleingarten den Boden auf, während Ehemann Eduard sich an der Laube zu schaffen macht. Die Anlage, in der das Rentnerehepaar 400 Quadratmeter gepachtet hat, liegt am Rande der Landesgartenschau. Salomons sind verärgert. Am Tage zuvor sei zum wiederholten Male eingebrochen worden. Das Fenster der Laube ist zertrümmert. „Vandalen“; schimpft Eduard Salomon.

Die Kleingartenanlage auf einer früheren Müllkippe wurde mit Gartenschaugeldern saniert. Boden wurde ausgetauscht, die Gärten erhielten zum Teil Hochbeete. Die sind aus Stein und das Ehepaar hätte sie lieber aus Holz gehabt. Aber das sei wohl eine Kostenfrage, sagen beide. Und Anneliese Salomon tröstet sich: „Wenn erst alles blüht, sieht es schon anders aus.“

Salomons leben im gegenüber liegenden Wohngebiet „Harzblick“. Dessen etwa 4000 Bewohner sollen langfristig Nutznießer der Gartenausstellung werden. Das erhoffen sich die Väter der Gartenschau und das federführende Architekturbüro Hutterreimann. Bisher, sagt Meljng, fehlte es am Grün, und die Wohnungen seien nur schwer zu vermitteln. Es gebe aber bereits positive Anzeichen für eine Imageverbesserung.

Hickedinger im Zauberwald

Das entschied die Wahl des Standorts. Gegen eine mögliche Idylle und für die 35 Hektar zwischen Plattenbausiedlung und Gewerbegebiet. Eine mutige Entscheidung mit ungewöhnlichen Lösungen. Eine angrenzende Betonmischanlage wurde nicht etwa still gelegt. Sie erhielt ein buntes Mäntelchen und einen 30 Meter hohen Aussichtsturm als Nachbarn. Wer 75 Stufen hinauf geschnauft ist, darf sich beglückwünschen und das Gartenschaumotto — „Harzblicke erleben“ — wörtlich nehmen:

Schloss, Brocken, Wernigerode, die Gartenschau von oben belohnen den Kletterer. Und nebenan rumpelt der Mischer.

Ist der Besuch des Turms empfehlenswert, sollte eine andere Stelle im Park nur auf eigene Gefahr betreten werden. Im Zauberwäldchen nämlich lauern, wenn Andreas Meling zu glauben ist, die Hickedinger. Diese Wesen verfügen über eine sehr zwiespältige Fähigkeit. Bei einer Begegnung erwecken sie beim Menschen dessen ausgeprägteste Eigenschaften, verstärken sie also um ein Vielfaches. Um zwei Extreme zu nennen: Ein guter Mensch wird noch besser, ein Bösewicht dagegen noch um einiges gräulicher.

Auch wer um den Zauberwald eigen Bogen schlägt, hat genug zu schauen. Eine 1,5 Kilometer lange Promenade führt an den Teichen vorbei, es gibt ein Tiergehege, Themengärten, eine wöchentlich wechselnde Blumenschau, eine Mineralienschlucht, ein Aquarium, eine Box mit Filmen von Kunsthochschülern, eine Wasserinsel mit einem künstlichen Wasserfall. Und — so das Wetter will — Blumen, Blumen, Blumen.

Hermann Löns hätte seine helle Freude daran. Der Dichter gab im 19. Jahrhundert Wernigerode den Beinamen „Bunte Stadt am Harz“. Er soll das auf die Ziegeldächer bezogen haben. Aber wetten, dass es zwischen heute und dem 8. Oktober keine buntere Ecke in Wernigerode gibt als die Landesgartenschau?


 

Landesgartenschau öffnet heute ihre Pforten

Die Wernigeröder „Blumenmädchen“ Stephanie Großhennig (1.) und Stefanie Steinwender erwarten die Besucher der Gartenschau. Foto: Tom Koch

Wernigerode (tk). Sachsen Anhalts zweite Landesgartenschau wird heute von Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) eröffnet. Unter dem Motto „Harzblicke erleben“ rechnen die Wernigeröder Organisatoren bis zum 8. Oktober mit 500 000 Besuchern. An den 177 Gartenschautagen sind mehr als 1400 kulturelle, schulische (Unterricht im „Grünen Klassenzimmer“) und Fachveranstaltungen rund ums Thema Gartenbau geplant.

Für rund 14,5 Millionen Euro war das Ausstellungsgelände m Norden der „Bunten Stadt am Harz“ - auf insgesamt 35 Hektar Fläche errichtet worden. Die etwa 100 Themengärten sind unter anderem auf einer sanierten Hausmülldeponie angelegt.

Tragendes Thema der „Blütenolympiade“ im Harz ist das Wasser Entlang sieben bereits im Mittelalter angelegten Teichen mit einer Fläche von 16 Hektar zieht sich eine mehr als einen Kilometer lange Seepromenade.

Die erste Gartenschau hatte 2004 rund 450 000 Gäste nach Zeitz gelockt, im Jahr 2010 soll die dritte Landesgartenschau in Aschersieben ausgerichtet werden. Wochenend-Magazin


Freitag, April 14, 2006

 

Karfreitag 2006 - Reiselust und Reisefrust

Ja, nun heute ist der tag, auf den ich mich schon lange gefreut hatte, ich kann meine Kinder übers Osterwochenende aus Halberstadt nach Wernigerode holen. Vorher bin ich noch zum Essen eingeladen.
Da ich um 12.oo Uhr zum Mittagessen in Halberstadt eingeladen bin, stehe ich schon zeitig auf - vielleicht war es auch die Unruhe und die Vorfreude, die mich trieb. Ich weiß zumindest, dass der Zug pünktlich fährt, ich traue aber den Wernigeröder Verkehrsverhältnissen nicht, deshalb organisiere ich mir die Fahrt zum Bahnhof, eine Bekannte fährt mich mit dem Moped. Das ist nicht gerade sehr angenehm, vor allen Dingen, wenn der Wind bis stürmisch von vorn bläst. Auf jeden Fall gebe ich mich pünktlich in die Hände der öffentlichen Verkehrsmittel.
Ich komme an den Fahrkartenschalter der DB, wollte dort ein Hopperticket (vergünstigter Fahrpreis für Hin- und Rückfahrt) kaufen, Preis 5,50 € statt 4, 50 €. Ich frage, wie diese Preissteigerung zustande kommt, man sagt mir, dass man am Fahrkartenschalter 1 € Aufschlag nimmt, am Fahrkartenautomaten der deutschen Bahn auf dem Bahnsteig ist die Fahrkarte für 4,50 € erhältlich.
Ich fand die Sache doch recht komisch, dass man am Fahrkertenschalter der Bahn für das Lösen einer Fahrkarte für die Bahn Aufschlag zu zahlen hat. Na macht nichts, auf dem Bahnsteig ist ein solches Gerät, welches mich 1 € sparen lässt. Da ich bereits ein wenig sehschwach bin, entpuppt sich das Herausfinden des Fahrtzieles als nächste Hürde - im Display erscheinen 4,60 € für einen Einzelfahrschein, zumindest erscheint kleingedruckt der Hinweis auf das Hopperticket - ich folge diesem Hinweis - Tatsache Wernigerode - Halberstadt - Hopperticket - 4,50 € - bitte zahlen - jubelt mir der Elekroschaffner entgegen.
Ich greif zu meiner Börse, kein passend Geld, kein 5€ Schein, kein 10 € Schein, kann schon mal passieren nach meinen morgentlichen Einkäufen, also nehm ich einen 20 € Schein und schiebe ihn in den Schlitz - der Kumpel schluckt den Schein - gierig wie er ist - brummt sich was in seinen kabelbart - und spuckt den Schein wieder aus ?? So hohe Zehlen kann ich nicht, schreibt er mir sinngemäß aufs Display, und tatsächlich, steht auch in ganz kleinen Scheinchen drangeschmiert an seiner Kluft, dass er nur 5 - und 10 € Scheine kennt.
Zum Wechseln am Fahrkartenschalter hatte ich keine Lust mehr, vielleicht nehmen die dafür auch Aufschläge - zumindest schlug mir das Erlebte auf die Blase, tum Klo 250 Meter und nur noch eine Minute Zeit.
Zug kommt, Connex, ich springe mutig in den ersten Wagen, zur Toilette, die ist verriegelt, ich zur Schaffnerin: Warum ist das Klo dicht - kaputt - war ihre sehr freundliche Antwort.
Hm, erstaunlich, Deutschland hat ein reiches Volk, die können innerhalb von 20 km ein ganzes Connexklo zu- und kaputtscheißen (falls unsere Politiker hier vorbeischauen, ALG II Empfänger können das nicht gewesen sein, denn Bahnfahrten sind im Regelsatz nicht enthalten!).
Ich sprang in den zweiten Wagen, meine Blase schien beim Laufen platzen zu wollen - rein - zum Klo - Gott sei Dank, dass haben die verfressenen Deutschen noch nicht geschafft. Erleichtert und pünktlich konnte ich in Halberstadt mein Mittagsmahl einnehmen.
Die Rückfahrt, mir drei Kindern und Ostergepäck war auch recht spannend, man gerade so hatte ich für uns Sitzplätze bekommen, der Harzexpress (DB) hatte nur einen Zugtrackt, bereits 100 km hinter sich, weitere 100 vor sich und sah auch dementsprechend aus, Fahrkartenkontrolle war keine.
In Wernigerode war natürlich kein Anschlussbus zu erreichen, da alle Fahrpläne wegen der Landesgartenschau und dem Pfusch am Altstadtkreisel umgestellt worden sind. Wir gingen also zu Fuß und welch ein Wunder, die Fußgängerbrücke über den Altstatdtkreisel war zumindest schon einmal offen - sicher nicht wegen der Wernigeröder, sondern wegen der Landesgartenschau (siehe Foto).
Was kann man abschließend sagen - Abenteuer Bahnfahrt.

Donnerstag, April 13, 2006

 

Wernigeröder Verkehrsbetriebe müssen ihre Fahrpläne umfassend verändern


URL: http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/lokales/wernigerode/?em_cnt=71469

Foto: Wernigeröder Verkehrsbetriebe

Bis zur Kreisel-Freigabe "rangieren" die Citybusse

Von Ingmar Mehlhose



Wernigerode. " Die Sache gestaltet sich richtig kompliziert. " Eckhardt Nitschke, Geschäftsführer der Wernigeröder Verkehrsbetriebe ( WVB ) und sein zuständiger Abteilungsleiter Gerald Hahne meinen damit die durch die Verzögerungen am " Altstadtkreisel " und den Beginn der Landesgartenschau notwendig gewordenen Veränderungen in den Fahrplänen.

Da wäre zunächst das Citybusnetz. Die Linie 1 rollt bereits fünf Minuten später an sämtlichen Haltestellen zwischen Floßplatz und Harzblick heran ( wir berichteten ). Grund ist laut Nitschke die wegen der Sperrung des Veckenstedter Wegs geänderte Route über Stadteingang, Im Langen Schlage und Charlottenlust. Bei Linie 2 ( Nöschenrode-Stadtfeld ) bleibt zumindest bis zur Freigabe des Tunnels alles wie gehabt. Nach dem derzeitigen Stand der Dinge, so der WVB-Chef, also bis einschließlich 5. Mai. Gleiches gilt für die Linie 3 zwischen Burgbreite und Eisenberg. Sie verkehrt so lange ab Rendezvouz in Richtung Kantstraße über Dornbergsweg und Zaunwiese. Eine wesentliche Neuerung gibt es hingegen für die Linie 4 ( Hasserode-Harzblick-Burgbreite-Stadtfeld-Hasserode ).


Gerald Hahne : " Sie fährt ab sofort sonnabends, sonntags und an Feiertagen auch über Nord-West. " Schließlich ist auch die Linie 5 ( Floßplatz-Stadtecke ) von der derzeitigen Situation betroffen. Sie wird ebenfalls neu über Nord-West geleitet. Die Route verlängert sich dadurch um zehn Minuten.

Der für die gesamte Zeit der Gartenschau geplante Zusatzverkehr vom Rendezvous zum Hauptbahnhof und zurück startet erst am 6. Mai. Diese so genannte Linie 9 wird nur an Wochenenden und feiertags von 10. 30 bis 18. 30 Uhr im Stundentakt eingesetzt und dient für die Linien 1 und 4 als Entlastung.

Doch das ist keineswegs alles : Die 257, 258, 260, 262, 265 und 877 werden künftig wegen des Kreisels und der zusätzlichen Haltestelle " Heltauer Platz " ihre Route ändern. Die 257, 258 und 262 stoppen zudem ab Dienstag, 18. April, montags bis freitags von etwa 8 bis 18 Uhr am neuen Ärztehaus in Elbingerode Richtung Drei Annen Hohne. Daraus ergeben sich weitere Zeitverschiebungen. Die 255, 256, 271, 283 und ALT 1 müssen außerdem über den Dornbergsweg. Deshalb kann der Halt am Hundertmorgenfeld nicht mehr bedient werden. Bei der 256 kommt noch hinzu, dass sie nicht mehr den Harzpark tangiert, sondern am Sonnabend, 15. April, mit allen Touren von Montag bis Freitag bei real heranfährt.

Die WVB haben bei all den Änderungen nur eine Hoffnung, sagt deren Chef. Eckhardt Nitschke : " Möglichst wenig Verwirrung bei den Fahrgästen. " Immerhin gibt es davon allein in der Stadt Wernigerode jährlich rund 1, 4 Millionen. Auf allen Strecken zusammen sind es etwa 4, 4 Millionen Passagiere.

Michael Knuth
WEB: http://wa.michael-knuth.de


 

Gleich doppelte Symbolik zwei Tage vorm Auftakt zur Landesgartenschau



Scherenschnitt "am weltschönsten Betonsilo"
Von Tom Koch

Wernigerode. Mit einem doppelten Scherenschnitt machten die Veranstalter der Landesgartenschau gestern schon einmal vorab " Appetit " auf die am Sonnabend beginnende Blumenolympiade. Zunächst war es an Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke ( CDU ), im früheren Schafstall die Landesausstellung zu eröffnen. Mit Hilfe von 400 Exponaten soll diese die wirtschaftlichen, kulturellen und touristischen Seiten Sachsen-Anhalts den Gästen der Wernigeröder Gartenschau näher bringen. Außerdem wurde der 23 Meter hohe Aussichtsturm " an der weltweit schönsten Betonmischanlage " eröffnet, so Gartenschaugeschäftsführer Andreas Heinrich. Erst aus dieser luftigen Höhe wird das Motto " Harzblicke erleben " von den erhofften 500 000 Besuchern wohl so richtig verstanden.

Wirklicher Startschuss für die zweite Gartenschau im Land ist am kommenden Sonnabend um 10 Uhr. Der offizielle Festakt, zu dem auch Ministerpräsident Wolfgang Böhmer erwartet wird, beginnt um 10. 30 Uhr in der Blumenhalle. An dieser Veranstaltung kann jedermann teilnehmen, einige Sitz- und reichlich Stehplätze stünden zur Verfügung, versprachen die Organisatoren. Geschlossen für das Publikum wird die Blumenhalle jedoch um 13 Uhr, weil dann die Aufzeichnung für die Fernsehsendung " Komm ‘ doch mal vorbei " mit Uta Bresan beginnt.

URL: http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/lokales/wernigerode/?em_cnt=71470

Komentar: Als hätte man es bei der Wernigeröder allgemeinen nicht geahnt, Frau Wernicke war da, hat wieder bunte Bändchen durchgeschnitten und sich nicht zu der Problematik der Rückwand des BMW - Autohauses geäußert ( Heute wird sich Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke vor Ort über den Stand der ( Vorbereitungs- ) Dinge informieren. Die CDU-Politikern wird dann am Bootssteg des Schreiberteiches, gleich neben dem Souvenirshop der Landesgartenschau, bestimmt auch Folgendes sehen : Es ist großflächig und bunt, damit ein besonderer Kontrast zu den derzeit noch laublosen Bäumchen des Bürgerwäldchens. Die Rede ist von den Farbschmierereien am Gebäude, das einst ein Möbelhaus und später eine Eislaufhalle beherbergte. )

http://michael-knuth.blogspot.com/2006/04/geschftsmann-und-organisatoren-bislang.html

Gesehen haben musste sie das Kunstwerk ja, denn das Gebäude steht in unmittelbarer Nähe der selbsternatten "schönsten Betonmischanlage der Welt". Es herrscht also wieder einmal Friede, Freude und Eierpatsch, es gibt keinerlei Verkehrsprobleme (http://michael-knuth.blogspot.com/2006/04/veckenstedter-weg-bleibt-whrend-der.html) und das Großprojekt Altstadtkreisel beherbergt immer noch eine Unterwasserschau (http://michael-knuth.blogspot.com/2006/04/wasserflecken-im-altstadtkreisel.html). Im rechten Bild sehen sie den Zustand dieser Anlage am heutigen Morgen. Wie tönt es doch noch auf der Webseite der Stadt Wernigerode?:

"Mehr als 2 Jahre mussten die Wernigeröder und ihre vielen Gäste warten, bis die aufwendigste Großbaustelle der Stadt, der "Altstadtkreisel" übergeben werden konnte. Am vergangenen Wochenende war es endlich soweit.

"Die Teilung der drei großen Verkehrsströme mitten im Herzen von Wernigerode ist gelungen" kommentierte Oberbürgermeister Ludwig Hoffmann die erfolgte Streckenfreigabe der Zuggleise. Jetzt können die Deutsche Bahn, Connex und die Harzer Schmalspurbahnen GmbH ohne Schranken durch die den Verkehrsknoten fahren. Unterirdisch verlegt wurden die Straßenführungen auf denen "spätestens zum Beginn der Landesgartenschau der Verkehr rollen wird", versprach Ulrich Kasparick, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium.
Und ganz oben drüber, über eine künstliche Kuppel, führen nun architektonisch interessante Fußgänger- und Radfahrerbrücken, die eine optimale Anbindung der Wohngebiete im Norden an die Innenstadt ermöglichen.

Erhard Skupch, Geschäftsführer der Landesgartenschau zeigte sich optimistisch, dass auch auf dem Landesgartenschaugelände die letzten Bauarbeiten bis zur Eröffnung am 15. April fertig sein werden. "Das Wetter am Wochenende hat uns geholfen. Der letzte Schnee ist weg. Jetzt hoffen wir, dass das Gelände abtrocknet, damit mit den Pflanzarbeiten begonnen werden kann" so der Gartenschaugeschäftsführer.

Der "Altstadtkreisel" im Herzen der Stadt wartet jetzt noch auf die abschließende Begrünung, damit der jetzige graue Hügel zu einer grünen Kuppel wird, der dann sicherlich nicht nur die vielen Wernigeröder begeistert sondern auch die vielen Besucher der Stadt, die auf diesem Weg direkt vom Marktplatz zum Stadteingang der Landesgartenschau gelangen können."(http://www.wernigerode.de/WRPortal/Stadt/Landesgartenschau.htm).

Wenn es nicht so traurig wäre, wäre ich begeistert. Die Schranken an der Raabe - Schule waren schon seit Jahren nur noch für die Fußgänger zu passieren, das einzige Verkehrshindernis waren die Harzer Schmalspurbahnen, die den Verkehrsstrom in Richtung Harz und Ilsenburg ein wenig blockiert hatte, nur Schranken gab es dort nie, nur eine Lichtsignalanlage. Kurz, der Altstadtkreisel wird definitiv nicht bis Samstag fertig, wenn nicht ein Wunder geschieht.

Diese Unzulänglichkeiten wurden Frau Wernicke sicher nicht nahegelegt, da kann man nur in der Art protzen: "Die Landesgartenschau in Wernigerode wird nach Überzeugung von Landwirtschafts- und Umweltministerin Petra Wernicke ein Erfolg. "Wernigerode ist bestens vorbereitet und wird eine sympathische Gastgeberin sein", sagte Wernicke am Mittwoch auf der Pressekonferenz drei Tage vor dem Start der Landesgartenschau." (http://www.landesgartenschau-wernigerode.de/).

14.5 Millionen Euro hat das Spektakel dem Steuerzahler der Stadt Wernigerode gekostet, was hat er dafür bekommen - eine Großbaustelle im Zentrum der Stadt und mit ihr unzumutbare Verkehrszustände in der Innenstadt, unter welchen nach statischen Erkenntnissen die historische Bausubstanz, vor allen Dingen in der Albert - Bartels - Straße zu leiden hat. Ein erhöhtes Gefahrenpotenzial für die Schüler der 3 betroffenen Schulen in unmittelbarer Nähe des Kreisels und ca. 5000 eingezäunte Wernigeröder in den Stadtgebieten Harzblick und Charlottenlust. Und das Alles für nur 14,5 Millionen.

Bleibt zu hoffen, dass wenigstens die 200 Niedriglohn - Arbeitsplätze nach Ende des Spektakels erhalten bleiben…

Michael Knuth
Unterm Wulfhorn 1
38855 Wernigerode
Tel: 03943 557286
Fax: 03943 6265931
WEB: http://wa.michael-knuth.de



Mittwoch, April 12, 2006

 

Geschäftsmann und Organisatoren bislang ohne Einigung um einen Schandfleck am Ausstellungsgelände

URL: http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/lokales/wernigerode/?em_cnt=70902

Sehr umstrittene Farbenpracht am Schreiberteich
Von Tom Koch



Wernigerode. Die Spannung vorm Start von Sachsen-Anhalts zweiter " Blütenolympiade " ist bei den Veranstaltern mit Händen zu greifen. Wohl bis unmittelbar vor der Eröffnung am Ostersonnabend werden die rund 200 Gärtner, Bauarbeiter und Handwerker sowie alle Mitarbeiter von Wernigerodes Gartenschaugesellschaft kräftig zu tun haben, um das Ausstellungsgelände rechtzeitig für die ersten Gäste herzurichten.

Heute wird sich Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke vor Ort über den Stand der ( Vorbereitungs- ) Dinge informieren. Die CDU-Politikern wird dann am Bootssteg des Schreiberteiches, gleich neben dem Souvenirshop der Landesgartenschau, bestimmt auch Folgendes sehen : Es ist großflächig und bunt, damit ein besonderer Kontrast zu den derzeit noch laublosen Bäumchen des Bürgerwäldchens. Die Rede ist von den Farbschmierereien am Gebäude, das einst ein Möbelhaus und später eine Eislaufhalle beherbergte. Jetzt werden dort Fahrzeuge einer bayerischen Edelmarke gehandelt. André Salier, Geschäftsführer des BMW-Autohauses, weiß um die Schmierereien an diesem Gebäude. Dennoch sagte er gestern zur Volksstimme : " Wir werden da nichts tun. " Zur Begründung erklärte der Geschäftsmann, seit langem wegen der großflächigen Rückwand der Halle, die unmittelbar ans Ausstellungsgelände grenzt, mit der Gartenschaugesellschaft im Gespräch zu sein. Dabei habe immer der Konsens geherrscht, beide Partner gemeinsam wollten dem Schandfleck zu Leibe rücken, informierte Salier. Doch bei einem Ortstermin hieß es auf einmal : " Das ist uns egal ", erinnerte sich der BMW-Chef. So richtig ägerlich wurde André Salier, als ein Zaun aufgestellt und sein Verkaufsgebäude quasi als Schandfleck ausgesperrt wurde. Gartenschau-Geschäftsführer Andreas Heinrich ließ auf Volksstimme-Nachfrage zwei Sätze übermitteln : " Wir würden uns natürlich freuen, wenn die Rückseite gestaltet wäre. Wenn dies nicht geschieht, werden wir den Zaun verhüllen müssen und uns den Fragen der Besucher stellen. "

Vorausgesetzt, niemand mag solch ‘ ein Kunstobjekt à la Christo bei der Gartenschau. Gibt es in diesem Streit noch Aussicht auf einen kurzfristigen Erfolg ? An André Salier sollte es nicht liegen : " Ich bin weiter bereit, etwas gegen diese Schmierereien zu tun. "


Kommentar: Man ist hier echt gespannt, wie Frau Wernicke zu der farblichen Gestaltung dieser besagten Rückwand steht - vor allen Dingen aber, ob die Volksstimme in ihrer morgigen Lokalausgabe darüber berichtet.

Diese abstrakte Art der Kunst hingegen als Farbschmierereien zu bezeichnen, ist sehr gewagt - genauso wie es gewagt geween wäre, dort Bilder aus der sozialistischen Arbeitswelt a la Sitte zu sprayen. Zur Geschichte dieses Hauses braucht man den Wernigerödern nicht näheres zu erzählen, vor allen Dingen nicht zur Geschichte seines Baues nach der Wende, dem schlussendlich die Arbeitsplätze eines traditionellen Fertighausunternehmens zum Opfer gefallen sind.

Man kann auch den Wernigerödern reinen Wein zum Besitz des BMW - Konzerns am Dornbergsweg zu Wernigerode einschenken, schließlich sehen sie bei ihren täglichen Einkäufen im Kaufland die schnittigen Wagen, welche sie sich von ihrem Arbeitslosengeld oder ALG II wohl niemals werden leisten können. Zumindest Hat Sallier hier die richtige Einstellung: "Wir werden hier nichts tun". Das Foto von Tom Koch, das Foto passt wunderbar zu meinem ersten Beitrag zur Landesgartenschau vom heutigen Tage (http://michael-knuth.blogspot.com/2006/04/veckenstedter-weg-bleibt-whrend-der.html). Der Zaun, von dem ich berichtet habe, stört auch einen Großkonzern wie BMW - und die Brücke, die angeblich als Alternative zum gesperrten Veckenstädter Weg im Leitartikel der Regionalausgabe hochstilisiert worden ist, steht mitten drin im Affengehege Landesgartenschau. Was ein eiziges Foto doch für Wahrheiten an den Tag bringt, ist doch unbeschreiblich…

Doch was sagt der Geschäftführer der Landesgartenschau zu der Problematik? " Wir würden uns natürlich freuen, wenn die Rückseite gestaltet wäre. Wenn dies nicht geschieht, werden wir den Zaun verhüllen müssen und uns den Fragen der Besucher stellen. " Den Fragen der Besucher will man sich stellen, die Fragen der seit heute "Ghetto" zu nennenden Bürger der Wohngebiete Harzblick und Charlottenlust hat sich aber niemand gestellt - die spülen nämlich keinen Geldsegen in die Stadtkasse, weil sie meist nichts mehr zum Spülen haben.

Über Geschmäcker lässt sich streiten, auch über die Kunst an der Rückwand des BMW - Autohauses. " Wir würden uns natürlich freuen, wenn die Rückseite gestaltet wäre. Wenn dies nicht geschieht, werden wir den Zaun verhüllen müssen und uns den Fragen der Besucher stellen. " sagt Heinrich. Prima, bei den Eintrittspreisen oder Durchlassgebühren für Einwohner der Wohngebiete Harzblick und Charlottenlust (Bild Rechts) muss man schon Kunst, die Einem nicht genehm ist, schlicht verhüllen. Das wird spannend, Bürger - David gegen Goliath, unbekannter Künstler gegen Verhüllungen à la Christo - hoffentlich bekommt der Gute nicht mit, dass hier öffentlich eine Urheberrechtsverletzung angekündigt wird, vielleicht ist der unbekannte Künstler von der Rückwand des Autohauses mutiger und entschlossener, als man in den Chefetagen der Stadt denkt, und kann dann dem neu erschaffenen Christo eine farbliche Gestaltung verabreichen, denn sicher nicht nur ich bin der Meinung, dass ein schlichtes Planengrau einfach nicht zur Farbenvielfalt einer Gartenschau passt, dieser Anblick zumindest wären mir und den drei Kindern die 38 Euro Eintrittspreis wert...

Fotochen oben Links: Tom Koch

Foto unten Rechts : Michael Knuth

Michael Knuth
WEB: http://wa.michael-knuth.de



 

Veckenstedter Weg bleibt während der Gartenschau dicht / Oberbürgermeister appelliert :

"Wer zu Hause Gäste empfängt, muss sich auch einschränken"

Von Regina Urbat

Intensiv wurde die Verkehrsführung für die Dauer der Landesgartenschau geplant. Seit vorgestern ist das Konzept umgesetzt, unvermittelt werden Beschwerden laut. Einen Kompromiss wird es bis zum 15. Oktober nicht geben.

Wernigerode. " Wer füttert nun die armen Entchen und die Schwäne ?" Fragend schauen sich zwei Rentnerinnen an, der Zugang zum Kurtsteich am Veckenstedter Weg ist ihnen versperrt. Am Zaun steigt eine Studentin vom Rad, nur auf Umwegen – entlang des Schreiberteichs, weiter Richtung Kaufland und Zaunwiese – gelangt die Thüringerin nun von ihrem Wohndomizil im Harzblick aus zur Ilsenburger Straße. " Wenigstens für Fußgänger hätte man einen Durchgang lassen sollen. Wir älteren Bürger oder die Frauen mit Kinderwagen stören doch die Gäste der Landesgartenschau nicht ", meinte gestern ein Rentner am Volksstimme-Lesertelefon. Er fragte, ob man nicht doch noch einen Kompromiss finden könnte.

" So leid es uns tut, für ein halbes Jahr müssen die Wernigeröder mit der Vollsperrung im Veckenstedter Weg leben ", sagte Andreas Meling. Der Pressesprecher der Landesgartenschau erinnerte in diesem Zusammenhang an einen Apell, als vor gut einem halben Jahr die Verkehrsführung für die Gartenschau heftig diskutiert wurde : " Wer zu Hause Gäste empfängt, muss sich auch einschränken ", zitierte Meling Wernigerodes Oberbürgermeister Ludwig Hoffmann. " Wir richten in diesem Jahr nun einmal die größte Veranstaltung des Landes aus und sollten uns entsprechend gastfreundlich erweisen ", rät auch der Pressesprecher. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass das Verkehrskonzept, das vom Stadtrat und vom Land nach intensiver Planung beschlossen wurde, nun einmal " Gesetz " sei. Der gesperrte Abschnitt sei Bestandteil des Ausstellungsgeländes. " Den Bereich werden täglich bis zu 20 000 Besucher passieren, aus Sicherheitsgründen barrierefrei ", so Meling. Eine Behelfsbrücke für den Zeitraum bis zum 15. Oktober zu bauen, sei aus Kostengründen abgelehnt worden. " Dafür wurde am Schreiberteich eine neue Brücke gebaut. Und die bleibt stehen. "

Foto: M. Bein


URL: http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/lokales/wernigerode/?em_cnt=70901

Kommentar: "Wer zu Hause Gäste empfängt, muss sie auch bewirten können" - so lautet zumindest meine Meinung zu diesem heutigen Artikel in der "Volksstimme" (www.volksstimme.de). Eine Beschwerdeflut ist bei der Stadt eingegangen, als diese Vollsperrung verlautbart worden ist, weshalb die Sahe hier von Seiten der Volksstimme bagatellisiert wird ist ein Problem der dortigen Redaktion.

Man sagt den Bürgern aber knallhart, dass es keinen Kompromiss geben wird - bis zu jenem 15. Oktober 2006. Man hätte vielleicht für die Alten Bürger, Kinderreiche, Schüler und Arbeitslose entweder einen Schuttledienst einrichten können, das Sponsoring einer kostenlosen Jahreskarte für die Landesgartenschau hätte es vielleicht auch getan, aber Profitsucht und Kommerz lassen halt solche menschlichen Gesten nicht zu. Vor einem halben Jahr hatte man nun über die Verkehrsführung zur Landesgartenschau diskutiert, dort wurde aber unter der Voraussetzung dikutiert, dass zur Eröffnung der Landesgartenschau der Altstadtkreisel fertig ist, ist er nun aber leider nicht (http://michael-knuth.blogspot.com/2006/04/wasserflecken-im-altstadtkreisel.html), wie der verlinkte Bericht hier zeigt. Trotzdem hat man ihn vorsichtshalber für den Kommerz einer Einweihungsfeier und zur Erbauung einiger hoher Persönlichkeiten der Stadt, welche ihrem Tagewerk im Bänder durchtrennen nachgehen konnten, eröffnet - und nach der Feier sofort wieder geschlossen.

Zu dieser Thematik gab es ja auch einige Ungereimtheiten (http://michael-knuth.blogspot.com/2006/04/polizei-ermittelt-nur-ein-gestelltes.html).

" Wer zu Hause Gäste empfängt, muss sich auch einschränken ", zitierte Meling Wernigerodes Oberbürgermeister Ludwig Hoffmann. " Wir richten in diesem Jahr nun einmal die größte Veranstaltung des Landes aus und sollten uns entsprechend gastfreundlich erweisen ", rät auch der Pressesprecher. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass das Verkehrskonzept, das vom Stadtrat und vom Land nach intensiver Planung beschlossen wurde, nun einmal " Gesetz " sei. Der gesperrte Abschnitt sei Bestandteil des Ausstellungsgeländes. " Den Bereich werden täglich bis zu 20 000 Besucher passieren, aus Sicherheitsgründen barrierefrei ", so Meling. Eine Behelfsbrücke für den Zeitraum bis zum 15. Oktober zu bauen, sei aus Kostengründen abgelehnt worden. " Dafür wurde am Schreiberteich eine neue Brücke gebaut. Und die bleibt stehen. "

Wahrlich heroische Worte, dieser beiden Herrschaften, zumindest gegenüber der Reporterin der Volksstimme. Der Pressesprecher der Landesgartenschau findet keine eigenen Worte, plappert heroische Laute des Herrn Oberbürgermeister nach, um dem Wort "zitieren" endlich einmal die nötige kerndeutsche Würze zu geben. Kerndeutsch ist auch die Lüge zur neuen Brücke am Schreiberteich, die Brücke ist da, ist auch fertig und sieht super aus - ich vermisse aber den zwingenden Hinweis, dass diese Brücke rundum eingezäunt ist, ein großes Tor wird es dann zahlenden Besuchern erlauben, diese Brücke auch zu nutzen.

Überhaupt ist das gesamte Gelände der Landesgartenschau volend eingezäunt wie ein Gehege im Tierpark, stellt sich mir die Frage, sind nun die Wernigeröder oder die geldbringenden Besucher der Landesgartenschau hier die Affen.

Wir, die Bewohner der Stadtteile Harzblick und Charlottenlust haben ein halbes Jahr lang nur die Option des Schreiberteiches, ohne neue Brücke, ich musste am Montag Abend diesen Weg gehen und weiß nun, wie sich die Neuankömmlinge auf dem Ettersberg zu Weimar seiner zeit gefühlt haben müssten...


Michael Knuth
WEB: http://wa.michael-knuth.de


Dienstag, April 11, 2006

 

Wernigeroeder Allgemeine | GoYellow.de

Hallo @lls,

Ich habe es geschafft, seit heute ist meine private Internetzeitung offiziell bei www.goyellow.de registriert. Ich bin unter dem unten angebenen Link kostenlos für Anragungen, meinungen und Kritiken erreichbar, meine Sekretärin von goyellow wird euch dann mit meinem Anschluss verbinden.

http://www.goyellow.de/BasisListing.jsp

Michael Knuth
Unterm Wulfhorn 1
38855 Wernigerode


 

Polizei ermittelt: Nur ein gestelltes Foto?

Hallenser Behörde kritisiert Direktor der Müntzerschule

Wernigerode ( ru ). Osterferien in Sachsen-Anhalts Schulen. Nicht so an Wernigerodes Thomas - Müntzer-Sekundarschule.

Deren Schulleiter musste gestern gegenüber dem Hallenser Landesverwaltungsamt zu einem Vorfall Stellung beziehen, " der sich bereits vor drei Wochen ereignet haben soll, uns aber bislang nicht bekannt war ", sagte Jürgen Krampe. (Bei einer solchen Behördenstruktur bekommt man eben so manches nicht mit, weil es garnicht bis nach ganz oben durchsickert) Für den Referatsleiter für Sekundarschulen sei das Vorkommnis, das nach Aussage des Schulleiters lediglich ein " Jux " gewesen sein soll, alles andere als harmlos einzustufen. " Deshalb wird das Vorgehen des Schulleiters auch kritisch auszuwerten sein ", so Krampe. Das, was hätte sofort geschehen müssen – " die pädagogische Aufarbeitung des Vorkommnisses mit den Schülern und auch ihren Eltern " – soll nun nach den Osterferien folgen, versicherte Krampe.

Zum Hintergrund : An der Pinwand der Schule hing ein Foto, darauf ein gequälter Mitschüler zu sehen. " Das soll aber nur gestellt gewesen sein, nach dem Motto : Wie reagiert die Schule ", so die ersten Erkenntnisse von Günther Klatt. Der Chef der Wernigeröder Kriminalpolizei leitete gestern ein Ermittlungsverfahren ein. Klatt : " Ob das ein dummer Jux war oder tatsächlich eine Körperverletzung vorliegt, dazu müssen wir die beteiligten Achtklässler erst befragen. "

Derzeit sind aber Ferien und viele Schüler verreist.

URL: http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/lokales/wernigerode/?em_cnt=70309

Kommentar: Ein schwieriges Thema, was hier heute in der Wernigeröder Volksstimme angeschnitten wurde. Man versucht hier von Seiten der Volksstimme weitestgehend neutral zu bleiben.

Traurig ist es, dass Herr Krampe erst nach drei Wochen von solchen Vorfällen an Wernigeröder Schulen erfährt. Traurig auch die Mitteilung des Herrn Klatt, dass erst nach den Schulferien in der Sache Ermittlungen angestellt werden sollen.

Ich wurde einmal wegen angeblich beleidigenden Schriftsätzen wegen Verdunklungsgefahr 11 Tage in Untersuchungshaft gesteckt, morgens um 06.10 Uhr standen die Herren mit Handschellen an meinem Bettchen, zur Gerichtsverhandlung dann bot man mir den Deal an, die Sache einzustellen, wenn ich gewisse Strafanträge gegen Behörden und Institutionen zurückziehen würde. Wegen eines parallel laufenden Sorgerechtsverfahrens wegen meiner Tochter hatte ich keine andere Wahl, als auf diesen Deal einzugehen. - Ja, auch mit Straftaten kann man heute handeln, es ist halt Alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist.

Nun zu dem Bild an der Pinnwand, ich kann es mir nicht vorstellen, dass der Schulleiter für ein solches Bild, wenn es denn eine echte Misshandlungsszene darstellt, verantwortlich gemacht werden kann, es sei denn, er stand selbst am Auslöser.

Krampe und seine Mitarbeiter sollten einmal lieber ein Auge auf wahrhaftige Fälschungen werfen, wie ich sie im Wernigeröder Amtsblatt feststellen musste:

Links sehen sie ein heroisches Bild aus dem Wernigeröder Amtsblatt (zur Vergrößerung kann man im gesamten Blog auf die Bilder klicken, über zurück werden sie wieder zum Beitrag im Blog geleitet.

Es war freilich ein berauschendes Fest, vor allen Dingen für jene, die nicht daran teilnehmen wollten oder konnten. Besser hatten es noch die Bürger der Stadt, welche auf die Citybusse angewiesen waren.

Die stark freqentierte Haltestelle Ringstraße am Forum wurde halbseitig gesperrt, ich musste vollgepackt mit drei Kindern im Schlepptau über voigtstieg in den Harzblick fahren, kam dort mit einer stunde Verspätung an. Und Alles nur, damit ein paar hohe Herren ein Bändchen zur Eröffnung des Wernigeröder altstadtkreisels durchschneiden konnten - die Speisen und Getränke mussten die Besucher dieses Festes selber zahlen - es herrschte also der übliche Kommerz bei solchen Angelegenheiten.

Diese Hintergründe berichtet des Amtsblatt aber nicht - im Gegenteil, man macht zur Erbauung der steuerzahlenden Wernigeröder noch ein aussagekräftiges, aber gestelltes Foto (rechts).

Man spielt hier offensichtlich mit der Tatsache, dass die meisten Wernigeröder das Amtsblatt entweder nur flüchtig oder garnicht lesen. Dieses Foto wurde nicht am Altstadtkreisel geschossen, sonder 150 Meter weiter westlich an der Brücke über die Holtemme. Hier betreibt die Harzer Schmalspurbahn lediglich ein Rangiergleis zum Waggonschuppen am Haltepunkt Wernigerode - Elmowerk, die Normalspurstrecke wurde von der Deutschen Bahn an die Connex verkauft, sie hat hier lediglich noch ein Fahrrecht für den Harzexpress Halle - Hannover, der sonntägliche Abendzug darf nicht mehr diese Stecke benutzen, dieser Zug nennt sich jetzt Harz - Elbe - Express, wird von der Connex betrieben und verkehrt seither täglich in beiden Richtungen. Und dazu noch konkurrenzlos günstig, für 15 € sind Sie dabei.

Soweit meine Anmerkungen zum Thema gestellter Fotos - diese Feierlichkeiten fanden im Übrigen in unmittelbarer Nähe der Thomas - Müntzer - Sekundarschule statt. Um eine Lanze für deren Schulleiter zu brechen, sollte man bemerken, dass gerade im Keller dieser Schule durch mehrere gemeinnützige Wernigeröder Vereine versucht wird, die Kinder von der Straße zu holen und sie weitestgehend gewaltfrei zu erziehen.

Michael Knuth
WEB: http://wa.michael-knuth.de



 

Zur eheähnliche Gemeinschaft i.S.d. SGB II

"Eine eheähnliche Gemeinschaft ist allein die auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau, die daneben keine weiteren Lebensgemeinschaften gleicher Art zulässt und sich im Sinne einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft durch innere Bindungen
auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Paare füreinander begründen, also über eine reine Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgeht (BVerfG, Urteil vom 17. November 1992 1 BvL 8/87, BVerfGE 87, 234, 264; BSG, Urteil vom 17. Oktober 2002, B 7 AL 96/00 R SozR 3-4100 § 119 Nr. 26; Landessozialgericht, LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. April 2005 , L 2 B 9/05 AS ER).

Kriterien für die Ernsthaftigkeit einer Beziehung im vorbezeichneten Sinne, wobei an die Ernsthaftigkeit strenge Anforderungen zu stellen sind (Beschluss des HLSG vom 27. Juli 2005, L 7 AS 18/05 ER im Anschluss an das Urteil des BSG vom 17. Oktober 2002 , B 7 AL 72/00 R, SozR 3- 4300 § 144 Nr. 10), sind insbesondere deren Dauerhaftigkeit und Kontinuität und eine bestehende Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, daneben aber auch weitere Umstände, etwa die gemeinsame Versorgung von Angehörigen. Dagegen setzt die Annahme einer eheähnlichen Gemeinschaft nicht die Feststellung voraus, dass zwischen den Partnern geschlechtliche Beziehungen bestehen (BSG, Urteil vom 17. Oktober 2002 , B 7 AL 96/00 R – a. a. O.).

Das Vorliegen einer derartig charakterisierten Gemeinschaft, in der ein gegenseitiges Einstehen in den Not- und Wechselfällen des Lebens von beiden Personen erwartet werden kann, ist derzeit jedenfalls nicht überwiegend wahrscheinlich.

Der 7. Senat des HLSG hat bereits geklärt, dass diese Begriffserläuterung nicht auf das Recht der Arbeitslosenversicherung beschränkt ist (Beschluss des erkennenden Senats vom 27. Juli 2005 , L 7 AS 18/05 ER). Im Anschluss an die Entscheidung des BVerfG (Urteil vom 17. November 1992 a. a. O.) ist auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) unter Aufgabe seiner früheren abweichenden Rechtsprechung im Wesentlichen von vorgenannten Grundsätzen ausgegangen (BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 , 5 C 16/93 , BVerwGE 98, 195,
198 f.). Insoweit besteht in der Rechtsprechung insbesondere Übereinstimmung, dass das Zusammenleben unter einer Meldeanschrift noch kein Indiz für das Bestehen einer eheähnlichen Gemeinschaft im Sinne einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft vor allem in den Notfällen des Lebens darstellt."

Volltext:

http://www.widerspruch-und-klage.de/thread.php?sid=d8d6216de23bfa1aeb56ceef3e952026&postid=3737#post3737



 

Knuth - KoBa, Ein weiterer Antrag an das Berufungsgericht

Nachdem man bei der KoBa nun verbissen versucht, mir meine erfolgreiche Bewerbung zu versauen (Link bitte auf die Überschrift dieses Threasd klicken), ist es an der Zeit, meine Angelegenheit in Sachen Wohnung ein wenig zu forcieren, deshalb bekam am späten Sonntag abend das Berufungsgericht in halle in meiner Sache folgende Kurzmitteilung von 299 Seiten.

Erstaunlich an der Sache ist, dass ich nur 60 Seiten meiner Wohnungsrecherche übermitteln konnte, wahrscheinlich war dann wohl das Druckerpapier oder der Chache des Modems voll, aber das kann ja passieren an einem solchen Soonntag abend. Ich verzichte hier, das Faxprotokoll und das Fax der Koba als Anlage einzufügen, soviel Werbung haben die nicht verdient, wer die Unterlagen aber gern haben möchte, kann mich unter meiner Mailadresse kontaktieren.

MK(WA)


Michael Knuth, Unterm Wulfhorn 1,38855 Wernigerode













Landessozialgericht Sachsen-Anhalt

Postfach 100 257

06141 Halle

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht

Mein Zeichen

Telefon (03943)

Telefax (03943)

Datum

L 2 AS 1805

L 2 AS 1706 ER

Lsg_halle_ER_KdU_90406

557286

6265931

09.04.2006

In Sachen

Knuth./.Kommunale Beschäftigungsagentur Wernigerode

Wird von Klägerseite, wegen Dringlichkeit in der Sache im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, folgendes beantragt:

1. Die Beklagte hat dem Kläger bis zur Entscheidung in der Hauptsache seine derzeitigen Kosten für Unterkunft und Heizung rückwirkend ab dem 01.03.06, zu erstatten.

2. Es wird festgestellt, dass der Widerspruch des Klägers vom 28.18.2006 gem. § 86a Absatz 1 Sozialgerichtsgesetz aufschiebende Wirkung hat.

3. Die Beklagte wird verurteilt, das Widerspruchsverfahren zur Erstattung der Betriebskostenabrechnung Widerspruch des Klägers vom 17.03.2006) so zu beschleunigen, dass ihre Entscheidung noch vor einer Entscheidung in dieser Hauptsache zu erwarten sein wird.

4. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger seine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Begründung:

Zu 1.

Der Kläger bezieht seit dem 01.01.2005 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II von der Beklagten. Am 19.November 2006 beantragte der Kläger bei der Beklagten die Fortzahlung der bisher bewilligten Leistungen.

Das Sozialgericht Magdeburg hat in seinem hier unter oben genanntem Aktenzeichen angefochtenen Urteil – aufgrund der Besonderheiten dieses Einzelfalles - festgestellt, dass

1. eine Wohnungsgröße von 60 – 65 qm angemessen ist und

2. die Unterkunftskosten entsprechend der Richtlinie der Beklagten für die oben genannte Wohnungsgröße angemessen sind.

Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen und die Klägerin verurteilt, dem Kläger ein Viertel der außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Dem Kläger wie auch der Beklagten wurde das Urteil am 02.12.2005 förmlich zugestellt.

Aufgrund des erstinstanzlichen Urteiles hatte sich der Kläger um angemessenen Wohnraum bemüht und tut das auch heute noch, weil er gewillt ist, der Beklagten so wenig wie möglich volkswirtschaftlichen Schaden zuzufügen.Diesbezüglich hatte sich der Kläger einen Newsletter bei www.Immobilienscout24.de bestellt, um immer aktuell über für die Beklagten angemessenen Wohnraum informiert zu sein, wenn denn dieser auf dem freien Wohnungsmarkt der Stadt Wernigerode verfügbar sei. Am Abend des 29.11.2005 erhielt der Kläger über diese Webseite ein entsprechendes Angebot der WWG. Er meldete sich sofort auf dieses Angebot und bekam sofort telefonisch einen Termin bei der Gesellschaft zur Beratung und Besichtigung einer angemessenen Wohnung.

Der Kläger teilte der WWG auch mit, dass er Leistungen nach dem SGB II erhielt, es wurde ihm diesbezüglich von der WWG von einem sofortigen Vertragsabschluss abgeraten, weil die Beklagte trotz der eindeutigen Gesetzeslage wohl ihre eigenen Vorstellungen von angemessenem Wohnraum zu haben scheint.

Man schlug mir vor, einen Beschäftigten der Beklagten zum Besichtigungstermin einzuladen, um vor Ort eine zu erwartende Angemessenheit der KdU festzustellen.

Da ein wirtschaftlich arbeitendes Wohnungsunternehmen an einer raschen Neuvermietung seines Wohnraumes interessiert ist, vor allen Dingen aber, weil es für die genannte Wohnung bereits mehrere Mitbewerber gab, terminierte man die Wohnungsbesichtigung auf den 01.12.2005, 16:00 Uhr. Der Kläger teilt der Beklagten am 30.11.2006 um 13:47:58 Uhr per Fax den Termin zur Wohnungsbesichtigung in großen unübersehbaren Lettern mit.

Glaubhaftmachung: Faxprotokoll in der Anlage.

Frau Langer, die Leiterin der Rechtsstelle der Beklagten teilte mir im Vorfeld dieses Faxes bereits am Telefon mit, dass sie nicht erscheinen würde, da sie nur für Widersprüche und Klagen gegen die Beklagte zuständig sei.

Die Erfahrungen mit der Beklagten gaben dem Kläger hier und heute recht, dass er diese Einladung noch einmal schriftlich, mit einem beweisbaren Protokoll, fixiert hatte, nicht nur gegenüber der Rechtsstelle der Beklagten, sondern auch der Sachbearbeiterin des Klägers, Frau Kräker gegenüber.

Am besagten 01.12.2006 begann der Kläger Im Zuge einer Eingliederungsvereinbarung eine Beschäftigung mit Mehraufwandsentschädigung (künftig EEJ). Seine Arbeitszeit war diesbezüglich von 08:00 – 14:30 Uhr. Mit Heimweg war also damit zu rechnen, dass der Kläger vor 15:30 Uhr weder telefonisch noch leibhaftig in seiner Wohnung anzutreffen sein würde.

Es hat im nach hinein für den Kläger den festen Anschein, dass von Seiten der Beklagten dieser Sachverhalt zu seinem Nachteil ausgenutzt worden ist. Denn am Nachmittag, alo kurz vor dem Termin bei der WWG kam der Kläger dazu, folgendes Fax der Beklagten zur Kenntnis zu nehmen:

01/12/2005 15:38 +49—3943583030 KOBA S. 01/01

Ihr Schreiben vom 30.11.05

Sehr geehrter Herr Knuth,

bezugnehmend auf unser gestriges Telefonat und Ihrer Bitte um einem Gesprächstermin zur Frage der Übernahme von Kosten bei Wohnungswechsel teile ich Ihnen nach Rücksprache mit den zuständigen Sachbearbeitern mit, dass Sie bitte morgen, Freitag den 02.12,05 um 9.00 Uhr bei Frau Barnigeroth (Gruppenleiterin von Frau Kr einen Gesprächstermin zur Klärung Ihrer Fragen haben.

An dem Wohnungsbesichtigungstermin am heutigen Tag ist eine Teilnahme unserer Mitarbeiter nicht möglich.

Das Ergebnis der Besichtigung, insbesondere Größe und Kosten (Miete, Betriebskosten, Heizung) der Wohnung bitte ich zum morgigen Termin mitzubringen, damit die Angemessenheit dieser Wohnung auch im Hinblick auf den Gerichtsbeschluss geprüft werden kann.

Insoweit verweise ich auf § 22, Abs. 2 und 3 SGB II, von deren genauer Kenntnis Ihrerseits ich nach Ihren bisherigen Schriftsätzen und Argumentationen ausgehen kann.

Insoweit rate ich Ihnen dringend an, vor verbindlicher Zusage/Vertragabschluss hinsichtlich einer neuen Wohnung die Zusicherung der KoBa nach entsprechender Prüfung einzuholen und dementsprechend den morgigen Gesprächstermin abzuwarten.

Ihnen ist bekannt, dass die Kosten der Unterkunft nur in angemessenem Umfang übernommen werden, was nach Beschluss des Sozialgerichtes Magdeburg anhand der Richtlinie des Landkreises zur Angemessenheit der KdU zu bestimmen ist.

Nach Rücksprache mit Frau Hobe wurde mir mitgeteilt, dass trotz Ihrer geringfügigen Beschäftigung die Teilnahme an dem o.g. Gesprächstermin, um den Sie gebeten hatten, möglich sein sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Glaubhaftmachung: Kopie des Originals in der Anlage.

Dem Kläger blieb keine Chance, innerhalb von 22 Minuten doch noch einen Vertreter zur Telnahme zu bewegen, geschweige denn den Termin bei der WWG zu verschieben.

Der Kläger betrachtet, mit Verlaub, diese Handlungsweise als Frechheit und eklatanten Boykott um seine Eigenbemühungen, angemessenen Wohnraum zu finden.

In jedem Falle nahm der Kläger diesen Termin war, eine entsprechende Bestätigung seiner Eigenbemühungen befinden sich bereits in der Akte zu diesem Berufungsverfahren.

Der Kläger hatte weiterhin keine Möglichkeit mehr, seinen Arbeitgeber von seinem Fernbleiben zur Wahrnehmung des Termins am nächsten Tag zu unterrichten. Deshalb rief er gleich nach Wahrnehmung des Termins bei der Beklagten und schilderte den Sachverhalt.

Frau Langer – Leiterin der Rechtsstelle - gab dem Kläger zu verstehen, dass er nun einmal Prioritäten setzen müsse, entweder sinngemäß den Verlust des EEJ oder aber die Kürzung der KdU zum 01.01.2006 auf den Grad der Angemessenheit, wie vom SG Magdeburg in der ersten Instanz ausgeurteilt. Erstaunlicherweise geht man bei der Angemessenheit der KdU von der Untergrenze des Urteiles aus.

Diese Aussage kommt der Frage ähnlich ob der Kläger nun erschossen oder aufgehängt werden mag.

Wenn man das Fax betrachtet, ist klar erkenntlich, dass es sich hier um ein Urteil und nicht um einen Beschluss, wie in dem Fax behauptet, handelt, zeigt es dem Kläger aber, welchen Stellenwert ein Gericht bei der Beklagten inne zu haben scheint. Im Bestreitensfalle kann der Kläger vier unabhängige Zeugen beibringen, welche bezeugen könnte, dass sich der Gesprächsverlauf tatsächlich so zugetragen hatte, denn der Kläger hat mit der zeit gelernt, dass man gegen die Beklagten alles beweisen können muss, da man sonst in ein offenes Messer, besonders das der Frau Langer, laufen würde.

Seit dem 01.01.2005 wurden die KdU des Klägers von 413 € auf 310 € abgesenkt, gleichzeitig stieg der Mietzins des Klägers aufgrund von Preissteigerungen der Energieversorger auf 510 €. Es ist für den Kläger eine unzumutbare Härte, mit einem Barbetrag von 100 € über einen Monat zu kommen, gescheige denn, dass er seine Kinder bei ihren Besuchen verpflegen kann.

Mietschulden und Obdachlosigkeit ist der Kläger nur durch das beherzte Eingreifen des Sozialamtes Wernigerode entkommen, welches ihm schnell und unbürokratisch ein zinsloses Darlehen gewährte.

Alle Bescheide der Beklagten seit Einführung des SGB II sind bezüglich der KdU falsch berechnet, der Beweis wird in der bevorstehenden mündlichen Verhandlung angetreten.

Am 30.03.06 hatte der Kläger erneut ein Wohnungangebot:

3 – Raum – Wohnung
Kaltmiete: 218, 50 €
BK : 56,45 €
Heizk. : 80, 32 €

Die Genossenschaftsanteile von 1220, 00 € müsste die Beklagte laut erstinstanzlichem Urteil genauso übernehmen wie alle Umzugs- und Renovierungskosten, die 16, 00 € Eintrittsgebühr selbstverständlich auch, denn sie erhebt ja den Anspruch der Unangemessenheit meiner derzeitigen KdU.

Der Kläger übermittelte der Beklagten dieses Angebot sofort per Telefon und erhielt prompt eine Ablehnung, weil die Heizkosten nicht angemessen scheinen. Laut erstinstanzlichem Urteil stehen dem Kläger 65 qm Wohnraum zu. Das macht einen angemessenen Mietzins von 335, 83 €. Von den Heizkosten sind 18 % für Warmwasserbereitung abzuziehen, wenn man den Richtlinien des LK Wernigerode zur Angemessenheit der Unterkunft Glauben schenken darf. Nach Abzug dieser 18 % = 3,30, ergäbe das eine Heizkostenpauschale von 77,02 €.

Das ergibt einen Überschuss von 12,02 €, wenn man von der Pauschale des LK Wernigerode von 1,00 €/qm ausgeht. Nun ist aber nach besagten Richtlinien eine Abweichung je nach Gegebenheiten des Einzelfalles von 10 % möglich, dann wäre schon eine Kaltmiete bis zu 341 € als angemessen zu werten. Diese Wohnung hat aber eine Gesamtmiete von 354, 77 €.

Wenn man bei der Beklagten richtig recherchiert hätte, müsste man feststellen, dass ihre Berechnungen der Angemessenheit nicht zu bewerkstelligen sind, denn laut Betriebskostenspiegel betragen die Heizkosten in Sachsen – Anhalt bereits nach dem billigsten Tarif 1,10 €/qm, also für eine Wohnung von 65 qm 75€/qm.

Zieht man nun die Warmwasserkosten nach der qm – Zahl ab, macht das laut Richtlinie der Beklagten 65 x 0,15 € = 9, 75 €, nach Prozenten hingegen 18,65 €. Die Frage der Angemessenheit wäre im Falle des Klägers nur eine frage des guten Willens und der güstigsten Berechnung.

Der Kläger ist der festen Überzeugung, hier einen Anspruch auf einstweiligen Rechtsschutz durch ihr Gericht zu haben.

Zu 2.

Hier beruft sich der Kläger vollinhaltlich auf die Ausführungen des Sozialgerichtes Magdeburg vom 27,10.2005 in seinem Beschluss unter dem Aktenzeichen S 28 AS 543/05 ER.

In diesem vorliegenden Fall wird dieser inzwischen rechtskräftige Beschluss des Gerichtes weder beachtet, noch ist dem Kläger ein Cent der außergerichtlichen Kosten zugeflossen.

Es wird in Schriftsätzen durch Sachbearbeiter sogar behauptet, der Kläger hätte bis zum 27.02.06 keinerlei Eigenbemühungen zur Erlangung von angemessenem Wohnraum an den Tag belegt.

Der Kläger widerlegt diese Behauptung durch eine Vielzahl von Wohnungsangeboten und Rückmeldungen in seinem doch sehr umfangreichen Anhang.

Michael Knuth


Anlagen:

Anlage1


Anlage 2



Montag, April 10, 2006

 

Bundesagentur für Arbeit - Presseinfo Nr. 14: Zweite Mitarbeiterbefragung der BA läuft

Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 10. April 2006 ______________________________________________________________________________

Zweite Mitarbeiterbefragung der BA läuft

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) befragt in diesem Jahr zum zweiten Mal ausführlich ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Dienststellen. Bereits zum Beginn des Reformprozesses im Jahr 2003 hatte die BA erstmals in der Befragung „Meine Arbeitswelt“ die Stimmung ihrer Mitarbeiter abgefragt. Die Ergebnisse bieten für Vorstand und Führung Orientierung auf dem weiteren Reformweg. „Für uns ist es sehr wichtig, die Stimmung unserer Mitarbeiter zu erfahren. So können die Führungskräfte vor Ort und wir als Vorstand in Nürnberg die notwendigen Veränderungen einleiten, um Motivation, Leistung und Zufriedenheit der Mitarbeiter zu erhöhen“, sagte BA-Personalvorstand Raimund Becker. Derzeit ist die Befragung in neun von 178 Agenturen für Arbeit abgeschlossen. Dort werden in den kommenden Wochen den Mitarbeitern in Workshops die Ergebnisse präsentiert, damit vor Ort über konkrete Konsequenzen nachgedacht werden kann. Für die gesamte BA sind die bislang vorliegenden Ergebnisse noch nicht repräsentativ. Sie zeigen aber schon bestimmte Trends auf: Eine positive Tendenz ist in den Bereichen Zielausrichtung und Zusammenarbeit in der BA zu erkennen. Die Mitarbeiter identifizieren sich in hohem Maße mit ihrer täglichen Arbeit. Auch die Zusammenarbeit in der BA wird positiver bewertet. Es gibt allerdings auch eine ganze Reihe kritischer Rückmeldungen, die Verbesserungsbedarf aufzeigen. So sind die befragten Mitarbeiter mit Entwicklungsperspektiven und Gegenleistungen eher unzufrieden. Insgesamt hat sich die Zustimmung zur BA-Reform im Vergleich zur letzten Befragung erhöht.


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Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter http://www.arbeitsagentur.de/vam/?content=/content/supertemplates/Content.jsp&navId=219

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Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:

Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487


 

Aufruf zur Teilnahme an Petitionenmitzeichnung

Hallo Freunde!

Es gibt einige Petitionen die in der Mitbezeichnung sind. Es wäre für die Patenten wichtig, dass wir unterstutzen. Deshalb schicke ich einige Links von die wichtigste Petitionen und bitte ich um die

Unterstützung:

http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=86
http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=90
http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=79
http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=86
http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=87
http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=93

Ich bitte euch auch meine Email an eure Freunde weiterzuleiten.

mit solidarischen Grüßen,

Deepy
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Deepak RAJANI Architekt
www.ElterlicheSorge.de
030 - 28 38 68 97 (Nur AB)

--
Rechtsanwalt Ingo Alberti
von-Galen-Str. 13
D-33129 Delbrück
Tel. +49 (0) 178 79 87 802
Fax 0 1 21 20 2280 74 (12ct/min)
Ingo.Alberti@gmx.de


Samstag, April 08, 2006

 

Wasserflecken Im Altstadtkreisel















Peinlich, aber wahr - Eröffnung des Alstadtkreisels wieder verschoben:

http://miknuth.blogspot.com/2006/04/wasserflecken-im-tunnel-freie-fahrt-fr.html

Freitag, April 07, 2006

 

MDR.DE: Bundestag wählt Linkspartei-Politikerin Pau zur Vizepräsidentin

Dieser Artikel aus dem Angebot von MDR.DE wurde Ihnen am 07.04.06 zugesandt von:

admin@michael-knuth.de

BUNDESTAG WÄHLT LINKSPARTEI-POLITIKERIN PAU ZUR VIZEPRÄSIDENTIN

Der Bundestag hat die stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Pau, zur Vizepräsidentin des Parlaments gewählt. Die 42-Jährige war Ersatzkandidatin für Parteichef Bisky, der im vergangenen Jahr bei der Wahl vier Mal durchgefallen war. Sie erhielt 385 Stimmen, 138 Abgeordnete waren gegen sie. Außerdem setzte der Bundestag den Untersuchungsausschuss zu den umstrittenen BND-Aktivitäten während des Irak-Krieges ein. Für den Antrag von FDP, Linkspartei und Grünen stimmte eine breite Mehrheit der Abgeordneten. Der Ausschuss soll klären, ob der Bundesnachrichtendienst gegen die Vorgaben der damaligen rot-grünen Regierung die Kriegsführung der USA im Irak unterstützt hat. In dem Ausschuss sollen auch die geheimen CIA-Flüge über Deutschland sowie die mysteriöse Verschleppung des Deutsch-Libanesen El Masri beleuchtet werden.

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MDR.DE, (07.04.06 11:03 Uhr)

Sie finden den Artikel im Internet unter der Webadresse: http://www.mdr.de/nachrichten/meldungen/2714277.html



 

Schließung von Schulen abgelehnt - Kreistag zeigt sich kämpferisch - und widerspricht dem Landrat

URL: http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/lokales/wernigerode/?em_cnt=52047


Von Regina Urbat

Der Kampf um den Erhalt des Elbingeröder Gymnasiums und der Hasselfelder Sekundarschule geht in eine weitere Runde. Der Kreistag lehnte Widerspruch samt Schließungsbeschluss mehrheitlich ab.

Wernigerode. Mit einer Gedenkminute für die verstorbene Kreistagspräsidentin Annelie Richter begann die Sitzung der Kreisabgeordneten. " Wir haben eine profilierte Kollegin verloren ", sagte Erwin Harz, der als Vizepräsident die Tagung leitete. Im Mittelpunkt stand anschließend der Widerspruch des Landrats gegen den im Januar gefassten Kreistagsbeschluss, das Hochharzgymnasium in Elbingerode und die Sekundarschule in Hasselfelde als Außenstellen zu erhalten. Laut Landesgesetz musste Michael Ermrich diesen Widerspruch einlegen, auch die Schließung beider Schulen im Oberharz zum 1. August fordern. Sie wird mit dem derzeit geltenden Schulgesetz begründet.

Die überwiegende Mehrheit der Abgeordneten ( vier Zustimmungen, eine Enthaltung ) lehnte das Papier ab. Auch der vor dem Kreistag beratende Bildungsausschuss stimmte gegen die Vorlage ( 6 : 1 ). Damit untermauerte der Kreistag, dass er die vom Land bereits getroffene Entscheidung nicht " akzeptanzlos hinnimmt " ( Marita Rothschuh / Mehr Recht und Schutz für kleine Leute ) und " weiter um beide Schulstandorte kämpfen wird " ( Eberhard Schröder / Linke. PDS ). Dass die Entscheidungen auf Kreisebene zur Schulentwicklung jedesmal an die Grenzen der Landesgesetzgebung stoßen und abgelehnt werden, bezeichnete Ulrich Förster ( SPD ) als " Farce ".

Und : " Das Ehrenamt wird mit Füßen getreten ". Angela Gorr ( CDU ) bedauerte, dass es nicht gelungen sei, für die Außenstellen eine Genehmigung zu bekommen. " Es ist nun die Aufgabe des künftigen Landtages, die Gesetzmäßigkeiten nochmals zu prüfen. " Der Anspielung auf eine Änderung des Schulgesetzes begegnete Edgar Sauer-Wewer ( BIO / BBW ) mit Skepsis. Im laufenden Wahlkampf könne er nicht deutlich erkennen, " wer wie zur Schulpolitik im Oberharz steht ".

Michael Knuth
WEB: http://wa.michael-knuth.de


Donnerstag, April 06, 2006

 

Eine Lobby für die Kinder im Ostharz

URL: http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/lokales/wernigerode/?em_cnt=66796


Wernigeröder wollen Regionalverband des Kinderschutzbundes gründen – Versammlung Ende Mai

Eine Lobby für die Kinder im Ostharz

Von Edda Kremer


Noch ist der Ostharz ein weißer Fleck auf der Karte des Kinderschutzbundes. Nicht mehr lange : Die Gründung eines Regionalverbandes nimmt Formen an. Montagabend stellten die Initiatoren ihr Vorhaben vor.
Wernigerode. Acht Kreisverbände hat der Kinderschutzbund in Sachsen-Anhalt, aber noch keinen im Ostharz. Maik König, Doreen Köhler, Melanie Winkler und andere Engagierte wollen das ändern. " Wir reden immer über die Probleme, die Kinder bereiten, aber über die Probleme, die Kinder haben, reden wir zu wenig ", sagt Maik König. Der Kinderschutzbeauftragte im Kreis Wernigerode möchte seine Fachkenntnisse in die ehrenamtliche Arbeit einbringen und für Kinder im Ostharz eine Lobby schaffen. Für sie " ein Sprachrohr sein ", für ihre Rechte bei Kommunalpolitikern eintreten.

Am Montagabend luden die Initiatoren zu einer Informationsveranstaltung ins Rathaus Wernigerode. Etwa 30 Interessenten aus der gesamten Harzregion erschienen. Unter den Gästen war auch Andrea Wegner, Geschäftsführerin des Kinderschutzbundes Sachsen-Anhalt. Sie begrüßte die Aktivitäten in Wernigerode. " Es stimmt mich sehr zuversichtlich, dass die Initiative vor Ort entstanden ist und viele Fachleute im Boot sind. " Am Anfang sei die Euphorie natürlich groß, jetzt brauche es klare Visionen und eine Struktur, um Mitglieder und ehrenamtlich Tätige zu gewinnen. " Ihre Visionen stellten die Harzer im Rathaus vor : Aktionen in den Kindergärten, Elternnachmittage, Babysitterservice, Vater-Kind-Aktionen, Familienfeste, Paten für Spielplätze gewinnen. König : " Wir möchten ein mobiles Aktionsbüro einrichten. " Das könnte besonders im Oberharz zum Einsatz kommen. Schulschließungen und Abwanderung prägen hier das Bild – keine einfache Situation für Kinder und Jugendliche. " Lange Schulwege, wenig Freizeit, wir möchten Kindern mehr Möglichkeiten bieten, dauerhaft im Oberharz zu bleiben. "

Damit der Verein zum Leben erweckt werden kann, sind 15 Gründungsmitglieder erforderlich. Wer sich engagieren möchte, wendet sich an Maik König, Telefon ( 0 39 43 ) 58 22 63. Die Gründung ist für Ende Mai geplant. König : " Wir hoffen, dass wir uns dann schon zum Kindertag im Juni der Öffentlichkeit präsentieren können. "

Michael Knuth
WEB: http://wa.michael-knuth.de



Mittwoch, April 05, 2006

 

BA: Datenschutz / "Kundengruppen"

***** HEUTE IM BUNDESTAG **** PRESSEDIENST DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES *****
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Berlin: Mi, 05.04.2006 Redaktionsschluss: 15:30 Uhr (109)
Arbeit und Soziales/Antwort
REGIERUNG RÄUMT ERHEBLICHE DATENSCHUTZPROBLEME BEIM ARBEITSLOSENGELD II EIN

Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung räumt mit Blick auf das Arbeitslosengeld II (Alg II) "erhebliche datenschutzrechtliche Probleme" ein. In ihrer Antwort (16/1084) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (16/903) führt sie diese auf den "Zeitdruck" bei der Umsetzung der Arbeitsmarktreformen "Hartz IV" zurück.
Die Probleme beträfen insbesondere die fehlende Protokollierung von Suchanfragen durch Mitarbeiter der Arbeitsagenturen und das damit einhergehende Fehlen eines bundesweiten Berechtigungskonzeptes.
Nach Informationen der Grünen-Fraktion haben rund 40.000 Mitarbeiter der Bundesanstalt für Arbeit "unkontrolliert" Zugriff auf sensible gesundheitliche und familiäre Daten von Hilfesuchenden, wie etwa Informationen über Drogensucht, Vorstrafen oder Eheprobleme.
Laut Regierung sind die Mängel noch immer nicht behoben worden, da die verwendete Software A2LL nicht ausreichend funktioniere. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales habe die Bundesagentur für Arbeit nunmehr schriftlich aufgefordert,
dass der Software-Anbieter T-Systems, eine Telekomtochter, bis Ende des Jahres zusammen mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten die Software den datenschutzrechtlichen Erfordernissen anpasst.
Die Regierung kündigt ferner an, dass Langzeitarbeitslosen "spätestens bis Juni 2006" neue Vordrucke und Ausfüllhinweise zur Verfügung stünden, die unter Mitarbeit des Bundes- und der Landesdatenschutzbeauftragen erstellt worden seien. Eine frühere Veröffentlichung der Formulare sei wegen des notwendigen Abstimmungsprozesses und zahlreicher rechtlich gebotener Ergänzungen nicht möglich gewesen.
Im Bundestag notiert: EINTEILUNG VON ARBEITSLOSEN IN VIER KUNDENGRUPPEN

Arbeit und Soziales/Antwort
Berlin: (hib/MPI) Arbeitssuchende werden nach Darstellung der Bundesregierung nicht allein wegen der Zuordnung zu einer Kundengruppe von der Gewährung bestimmter Förderinstrumente ausgeschlossen. Das schreibt die Regierung unter Berufung auf Aussagen der Bundesagentur für Arbeit (BA) in ihrer Antwort (16/1085) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/925).
Ein solcher Ausschluss würde zudem den gesetzlichen Kriterien widersprechen, heißt es weiter. Die Fraktion Die Linke hatte die Einteilung von Arbeitslosen in vier Kundengruppen - "Marktkunden, Beratungskunden (Aktivieren), Beratungskunden (Fördern) und Betreuungskunden" - hinterfragt.
Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort darauf, dass das Kundenprofil in "einem umfassenden Erstberatungsgespräch" durch eine Vermittlungsfachkraft ermittelt werde. Ziel der Festlegung sei eine passgenaue Strategie zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt.
Anmerkung: Ich kannte bisher nur zwei Gruppen: "Freilaufenden Hühner" (Marktkunden, Beratungskunden (Aktivieren)) und "Hühner aus Legebatterien" (Beratungskunden (Fördern) und Betreuungskunden)
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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 1 UF 94/03, BESCHLUSS vom 11.5.05


[Links, Anmerkungen und textliche Hervorhebungen wurden nachträglich eingefügt.]
Fortsetzung von OLG Frankfurt 3.9.02 und AG Frankfurt 18.2.03 und OLG Frankfurt - Zwischenentscheidung (Herausnahme der Kinder) - 19.3.04

1 UF 94/03 vom 11.5.05
402 F 2373/01 - AG Frankfurt/Main

BESCHLUSS

in der Familiensache betreffend die elterliche Sorge für die Kinder G. und Sh. G., beide geboren am 30.9.1992

hat der 1. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main auf die befristeten Beschwerden der Eltern gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Frankfurt am Main, Abt. Höchst, vom 18.2.2003

am 11. Mai 2005 beschlossen:

Gründe

Durch die angefochtene Entscheidung hat das Amtsgericht der Mutter das Personensorgerecht für die Zwillinge G. und Sh., Kinder aus der geschiedenen Ehe des Antragstellers und der Antragsgegnerin, entzogen und auf das Jugendamt als Pfleger übertragen. Wegen des problematische Verhaltens der Mutter, zu dem gehörte, dass sie über Jahre Gerichtsentscheidungen nicht beachtete und dem Vater Kontakte zu seinen Kindern verwehrte, hatte das Jugendamt die Eignung für die elterliche Sorge bei der Mutter in Frage gestellt. Sowohl dem Jugendamt wie auch der Verfahrenpflegerin der Kinder verweigerte die Mutter den Kontakt zu diesen. Ein vom Amtsgericht in Auftrag gegebenes Sachverständigengutachten zur Klärung der Frage, ob das Wohl der Kinder bei einem Verbleib im mütterlichen Haushalt gefährdet wäre, konnte nicht erstattet werden, weil sich die Mutter bei der Sachverständigen auf keine Termine einließ. Auch die Verfahrenspflegerin hatte sich angesichts aller Umstände für einen Entzug der Personensorge ausgesprochen.

Gegen diese Entscheidung haben sowohl die Mutter als auch der Vater befristete Beschwerde eingelegt. Beide erstreben mit ihrem Rechtsmittel die uneingeschränkte Übertragung der elterlichen Sorge auf sich.

Im Beschwerdeverfahren hat sich die Mutter damit einverstanden erklärt, nunmehr an einer Begutachtung mitzuwirken, sofern der Sachverständige ein Psychiater sei. Der Senat beauftragte daraufhin einen Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -Psychotherapie mit der Begutachtung. Der Sachverständige Dr. W. führte außer Telefongesprächen mit der Mutter zwei Explorationstermine durch. Beide Termine fanden in der Wohnung der Mutter statt, weil diese sich weigerte, die Praxis des Sachverständigen aufzusuchen. Nach dem zweiten Zusammentreffen sagten die Kinder, sie wollten keine weiteren Termine mehr, und die Mutter veranlasste sie auch nicht, an der Begutachtung mitzuwirken. Auf Grund der bis dahin getroffenen Feststellungen erstattete der Sachverständige ein Gutachten vom 25.1.2004, in dem er im Hinblick auf die Mutter zu dem Ergebnis kam, diese wolle alle Dinge kontrollieren, habe ein Omnipotenzgefühl und glaube allein zu wissen, was gut für Ihre Kinder sei. Sie lasse ihre Kinder nicht aus den Augen, und das nicht nur im Rahmen des Verfahrens. Sie habe Angst vor Kontrollverlust, verhalte sich impulsiv, ihre Stimmung wechsele plötzlich, ihre Reaktionen seien manchmal nicht nachvollziehbar, und es sei mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass sie sich auch in Alltagsangelegenheiten so verhalte.

Er zitierte aus einem Vorgutachten, dass die Gefahr nicht voraussagbarer Handlungen der Mutter bestehe. Für die Kinder machte er am Beispiel der Beziehung zum Vater deutlich, dass diese gegenüber der Mutter keine Gelegenheit zu eigener Meinungs- und Willensbildung hätten. Es sei wichtig, für die Kinder eine Situation zu schaffen, in der dies möglich wäre. Hierzu hielt es der Sachverständige für erforderlich, die Kinder aus der mütterlichen Wohnung herauszunehmen. Erst dann könne auch abgeklärt werden, welche weiteren psychischen Folgen eingetreten seien.

Der Amtsvormund des Jugendamtes der Stadt Frankfurt am Main hat in einem Bericht vom 15.3.2004 unter anderem darauf hingewiesen, die Mutter fahre ihre Kinder täglich zur Schule und hole sie wieder ab. Bei allen Außenkontakten sei sie anwesend. Dieses Verhalten sei weder altersangemessen noch in irgendeiner Weise sinnvoll. Die Mutter sei nach dortigen Beobachtungen nicht in der Lage, eine altersangemessene Individuation ihrer Kinder zuzulassen.Das von ihr vermittelte Weltbild sei grundsätzlich polarisiert in gut oder böse, nützlich oder schädlich, Freund oder Feind.Sie binde ihre Kinder in einer symbiotischen Beziehung, welche diese in ihrer Entwicklung bremse und behindere und langfristig psychische Schäden durch Dämonisierung der „feindlichen Außenwelt, respektive des Vaters" verursache.

Bei Interaktionspartnern, mit denen sie nicht im Konflikt sei (die ihr nicht widersprechen, ihre Aktivitäten loben), erscheine sie als fürsorgliche und behütende Mutter, weil sie den Eindruck vermittele, dass ihr keine Mühe zu viel sei, ihre Kinder zu fördern. Würden allerdings ihre Aktivitäten in Frage gestellt, würden altersentsprechende Freiräume für ihre Kinder thematisiert oder gar ein Umgang mit dem Vater auch nur andeutungsweise angesprochen, reagiere die Mutter mit Verlassenheits-, Vernichtungs- und Trennungsängsten und hoch aggressiv. Alle Möglichkeiten, sie zu einer Zusammenarbeit zu bewegen, seien gescheitert. Sämtliche Kompromiss- und Schlichtungsversuche sowie erteilte Auflagen seien unterlaufen worden. Man gehe von einer Kindeswohlgefährdung im höchsten Maße aus.

Auf Antrag des Armsvormundes erging deshalb am 19.3.2004 ein Senatsbeschluss, dass die Kinder an diesen herauszugeben seien, und der Amtsvormund verbrachte die Kinder daraufhin in eine therapeutische Einrichtung. Durch Beschluss vom 8.4.2004 ordnete der Senat ihre stationäre Begutachtung an. Angesichts der Bedenken gegen die Erziehungsgeeignetheit der Mutter sollte der Aufenthalt auch dazu dienen, zu klären, ob sich losgelöst von der Mutter in Kontakten zwischen den Kindern und ihrem Vater - auch im Hinblick auf eine Änderung des Sorgerechts - eine Beziehung zu diesem anbahnen lässt.

Nach den Berichten aus der therapeutischen Einrichtung lebten sich beide Kinder dort überraschend gut ein. Dies galt sowohl für die Wohngruppe des Heimes als auch die neue schulische Umgebung. Sie gingen davon aus, der Aufenthalt dauere nicht allzu lange und erlebten ihn miteinander als Geschwister offenbar trotz der Schwierigkeiten der Situation zunächst auch wie ein Stück Abenteuer. Allerdings ist es auch der Einrichtung nicht gelungen, die Mutter wie eigentlich vorgesehen auf Distanz zu den Kindern zu halten. Die Mutter nahm sich nach kurzer Zeit im selben Ort ein Zimmer, traf sich mit den Kindern unabhängig von den vorgesehenen Umgangszeiten heimlich außerhalb der Einrichtung, versuchte immer wieder, in Telefonaten mit Mitarbeitern der Einrichtung Einfluss auf die dortige Arbeit zu nehmen und gab den Kindern Verhaltensanweisungen. Die Kontakte zum Vater, die nach anfänglich großer Ablehnung sehr viel lockerer geworden waren, wurden unter dem erkennbaren Einfluss der Mutter erneut schwieriger, und die Kinder verweigerten sich dann wieder weitgehend. Das Verhalten der Mutter führte auch hier dazu, dass der Gutachtensauftrag erschwert wurde. Die Dauer des Aufenthaltes der Kinder in der therapeutischen Einrichtung verlängerte sich dadurch.

Die Besuchskontakte mit dem Vater fanden zweimal auch in Anwesenheit der Berichterstatterin des Senats statt. Obwohl die Situationen für ihn sehr schwierig war, zeigte sich der Vater in seinem Verhalten einfühlsam auf die Kinder bezogen. In den vorausgegangenen Verhandlungsterminen, auch in dem vorausgegangenen Beschwerdeverfahren zum Umgangsrecht, war der Vater jeweils um eine gütliche Regelung und eine Verständigung mit der Mutter bemüht. Es war deutlich, dass es ihm nicht um eine streitige Auseinandersetzung mit der Mutter geht, sondern dass er aus Sorge um seine Kinder handelt. Sie liegen ihm offenbar am Herzen, und er ist überzeugt davon, dass eine Verbindung zu ihm als Vater für seine Kinder wichtig wäre.


Auf Drängen zweier Frankfurter Familienrechtslehrer beabsichtigte das Jugendamt Anfang Dezember 2004, die Kinder zur Mutter zurückzuführen. Es teilte dies der Heimleitung mit und forderte diese auf, den Senat hierüber nicht zu informieren. Der Senat, dem dies zur Kenntnis gebracht wurde, verfügte daraufhin durch einstweilige Anordnung vom 8.12.2004, dass der Aufenthalt der Kinder bis zur Vorlage des gerichtlich angeordneten Sachverständigengutachtens nicht verändert werden darf.

Am 19.12. brachte die Mutter die Kinder nach einem vereinbarten Umgangskontakt nicht in das Heim zurück und tauchte mit ihnen unter. Um der Mutter einer Brücke zu bauen setzte der Senat durch Beschluss vom 22.12.2004 die Vollziehung seines Beschlusses vom 8.12.2004 bis zum 27.12.2004 aus, nachdem die Mutter über ihre Anwältin zugesichert hatte, sie werde die Kinder am 27.12. freiwillig wieder in das Heim zurück bringen, wenn sie zuvor mit ihnen die Weihnachtsfeiertage verbringen dürfe.

Diese Zusage hielt die Mutter nicht ein und blieb mit den Kindern untergetaucht. Durch Beschluss vom 28.12.2004 bestimmte der Senat an Stelle des Jugendamtes der Stadt Frankfurt am Main einen anderen Pfleger für die Kinder mit dem Aufgabenkreis der Personensorge. Zusammen mit den Kindern ließ sich die Mutter in der Folgezeit von Fernsehsendern interviewen. Die Schule besuchten die Kinder erst wieder nach Vorlage des Gutachtens ab Februar 2005. Die Staatsanwaltschaft leitete gegen die Mutter unter Bejahung des öffentlichen Interesses ein Strafverfahren wegen Kindesentführung ein.

Die Sachverständige Dipl.-Psych. Wo. legte ein schriftliches Gutachten vom 28.1.2005 vor, auf dessen Inhalt im Einzelnen verwiesen wird, ebenso wie auf die mündlichen Erläuterungen hierzu im Termin vom 24.2.2005.

Die befristeten Beschwerden der Eltern sind gemäß §§ 621e, 517, 520 ZPO zulässig, insbesondere jeweils form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden. Das Rechtsmittel der Mutter ist unbegründet, das des Vaters ist teilweise begründet. Gemäß § 1696 BGB i. V. m. den Grundsätzen der §§ 1671, 1666 BGB ist die elterliche Sorge mit der aus dem Tenor ersichtlichen Einschränkung dem Vater zu übertragen.

Unter Berücksichtigung der Abänderungsvoraussetzungen des § 1696 BGB kann die alleinige Sorgerechtsübertragung auf die Mutter nicht mehr aufrechterhalten bleiben. Hierfür liegen triftige, das Wohl der Kinder nachhaltig berührende Gründe vor.

Diese Gründe ergeben sich einmal aus dem geschilderten grenzenlosen Omnipotenzverhalten, durch das die Kinder im Verhältnis zur Mutter keine ausreichenden Chancen zu einer eigenständigen Entwicklung haben, und das sie den Kindern auch als Verhaltensmuster nach außen anbietet, was für die Kinder ebenfalls als sehr schädlich anzusehen ist. Wie sehr die Kinder dieses Verhaltensmuster bereits übernehmen, konnte der Senat im Termin am 24.2.2005 erleben.

Nach der Eröffnung der Sitzung erläuterte der Vorsitzende den Ablauf und erklärte den Kindern, er werde zunächst ihre beiden Eltern bitten, nacheinander etwas dazu zu sagen, wie sie sich den Fortgang des Verfahrens vorstellen würden. Dabei könnten auch sie zuhören. Die folgende Verhandlung sei dann nicht mehr für sie bestimmt, und sie sollten sich anschließend in das Kinderzimmer begeben, wo sie später auch angehört würden. Als der Vorsitzende die Kinder nach den Erklärungen der Eltern aufforderte, nun in das Kinderzimmer zu gehen, weigerten sich beide nachhaltig. Auch wiederholte, sehr entschiedene Aufforderungen änderten daran nichts. Die Mutter saß daneben und sah keinerlei Anläse, auf ihre Kinder einzuwirken. Die Situation veränderte sich erst, als der Ergänzungspfleger einschritt. Bei der späteren Anhörung im Kinderzimmer war es für den Senat bedrückend, zu erleben, wie sehr die Kinder bereits die Spaltung der Mutter in Schwarz und Weiss übernommen haben und immer nur die eigene Wahrheit gelten lassen können.

Nur der Vater allein sei schuld an diesem Verfahren, sie wollten ihn nicht sehen. Er solle wegbleiben, denn er sei böse. Gründe aus eigener Erinnerung können sie hierfür nicht nennen, sie konnten dies im Gespräch aber auch nicht ansatzweise in Frage stellen. [Anm. 1] Die genannten Äußerungen sind in besonderer Weise dafür typisch, dass den Kindern die zugrunde liegende Einstellung von einer dritten Person - hier der Mutter - vermittelt und von ihr übernommen wurde (vgl. Harry Dettenborn und Eginhard Walter, Familienrechtspsychologie, München 2002, S, 83 ff., 91). Im übrigen erklärten sie ganz entschieden, dass sie bei ihrer Mutter bleiben wollten, denn die habe sie lieb, bei ihr gehe es ihnen gut, und den Vater wollten sie nicht sehen.

Bedenkt man, dass für die beiden jetzt zwölfjährigen Kinder als Reifungsschritt die Entwicklung zu selbstständigen Persönlichkeiten ansteht, so hält der Senat die Mutter insgesamt gesehen nicht für erziehungsgeeignet. Insoweit werden die von dem Sachverständigen Dr. W. festgestellten Defizite der Mutter von der Sachverständigen Wo. bestätigt. Daran ändert es nichts, dass die Mutter die Kinder in anderen wichtigen Bereichen in der Vergangenheit gut gefördert hat. Durch ihren ausgeprägten Zwang, alles kontrollieren zu müssen und die für sie außer Frage stehende Überzeugung, allein zu wissen, was für die Kinder richtig ist, verhinderte es Mutter, dass sich die Kinder im Verhältnis zu ihr als Hauptbezugsperson selbstständig entwickeln können.

Für den Senat hat im Übrigen großes Gewicht, dass es der Mutter in ihrem Konfliktverhalten in erheblichem Maß an Verantwortungsgefühl gegenüber ihren Kindern fehlt. In besonderer Welse anschaulich wird das an ihrer Aktion, die Kinder vor Weihnachten aus dem Heim zu entführen und ihnen zuzumuten, mehrere Wochen mit ihr unter Furcht vor Entdeckung unterzutauchen und nach Ferienende der Schule fernzubleiben. Nach einem Bericht des Heimes vom 15.12.2004 zeigten sich die Kinder am dortigen Ablauf der Weihnachtsfeiertage sehr interessiert und hatten es von sich aus übernommen, sich am Heiligen Abend in der Kapelle des Hauses an einem Krippenspiel zu beteiligen. Sie hatten nicht den Wunsch geäußert, über Weihnachten beurlaubt zu werden. Es ist daher auch nicht anzunehmen, dass die Idee zu der Entführung von den Kindern ausgegangen ist.

Die positive Seite der Förderung der Kinder durch die Mutter wiegt all dies nicht auf. Diese positive Seite besteht im übrigen bei Sh. sehr viel ausgeprägter als bei G.. Wie die Sachverständige Wo. aufzeigt, erfüllt die Schwester einen Auftrag ihrer Mutter, indem sie sich in allen Angelegenheiten um ihren Bruder kümmert und ihn kontrolliert. Dem entspreche, dass G. erwarte, dass Mutter und Schwester alles für Ihn regeln, und er oft kleinkindhaft und unbeholfen wirke. Dies sei auf seine Rolle als verwöhnter Junge in der Herkunftsfamilie zurückzuführen. G. ist mit seiner Mutter, seiner Schwester und zwei weiteren inzwischen erwachsenen Stiefschwestern, die jetzt nicht mehr im Haushalt der Mutter leben, aufgewachsen. [Anm. 2]

Für die Entwicklung seiner männlichen Identität, und seines Selbstbewusstseins werde diese Rolle hinderlich sein. Um sich zu einer eigenständigen Persönlichkeit entwickeln zu können, benötige er eine stabile erwachsene, möglichst männliche Bezugsperson. Der Senat teilt diese Einschätzung. Als männliche Bezugsperson für G., aber auch für Sh., bietet sich der Vater an. Dem steht derzeit im Wege, dass die Mutter, wie die Sachverständige Wo. detailliert aufzeigt, aus nicht nachvollziehbaren Gründen zu immer massiveren Mitteln greift, um eine Beziehung zwischen den Zwillingen und ihrem Vater zu verhindern. Offen oder subtil vermittle sie den Kindern immer wieder, ihr Vater sei kein "guter Mensch" und mache "nur böse Sachen mit Kindern". Mit einer solchen Verteufelung seines Vaters, von dem er ja abstammt, macht es die Mutter ihrem Sohn nach der Überzeugung des Senats schwer, eine männliche Identität zu entwickeln.

G. und Sh. haben Mutter und Vater. Der Senat hält den Vater für uneingeschränkt erziehungsgeeignet. Er hat eine differenzierte Sicht von der Problematik der Kinder. Er wäre gewiss auch in der Lage, sie in seinem Haushalt gut zu betreuen. Trotz jahrelanger Weigerung [Anm. 3] der Mutter, ihm Kontakte zu ermöglichen, hat er das Interesse an seinen Kindern nicht verloren. Wie bereits ausgeführt hat er sich in den früheren Verfahren gegenüber der Mutter kompromissbereit und um Einigung bemüht gezeigt. Es ging ihm erkennbar nicht darum, einen Konflikt mit der Mutter auszutragen, sondern nur darum, eine Verbindung zu seinen Kindern herzustellen. Unter den gegebenen Umständen liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, ihm nunmehr die elterliche Sorge für die beiden Kinder zu übertragen.

Allerdings ist dies nicht uneingeschränkt möglich. Einem Wechsel der Kinder in den Haushalt des Vaters in Kalifornien steht entgegen, dass die Kinder dies derzeit nachdrücklichst ablehnen. Zwar hat der Senat keinen Zweifel, dass dieser Wille der Kinder - insbesondere was die Person des Vaters geht - auf der Beeinflussung durch die Mutter beruht, dennoch wird er von den Kindern als ihr bestehender eigener Wille erlebt. Der Senat hat diesen Willen bei G. und Sh. als gegenwärtig äußerst entschieden wahrgenommen. Es wäre nach seiner Überzeugung mit dem Kindeswohl nicht vereinbar, diesen Willen bei zwei zwölfjährigen Kindern „zu brechen", indem man trotzdem eine solche äußere Veränderung herbeiführt (vgl. zu dieser Problematik Harry Dettenborn, Kindeswohl und Kindeswille, München und Basel 2001, Seite 114 ff.; Dettenborn/Walter, a. a. O., S. 83 f.). Wie Dettenborn/Walter deutlich machen, bedeutet die hier feststellbare Verinnerlichung der von der Mutter induzierten Inhalte, „dass Bewertungen, also auch Abwertungen, Ängste und Zielintentionen der beeinflussenden Person in die eigenen Einstellungen, Gefühle und Willensbestandteile des Kindes integriert worden sind. Sie sind in das individuelle Selbstkonzept übernommen worden. Ablehnungen und Ängste werden gefühlt, Ziele werden vertreten und angestrebt im Sinne eigener Intentionen." Sie gehören jedenfalls derzeit zur eigenen Identität der beiden Kinder. Bedenkt man, dass es seitens der Kinder bisher keine emotionale Beziehung zum Vater gibt, auf die sie aufbauen könnten, so würde ein unter diesen Umstanden gegen ihren Widerstand herbeigeführter - voraussichtlich nur gewaltsam möglicher - Wechsel aus einer vertrauten Umgebung zum Vater in die USA nach der Überzeugung des Senats schwerlich dazu führen, dass sie ihn dort als Vater akzeptieren könnten.

Viel eher zu erwarten wäre, dass sich beide Geschwister miteinander im Widerstand gegen den Vater verbünden würden, dass sie die Mutter idealisierten und in dem Geschehen nur eine Bestätigung des von der Mutter gezeichneten Bildes vom bösen Vater sehen würden. Eine solche Entwicklung einzuleiten entspräche weder dem Wohl der Kinder noch den Interessen des Vaters.

Der Senat hält es deshalb für angezeigt, das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf einen Ergänzungspfleger zu übertragen.
Auch wenn es wegen der Haltung der Kinder nicht realisierbar ist, dass sie beim Vater leben, ist es für deren Wohl wichtig, dass ihm künftig Elternverantwortung eingeräumt wird. Der insoweit entgegenstehende Wille der Kinder ist rechtlich unbeachtlich (vgl. BGH NJW 1985, 1702) [Anmerkung: Entscheidung vom 11.7.1984 - IVb ZB 73/83 - "Mit der Erziehung zum Haß gegen den anderen Elternteil oder auch nur zu seiner unberechtigten Ablehnung wird das dem Erziehungsberechtigten zustehende erzieherische Ermessen verlassen. Gleichwohl kann ihm das Gericht die elterliche Sorge übertragen, wenn dies unter Abwägung der im übrigen bei der Sorgerechtsregelung zu beachtenden Gesichtspunkte die immer noch "am wenigsten schädliche Alternative" ist."]. Der Senat hält es für geboten, die Übermacht der Mutter im Verhältnis zu den Kindern zu vermindern, indem dafür gesorgt wird, dass der Vater - für die Kinder sichtbar - Gewicht erhält und für sie spürbar Verantwortung übernehmen kann. Dabei ist er auf Kontakte zu dem vom Senat ausgewählten Ergänzungspfleger angewiesen.

Der Senat hat zunächst gezögert, den bisherigen Ergänzungspfleger weiterhin mit diesem Amt zu betrauen. Dies hat seinen Grund darin, dass er sich nach seiner Berufung im vergangenen Dezember trotz deren rechtswidrigen Verhaltens auf die Seite der Mutter gestellt hatte. [Anm. 4] Im Gespräch mit ihm hat sich der Senat jedoch davon überzeugt, dass auch er es für wichtig hält, Kontakte zwischen den Kindern und ihrem Vater anzubahnen, und dass er selbst zu regelmäßigen Gesprächen mit dem Vater bereit ist. Hinzu kommt, dass sich zwischen Herrn V. und den Kindern eine gute Beziehung aufgebaut hat. Es liegt im Interesse der Kinder, ihnen diese Beziehung zu erhalten und sie nicht mit immer neuen Ergänzungspflegern zu konfrontieren. Im übrigen vermag offenbar auch die Mutter Herrn V. in seiner Funktion zu akzeptieren, und es wäre zu hoffen, dass sich dies erhält, auch wenn es in Einzelfragen zu Meinungsverschiedenheiten zwischen beiden kommt.

Herr V. wird, wie er deutlich gemacht hat, die Kinder derzeit bei der Mutter belassen. Sollte sich herausstellen, dass sich bei einem Verbleib bei der Mutter nichts an deren erdrückender Dominanz in der Beziehung zu ihren Kindern ändert, mit der sie in erster Linie eigene Kontrollbedürfnisse durchsetzt - bei aller Förderung, die sie ihnen sonst zukommen lässt -, insbesondere, wenn sie ihnen weiterhin ihren Vater verteufelt, ohne sehen zu können, was für die Kinder gut ist, so wird er prüfen müssen, ob es bei einem weiteren Aufenthalt der Kinder bei der Mutter bleiben kann, oder ob beispielsweise einer Internatslösung der Vorzug zu geben ist. Die Befugnisse des Ergänzungspflegers sind insoweit eingeschränkt, als es um die Veränderung des gewöhnlichen Aufenthalts der Kinder in ein Land außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geht. Diese kann nur mit Zustimmung des Vaters erfolgen. Für Ferienaufenthalte im Bereich des Schengener Abkommens gilt dies nicht.

Über seine Kontakte zum Vater wird Herr V. den Kindern ein Bild von ihrem Vater vermitteln, und er macht es dadurch dem Vater auch möglich, verantwortliche Entscheidungen für die Kinder zu treffen, auch wenn er nicht mit ihnen zusammenlebt. Als Inhaber der elterlichen Sorge entscheidet der Vater künftig über die Kinder betreffende Angelegenheiten "von erheblicher Bedeutung" allein und ist grundsätzlich für ihre rechtliche Vertretung zuständig. In der Entscheidungsbefugnis des Vaters liegen danach beispielsweise die Schulwahl für die Kinder sowie gewichtige ärztliche Behandlungen und eine Psychotherapie. Der Vater kann von sich aus Kontakte zur Schule aufnehmen und sich dort informieren. Dies gilt auch für Kontakte zu behandelnden Ärzten der Kinder. Um seine Verantwortung wahrnehmen zu können, wird der Vater auf den Kontakt zu Herrn V. angewiesen sein. Von diesem wird erwartet, dass er dem Vater beratend zur Verfügung steht und den Kindern die Ergebnisse der Entscheidungen vermittelt. Welche Umgangskontakte des Vaters zu den Kindern aktuell möglich sind, muss der Vater jeweils mit Herrn V. klären. Hier gilt sicher, dass schnelle große Schritte nicht realistisch sind. Soweit sie sich auf Kontakte verständigen, muss Herr V. dafür sorgen, dass sie auch ermöglicht werden.


Solange der Ergänzungspfleger damit einverstanden ist, dass die Kinder bei der Mutter leben, ergeben sich deren Befugnisse aus § 1687a BGB. Danach entscheidet die Mutter in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung der Kinder (§ 1687 Abs. 2 Satz 4 BGB). Sie ist dann jedoch gesetzlich verpflichtet, alles zu unterlassen, was das Verhältnis der Kinder zum Vater beeinträchtigt (§ 1684 Abs. 2 BGB). Bei Gefahr im Verzug ist sie berechtigt, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zum Wohl der Kinder notwendig sind. Sie muss dann aber dafür sorgen, dass der Vater unverzüglich unterrichtet wird (§ 1629 Abs. 1 Satz 4 BGB).

Die Sorge für die Kinder erfordert es, dass der Vater und der Ergänzungspfleger regelmäßigen Kontakt halten. Bei diesen Kontakten werden gelegentliche Meinungsverschiedenheiten unausweichlich sein. Sie müssen ausgetragen werden. Der Ergänzungspfleger übernimmt insoweit ein schwieriges Amt, und seine Tätigkeit wird ihm nicht ohne Supervision möglich sein. Anlass, die Person des Pflegers in Frage zu stellen, können nicht sich im Alltag erfahrungsgemäß immer einmal ergebende Meinungsverschiedenheiten sein. Sollte Herr V. den mit dieser Entscheidung in ihn gesetzten Erwartungen allerdings in grundsätzlicher Weise nicht gerecht werden, müsste die Auswahl des Ergänzungspflegers überprüft werden.

Die Kostenentscheidung folgt aus den §§ 131 Abs. 3 KostO, 13a FGG.

Die Rechtsbeschwerde ist nicht zuzulassen, weil die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen. Die Rechtssache hat weder grundsätzliche Bedeutung noch erfordert die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des BGH (§ 574 ZPO).

Dr. Eschweiler Michalik Diehl


Michael Knuth
WEB: http://wa.michael-knuth.de


 

Chris Norman in Wernigerode

Ja ihr lest richtig, Altrocker Chris Norman nimmt im Rahmen der Landesgartenschau 2006 für den MDR auf. Genaueres erfahrt ihr, wenn ihr auf die Überschrift Klickt, dann erscheit eine Umleitung auf mein Weblog bei MSN
dort klickt ihr dann auf News und schon seid ihr bei den Daten, die ihr sucht.

Chris Norman war in den 70iger Jahren Leadsänger der legenderen Rockband Smokey, in den 80er Jahren hatte er Millionenauflagen bei einer Solokarriere. Seine Songs wie Midnight Lady klingen sicher heute noch vielen in den Ohren, sein letzter großer Hit war im Januar 2004 Amazing.

MK(WA)

 

Beim Poker um schwarz-rote Landesregierung sitzt Ermrich wieder am Verhandlungstisch

URL: http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/lokales/wernigerode/?em_cnt=66798
Landrat seit gestern an Magdeburger Koalitionsgesprächen beteiligt
Beim Poker um schwarz-rote Landesregierung sitzt Ermrich wieder am Verhandlungstisch
Von Tom Koch

Wernigerode. Ministerpräsident Wolfgang Böhmer ( CDU ) und sein in den Landtagswahlen gescheiterter Herausforderer Jens Bullerjahn ( SPD ) kommen am Freitag zur zweiten Runde der Koalitionsverhandlung zusammen. Ob dann bereits über fi nanzielle Weichenstellungen für Sachsen-Anhalt beraten werden kann, ist zumindest fraglich, mutmaßt Michael Ermrich.

Wernigerodes Landrat ist nämlich indirekt an den Pokerrunden für eine neue schwarzrote Landesregierung beteiligt. Der Harzer Kommunalpolitiker gehört einer von acht Arbeitsgruppen an, die aus jeweils drei Vertretern der CDU und SPD bestehen, nämlich der für Finanzen. " Ich versuche so gut wie möglich, die kommunalen Interessen zu wahren ", kündigte Ermrich vor der gestrigen ersten Sitzung an. Dass er der einzige CDU-Landrat bei diesen Verhandlungen ist, wollte Ermrich nicht überbetont wissen. Schließlich verhandelten auch seine SPD-Kollegen Holger Hövelmann und Rüdiger Erben mit, so der Wernigeröder gegenüber der Volksstimme.

Ist das Ganze bezahlbar ?

Stimmt, nur ist Hövelmann nicht nur Zerbster Landrat, auch SPD-Landeschef, und der Weißenfelser Landrat Erben ließ sich gerade in den Landtag wählen. Genauso wie Gerhard Miesterfeldt. Mit dem früheren SPD-Landrat in Stendal kennt Ermrich einen dritten Kollegen bei den Koalitionsgesprächen.

Da der Christdemokrat bereits vor vier Jahren die schwarz-gelben Verhandlungen mitgeführt hat, kann er sich ein Urteil über deren Fortgang erlauben. Ermrich : " Zunächst werden in den anderen Arbeitsgruppen viele Ideen laut und erst dann wir Finanzer gefragt : Ist das überhaupt bezahlbar ?"
Michael Knuth
WEB: http://wa.michael-knuth.de


Dienstag, April 04, 2006

 

KoBa Wernigerode - Was ist der Grundsatz des Förderns??

Heute muss ich ein wenig weiter ausholen, deshalb zitiere ich erst einmal einen Paragrafen aus dem SGB II:

§ 14 SGB II
Grundsatz des Förderns

Text ab 01.01.2005
Die Träger der Leistungen nach diesem Buch unterstützen erwerbsfähige Hilfebedürftige umfassend mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit. Die Agentur für Arbeit soll einen persönlichen Ansprechpartner für jeden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft Lebenden benennen. Die Träger der Leistungen nach diesem Buch erbringen unter Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit alle im Einzelfall für die Eingliederung in Arbeit erforderlichen Leistungen.

Nun, gefordert ist meines Erachtens genug von der KoBa, nach meiner Erkenntnis aber nimmt man es dort mit diesem § 1 SGB II nicht so genau, denn ich habe ein festes Angebot von einem allgemeinnützigen Verein, als EEJobber in Heimarbeit bei freier Zeiteinteilung (kinderfreundlich sind die auch noch) zu arbeiten. Die Arbeit würde sich ausdrücklich auf schriftliche Arbeiten und Webdisign konzentrieren, also einem Gebiet, auf dem ich mich absolut fit fühle.

Wie meine Leser wissen, hatte ich in letzter Zeit massive Probleme mit dem Alkohol, habe aber, auch Dank eines Gespräches mit meinen Kindern, einen Weg aus der Sucht gefunden, habe einen regen Kontakt mit der hiesigen Suchtberatung* und werde mich in einer Tagestherapie eben therapieren lassen, wenn ich denn von der KoBa und dem Sozialamt die Anträge zu dieser Therapie bewilligt bekomme. Beim Sozialamt bin ich recht zuversichtlich, aber bei der KoBa??

Nun, jedenfalls hatte ich mich am 28.02.06 schriftlich bei diesen Verein beworben, das sah dann so aus:

Mchael Knuth, Unterm Wulfhorn 1 38855 Wernigerode


Väter Kinder Förderverein e. V.
Otto - Röhm - Strasse 63

64293 Darmstadt

Datum: 28.02.2006


Bewerbung im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung im Rahmen des § 16 (3) SGB II.


Sehr geehrter Herr Götzmann,

über ihre Webpräsenz im Internet habe ich von ihrem allgemeinnützigen Verein erfahren. Ich finde ihre Thematik sehr interessant, da ich vor geraumer Zeit von den selben Problemen betroffen war, mit denen sich ihr Verein beschäftigt.

Ich bin 45 Jahre alt, habe eine 6 Jahre alte Tochter, für die nach Scheidung gemeinsames Sorgerecht besteht.

Leider habe ich einen Wirbelsäulenschaden und bin daher zu 50 Prozent schwerbeschädigt. Daher käme für mich nur eine sitzende Tätigkeit in Frage.

Ich beherrsche viele Bereiche der elektronischen Datenverarbeitung wie das gesamte Office – Paket, einschließlich Frontpage, sowie ein breites Spektrum in der Erstellung von Internetpräsenzen.

Auf diesen Gebieten könnte ich, wenn möglich in Heimarbeit, für die Arbeit ihres Vereines eine echte Bereicherung sein. Ich versichere, dass ich keinerlei Ansprüche auf eine Festanstellung stellen werde, sollten sie einmal nicht mehr in der Lage sein, mich als EEJobber zu beschäftigen.

Aus diesen Gründen möchte ich mich bei ihnen im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung bewerben und hoffe auf eine künftige gute Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Knuth

Nun, soweit sogut, in jedem Fall bekam ich gleich am nächsten Tag einen Anruf vom Vorstand dieses Vereines, Herrn Götzmann. Er war mir bestens bekannt, denn ich hatte das sagenhafte Glück, schon einmal für ihn arbeiten zu dürfen, daher hatte ich auch Referenzen meines Könnens bei diesem Verein. Hier kam auch das Gespräch auf meine Schwerbeschädigung (Wirbelsäule) und meine Alkoholkrankheit, bei der ein Rückfall nicht ausgeschlossen werden kann.

Herr Götzmann hat bei meiner Tätigkeit im Jahr 2004 schon meine Ehrlichkeit sehr zu schäzen gewusst, deshalb setzt er absolutes Vertrauen in meine Arbeit und hatte folgendes Schreiben an die KoBa Wernigerode versendet:


VÄTER-KINDER-FÖRDERVEREIN E.V.

auf dem Weg zur Stiftung


Darmstadt, 07-03-2006


Wir bestätigen hiermit unseren Wunsch nach einer Beschäftigung von Herrn Michael Knuth, Wernigerode als DV-Assistent im Rahmen der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung gem. § 16 (3) SGB II.

Da wir Herrn Knuth hauptsächlich im Bereich Internet, Datenverarbeitung sowie elektronische Medien einsetzen wollen, könnte sein Arbeitseinsatz auch in seinem häuslichen Büro geschehen. Wir würden Herrn Knuth in diesem Falle mit einer sog. web-cam und einem headset ausstatten, sodaß über die DSL-Leitung ein permanenter Sicht- und Sprachkontakt über das Internet ( SKYPE resp. YAHOO ) mit unserem Büro hier in Darmstadt möglich wäre.

Eine derartige Zusammenarbeit zwischen Herrn Knuth und unserem Vorgängerverein fand im Rahmen seiner gemeinnützigen Arbeit bereits im Juni 2004 statt und stellte für uns eine große Unterstützung dar.

Als gemeinnütziger + mildtätiger eingetragener Verein erfüllen wir die Voraussetzungen für derartige Arbeitsgelegenheiten. Aus diesem Grunde beschäftigen wir derzeit bereits einen sog. Zusatzjobber im Rahmen der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung gem. § 16 (3) SGB II, mit welchem wir ebenfalls nur die besten Erfahrungen machen.

Mit freundlichen Grüßen


Ulrich Götzmann ( Vorstand )



KINDER HABEN EIN RECHT AUF BEIDE ELTERN UND GROSSELTERN

Wer Interesse an dem Original dieses Schreibens interessiert ist, sol mich bitte anmailen, Herr Götzmann hat diesbezüglich das Schreiben zur Veröffentlichung freigegeben.

Wie nicht anders zu erwarten war, geschah erst einmal nichts. Da Herr Götzmann mich nicht aus reiner Nächstenliebe als Mitarbeiter haben will, sondern meine Kenntnisse einer breiten Öffentlichkeit zunutze machen will, hat er dann um den 25.03 2006 folgende E - Mail an die Sachbearbeiterin für EEJobber, Frau Hobe geschickt

Sehr geehrte Frau Hobe,

wir bitten Sie höflich um Mittelung darüber, wie weit Ihrerseits die Angelegenheit hinsichtlich der *Arbeitsgelegenheiten mit

Mehraufwandsentschädigung gem. § 16 (3) SGB II *für Herrn Michael Knuth in unserem Verein gediehen ist. Wir hatten Herrn Knuth ja eine diesbezügliche Bescheinigung für Sie ausgestellt.

Gerne würden wir einen entsprechenden Antrag stellen, da wir der Unterstützung durch Herrn Knuth dringend bedürfen.
--
Mit internetten Grüßen

Ulrich Götzmann ( Vorstand )

KINDER HABEN EIN RECHT AUF BEIDE ELTERN UND GROSSELTERN

e-mail-disclaimer:

Der Inhalt dieser e-mail ist vertraulich und ausschließlich für den bezeichneten Adressaten bestimmt. Wenn Sie nicht der vorgesehene Adressat dieser e-mail oder dessen Vertreter sein sollten, so beachten Sie bitte, daß jede Form der Kenntnisnahme, Veröffentlichung, ervielfältigung oder Weitergabe des Inhalts dieser e-mail unzulässig ist.

Wir bitten Sie, sich in diesem Fall mit dem Absender der e-mail in Verbindung zu setzen.

So, das war nun der zweite Hinweis, dass dieser Verein gern meine Hilfe in Anspruch nehmen will, laut SGB II bekäme ich ja keinen Tariflohn, sondern lediglich eine Mehraufwandentschädigung. Frau Hobe ist ja im Grunde genommen auch nur der Leitung der KoBa unterstellt, anders kann ich mir den Sachverhalt nicht erklären, dass sie meinen Fall an die stellvertretende Leiterin der KoBa, Frau Hauswald, abgeben musste.

Neulich hatte ich diese Frau noch auf dieser Webseite gelobt, als es um meine erste Eingliederungsvereinbarung "Kinderbäckerei" ging.

Aber als ich nach ein paar Tagen die Maßnahme wegen akuter Rückenschmerzen abbrechen musste, daraus resultierte auch mein Alkoholexzess - na , ich will mal ehrlich sein - es war auch ein willkommener Auslöser, hat nun die Dame nichts anderes zu tun, als mich auf den Müllhaufen der Gesellschaft werfen zu wollen.

Folgendes Pamphlet hat die dame dem Herrn Götzmann am 31.03.2006 per E - Mail zukommen lassen:

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: "Hauswald, Anita" <Anita:Hauswald@koba-wr.de>
Gesendet: 31.03.06 12:14:06
An: <kontakt@vaeter-kinder-stiftung.de>
Betreff: Ihre Anfrage bezüglich Arbeitsgelegenheit

Sehr geehrter Herr Götzmann,

nach Prüfung der individuellen Voraussetzungen des von Ihnen favorisierten Arbeitnehmers, kann momentan die Installation einer Arbeitsgelegenheit nicht begründet werden.


Weiterhin bitte ich Sie das Folgende zu beachten:

Bei der Einrichtung von sog. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung gemäß § 16 (3) SGB II handelt es sich um keine trägerbezogenen Leistungen. Vielmehr ergibt sich der Anlass zur Einrichtung von sog. ?1-Euro Jobs? aus der Ermittlung der konkreten Bedarfssituation eines hilfebedürftigen Arbeitslosen durch den Träger der Grundsicherung.

Insofern ist eine Antragstellung durch einen Träger zur Einrichtung von entsprechenden Arbeitsgelegenheiten gesetzlich nicht vorgesehen.

Vielmehr prüft der Träger der Grundsicherung, hier die Kommunale Beschäftigungsagentur des Landkreises Wernigerode, vor dem Hintergrund aller vorliegenden Angebote auf Einrichtung einer Arbeitsgelegenheit, welche Angebote den ermittelten Integrationshemmnissen der Hilfebedürftigen am besten entgegenwirken. Aus diesem Angebotspool richtet der Träger der Grundsicherung bedarfsgerecht Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 2 SGB II ein.


Sie können folglich gern ein generelles Angebot zur Prüfung an Herrn Lütje ? Leiter Steuerung ? herantragen (koba@koba-wr.de).

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Anita
Hauswald

Leiterin
operatives Geschäft

Bei einem anderen Arbeitgeber wäre der erste Satz dieser Antwortmail ein vernichtendes Urteil für mich gewesen. Aber ich habe mich nun an den eigenen Haaren aus dem Sumpf der Alkoholsucht gezogen, da werde ich wohl dieses Würstchen zur Strecke bringen. Erstaunlich war für mich, dass sich Frau Hauswald wohl nicht in der Lage war, Herrn Götzmann zu schidern, auf welcher gesetzlichen Grundlage ihre Entscheidung beruhte - man kann vermuten, dass es Solche wohl nicht gibt. Wie steht es doch im SGB II?:

§ 16 SGB II
Leistungen zur Eingliederung

Text ab 01.01.2005
(1) Als Leistungen zur Eingliederung kann die Agentur für Arbeit (gem. § 6a SGB II hier die KoBa Wernigerode) alle im Dritten Kapitel, im Ersten bis Siebten Abschnitt des Vierten Kapitels, im Ersten und Zweiten Abschnitt des Fünften Kapitels sowie die im Ersten, Fünften und Siebten Abschnitt des Sechsten Kapitels und die in den §§ 417, 421g , 421i, 421k und 421l des Dritten Buches geregelten Leistungen erbringen. § 8 des Dritten Buches ist entsprechend anzuwenden. § 41 Abs. 3 Satz 4, § 57 Abs. 4 Satz 1 und 2 des Dritten Buches sind mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass an die Stelle des Arbeitslosengeldes das Arbeitslosengeld II tritt.

(2) Über die in Absatz 1 genannten Leistungen hinaus können weitere Leistungen erbracht werden, die für die Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in das Erwerbsleben erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere

1. die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen,
(Trifft in meinem Fall nicht zu)
2. die Schuldnerberatung,
(ist nichts gelaufen von Seiten der KoBa, habe ich selbst beim Sozialamt organisiert)
3. die psychosoziale Betreuung,
(bekomme ich vom Gesundheitsamt Wernigerode, nicht aber von der KoBa)
4. die Suchtberatung,
(hier erfolgte nur eine telefonische Terminvereinbarung mit der Suchtberatungsstelle für mich durch die Koba, man schreckte aber nicht davor zurück, sich in Form einer neuen Eingliederungsvereinbarung abzusichern - alles weitere erledige ich viel schneller im Alleingang)

5. das Einstiegsgeld nach § 29 SGB II,
(ja hierüber sollte ich mal intensiv nachdenken!)
6. Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz.
(trifft für mich - noch - nicht zu)
(3) Für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können, sollen Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden. ( ja so ist das also geregelt, dawerfe ich der KoBa meine Arbeitsgelegenheit direkt vor die Füße, aber statt, wie in diesem Gesetz vorgeschrieben, meine Wiedereingliederung zu fördern, werden mir tonnenschwere Steine i den Weg gelegt)

Werden Gelegenheiten für im öffentlichen Interresse liegende, zusätzliche Arbeiten nicht nach Absatz 1 als Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gefördert, ist den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuzüglich zum Arbeitslosengeld II eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen zu zahlen; diese Arbeiten begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts; die Vorschriften über den Arbeitsschutz und das Bundesurlaubsgesetz sind entsprechend anzuwenden; für Schäden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit haften erwerbsfähige Hilfebedürftige nur wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

(4) Entfällt die Hilfebedürftigkeit des Erwerbsfähigen während einer Maßnahme zur Eingliederung nach den Absätzen 1 bis 3, kann sie durch Darlehen weiter gefördert werden, wenn bereits zwei Drittel der Maßnahme durchgeführt sind und der Erwerbsfähige diese voraussichtlich erfolgreich abschließen wird.

Welche Fördermöglichkeiten allein in Sachsen - Anhalt bestehen, kann man unter nachfolgendem Link studieren:
http://www.iwwb.de/regelungen/Suchergebnis/?buid=14

Ich werde der Frau Hauswald wohl einmal mehr klarmachen müssen, dass die KoBa nicht einzig nd allein zum Fordern ins Leben gerufen worden ist, sondern in erster Linie meine Wiedereingliederung mit allen zur Verfügung stehenden Mittel zu fördern hat.

Geht die Uneinsichtigkeit bei de koba so weiter, she ich mich gezwungen, hier erneut beim Sozialgericht einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen und bei der KoBa an einigen Stuhlbeinen zu sägen.

Durch solche Vorgehensweise, wie sie die KoBa hier wieder an den Tag gelegt hat, kann es nicht verwundern, dass gestandene Leute in den Suff getrieben werden...

Michael Knuth
WEB: http://wa.michael-knuth.de


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