Mittwoch, Mai 31, 2006
KoBa - Meine Antwort zur Anhörung vom 26.05.06
Michael Knuth, Unterm Wulfhorn 1,38855 Wernigerode
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Kommunale Beschäftigungsagentur
Kurtsstr.13
38855 Wernigerode
| Ihr Zeichen, Ihre Nachricht | Mein Zeichen | Telefon (03943) | Telefax (03943) | Datum |
| 0007.5.0215 | Koba_anhoerung_310506 | 557286 | 6265931 | 31.05.2006 |
Kostenerstattung – Anhörung gem. § 24 SGB X
Sehr geehrte Frau Langer,
mich zu einem Sachverhalt um Stellungnahme zu bitten, der bereits 10 Monate zurück liegt und schon langst vom Lauf der zeit eingeholt und überholt ist, zeigt mir nicht nur, welch unwesentliche Aufmerksamkeit sie ihren Kunden zumessen – sondern das erachte ich schon als Frechheit.
Sie werden wohl diesbezüglich an anderer Stelle wieder von mir hören, an welcher sie mir wohl die Aufmerksamkeit entgegenbringen müssen, die ich meines Erachtens nach auch verdiene.
Zunächst einmal wünsche ich, dass sie mir den Wortlaut des § 193 SGB X per Mail bis zum 01.06.2006 per Mail an admin@michael-knuth.de zukommen lassen.
Es kann ja sein, dass die KoBa Wernigerode eine ganz spezifische Ausgabe des SGB X hat, denn die Ausgabe des Gesetzestextes dieses SGB für die allgemeine Bevölkerung geht leider nur bis § 120.
Sollte ihnen das wider Erwarten nicht gelingen, wird wohl ihr Schreiben zu dieser Anhörung in dem mit fester Zuversicht anstehenden erneuten Rechtsstreit wohl keinerlei Bestand haben, da ihm tatsächlich die gesetzliche Grundlage fehlt, welche sie mir hier andichten wollen.
Da ich mich in dieser Materie anscheinend besser auszukennen scheine als sie, gehe ich wohl nicht fehl in der Annahme dass sie sich hier auf die Kostenentscheidungen (beachten sie bitte den Plural!) des Gerichtes aus den Verfahren S 28 AS 353/05 und S 28 AS 343/05 ER gem. § 193 SGG handeln könnte. Dieser lautet:
| 1) Das Gericht hat im Urteil zu entscheiden, ob und in welchem Umfang die Beteiligten einander Kosten zu erstatten haben. Ist ein Mahnverfahren vorausgegangen (§ 182a), entscheidet das Gericht auch, welcher Beteiligte die Gerichtskosten zu tragen hat. Das Gericht entscheidet auf Antrag durch Beschluss, wenn das Verfahren anders beendet wird. |
(2) Kosten sind die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten. |
(3) Die gesetzliche Vergütung eines Rechtsanwalts oder Rechtsbeistands ist stets erstattungsfähig. |
(4) Nicht erstattungsfähig sind die Aufwendungen der in § 184 Abs. 1 genannten Gebührenpflichtigen. |
Was ist unter Punkt (2)- Kosten sind die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten – zu verstehen, kennen sie als Leiterin einer Rechtsstelle ihrer stark frequentierten Behörde ernsthaft nicht den Unterschied zwischen einer Rechtsverfolgung und einer Rechtsverteidigung – dann ziehe ich nämlich in Erwägung, mich für ihren Posten beim Landkreis zu bewerben, da man den Hilfebedürftigen des Landkreises eine solche Bildungslücke schon allein aus verfassungsrechtlichen Gründen der Gleichheit vor dem Gesetz, nicht zumuten kann.
Wenn ich bei ihnen einen Antrag stelle, verfolge ich mein Recht, bestimmte Leistungen aus dem SGB II von ihrer Behörde zu erhalten. Da die Verfolgung meiner Rechte sehr oft durch ihre Behörde durch Ablehnungsbescheid zunichte gemacht wird, verleihe ich meiner Rechtsverfolgung durch Einleitung eines Widerspruchsverfahrens den entsprechenden Nachdruck.
Da mir ein Solches bei ihrer Behörde schon fast alltäglich erscheint, habe ich mittlerweile gelernt, dass ich der Verfolgung meiner Rechte mit einem Überprüfungsantrag gem. § 44 SGB X durch die hier erlaubte Fristsetzung erheblichen Nachdruck verleihen kann.
Der Nachteil für ihre Behörde ist der Sachverhalt, dass es sich hier erneut um einen Antrag, ergo um die Verfolgung meiner Rechte, diesmal aus de SGB X handelt, bei welchem erneut erstattungsfähige Kosten gem. § 193 (2) SGG für sie entstehen, falls ich obsiege.
Sollte wider Erwarten meinem Widerspruch zur Verfolgung meiner Rechte bei ihrer Behörde nicht stattgegeben werden, dann schreite ich zur nächsten Stufe. Durch Schreiben der Klage an ein Sozialgericht verfolge ich die Verteidigung meiner Rechte, welche mir aus dem SGB II zuzustehen zu scheinen.
Diese, meine Rechtsverteidigung, kann bis zu drei Instanzen umfassen, das Sozialgericht, das Landessozialgericht und schlussendlich das Bundessozialgericht. Sollte ich meine Rechtsverteidigung in der letzten Instanz immer noch nicht durchsetzen können, wäre das ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, welchen dann das Bundesverfassungsgericht in jedem Falle abhelfen würde.
Und alle, diese meine Maßnahmen, sind gem. § 193 SGG erstattungsfähig. Sie haben selber treffend bemerkt, dass das SG Magdeburg in beiden Verfahren gemäß dieser gesetzlichen Grundlage beschlossen hatte dass sie mir ¼ bzw. alle meine Kosten gefälligst äußerst unbürokratisch zu erstatten haben.
Zu Punkt 1):
Im ersten Satz ist ihnen auch gleich der erste Fehler unterlaufen, die 442, 53 Euro sind die mir entstandenen Kosten zur Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung. Hier hat das Gericht entschieden (S 28 AS 353/05), dass mir die KoBa genau ¼ dieser außergerichtlichen Kosten zu erstatten hat, das macht genau 110,63 Euro, und nicht einen Cent weniger.
Daher erübrigt sich wohl auch die Aufschlüsselungen der einzelnen Posten, da es auf Grund ihres ablehnenden Bescheides vom 29.05.2006 zu einer erneuten Rechtsverteidigung durch meine Seite kommen wird.
Ich weise sie diesbezüglich darauf hin, dass sich in diesem Falle die anfallenden Kosten für ihre Behörde gem. §§ 92, 93 SGG entsprechend proportionieren.
(§ 92) Die Klage soll die Beteiligten und den Streitgegenstand bezeichnen und einen bestimmten Antrag enthalten. Sie soll den angefochtenen Verwaltungsakt oder den Widerspruchsbescheid bezeichnen und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angeben und von dem Kläger oder einer zu seiner Vertretung befugten Person mit Orts- und Tagesangabe unterzeichnet sein.
(§ 93) Der Klageschrift, den sonstigen Schriftsätzen und nach Möglichkeiten den Unterlagen sind vorbehaltlich des § 65a Abs. 2 Satz 2 Abschriften für die Beteiligten beizufügen. Sind die erforderlichen Abschriften nicht eingereicht, so fordert das Gericht sie nachträglich an oder fertigt sie selbst an. Die Kosten für die Anfertigung können von dem Kläger eingezogen werden.
Noch einige Hinweise zu ihren Positionen: Die Positionen 1 und 2 beinhalten die Ausdrucke für meine Akte, welche ich bei Gericht zur Verfügung haben musste. Diese Ausdrucke wären wahrhaftig nicht nötig gewesen, hätte ich meine Rechte nicht bei Gericht zweimal verteidigen müssen.
Wenn sie sich an der Höhe der Kosten brüskieren, kann ich sie in derart beruhigen, dass ich diese Kosten an die Gebührensatzung des Landkreises Wernigerode für das Erstellen von Dokumentkopien lediglich angelehnt habe:
1 Abschriften, Durchschriften und andere Vervielfältigungen
1.1 Abschriften je angefangene Seiten
im Format DIN A5 1,50 €
im Format DIN A4 2,50 €
Sie werden feststellen, dass ich für die ersten 50 DIN A4 Seiten 0,50 € und für jede weitere DIN A4 Seite 0,25 € genommen habe, demnach gegenüber der Gebührensatzung des LK Wernigerode doch wohl echte Dumpingpreise, nicht wahr.
Im Übrigen weise ich sie darauf hin, dass ich die Gebührenordnung des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) meinen Forderungen zu Grunde gelegt habe.
Nun von mir noch folgender Hinweis: Ich kann, dank meiner hervorragend geführten Datenbanken, den Versand eines jeden Schriftsatzes an ihre Behöre und das Sozialgericht mit einem beweiskräftigen Faxprotokoll belegen. Ich kann auch das Telefonat mit dem SG Magdeburg per Protokoll belegen:
11 557285 17.10.05 11:11 17.10.05 11:12 03916065606 0.09 EUR
12 557286 17.10.05 11:04 17.10.05 11:05 03916065613 0.09 EUR
Sollte mir dieser Protokollmitschnitt von ihnen streitig gemacht werden, bin ich gezwungen, die ganze Protokolldatei zur Beweislegung für das Gericht auszudrucken (500 Seiten DIN A4).
Zu den Spesen ist Folgendes anzumerken: Das Gericht hat mir nur die Fahrtkosten zu den Terminen erstattet. Aber der Mensch muss ja aber auch essen und Trinken – dies notgedrungen in einer Gaststätte. Für mich als ALG II Empfänger bedeutet das einen erhöhten Mehraufwand, den ich im Zuge einer Spesenpauschale (RVG) als außergerichtliche Kosen geltend machen kann.
Zur Geltendmachung des Arbeitsaufwandes zu einer Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung hab ich mich bei meiner Kostenveranschlagung ebenfalls an der Gebührensatzung des LK Wernigerode orientiert – mit dem Unterschied, dass ich von ihnen nicht den vorgegebenen Wucherpreis von 7 – 14,00 € je angefangener Viertelstunde, sondern lediglich 1,00 €/h laut Vorgabe des SGB II verlange, also auch einen Dumpingpreis.
Dafür habe ich den entscheidenden Vorteil, dass bei mir nicht ein einziges Schreiben ihrer Behörde spurlos verschwunden ist, wie bei ihnen am 10.07.2005 geschehen. Es handelte sich hier zum einen um einen Überprüfungsantrag zu ihrem Bescheid vom 07.07.2005, zum Anderen um einen Antrag auf Akteneinsicht, welcher bis heute noch nicht beschieden ist und somit die Voraussetzungen zu einer gerichtlichen Rechtsverfolgung erfüllen würde.
Alle weiteren Argumentationen zu ihren beiden letzten Schreiben können sie unter http://wa.michael-knuth.de im Internet verfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Knuth
KoBa Wernigerode - Statistik für Mai 2006
http://www.pub.arbeitsamt.de/hst/services/statistik/detail/q.html
Statistik der BA - Detaillierte Informationen - 200605 - q - [Tue May 30 18:28:22 WN 2006]
Statistik der BA - Detaillierte Informationen - 200604 - q - [Mon May 22 09:11:56 WN 2006]
Wie bewerten Sie Ihre ARGE, Ihr Sozialamt oder Ihre Arbeitsagentur?
KoBa Wernigerode - Unzulänglichkeiten eines Widerspruchsverfahrens
Dieses Anhörungsschreiben der Frau Langer, welches ich hier gestern kommentiert habe (http://michael-knuth.blogspot.com/2006/05/koba-wernigerode-der-beschiss-mit-den.html), war ja nicht das Einzige Schreiben, vielmehr befand sich noch die Ablehnung eines Widerspruches vom 07.August 2005 darin, also, man antwortet auf ein Schreiben von mir, welches ich vor Sage und Schreibe vor 10 Monaten auf den Weg gebracht habe.
Eigentlich ist doch jedem klar, dass sich die Sachlage innerhalb von 10 Monaten erheblich verändern kann, ja, ein Sozialgericht wie meines in Magdeburg hat es in dieser Zeit geschafft, zwei Verfahren gegen die KoBa abzuschließen – nur haben die anscheinend davon nichts gemerkt, so kam dann folgender Ablehnungsbescheid zustande, den ich wieder mit blauer Farbe kommentiere:
Landkreis Wernigerode * Postfach 10 13 61 * 38843 Wernigerode
LANDKREIS WERNIGERODE
Eigenbetrieb Kommunale
Beschäftigungsagentur
Kurtsstraße 13
38855 Wernigerode
Herrn
Michael Knuth
Unterm Wulfhorn 01
38855 Wernigerode
Vollzug des zweiten Sozialgesetzbuches SGB II
Kostenerstattungsantrag vom 27.07.05 zum Gerichtsverfahren S 28 AS 353/05
Nach 10 Monaten kann man mit den Aktenzeichen schon ein wenig durcheinander kommen, es handelt sich hier um das Verfahren S 28 AS 343/05 ER. Hier ging es um die Rückzahlung zuviel gezahlter Leistungen (bitte die Links zu den Verfahren auf meinem gestrigen Beitrag zu nutzen).
Widerspruch vom 07.08.05 gegen den Ablehnungsbescheid vom 28.07.05 (Jetzt bitte ich, genau aufzupassen, denn hier kommt der Text des Langerschen Ablehnungsbescheides:
Sehr geehrter Herr Knuth,
Ihren Antrag auf Kostenerstattung vom 27.07.05 lehne ich hiermit ab.
Dieser ist unbegründet. (Alle Beschwerden, die in Wernigerode von einem Hilfebedürftigen kommen, sind grundsätzlich zunächst einmal unbegründet!) Eine rechtliche Grundlage ist nicht ersichtlich. (Oh doch, Frau Langer, der § 63 SGB X gilt nicht nur für die KoBa, sondern auch für meine Seite:
(1) Soweit der Widerspruch erfolgreich ist, hat der Rechtsträger, dessen Behörde den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, demjenigen, der Widerspruch erhoben hat, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen zu erstatten. Dies gilt auch, wenn der Widerspruch nur deshalb keinen Erfolg hat, weil die Verletzung einer Verfahrens- oder Formvorschrift nach § 41 unbeachtlich ist. Aufwendungen, die durch das Verschulden eines Erstattungsberechtigten entstanden sind, hat dieser selbst zu tragen; das Verschulden eines Vertreters ist dem Vertretenen zuzurechnen.
(2) Die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts oder eines sonstigen Bevollmächtigten im Vorverfahren sind erstattungsfähig, wenn die Zuziehung eines Bevollmächtigten notwendig war.
(3) Die Behörde, die die Kostenentscheidung getroffen hat, setzt auf Antrag den Betrag der zu erstattenden Aufwendungen fest; hat ein Ausschuss oder Beirat die Kostenentscheidung getroffen, obliegt die Kostenfestsetzung der Behörde, bei der der Ausschuss oder Beirat gebildet ist. Die Kostenentscheidung bestimmt auch, ob die Zuziehung eines Rechtsanwalts oder eines sonstigen Bevollmächtigten notwendig war.)
Wie Ihnen bekannt ist, haben Sie alle Anträge (bis auf den weiteren Streitpunkt zum Schreiben zur Angemessenheit der Unterkunftskosten) auf Hinweis des Gerichtes, dass diese keinen Erfolg haben werden, zurückgenommen. Eine Kostenerstattungspflicht ist nicht gegeben. (Das Gericht hatte mir erklärt, dass ein einstweiliger Rechtsschutz nicht von Nöten ist, da hier nur eine Anhörung wegen der Rückzahlung gefordert wurde, es könne aber keine rechtskräftige Entscheidung treffen, die einer Endentscheidung des Hauptsacheverfahrens vorgreifen würde, dies könne erst geschehen, wenn die KoBa die Rückzahlung mit einem Rechtsmittelfähigen Bescheid bekräftigen würde. Ich nahm daher meine Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz zurück, das Hauptsacheverfahren lief aber weiter, weil ich feststellen lassen wollte, dass Widerspruch und Anfechtungsklage aufschiebende Wirkung haben, was dann am 27.10.05 durch das SG Magdeburg klargestellt worden ist.
Übrigens, sofort nach Rücknahme der anderen Anträge erhielt ich zum 01.08.05 sofort den Bescheid zur Rückzahlung – womit Frau Langer nicht gerechnet hatte – ich habe sofort beim SG Magdeburg die Rücknahme meiner Anträge annulliert – mit Erfolg, denn das Verfahren wurde wieder aufgenommen und ging für die KoBa verloren).
Hinsichtlich der Angemessenheit der Unterkunftskosten ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen. (Dies Verfahren hatte ja auch ein anderes Aktenzeichen und mit dieser Sache nicht im Geringsten zu tun.)
Es liegt derzeit weder ein erfolgreicher Widerspruch, noch ein erfolgreiches Klage- bzw. Verfahren zur einstweiligen Anordnung vor, so dass eine Kostentragungspflicht weder aus § 63 SGB X noch aus dem SGG gegeben ist. Der Antrag war daher abzulehnen.
Rechtsbehelfsbelehrung: BLA BLA BLA
WIDERSPRUCHSBESCHEID
auf Ihren Widerspruch vom 07.08.05 eingegangen am 07.08.05 ergeht folgende Entscheidung:
1. Der Widerspruch wird als unbegründet zurückgewiesen. (Die allgegenwärtige Standartfloskel, eingefügt als Textbaustein.)
2. Die im Widerspruchsverfahren ggf. entstandenen notwendigen Aufwendungen werden nicht erstattet. (War mir klar, Geiz ist eben wirklich geil!!)
Begründung:
Mit dem Antrag vom 27.07.05 stellten Sie im Vorfeld der Verhandlung zum Gerichtsverfahren einen Antrag auf Erstattung der außergerichtlichen Kosten in Höhe von 340,81 € inkl. MwSt. Dieser Antrag wurde mit Bescheid vom 28.07.05 als unbegründet zurückgewiesen. (Man sehe meine obigen Ausführungen.)
Hiergegen richtet sich der Widerspruch. Auf die Widerspruchsbegründung wird Bezug genommen. Der Widerspruch ist zulässig, in der Sache selbst jedoch unbegründet.
Eine rechtliche Grundlage für die Kostenerstattung war zum Zeitpunkt des Kostenantrages nicht gegeben. (Und doch, der von ihnen selbst zitierte § 63 SGB X in Verbindung mit § 193 SGG!)
Ihr Antrag bezog sich auf das Gerichtsverfahren beim Sozialgericht Magdeburg 5 28 AS 353/05. (Vollkommen falsch, es geht um das Verfahren S 28 AS 343/05 ER)
In diesem Verfahren hatten Sie gegen die Anhörung der Rückforderung, gegen die laufende Leistung mit Bescheid vom 07.07.05 sowie gegen das Schreiben zur Unangemessenheit der Unterkunftskosten ebenfalls vom 07.07.05 geklagt und jeweils einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt.
In diesem Klageverfahren wurde am 26.07.05 eine mündliche Verhandlung mit Beweisaufnahme durchgeführt. Nach ausführlichem Hinweis des Gerichtes nahmen Sie in dieser Verhandlung Ihren Klageantrag gegen die Anhörung der Rücknahme sowie gegen den Bescheid vom 07.07.05 sowie auch die dazugehörigen jeweiligen Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz zurück. (Zu den Unterkunftskosten habe ich nicht einen Antrag zurückgenommen, aber das hat man davon, wenn man Widersprüche erst nach 10 Monaten bearbeitet, da kann einem schon einmal ein solcher Lapsus unterlaufen, Frau Langer. Was sie hier Betreiben, werte ich nun als eindeutigen Betrug in Verbindung mit Amtsmissbrauch – ich hätte nie gedacht, dass ich einmal die Staatsanwaltschaft in Sachen KoBa bemühen muss.)
Auf Grund Ihrer Rücknahme und damit nicht notwendigen Kostenentscheidung waren Kosten seitens der KoBa für diese Teilverfahren nicht zu erstatten.
Zu diesem Zeitpunkt wurde allein das Verfahren zur Feststellung der Angemessenheit der Unterkunftskosten weitergeführt. Zum Zeitpunkt Ihres Kostenerstattungsantrags, nämlich einem Tag nach oben genannter mündlicher Verhandlung war jedoch weder über die Klage, noch über die Kosten bereits entschieden worden. (Das ist falsch, mit Eingang des Bescheides der Frau Kräker zur Rückzahlung vom 01.08.05 habe ich alle Rücknahmen beim Sozialgericht annulliert, es waren also nach wie vor zwei Verfahren anhängig – oder wie können sie sich zwei Beschlüsse des Gleichen Gerichtes am 27. und 28.10.2005 erklären, also meines Wissens entscheidet kein Gericht ohne vorangegangene Klage)
Eine abschließende Entscheidung erging durch das Gericht im Verfahren S 28 AS 353/05 erst mit Urteil vom 28.10.05. Hierzu stellten Sie, allerdings unter Angabe des falschen gerichtlichen Aktenzeichens, einen Kostenerstattungsantrag am 07.11.05, über welchen noch mit einem rechtsmittelfähigen Bescheid entschieden wird. (Frau Langer, es war das richtige Aktenzeichen, anscheinend sind sie mittlerweile als Leiterin der Rechtsstelle mit seinen vielen Klagen ein wenig überfordert, aber darunter werde ich nicht leiden müssen.)
Ein Anspruch auf Kostenerstattung bestand daher zum Zeitpunkt des Antrages am 27.07.05 bereits dem Grund nach nicht. Der Antrag war daher bereits dem Grund nach abzulehnen, was mit dem angefochtenen Bescheid auch vorgenommen worden ist.
Die ablehnende Entscheidung ist daher nicht zu beanstanden.
Der Widerspruch war als unbegründet zurückzuweisen. Die Kostenentscheidung beruht auf § 63 SGB X.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen den Bescheid der Kommunalen Beschäftigungsagentur des Landkreises Wernigerode vom 28.07.05 kann innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Widerspruchsbescheides Klage erhoben werden. Die Klage ist bei dem Sozialgericht in Magdeburg, Liebknecht Str. 65 — 91, 39110 Magdeburg schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. (Frau Langer, die Klage geht auch an das Berufungsgericht in Halle, weil ich der Meinung bin, dass hier ein Prozessbetrug im großen Stil zelebriert werden soll, aber man kann sich ja auch täuschen und sie sind unfähig, mehrere Verfahren parallel zu verhandeln…)
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Langer
Michael Knuth
WEB: http://wa.michael-knuth.de
Dienstag, Mai 30, 2006
KoBa Wernigerode - Der Beschiss mit den Gerichtskosten
Landkreis Wernigerode * Postfach 10 13 61 * 38843 Wernigerode
LANDKREIS WERNIGERODE
Eigenbetrueb Kommunale
Beschäftigungsagentur WERNIGERODE
Kurtsstraße 13
Herrn
Michael Knuth
Unterm Wulfhorn 1
38855 Wernigerode
Ihre Kostenerstattungsanträge vom
- 07.11.05 Über einen Betrag von 442,53 € im Rahmen des Klageverfahrens S 28 AS 353/05
- 29.11.05 über einen Betrag von 104,89€ Im Rahmen des Klageverfahrens S 28 AS 543/05 ER (Hier wollte die KoBa mir ab August o5 jeweils 50 € im Monat als Rückzahlung zuviel gezahlter Leistungen einbehalten, das Sozialgeld für meine Kinder, eine Erklärung dazu hatte ich ausgiebig auf meinen Webseiten gegeben, es wäre hier zu weitläufig, das noch einmal auszuschlachten.)
Anhörung gemäß § 24 SGB X (http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/buch/sgbx/24.html)
Sehr geehrter Herr Knuth,
nach dem Urteil des Sozialgerichtes Magdeburg vom 28.10.05, in welchem die Antragsgegnerin zur Erstattung Ihrer außergerichtlichen Kosten im Verfahren S 28 AS 353/05 zu 1/4 verurteilt worden war, stellten Sie mit Schreiben vom 07.11.05 einen Antrag auf Kostenerstattung in Höhe von 442,53€ (allerdings ohne Benennung des Adressaten).
Erstattungsfähig sind nach § 193 SGB X die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten. Aufwendungen, die durch das Verschulden eines Erstattungsberechtigten entstanden sind, hat dieser hiernach selbst zu tragen.
Wo nimmt sie diesen Paragrafen her, das SGB X hat nämlich bloß 120 Paragrafen! Sicher wird es beim bevorstehenden Rechtsstreit als Tippfehler dargestellt, ich werte das jetzt als Rechtsbeugung und Amtsmissbrauch.
Zu den Kosten gehören daher lediglich die zweckentsprechenden Kosten, die Sie aufwenden mussten um den konkreten Rechtsstreit zu führen.
Das ist grundsätzlich falsch, im Urteil, wie auch im Beschluss bezieht sich die Kostenentscheidung des Gerichtes auf § 193 SGG, der da lautet:
(1) Das Gericht hat im Urteil zu entscheiden, ob und in welchem Umfang die Beteiligten einander Kosten zu erstatten haben. Ist ein Mahnverfahren vorausgegangen (§ 182a), entscheidet das Gericht auch, welcher Beteiligte die Gerichtskosten zu tragen hat. Das Gericht entscheidet auf Antrag durch Beschluß, wenn das Verfahren anders beendet wird.
(2) Kosten sind die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten.
(3) Die gesetzliche Vergütung eines Rechtsanwalts oder Rechtsbeistands ist stets erstattungsfähig.
(4) Nicht erstattungsfähig sind die Aufwendungen der in § 184 Abs. 1 genannten Gebührenpflichtigen.
Das Gericht hat also entschieden, dass mir ¼ und alle außergerichtlichen Kosten zu erstatten sind. Ich kopiere dementsprechend hier meine Kostenaufstellung für das Verfahren zu den KdU, welche ich der KoBa am 07.11.05 per Fax zugeschickt habe, und werde dann im Textverlauf die einzelnen Posten kommentieren:
Posten Anzahl Einzelpreis Gesamt
1 Ausgedruckte Seiten für die Akte 50 0,50 € 25,00 €
2 Ausgedruckte Seiten für die Akte 226 0,25 € 56,50 €
3 Faxkosten 01.03.05 in Minuten 1 0,06 € 0,06 €
4 Faxkosten 09.03.05 1,5 0,06 € 0,09 €
5 Faxkosten 16.03.05 2 0,06 € 0,12 €
6 Faxkosten 29.03.05 2 0,06 € 0,12 €
7 Faxkosten 30.03.05 1 0,06 € 0,06 €
8 Faxkosten 31.03.05 1 0,06 € 0,06 €
9 Faxkosten 10.07.05 3,5 0,06 € 0,21 €
10 Faxkosten 14.05.05 1,5 0,06 € 0,09 €
11 Faxkosten 09.06.05 1,5 0,06 € 0,09 €
12 Faxkosten 11.06.05 1 0,06 € 0,06 €
13 Faxkosten 09.07.05 1 0,06 € 0,06 €
14 Faxkosten 10.07.05 1,5 0,06 € 0,09 €
15 Faxkosten 10.07.05 1 0,06 € 0,06 €
16 Faxkosten 16.07.05 22 0,06 € 1,32 €
17 Faxkosten 16.07.05 0,5 0,06 € 0,03 €
18 Faxkosten 16.07.05 28,5 0,06 € 1,71 €
19 Fax SG Magdeburg 18.07.05 132,5 0,06 € 7,95 €
20 Fax SG Magdeburg 25.07.05 2 0,06 € 0,12 €
21 Arbeitszeit Für Schreiben in Stunden 20 10,00 € 200,00 €
Zwischensumme 293,80 €
Mehrwertsteuer 16 % 47,01 €
Zwischensumme 340,81 €
1 Faxkosten 27.07.05 1,1 0,06 € 0,07 €
2 Faxkosten 29.07.05 1 0,06 € 0,06 €
3 Faxkosten 30.07.05 1,25 0,06 € 0,08 €
4 Faxkosten 05.08.05 1,45 0,06 € 0,09 €
5 Faxkosten 06.08.05 1 0,06 € 0,06 €
6 Faxkosten 07.08.05 2,8 0,06 € 0,17 €
7 Faxkosten 07.08.05 3,2 0,06 € 0,19 €
8 Faxkosten 07.08.05 2,5 0,06 € 0,15 €
9 Faxkosten 08.08.05 8,2 0,06 € 0,49 €
10 Faxkosten 08.08.05 1,8 0,06 € 0,11 €
11 Faxkosten 10.08.05 1,1 0,06 € 0,07 €
12 Faxkosten 15.08.05 1,1 0,06 € 0,07 €
13 Faxkosten 17.08.05 1,1 0,06 € 0,07 €
14 Faxkosten 16.09.05 1,1 0,06 € 0,07 €
15 Faxkosten 16.09.05 1,1 0,06 € 0,07 €
16 Faxkosten 17.09.05 76,2 0,06 € 4,57 €
17 Ausdruck für Akte 50 0,50 € 25,00 €
18 Ausdruck für Akte 92 0,25 € 23,00 €
19 Arbeitszeit 10 10,00 € 20,00 €
20 Ausdruck Gericht 201005 2 0,50 € 1,00 €
21 Faxkosten 201005 1,9 0,06 € 0,11 €
22 Arbeitszeit 2 2,00 € 4,00 €
20 Ausdruck Fax SG MD 300905 3 0,50 € 1,50 €
21 Ausdruck Fax SG MD 171005 1 0,50 € 0,50 €
22 Faxversand 171005 1,1 0,06 € 0,07 €
23 Telefonat SG MD 171005 3 0,06 € 0,18 €
24 Spesen Gerichtstermin 281005 1 20,00 € 20,00 €
Zwischensumme: 101,72 €
Gesamtsumme: 442,53 €
Zahlbetrag laut Urteil: 110,63 €
1)
Bezogen auf Ihren Antrag vom 07.11.05 in Höhe von 442,53 € im Klageverfahren S 28 AS 353/05 müsste es sich daher um die notwendigen Kosten für die Fortführung der Feststellungsklage zur Angemessenheit der Unterkunftskosten ab 01.01.06 handeln.
Auch hier liegt die Dame vollkommen falsch, ich bezog mich hier auf das gesamte Verfahren über die Antragstellung, das Widerspruchsverfahren, dessen Nichtstattgabe, das Überprüfungsverfahren nach § 44 SGB X bis zum Klageverfahren beim Sozialgericht – genauso, wie es der § 193 SGG vorschreibt.
Nach eingehender Prüfung können aus der vorgelegten Rechnung vom 07.11.05 lediglich die Position 9 Faxkosten vom 10.07.05 in Höhe von 0,21 €
9 Faxkosten 08.08.05 8,2 0,06 € 0,49 €
‚ die Position 12 Faxkosten vom 15.08.05 in Höhe von 0,07 €
12 Faxkosten 11.06.05 1 0,06 € 0,06 €
sowie die Position 16 allerdings nur in Höhe von allenfalls 0,55€
16 Faxkosten 16.07.05 22 0,06 € 1,32 €
sowie Position 19 in Höhe von 0,55€ anerkannt werden.
19 Fax SG Magdeburg 18.07.05 132,5 0,06 € 7,95 €
Hieraus ergäbe sich ein Erstattungsbetrag von 1,38€.
Von diesem wären nach dem Urteil 25 %‚ d.h. 0,35 € erstattungsfähig.
Es ist doch erstaunlich, mit welcher Sturheit hier Tatsachen aus der Realität verschoben werden. Es steht mir zu, meine Widersprüche und alle anderen Schriftsätze zur Bestätigung des Eingangs per Einschreiben mit Rückschein an die KoBa zu schicken. Das Gleiche gilt für Klagen an das Gericht.
Da ich beim Faxen die Eingangsbestätigung sofort bekomme, gelten Faxe einem Einschreiben mit Rückschein als gleichwertig (diverse Entscheidungen des BGH), sind aber für mich, wie auch für die KoBa entsprechend kostengünstiger.
Für meine kostengünstige Variante der Kommunikation bekomme ich dann folgende Begründung:
Dies wird wie folgt begründet:
Die Positionen 1 und 2 sind
1 Ausgedruckte Seiten für die Akte 50 0,50 € 25,00 €
2 Ausgedruckte Seiten für die Akte 226 0,25 € 56,50 €
nicht nachvollziehbar, weder dem Grunde hinsichtlich der Notwendigkeit nach, noch der Höhe nach und können daher nicht anerkannt werden.
Nun, die Höhe dieser Posten diktiere nicht ich, sondern der Landkreis Wernigerode, welchem die KoBa untersteht. Ich habe hier einmal die Gebührensatzung, was ich zu zahlen habe, wenn ich von einer Behörde wie der KoBa etwas will:
1 Abschriften, Durchschriften und andere Vervielfältigungen
1.1 Abschriften je angefangene Seite
im Format DIN A5 1,50€
im Format DIN A4 2,50€
1.2 in größeren Formaten oder bei schwierigen Abschriften (z. B. bei fremdsprachigen oder wissenschaftlichen Texten oder Tabellen) 2,50-25,50,€
1.3 Durchschriften je angefangene Seite 0,50€
1.4 andere Vervielfältigungen (schwarzweiß) mit Fotokopier- und ähnlichen Geräten, je Seite bis zum
Format DIN A4 0,50€
im Format DIN A3 1,00€
bei größeren Formaten bis zu 4,00€
2 Amtliche Beglaubigungen, Zeugnisse, Bescheinigungen und Ausweise
2.1 Beglaubigung von Unterschriften 6,00€
2.2 Beglaubigung von Abschriften/Ablichtungen je Ausfertigung
der Erstausfertigung 3,00€
der Durchschrift 1,00€
2.3 Bescheinigung der Echtheit einer Urkunde zur Verwendung im Ausland je Urkunde 6,00€
2.4 Ausstellung von Zeugnissen, Bescheinigungen und Ausweisen, wenn Gebühren nicht nach anderen Tarifzahlen zu erheben sind 4,00-50,00€
3 Akteneinsicht
3.1 Die Einsicht in Akten, Karteien, Register und dgl., soweit sie nicht zur Einsichtnahme
öffentlich ausgelegt sind und wenn in einer anderen Tarifzahl keine Gebühren vorgesehen
sind, für jeden Fall 2,00€
3.2 Auskünfte aus Akten, Registern, Karteien und dergleichen
wenn die Anfrage ohne besondere Ermittlungen beantwortet werden kann 2,00€
wenn besondere Ermittlungen erforderlich sind 5,00-50,00€
3.3 Schriftliche Auskunft zur Marktforschung und für wirtschaftliche Dispositionen und
Prognosen
Grundgebühr 6,00€
zuzüglich je angefangene Seite 2,00€
Landkreis Wernigerode Kostentarif
4 Abgabe von Druckstücken (Verordnungen, Satzungen, Pläne, Verzeichnisse und dgl.)
für jede angefangene Seite 0,50€
jedoch mindestens 1,00€
5 Schriftliche Aufnahme eines Antrages oder einer Erklärung, die von Privatpersonen
zu deren Nutzen gewünscht wird (die Niederschrift über die Erhebung von
Rechtsbehelfen ist ausgenommen)
je angefangene Viertelstunde 8,00-16,00€
6 Genehmigungen, Erlaubnisse, Ausnahmebewilligungen und andere zum
unmittelbaren Nutzen der Beteiligten vorgenommene Verwaltungstätigkeiten, wenn
keine andere Gebühr vorgeschrieben ist 6,00-520,00€
7 "weiße Flächen" (landwirtschaftliche Nutzflächen, deren Eigentümer unbekannt oder
sein Aufenthalt unbekannt ist) und ähnliche Fälle der gesetzlichen Vertretung von
Eigentümern, Verfügungsberechtigten etc.
(soweit nicht durch Bundes- oder Landesrecht gesetzliche Regelungen bestehen)
7.1 Verwaltung von "weißen Flächen"
je Flurstück und Jahr 10 v.H. des Jährl. übl.
Pachtzinses
mindestens jedoch 16,00€
7.2 Beendigung der gesetzlichen Vertretung
je Flurstück 26,00€
8 Verwaltungstätigkeiten, die nach Art und Umfang in der Gebührensatzung nicht
näher bestimmt werden können und die mit besonderen Anstrengungen und
Aufwendungen (Mühewaltung) verbunden sind
für jede angefangene Viertelstunde 7,00-14,00€
9 Bearbeitung von Bürgschaftsanträgen 12,00€
Landkreis Wernigerode Kostentarif
10 Vermögensverwaltung
10.1 Vorrangseinräumungs-, Pfandentlassungs- und sonstige Erklärungen zugunsten von
Grundpfandrechten Dritter, insbesondere gegenüber Auflassungsvormerkungen und
Vorkaufsrechten sowie Belastungsgenehmigungen
bis zu 10.000,00 € 15,00€
für jede weiteren angefangenen 10.000,00 € 10,00€
10.2 Löschungsbewilligungen zugunsten von Grundpfandrechten Dritter
bis zu 10.000,00 € des Nominalbetrages des vortretenden. höchstens jedoch des
zurücktretenden Grundpfandrechtes 15,00€
für jede weiteren angefangenen 10.000,00 € 10,00€
10.3 Löschungsbewilligungen, Vorrangs-, Pfandentlassungs- und sonstige Erklärungen für
Rechte, die nicht unter die Ziffern 10.1 und 10.2 fallen 15,00-100,00€
11 Aufstellung über den Stand des Steuerkontos/Gebührenkontos für jedes
Haushaltsjahr 1,00€
12 Zweitausfertigungen von Steuer- und sonstigen Quittungen 1,00€
13 Bescheinigung über öffentliche Abgaben früherer Jahre
für jedes Jahr 3,00€
14 Feststellungen aus Konten und Akten
für jede angefangene Viertelstunde 7,00-14,00€
15 Abgabe von Landkarten, Stadt- und Gemeindeplänen, etc.
bis zur Größe 1:5000 11,00€
bis zur Größe 1:10000 3,00€
bis zur Größe 1:15000 2,00€
bis zur Größe 1:25000 1,00€
16 Genehmigung und Überwachung von Arbeiten, die für Rechnung Dritter von
Unternehmern an Straßen, Plätzen, Kanälen, Gebäuden und sonstigen Anlagen
ausgeführt werden
je angefangene Viertelstunde der Beaufsichtigung einschließlich Anmarschweg von der
Dienststelle oder der vorhergehenden Baustelle 7,00-14,00€
Landkreis Wernigerode Kostentarif
17 Feststellungen, Besichtigungen, Gutachten, Auszüge, technische Arbeiten
17.1 für Büroarbeiten
je angefangene Viertelstunde 7,00-14,00€
17.2 für Außenarbeiten
je angefangene halbe Arbeitsstunde einschließlich Anmarschweg von der Dienststelle bzw.
von der vorhergehenden Baustelle 14,00-28,00€
18 Rechtsbehelfe
Entscheidungen über förmliche Rechtsbehelfe, soweit nicht § 4 Abs.1 Satz 1der
Verwaltungskostensatzung anzuwenden ist,
einschließlich der Entscheidungen über Widersprüche Dritter 6,00-520,00€
Anmerkung: Innerhalb dieses Rahmens sollte die Gebühr für Entscheidungen gegen die
Festsetzung von Verwaltungskosten in der Regel 10 v.H. der strittigen Kosten nicht
übersteigen, sofern nicht das Maß des Verwaltungsaufwandes im Einzelfall eine höhere Gebühr erfordert.
Als Anhalt für die Festsetzung der Rechtsbehelfsgebühr ist die jeweils geltende Tabelle zu
§ 11 (2) des Gerichtskostengesetzes heranzuziehen. (Die derzeit geltende Tabelle ist auf
Seite 5 abgedruckt.)
Auf die Regelungen in Anlage I, Kap. III, Sachgebiet A (Rechtspflege), Abschnitt III Ziffer
19a des Einigungsvertrages vom 31.8.1990 (BGBl. II S. 889, 935), geändert durch Ermäßigungssatz-Anpassungsverordnung (KostGErmAV)
vom 15.04.96 (BGBl. I S. 604) zur Kostenermäßigung wird verwiesen.
Die für meinen Fall relevanten Werte habe ich rot hinterlegt.
Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass nur notwendige Kosten erstattungsfähig sind und jeder Beteiligte daher gehalten ist, die Kosten so gering wie möglich zu halten.
Die Positionen 3 — 8
3 Faxkosten 01.03.05 in Minuten 1 0,06 € 0,06 €
4 Faxkosten 09.03.05 1,5 0,06 € 0,09 €
5 Faxkosten 16.03.05 2 0,06 € 0,12 €
6 Faxkosten 29.03.05 2 0,06 € 0,12 €
7 Faxkosten 30.03.05 1 0,06 € 0,06 €
8 Faxkosten 31.03.05 1 0,06 € 0,06 €
sowie 10— 12
10 Faxkosten 08.08.05 1,8 0,06 € 0,11 €
11 Faxkosten 10.08.05 1,1 0,06 € 0,07 €
12 Faxkosten 15.08.05 1,1 0,06 € 0,07 €
sind ebenfalls nicht erstattungsfähig.
Nun, das soll das Mahngericht dann entscheiden, ob mir in einem Widerspruchsverfahren, welches ich dann beim Sozialgericht teilweise gewnne, nicht entsprechend erstattungsfähig sind.
Streitgegenstand des kostenpflichtigen Klageverfahrens und der ausgeurteilten Kostenentscheidung war lediglich die Frage der Angemessenheit der Unterkunftskosten.
Eben, das Gericht hat geurteilt, dass die Vorgegebene Angemessenheit der KdU von 45 qm in meinem Fall eine unbillige Härte darstellt, also unangemessen sind – im negtiven Sinne.
Hier ist am 07.07.05, dass von Ihnen angefochtenen Schreiben zur Angemessenheit der Unterkunftskosten, insbesondere mit dem Hinweis, dass ab 01.01.06 nur noch die angemessenen Unterkunftskosten übernommen werden, ergangen.
Unter anderem hinsichtlich dieses Schreibens erhoben Sie am 18.07.05 Klage beim Sozialgericht Magdeburg. Die oben genannten Positionen beziehen sich jedoch auf Zeiträume vor dem 07.07.05, so dass es sich nicht um zweckentsprechende Aufwendungen hinsichtlich der Unterkunftskosten ab 01.01.06, welche Ihnen erstmalig am 07.07.05 mitgeteilt worden sind, handeln kann.
Die Position 9 ist erstattungsfähig, da Sie hiermit auf das Schreiben vom 07.07.05 Stellung genommen haben.
Bei der Position 13 handelt es sich um Kosten für das Widerspruchsschreiben gegen den Folgebescheid vom 07.07.05 den Zeitraum 07/05 — 12/05 betreffend. Für diesen hatte das Schreiben vom 07.07.05, welches eine Mitteilung für den Zeitraum ab 01.01.06 enthielt, keine Relevanz.
Da die Kosten nicht für die konkrete Rechtsverfolgung der KdU ab 01.01.06 relevant waren, liegt auch keine Erstattungsfähigkeit vor.
Gleiches gilt für die nachfolgenden Positionen:
14 und 15- da nicht als Faxschreiben in der Akte und nicht zuordenbar.
16,17,18- betrifft Anhörung zur Rücknahme, keine Relevanz fürs vorliegende Klageverfahren KdU.
Bei den Positionen 19 und 20 handelt es sich um das 183-seitige Faxschreiben der Klage, welches Sie vorab mit Bitte um Weiterleitung an das Sozialgericht an die KoBa gefaxt hatten.
Die Klage, allerdings von 6 Seiten, alles andere war, da das Sozialgericht sowieso die Akte erhält und von Amts wegen ermittelt, nicht notwendig zur Klageerhebung im Verhältnis zum Kostenaufwand, wurde durch die KoBa an das Sozialgericht weitergeleitet. Die Kosten für die Übersendung der Klage von der KoBa zum Sozialgericht hat also die KoBa getragen.
Unter Berücksichtigung Ihres Klageschreibens an die KoBa, wäre allenfalls ein Betrag für ein normales Schreiben, d.h. 0,55 € (Postgebühr) erstattungsfähig gewesen. Andere notwendige Kosten wurden insoweit nicht dargelegt oder nachgewiesen.
Die Position 20 ist nicht nachvollziehbar und dürfte, soweit es die Klage betrifft mit, der Position 19 abgegolten sein.
Die Geltendmachung des Arbeitsaufwandes von 20 Stunden ist dem Grund und der Höhe nach nicht nachvollziehbar. Es kann von jedem Bürger erwartet werden, dass er einen gewissen Zeitaufwand für die Geltendmachung seiner Ansprüche aufwendet. Eine Rechtsgrundlage ist zudem nicht ersichtlich. Außerdem hält sich der festgestellte notwendige Arbeitsaufwand, welcher bisher lediglich darin bestanden hätte eine kurze formlose Klage zu formulieren (Amtsermittlungsgrundsatz Gericht) sowie kurz auf eine Anhörung zu reagieren, in zumutbaren Grenzen.
Es steht Ihnen natürlich frei, selbst zu entscheiden, welchen Aufwand Sie betreiben möchten. Dieser ist jedoch, soweit er die Notwendigkeit im Sinne des § 193 SGG überschreitet, auch von Ihnen selbst zu tragen.
Auch die nachfolgenden Positionen der Seite 2 des Kostenerstattungsantrags vom 07.11.05 haben keine Relevanz für die vorliegende Rechtsverteidigung:
1- unbegründeter Kostenerstattungsantrag vom 27.07.05 (siehe Ablehnung vom 28.07.05 sowie Widerspruchsbescheid)
2- betrifft das Widerspruchsverfahren W 1241/05 Bescheid vom 07.07.05 (hier keine Relevanz)
3- Beschwerde gegen eine Mitarbeiterin, nicht das Verfahren betreffend
4- Nicht in den Unterlagen/Akte, daher nicht nachvollziehbar
5- Widerspruch gegen den Rücknahmebescheid Zeitraum 01-05/-05 (keine Relevanz für Klage)
6- Begründung des eben gen. Widerspruchs, keine Relevanz für Klage
7- Widerspruch gegen die Ablehnung der Kostenerstattung vom 27.07.05, keine Relevanz
8- Beschwerde gegen Mitarbeiter, nicht obige Klage betreffend
9- Nicht notwendige Übersendung des Gerichtsprotokolls, da die KoBa selbst einen Vertreter in der Verhandlung hatte und zudem dieses Protokoll vom Gericht erhält
10- Wie eben, nicht notw. Übersendung des Beschlusses zur Aufhebung der Beiladung
11- Mahnung Kostenrechnung vom 27.07.05, keine Relevanz für das vorliegende Verfahren
Die Position 12 in Höhe von 0,07€ ist erstattungsfähig, da hier, wie vom Gericht gefordert, die Zimmergrößen angegeben worden sind.
Nicht erstattungsfähige Positionen:
13- zweite Mahnung zum Kostenerstattungsantrag vom 27.07.05, keine Relevanz für vorliegendes Klageverfahren
14- dritte Mahnung, wie eben
15- Änderungsmitteilung der Scheidung, keine Relevanz für das vorliegende Klageverfahren
Die Position 16 in Höhe von 4,57 € ist ebenfalls in dieser Höhe nicht erstattungsfähig. Es handelt sich um eine Stellungnahme mehrere Verfahren betreffend, u.a. auch das Verfahren S 28 AS 543/05 ER, welches eine separate Kostenerstattungsentscheidung erhält. Da es sich darum eine reine Stellungnahme im obigen Verfahren handelt, wäre auch, mangels Darlegung! Nachweis anderer notwendiger Kosten, die Postkosten von 0,55 € ausreichend gewesen.
Die Positionen 17 und 18 sind weder dem Grund hinsichtlich Notwendigkeit unter Berücksichtigung wirtschaftlichen Verhaltens sowie weder der Höhe nach nachvollziehbar und daher nicht erstattungsfähig.
Hinsichtlich der Positionen 19 und 22 (Arbeitsaufwand) verweise ich auf die Begründung zur obigen Position 21. Auch hier liegt keine Erstattungsfähigkeit vor.
Die Positionen 20 und 21 betreffen das Verfahren S 28 AS 543/05 ER, da es sich um Stellungnahmen diesbezüglich handelt, sind diese daher auch in dem dortigen Kostenerstattungsverfahren zu prüfen und zu bescheiden. Für das vorliegende Verfahren haben sie keine Relevanz und sind damit nicht erstattungsfähig.
Die Positionen 20/21/22 Fax SG Magdeburg / Faxversand sind weder dem Grund noch der Höhe nach nachvollziehbar und daher ebenfalls nicht erstattungsfähig.
Auch das unter 23 angegebene Telefonat mit dem Sozialgericht kann hinsichtlich der Notwendigkeit schon dem Grund nach sowie auch der Höhe nach nicht nachgeprüft werden und ist daher ebenfalls nicht erstattungsfähig.
Gleiches gilt für die geltend gemachten Spesen. Notwendige Aufwendungen für den Gerichtstermin konnten Sie noch im Gericht gegenüber der Staatskasse geltend machen. Diese Position ist daher ebenfalls nicht nachvollziehbar.
Des weiteren weise ich darauf hin, dass die Legitimation der Geltendmachung von Mehrwertsteuer ebenfalls nicht nachvollziehbar ist. Insoweit wäre die KoBa gehalten, eine Prüfung durch das Finanzamt Wernigerode vornehmen zu lassen.
2)
Zu Ihrem Kostenerstattungsantrag vom 29.11.05 in Höhe von 104,89€ zum Gerichtsbeschluss im Verfahren S 28 AS 543/05 ER bleibt folgendes mitzuteilen. Dieses Verfahren betrifft allein die Entscheidung, dass der Widerspruch vom 01.08.05 gegen den Rücknahme — und Erstattungsbescheid vom 01 .08.05 aufschiebende Wirkung hat, was mit Beschluss vom 27.10.05 gerichtlich festgestellt worden ist.
Erstattungsfähig sind, wie bereits dargelegt, nach § 193 SGB X die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten. Aufwendungen, die durch das Verschulden eines Erstattungsberechtigten entstanden sind, hat dieser hiernach selbst zu tragen.
Zu den Kosten gehören daher auch hier lediglich die zweckentsprechenden Kosten, die Sie aufwenden mussten, um den konkreten Rechtsstreit zu führen.
Die dargelegten Faxkosten sind dem Grund und der Höhe nach nicht nachvollziehbar. Ihrerseits erfolgte lediglich die Antragstellung bei Gericht, welche Postkosten von 0,55 € verursacht hätten. Auch für die Stellungnahme am 20.10.05 wären lediglich 0,55 € anzusetzen gewesen.
Hieraus ergibt sich für diesen Erstattungsantrag ein begründeter Betrag von 1,10€. Im Übrigen wäre der Antrag als unbegründet zurückzuweisen.
Hinsichtlich der Arbeitszeit verweise ich auf das oben dargelegte. Des weiteren haben in diesem Verfahren keine Gerichtstermine stattgefunden. Die Gerichtstermine betrafen ausschließlich das Verfahren S 28 AS 353/05. Der Beschluss in diesem Verfahren wurde vom Richter lediglich in der mündlichen Verhandlung zum obigen Verfahren überreicht zwecks Einsparung von Übersendungskosten.
Eine Erstattungsfähigkeit ist daher nicht gegeben.
Auch die in der E-mail vom 22.05.06 diesbezüglich dargelegten Kosten der Druck-, Telefonpauschale und Schreibkosten von 60,00 € sind nicht nachvollziehbar.
Für die Geltendmachung der Mehrwertsteuer gilt ebenfalls oben dargelegtes.
Ich beabsichtige daher Ihrem Kostenerstattungsantrag vom 07.11.05 S 28 AS 353/05 in Höhe von 0,35€ (= 1/4 von 1,38 €) sowie dem Kostenerstattungsantrag vom 29.11.05 S 28 AS 543/05 in Höhe von 1,10€ stattzugeben und die Anträge im Übrigen als unbegründet zurückzuweisen.
Der § 83 SGG sagt dazu Folgendes:
Das Vorverfahren beginnt mit der Erhebung des Widerspruchs.
Der § 84 SGG sagt dazu:
(1) Der Widerspruch ist binnen eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stelle einzureichen, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Die Frist beträgt bei Bekanntgabe im Ausland drei Monate.
(2) Die Frist zur Erhebung des Widerspruchs gilt auch dann als gewahrt, wenn die Widerspruchsschrift bei einer anderen inländischen Behörde oder bei einem Versicherungsträger oder bei einer deutschen Konsularbehörde oder, soweit es sich um die Versicherung von Seeleuten handelt, auch bei einem deutschen Seemannsamt eingegangen ist. Die Widerspruchsschrift ist unverzüglich der zuständigen Behörde oder dem zuständigen Versicherungsträger zuzuleiten, der sie der für die Entscheidung zuständigen Stelle vorzulegen hat. Im übrigen gelten die §§ 66 und 67 entsprechend.
§ 84a SGG sagt dazu:
Für das Vorverfahren gilt § 25 Abs. 4 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch nicht.
§ 92 SGG besagt eindeutig:
Die Klage soll die Beteiligten und den Streitgegenstand bezeichnen und einen bestimmten Antrag enthalten. Sie soll den angefochtenen Verwaltungsakt oder den Widerspruchsbescheid bezeichnen und die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel angeben und von dem Kläger oder einer zu seiner Vertretung befugten Person mit Orts- und Tagesangabe unterzeichnet sein.
Das heißt für mich, dass ich alle Beweismittel dem Gericht mitzuteilen habe und damit entsprechende Faxkosten erstattungsfähig sind.
Hiermit möchte ich Ihnen vor meiner abschließenden Entscheidung noch einmal die Möglichkeit geben, zum Sachverhalt Stellung zu nehmen. Für den Eingang habe ich mir den 14.06.06 vorgemerkt. Sollte ich nichts von Ihnen hören, werde ich nach Lage der Akten entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Langer
Michael Knuth
WEB: http://wa.michael-knuth.de
Kinderhilfe sucht weiter nach Sponsoren - Für Ferienlager fehlen noch 3 000 Euro
URL: http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/lokales/wernigerode/?em_cnt=96528
Von Ingmar Mehlhose
Wernigerode / Cisnadie. Die Vorbereitungen der Kinderhilfe für Siebenbürgen zur Ausrichtung ihres im August auf einem Bauernhof geplanten Ferienlagers ( wir berichteten ) laufen auf Hochtouren. Vereinschefin Jenny Rasche : " Uns fehlen noch rund 3 000 Euro. " Dann können 40 Mädchen und Jungen aus dem Heim in Tornu Rosu sowie 30 Kinder, die in den Elendsvierteln von Cisnadie leben müssen, zum ersten Mal in ihrem Leben unbeschwerte Urlaubstage verleben.
Gesucht werden im Übrigen noch immer 20 Paten für Kinder in Wernigerodes rumänischer Partnerstadt, informierte die Stapelburgerin.
Ebenso kann ab sofort wieder gut erhaltene Bekleidung für alle Altersgruppen in Wernigerodes Ilsenburger Straße 31 abgegeben werden. Geöffnet ist dort Montag bis Donnerstag jeweils von 8 bis 16 Uhr sowie freitags zwischen 8 und 13 Uhr. Jenny Rasche : " Wir brauchen außerdem Schulmaterial und Hygieneartikel, auch Schuhe. "
Wie die Vorsitzende weiter sagte, war der jüngste, um Ostern organisierte Spendentransport einmal mehr ein voller Erfolg. Geny Czenter, ihre Stellvertreterin in Rumänien, und Vereinsmitglied Steffen Amerell konnten dabei fast 800 Päckchen und Süßigkeiten an sehr arme Kinder verteilen. Die vor Ort sortierte Kleidung wurde innerhalb von drei Wochen an besonders bedürftige Familien ausgegeben. Jenny Rasche : " Ein Dankeschön an alle, die uns bei dieser Aktion unterstützt haben. "
Wer sich für die Projekte Ferienlager bzw. Patenschaften engagieren möchte, kann unter Telefon ( 03 94 52 ) 8 84 33 oder 01 60 / 3 10 61 22 zu ihr Kontakt aufnehmen.
Barspenden sind weiter auf das Konto bei der Kreissparkasse Wernigerode, Bankleitzahl 810 53 112, Kontonummer 300 64 596, möglich.
Michael Knuth
WEB: http://wa.michael-knuth.de
KoBa Wernigerode - Entwicklung ALG II der letzten 13 Monate
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| Ausgewählte Merkmale nach dem Rechtskreis SGB II | |||||||||||||
| Apr 2006 | Mrz 2006 | Feb 2006 | Jan 2006 | Dez 2005 | Nov 2005 | Okt 2005 | Sep 2005 | Aug 2005 | Jul 2005 | Jun 2005 | Mai 2005 | Apr 2005 | |
| Arbeitslose Bestand | |||||||||||||
| Insgesamt | 3.548 | 3.584 | 3.471 | 3.552 | 3.493 | 3.804 | 3.722 | 4.315 | 4.436 | 3.692 | 3.935 | 4.415 | 4.611 |
| Quote (alle ziv. Erw.Pers.) *) | 7,4 | 7,4 | 7,2 | 7,4 | 7,3 | 7,9 | 7,7 | 9,0 | 9,2 | 7,7 | 8,2 | 9,1 | 9,5 |
| Quote (abh. ziv. Erw.Pers.) *) | 7,9 | 8,0 | 7,8 | 8,0 | 7,8 | 8,5 | 8,3 | 9,7 | 9,9 | 8,3 | 8,8 | 9,7 | 10,2 |
| Männer | 1.839 | 1.867 | 1.802 | 1.849 | 1.789 | 1.980 | 1.906 | 2.283 | 2.329 | 1.927 | 2.094 | 2.335 | 2.439 |
| Quote (abh. ziv. Erw.Pers.) *) | 8,0 | 8,2 | 7,9 | 8,1 | 7,8 | 8,7 | 8,3 | 10,0 | 10,2 | 8,4 | 9,2 | 10,0 | 10,5 |
| Frauen | 1.709 | 1.717 | 1.669 | 1.703 | 1.704 | 1.824 | 1.816 | 2.032 | 2.107 | 1.765 | 1.841 | 2.080 | 2.172 |
| Quote (abh. ziv. Erw.P.) *) | 7,9 | 7,9 | 7,7 | 7,8 | 7,8 | 8,4 | 8,3 | 9,3 | 9,7 | 8,1 | 8,5 | 9,4 | 9,8 |
| Ausländer | 88 | 86 | 80 | 89 | 95 | 102 | 90 | 88 | 102 | 76 | 80 | 93 | 99 |
| unter 20 Jahre | 48 | 53 | 45 | 57 | 63 | 77 | 98 | 159 | 150 | 127 | 142 | 174 | 182 |
| unter 25 Jahre | 213 | 242 | 231 | 248 | 271 | 320 | 333 | 442 | 492 | 365 | 450 | 483 | 505 |
| 55 Jahre und älter | 348 | 336 | 323 | 340 | 318 | 328 | 367 | 561 | 591 | 429 | 449 | 567 | 591 |
| Gemeldete Stellen | |||||||||||||
| Zugang | |||||||||||||
| Abgang | |||||||||||||
| Bestand | |||||||||||||
| nur für Teilzeit | |||||||||||||
| Leistungsempfänger | |||||||||||||
| Rechtskreis SGB III insgesamt | |||||||||||||
| Alg I | |||||||||||||
| Uhg/AlgW | |||||||||||||
| Rechtskreis SGB II 1) | |||||||||||||
| Bedarfsgemeinschaften insg. | 5.703 | 5.660 | 5.494 | 5.571 | 5.554 | 5.548 | 5.535 | 5.453 | 5.384 | 5.160 | 5.761 | 5.561 | 5.592 |
| Empfänger Alg II insgesamt | 7.464 | 7.449 | 7.162 | 7.320 | 7.309 | 7.313 | 7.139 | 7.441 | 7.328 | 6.769 | 7.520 | 7.393 | 7.328 |
| Empfänger Sozialgeld insg. | 2.202 | 2.226 | 2.155 | 2.212 | 2.222 | 2.231 | 2.088 | 2.060 | 2.005 | 2.071 | 2.245 | 2.218 | 2.186 |
| Sozialversichterungspflichtig Beschäftigte | |||||||||||||
| Insgesamt | |||||||||||||
| Männer | |||||||||||||
| Frauen | |||||||||||||
| © Bundesagentur für Arbeit - Datenstand: 26.4.2006 (DZ/AM) | |||||||||||||
Montag, Mai 29, 2006
KOBA Wernigerode - Wie bewerten Sie Ihre KoBa, Ihr Sozialamt oder Ihre Arbeitsagentur?
Wie bewerten Sie Ihre ARGE, Ihr Sozialamt oder Ihre Arbeitsagentur?
Hier sind die ersten Ergebnisse. Leider sind noch nicht genug Ergebisse eingegangen.
Helft also weiter mit und nehmt Euch die 2 Minuten Zeit, um an der Umfrage teilzunehmen.
Bundesland: Sachsen-Anhalt Kreis: Wernigerode Stadt: Wernigerode
Es wurden 4 Bewertungen für die Stadt Wernigerode abgegeben. Die Durchschnittsnoten lauten:
Freundlichkeit: 2.8
Kompetenz: 4.5
Bearbeitungsdauer: 4.3
Umgang mit Beschwerden: 4.8
Erreichbarkeit der Mitarbeiter: 4.0
Wartezeiten (beim Besuch des Amtes): 2.8
Großzügigkeit bei der Auslegung von Rechtsvorschriften: 5.0
Räumlichkeiten: 2.3
Die Kommentare:Bitte beachten Sie: die Texte der hier veröffentlichten Umfrage unter unseren Usern sind inhaltlich ungeprüft, da uns eine solche Überprüfung angesichts der Vielzahl der Beiträge nicht möglich ist. Sollten Sie Beiträge mit anstößigem oder strafbarem Inhalt in der Umfrage finden, informieren Sie uns bitte umgehend. Solche Beiträge sind nicht gewollt. Wir werden Sie umgehend entfernen.
Die Mitarbeiter sind sehr freundlich, können aber im Einzelfall oft nicht ihrErmessen nutzen. Da hilft dann aber meist ein Gespräch mit dem nächstenVorgesetzten. Gut finde ich, dass man sich einen Termin geben lassen soll, somuss ich nicht lange warten und mein BEarbeiter ist gut vorbereitet!
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Bei jedem Erscheinen ein neuer Sachbearbeiter! Bei jeden Briefwechsel ein neuerSachbearbeiter! Unfreundlich, nicht Aufklärend, gegen Sozialgesetz angroVerstoßen und nicht eingehalten. Rechtswidriges verhalten bei Antragsaufnahme!Jeder der dort ein Antrag auf AlgII stellt wird als Sozialschmarotzer vornherein eingestuft!!! Dies wurde durch Dienstanweisung des Amtsleitersveranlasst. Konnte ich dem Mitarbeiter nach einer harten Diskusion warum Datenabgefragt werden, die nach Urteilen sogar unzulässig sind, herauslocken.Antragsannahme erst nach mehrmaligen Erscheinen und immer ein neues Formular wasangeblich noch fehlte. Vorherein werden die Antragsteller mit immer neuenFormularen bei der Antragsstellung Bombadiert! Vielen Alg II Antragstellern dieich gesprochen habe ging es genau so. Die palette würde noch weiter gehen, aberdas solls erst mal gewesen sein. Meine Sachen werden demnächst vor Gerichtenden.
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Teilweise unzureichend geschultes Personal. Förderung gibt es kaum bzw. sind dieMitarbeiter überfordert. Striktes Vorschriften reiten.
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Bei einer Rückforderung reagieren die Leute erstaunlich schnell, wenn es aberans Bezahlen von außergerichtlichen Kosten geht, reagiert man garnicht. EEJ wurde mir regelrecht versaut, die Rechtsabteilung arbeitet äußerst schleppend. Zum Integrationsfachdienst herrscht reger Kontakt, aber geforderte Dokumentewerden nicht zur Verfügung gestellt.
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Link zur Webseite der Bewertungen:
http://www.sozialhilfe24.de/amt_ergebnis.php
Es ist doch interessant, was man mit der Software von scout24.de alles auf die Beine stellen kann, ja man kann neuerdings seine Arge, oder besser, deren Arbeitsfähigkeit, bewerten. Da habe ich doch dann gleich einmal Gebrauch davon gemacht. Hier ist das Ergebnis der bisherigen Teilnehmer nur direkt aus Wernigerode. Bis jetzt sind es nur vier Bewertungen, ich schätze aber, dass nach diesem Hinweis noch mehr Bewertungen ins Haus stehen.
Mir ist aber erst einmal aufgefallen, dass die Bewertung der Betroffenen so garnicht recht in das Bild des öffentlichen Optimismus der KoBa zu passen scheinen, schon garnicht zu der jetzt weitverbreiteten Mähr der Sozialschmarotzer.
Wenn man dann einen Bewertungsdurchschnitt von 3,81 für die KoBa Wernigerode erhält, könnte man meinen, sie erreicht zumindest einen guten Mittelwert, allerdings bin ich der Meinung, dass man mit den Kategorien Freundlichkeit, Wartezeiten und Räumlichkeiten den Hartz IV - Betroffenen nicht wirklich helfen kann.
Die wahre Leistungsfähigkeit unserer KoBa errechnet sich nämlich aus den Werten Kompetenz, Bearbeitungsdauer, Umgang mit Beschwerden, Erreichbarkeit der Mitarbeiter und Großzügigkeit bei der Auslegung von Rechtsvorschriften. Errechnet man aber dann hier einen Durchschnittswert von 4,52, dann wäre das als Schulnote für meine Kinder eine glatte 5 (mangelhaft) auf dem Zeugnis.
Das ist also die Wahrheit über die Kostenexplosion bei Hartz IV - mangelhafte Arbeit dieser KoBa Wernigerode bei der Umsetzung dieses undurchsetzbaren Gesetzes.
MK(WA)
Massive Polizeipräsenz in Wernigerode / Fast 1 000 Demonstranten in der Stadt
Friedliche Proteste gegen wachsende rechte Gewalt
Von Edda Kremer, Regina Urbat und Tom Koch
Das überregionale Antifa-Aktionsbündnis hatte für Sonnabend zur Demonstration unter dem Motto : " Den Nazis auf die Pelle rücken " aufgerufen.
Bis zu 1 000 Teilnehmer zogen nach Einschätzung der Polizei friedlich durch Wernigerode. Das Bürger-Bündnis zog ebenso ein positives Fazit aller Aktionen gegen Rechts.
Wernigerode. Dass eine Demonstation der Antifa friedlich verlaufen kann, haben die vielen hundert zumeist jugendlichen Teilnehmer am Sonn abend in Wernigerode bewiesen.Unterstützt wurden die laut Veranstalter 1 000 Demonstranten, die Polizei schätzte ihre Zahl auf 750, von Harzer Bürgerbündnissen aus Wernigerode, Halberstadt und Quedlinburg.
Die Antifa hatte zur Demonstration aufgerufen, um auf die zunehmende Gewalt von rechtsextremistischen Gruppen in der Harzregion aufmerksam zu machen und diesen nicht die Straße zu überlassen, so Sprecher Martin Semmler.
Vom Bahnhof über das Wohngebiet Stadtfeld ging der Umzug in die Innenstadt, führte über den Nico, die Burg-, Bach- und Ringstraße wieder zum Ausgangspunkt.
Begleitet wurde die aus mehreren Bundesländern angereiste Antifa von bis zu acht Hundertschaften Polizei. Erstmals waren in Wernigerode auch insgesamt 190 Beamte aus Niedersachsen und Sachsen im Einsatz, um ihre 600 Kollegen aus Sachsen-Anhalt zu unterstützen.
Dieses Großaufgebot hatten die Behörden im Einsatz, weil auch die rechtsextreme Szene in der Innenstadt einen Stand errichten durfte, der laut Polizei von 63 Personen besucht wurde. Zur Bilanz der Behörden gehört, dass vier Personen des linken und zwei des rechten Spektrums bis zum Veranstaltungsende in Gewahrsam genommen sowie insgesamt fünf Anzeigen wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz erstattet wurden.
Es gab im Demonstrationszug kurzzeitig auch mal Rangeleien, die jedoch nie eskalierten.
Großes Lob, aber auch Kritik am Polizeieinsatz
Innen-Staatssekretär Rüdiger Erben ( SPD ) begleitete lange Zeit den Demonstrationszug und verfolgte den Polizeieinsatz im so genannten Halberstädter Lagezentrum. Man sei auf die Demonstration sehr gut vorbereitet gewesen, habe zu jeder Zeit für einen störungsfreien Verlauf gesorgt, so dass niemand in Wernigerode zu Schaden gekommen sei, sagte Erben. " Selbst die zahlreichen Wernigeröder Touristen wurden kaum beeinträchtigt ", schätzte der Staatssekretär ein.
Heftige Kritik übten hingegen die PDS-Landtagsabgeordneten Barbara Knöfler und Hendrik Lange am Vorgehen der Halberstädter Polizeibehörde. Erst nachdem sie massiv interveniert habe, hätten es die Polizisten unterlassen, die Personalien sämtlicher Demonstranten aufnehmen zu wollen, erklärte Knöfler.
Dass zur Versammlungsauflage gehörte, der Veranstalter müsse für die Straßenreinigung sorgen, will die Linke im Landtag zu Sprache bringen : " Das ist ein Versuch, politische Meinungsäußerung durch ökonomischen Druck zu verhindern ", so Lange.
Vertreter von Bürger-Bündnissen aus der Region äußerten sich am Samstagabend, als die meisten Antifa-Teilnehmer mit Zügen abgereist waren, zufrieden über den gewaltlosen Protest gegen rechte Initiativen. Barbara Knöfler ( Quedlinburg ), Rainer Neugebauer ( Halberstadt ) sowie Peter Lehmann und Hartmut Bartmuß ( Wernigerode ) sprachen sich dafür aus, das Miteinander der Bündnisse zu verstärken, damit der Harz weiter weltoffen, friedlich und tolerant bleibe.
[ document info ]Copyright © Volksstimme.de 2006Dokument erstellt am 29.05.2006 um 05:56:28 UhrErscheinungsdatum 29.05.2006 Ausgabe: wrx
Sonntag, Mai 28, 2006
Richtigstellungen zu: Demo gegen Rechts am vergangenen Wochenende
Betreff: http://michael-knuth.blogspot.com/2006/05/demo-gegen-rechts-in-wernigerode.html
Bezüglich meines oben verlinkten Artikels hatte ich entsprechenden Email - Verkehr mit dem "Bürger-Bündnis Wernigerode für Weltoffenheit und Demokratie", vertreten durch Herrn Peter Lehmann, den ich eben durch ein Telefonat persönlich kennenlernen durfte.
Ich bin daher zu dem Entschluss gekommen, die angehängte Email des Herrn Lehmann an mich zwecks der Berichtigung meines vorhergehenden Artikels auf dieser Webseite zu Veröffentlichen. Dies geschieht bei mir, im Gegensatz zu anderen Blättern im Internet vollständig, ungekürzt und vor allen Dingen Freiwillig!!!
Auch als freier Journalist kann es einmal vorkommen, dass man subjektiv berichtet, vor allen Dingen, wenn man täglich selber von den Unzulänglichkeiten dieses Systems gebeutelt wird. Man kann aber seine wahre Stärke damit beweisen, dass man seinen Lesern zeigt, dass man auch zu gemachten Fehleinschätzungen steht, nur so kann man weiterhin eine objektive Berichterstattung garantieren, ohne seine Glaubwürdigkeit und vor allen Dingen sein Gesicht verlieren zu müssen.
MK(WA)
Sehr geehrter Herr Knuth,
mit Interesse habe ich Ihren Bericht und Ihre Anmerkungen zur gestrigen Antifa-Demonstration gelesen.
Leider haben sich da einige Unrichtigkeiten eingeschlichen. Über die Teilnehmerzahlen sind sich - wie immer - Veranstalter und Polizei nicht einig. Es war aber eine machtvolle Demo.
1) "Antigewaltdemo" ist ein irreführendes Wort. Richtiger wäre: Anti-Rechts-Demo - ohne Gewalt. Die Bilder von MDR habe ich durchaus nicht als "suggerieren" eines Gewaltpotentials verstanden. Immerhin wurde auch die kritischen Worte von Pfarrer Bartmuß zur Polizei gesendet. Meine ähnliche Einschätzung wurde nicht aufgenommen.
2) Kein einziger der Demonstranten trug ein "weißes Band" - das Sie "Kapitulationsbändchen" nennen -, vielmehr waren es wenige Leute des Bürger-Bündnisses, die sich während der gesamten Zeit der Demonstration in Wernigerode ständig um einen friedlichen Protest gegen Rechts bemühten und sich sowohl schützend vor die Demonstranten als auch vor allzu forsche Polizisten stellten.
3) Der Demonstrationszug hat sich überhaupt nicht "auf der alten B6 in Richtung Benzingerode" bewegt, sondern - wie es die Antifa angemeldet hatte - auf der Minzlebener Str. durch das Stadtfeld und auf der Halberstädter Str. in Richtung Innenstadt.
4) Auf der Fußgängerbrücke zur Burgbreite standen drei Nazis, einer davon wohlbekannt - aber nicht den auswärtigen Demonstranten. Mit einem Flaschenwurf wollten sie provozieren, was ihnen nicht gelang. Die Antifa-Demo zog nach kurzem Halt friedlich weiter und überließ das Weitere den Polizeibeamten.
5) Polizei und Justiz sind in unserem Land - Gott sei Dank und Dank dem Grundgesetz! - getrennt. Dass die "Rote Hilfe" Verhaltensregeln bei Übergriffen durch die Polizei weiter gibt, ist äußerst hilfreich. Auch Polizeibeamte sind Menschen und nicht fehlerlos. Haben Sie mal mit einem bei der Demo gesprochen?
6) Die Antifa-Demo wurde mitnichten "in eine abgelegene Ecke von Wernigerode geleitet", vielmehr mitten ins Zentrum zum Nicolaiplatz, wo eine kurze Kundgebung stattfand und sich durchaus '"geldbringende Urlauber" aufhielten, die erstaunt und erschrocken das Geschehen beobachteten. Und Breite Str. und Burgstr. sind ebenfalls keine entlegenen Ecken der Stadt.
7) Die Rechten haben sich eben nicht auf dem Marktplatz versammelt, da ist Ihnen ein folgenschwerer Irrtum unterlaufen. Sie standen vielmehr von Polizei umzingelt auf dem Kleinen Park in der Johannisstr. Ecke Breite Str. Die Polizei hat zu Recht verhindert, dass die Rechten und die Antifa aufeinander trafen.
Sehr geehrter Herr Kurth, ich habe den Eindruck, Sie waren nur zeitweise oder gar nicht bei der Demonstration. Sie haben Ihre Eindrücke von den Bildern des MDR oder anderen Medien. Deswegen werde ich Ihre Berichterstattung und Kommentierung auch nicht weiter geben.
Übrigens danke ich Ihnen, dass Sie die Resolution des Kreistages vom 6. Sept. 2000 auf Ihrer Internetseite wieder veröffentlichen. Sie sollten es auch mit dem Stadtratsbeschluss vom 21. Sept. 2000 tun. Das Bürger-Bündnis Wernigerode für Weltoffenheit und Demokratie steht hinter beiden Resolutionen und gibt trotz einiger Beschimpfungen aus der Antifa-Szene und reichlich Spott von den Rechtsextremisten nicht auf, für eine wehrhafte Demokratie zu streiten, auch gemeinsam mit Antifa-Leuten, mit deren Parolen wir uns nicht immer identifizieren.
Freundliche Grüße
Peter Lehmann
___________________________
Bürger-Bündnis Wernigerode
für Weltoffenheit und Demokratie
c/o Peter Lehmann
Bei den Schlehen 21
38855 Wernigerode
Telefon: 03943-602440
Telefax: 03943-557463
Email: Lehmann.Peter@gmx.net
Michael Knuth
Unterm Wulfhorn 1
38855 Wernigerode
WEB: http://wa.michael-knuth.de
Folgende Meldung ist soeben im Ticker des MDR erschienen, ein eventuelles Statement des Herrn Lehmann werde ich dann unter Kommentaren veröffentlichen:
Autonome randalieren im Zug nach Berlin
Auf der Rückreise von einer Demonstration gegen rechte Gewalt am Sonnabend in Wernigerode haben rund 100 Autonome in einem Zug randaliert. Wie Polizeissprecher Kunzendorf MDR 1 RADIO SACHSEN-ANHALT sagte, belästigten die Jugendlichen auf der Strecke nach Berlin mehrere Reisende. Einem Mann hätten sie sogar eine Flasche auf den Kopf geschlagen. Die Gruppe habe sich auch gegenüber der Polizei äußerst gewaltbereit verhalten.
Quelle: MDR 1 RADIO SACHSEN-ANHALT
Demo gegen Rechts in Wernigerode
Rund 500 Menschen haben nach Polizeiangaben am Sonnabend in Wernigerode gegen rechtsextreme Gewalt protestiert. Unter dem Motto "Den Nazis auf die Pelle rücken" zog der Demonstrationszug mit Fahnen und Plakaten durch die Harzstadt. Aufgerufen hatten mehrere antifaschistische Jugendinitiativen. Nach Angaben der Opferberatung Sachsen-Anhalt ereigneten sich 2005 in der Harzregion die meisten rechten Gewalttaten im Land. Betroffen waren vor allem Wernigerode, Halberstadt und Quedlinburg.
zuletzt aktualisiert: 28. Mai 2006 | 01:03
Quelle: MDR INFO
Der MDR hatte ja gestern schon zu dieser bevorstehenden Demonstration, versehen mit einem sehr kritischen Kommentar von mir, berichtet. Ich konnte ja nicht ahnen, wie mir die Geschehnisse in Wernigerode im Laufe des Tages Recht geben werden, was meine Kommentierung zur rechten Entwicklung betrifft.
Leider bringt hier der MDR in seiner Onlineausgabe wieder nur Allgemeinplätze, um die Bevölkerung weiterhin einzulullen, die nackte Wahrheit förderte aber das Regionalmagazin "Sachsen - Anhalt - Heute" gestern abend zumindest einer kleinen Schar von Stammzuschauern zu Tage.
Der Hauptbahnhof zu Wernigerode glich einer Festung - 700 Polizisten sind aufgezogen, zum Grün des Rasens des Bahnhofsvorpltazes wollte das Giftgrün der vielen Mannschaftswagen nicht so recht passen. Wer nun denkt, dass die Polizei hier gut gegen rechte Gewalt gerüstet war, der liegt vollkommen falsch, es ging der Polizei hier um die systematische Durchsuchung der Teilnehmer der Antigewaltdemo nach Waffen. Wie das nun einmal so ist in Wernigerode, kommen die Teilnehmer aus allen Himmelsrichtungen mit der Bahn, nicht nur wenn man jung ist, begrüsst man dann seine Sinnesgenossen auch mal lautstark quer durch den ganzen Bahnhof - Grund genug für den MDR, seinen Zuschauern ein Gewaltpotential zu suggerieren.
Bis alle Züge da waren, wurden die 700 linke Demonstranten (Zahl aus der Sendung gestern um 19.00 Uhr) auf dem Bahnhof regelrecht hermetisch abgeriegelt, man erlaubte ihnen nicht einmal, ihre Notdurft auf dem Busbahnhof zu verrichten. Alle Demonstranten trugen aber ihre weißen Kapitulationsbändchen, wie ich sie gestern in meinem Kommentar treffend genannt hatte.
Dann durfte man in Wernigerode "Den Nazis auf die Pelle rücken", auf der alten B6 in Richtung Benzingerode, weitab von den Brennpunkten der rechten Gewalt, den Statteilen Stadtfeld und Burgbreite, 700 friedliche Demonstranten mit weißen Bändchen wurden von 700 Polizisten eingekreist durch Wernigerode geführt - entsprechende Bilder liefen im MDR - Fernsehen um 19.00 UHR.
Das Paradoxon
Ja, beim Ansehen dieser Bilder kamen mir ernsthafte Assoziationen zum Spielfilm "Schindlers Liste", als die Warschauer Juden durch die Stadt zu den Verladerampen nach Auschwitz getrieben worden sind, auch in Wernigerode standen die Nazis unbehelligt auf der Burgbreitenbrücke und haben dem schauerlichen Demonstrationszug siegesbewusst beiwohnen können, freilich wurde ein provukanter Rechter festgenommen, bei mir erweckte es aber den Eindruck, dass man hier für die Kamera nur eine Daseinsberechtigung der Polzei dokumentieren wollte. Wenn man allerdings die Vorgeschichte dieser kennt und den Aufruf der Linken gelesen hat (http://www.wernigerode-demo.de.vu/), kommt man leicht zu den Schluss, gerade nach den jüngsten Vorfällen in Halberstadt, dass die Polizei ihre Macht eben nur noch gegen Linke Demonstranten aufrecht zu erhalten gedenkt. Anders kann man es sich nicht erklären, dass von linken Verbänden regelrechte Verhaltenshinweise bei Übergriffen der Justiz verbreitet werden müssen (http://www.rote-hilfe.de/index.htm?page=/content/wastun.htm&).
Hier wurde die Demo gegen rechte Gewalt bewusst in einem falschen Licht dargestellt, es war auch eine Wernigeröder Bürgerinitiative an der Demo beteiligt, ein schauriges Bild, die Opfer werden zum Täter gemacht und unter Polizeischutz in eine abgelegene Ecke von Wernigerode geleitet, in welcher sich kein geldbringender Urlauber jemals verirren würde.
Und die Rechten?
Ja die Rechten waren nur in einer Stärke von 60 Mann aufgelaufen, ohne Polizeieskorte auf dem Marktplatz in Wernigerode, direkt vor dem Rathaus, ihre Transparente weithin sichtbar für alle Einwohner und Urlauber - aber Gott sei Dank auch gewaltlos.
Wer da ein Schelm ist und nichts Böses Denkt??
Übrigens: Aus unserer Regionalzeitung, zumindest der Onlineausgabe der "Volksstimme" ist noch keinerlei Verlautbarung zum Geschehenen gekommen.
Michael Knuth
WEB: http://wa.michael-knuth.de
Bezieher von Hartz-IV - man muesse sie "zur Arbeit zwingen"
Guten Tag,
anbei finden Sie eine PDF-Datei für Adobe Acrobat Reader. (bitte anfordern bei admin@michael-knuth.de)
Darin enthalten ist die Seite 56 der aktuellen Ausgabe des Print-Magazins "stern" Nr 22/2006 vom Donnerstag, 25. Mai 2006.
Unter dem Titel:
"Der Kommunismus siegt -
Hartz-IV ist das glatte Gegenteil dessen geworden, was es sein
sollte:
Ausbau statt Abbau des Sozialstaats. Arbeit wird verhöhnt, Nichtstun belohnt."
hetzt der stellv. Chefredakteur des "stern", Hans-Ulrich Jörges, massiv und übelst gegen Bezieher von Hartz-IV und behauptet unter anderem, eine vierköpfige Familie käme "ohne zu arbeiten" mit Hartz-IV auf 2000.- Euro, was dem Arbeitslohn eines Bauarbeiters enspräche.
Jörges schreibt weiter, daß man bei Hartz-IV-Beziehern "Arbeit unter allen Umständen erzwingen" müsse.
Wir haben Herrn Jörges angeschrieben (in der anhängenden PDF-Datei ebenfalls enthalten) und ihn aufgefordert, diese Hetze und die darin enthaltenen Falschbehauptungen öffentlich im nächsten "stern" zurück zu nehmen, andernfalls wir ihn wegen Volksverhetzung gemäß § 130 StGB anzeigen.
Wir würden uns freuen, wenn Sie sich durch eigene Aktivitäten und Weitergabe dieser eMail nebst Anhang daran beteiligen wurden, dem neoliberalen Herrn Jörges öffentlich klipp und klar zu machen, daß es so nicht geht.
--
Mit freundlichen Gruessen
Sozialverein
ARCA Soziales Netzwerk e.V.
- der Vorstand -
i.A.
Thomas Kallay, 1. Vorsitzender
Postfach 1402
37254 Eschwege
Tel.: 05651/754706
Fax: 01212/556251367
eMail: arca.sozial-esw@gmx.de http://www.myblog.de/arcasozialesw/
--
Hier gibts auch die Fakten zum Sozialabbau:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
http://www.bag-shi.de/ http://www.elo-forum.org/forum/index.php
http://www.chefduzen.de/index.php http://forum.mysnip.de/list.php?15338
http://www.klartext-info.de/
http://www.labournet.de/
http://www.malz.de/index_start.htm
http://www.arbeitswahn.de/
http://www.carmilo.de/ http://foren.duisburg.de/sa_disk/viewforum.php?f=6
http://www.erwerbslos.de/
http://counter.li.org/
registered Linux user # 401465
UBUNTU Linux 5.10 / 6.06
http://www.ubuntuusers.de
Wir danken
http://www.linuxland.de
http://www.linux-discount.de
fuer deren freundliche Unterstuetzung
unserer Vereinsarbeit
Michael Knuth
WEB: http://wa.michael-knuth.de
Diskussionsforum der Sozialämter
Diskussionsforum der Sozialämter
zum "Optimierungsgesetz"
ausschließlich für Mitarbeiter von Sozialämtern bzw. Arge SGB II
also nur zum Mitlesen
- aber sehr interessant !
http://foren.duisburg.de/sa_disk/viewtopic.php?t=2736&postdays=0&postorder=asc&start=15&sid=17315e96e0a846df64ee2ebb49730955
Michael Knuth
WEB: http://wa.michael-knuth.de
Samstag, Mai 27, 2006
Wernigerode protestiert mit weißen Bändern gegen Rechts
Wernigerode protestiert mit weißen Bändern gegen Rechts
Bürger und linke Gruppen aus Wernigerode wollen gegen den erstarkenden Rechtsextremismus im Harz protestieren. Das Bürgerbündnis für Weltoffenheit hat die Wernigeröder aufgerufen, sich selbst, Häuser und Autos heute mit weißen Bändern zu schmücken. Damit wolle man ein Zeichen gegen Ausländerfeindlichkeit und Intoleranz setzen. Parallel zu einem Aufmarsch von linken Gruppen planen Rechtsextreme eine Kundgebung. Bereits gestern Abend gab es deshalb ein Friedensgebet und eine Mahnwache. Experten beobachten seit längerem, dass es in der Harzregion verstärkt zu rechten Aufmärschen und Übergriffen kommt.
Quelle: MDR INFO
Michael Knuth
WEB: http://wa.michael-knuth.de
Donnerstag, Mai 25, 2006
KoBa - Experimentierklausel und Kommunalträger - Zulassungsverordnung
Heute, zum Vatertag, bin ich, statt mich wie alle Anderen mal richtig gehen zu lassen, doch sehr nachdenklich ob meiner Zukunft, vor allen Dingen im Hinblick auf meine Tochter und deren Halbgeschwister. Grund dieser Nachdenklichkeit sind die neuen Querelen um Kürzungen beim ALG II.
Ich habe also mal in meinem Datenbestand geblättert, wie das Alles so anfing mit Hartz IV, vor allem im Hinblick auf meine KoBa und das Bundesland Sachsen - Anhalt.
Ich bin bei dieser Recherche gestoßen auf das "Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr.50, ausgegeben zu Bonn am 27.september 2004".
Es handelt sich hier um ein nicht unwichtiges Dokument, sondern um die "Verordnung zur Zulassung von kommunalen Trägern als Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende - KomtrZV". Was besagt dieses Gesetz:
(1) 1 Die in der Anlage bezeichneten kommunalen Träger werden als Träger der Leistung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB II zugelassen. 2 Sie treten insoweit an die Stelle der für ihr Gebiet jeweils zuständigen Agentur für Arbeit.
(2) Die Zulassung wird für die Zeit vom 1. 1. 2005 bis 31. 12. 2010 erteilt.
Inkrafttreten: 28.09.2004
Link zum Originalgesetz, generiert im Mai 2006, also ohne Veränderungen seit Inkrafttreten:
http://www.gesetze-im-internet.de/komtrzv/index.html
Ich schaute mir dann die Anlage an, vor allen Dingen die Spalte Sachsen - Anhalt und stellte fest, dass nur fünf Landkreise zur Eigenregie des ALG II zugelassen sind. Dies machte mich etwas stutzig, und ich war der Meinung, unter www.sachsen-anhalt.de Nähere Informatinen zu finden. Ich fand auch Folgendes:
Ausnahmsweise können Kreise und kreisfreie Städte im Rahmen einer Experimentierklausel auch die Aufgaben der Agenturen für Arbeit wahrnehmen. Dann sind sie in ihrem Zuständigkeitsbereich für alle Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständig. In Sachsen-Anhalt machen 5 Landkreise von dieser Möglichkeit Gebrauch, und zwar handelt es sich um die Landkreise
- Anhalt-Zerbst,
- Bernburg,
- Merseburg-Querfurt,
- Schönebeck und
- Wernigerode.
Bei Wünschen nach Information und Beratung zur Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie wegen der Stellung eines Antrages auf Gewährung entsprechender Leistungen wenden sich Bürgerinnen und Bürger des Landes Sachsen-Anhalt bitte an die für ihren Wohnort zuständigen Stellen.
Auch hier wird mir bestätigt, dass laut diesem Gesetz in Sachsen - Anhalt eben nur diese Landkreise zugelassen sind, überhaupt Daten zum ALG II zu erheben und eine eigene Behörde zu betreiben. Dann kommt ein Paradoxon, denn die Bürger sollen sich zum ALG II an folgende Stellen wenden:
So viele Kontaktadressen von angeblichen ARGEN, ich bin verwirrt. Bei kreisfreien Städten wie Magdeburg, Halle und Dessau ist di Sache ja geregelt, die Kreise Anhalt - Zerbst, Bernburg, Merseburg - Querfurt, Schönebeck wie auch Wernigerode ebenfalls - aber all die anderen Kontaktadressen, welche sich ARGE oder KOBA nennen, haben laut dieser Zulassungsverordnung keine Zulassung, wenn ich das Gesetz richtig verstehe.
Sind nun diese selbst ernannten Argen staatlich gesteuerte Schwarzarbeitsfirmen? Theoretisch ist dem so, in der Praxis aber wird die Sache vertuscht, da selbst ich erst heute hinter diesen Sachverhalt gestiegen bin.
Ich habe nun weiter gedacht. Ich hatte doch dieses Verfahren wegen der KdU am 28.10.2005 (http://michael-knuth.blogspot.com/2005/12/sozialgericht-magdeburg-s-28-as-35305.html). Hier hat im ersten Gerichtstermin ein Herr Ziem von einer ARGE Halberstadt behauptet, meine Ex - Frau würde von dieser ARGE ALG II beziehen.
Laut Zulassungsverordnung gibt es aber im Landkreis Halberstadt keine zugelassene ARGE, sondern das dortige Arbeitsamt müsste eigentlich zuständig sein…
Nun, ich werde sehen, wie das Berufungsgericht zu diesem Sachverhalt reagiert, theoretisch müsste ja wegen des Verfahrensfehlers die Sache wieder an das SG Magdeburg verwiesen werden.
Jeder möge kontrollieren, ob laut Zulassungsverordnung in seinem Landkreis überhaupt die Arbeit einer ARGE genehmigt worden ist.
Michael Knuth
WEB: http://wa.michael-knuth.de
Dienstag, Mai 23, 2006
Aktueller Gesetzestext des SGB II - Fortentwicklungsgesetzes
Newsletter von Harald Thomé
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich möchte Sie / euch heute über nachfolgende Dinge aufmerksam
machen:
Aktueller Gesetzestext des SGB II - Fortentwicklungsgesetzes
in meinem Downloadbereich ist jetzt der Gesetzestext des SGB II -
Fortentwicklungsgesetzes in der Fassung am 9. Mai 06 im Bundestag
verabschiedeten Fassung zu finden, die Adresse lautet:
http://www.harald-thome.de/download.html . Zudem finden Sie dort
eine sehr gute Synopse der BAG-SHI zum Fortentwicklungsgesetz.
Neue Dienstanweisungen zum SGB II
Auf der Tachelesseite haben wir jetzt die neuen Dienstanweisungen
zum Umgang mit den unter 25- Jährigen veröffentlicht. Hier hat
jetzt die BA ihre Vorstellungen zur
"Sonderunterhaltsbedarfsgemeinschaft mit unter 25 - Jährigen" und
viele weitere Änderungen entsprechend des "Ersten SGB II-
Änderungsgesetzes" dargelegt. Hier der Link: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/ALG_II/SGB_II_Durchfuehrungshinweise_Inhalt
.a
spx (die Änderungen sind mit NEU markiert).
Eigene Fortbildungen und Seminare in Wuppertal
Fortbildung: Sozialverwaltungsrecht und Rechtsdurchsetzung am
22./23. Mai in Wuppertal
Bei dieser Fortbildung sind noch 9 Plätze frei, Kostenpunkt für
beide Tage 150 ?. Kurzentschlossene können sich noch abmelden und
teilnehmen. In dieser FoBi wird grundlegendes Basic für eine
fundierte Sozialberatung vermittelt.
Link für weitere Infos: http://www.harald-thome.de/tagesseminare_2005.html
Zweitätiges Grundlagenseminar: Komplettüber- und Durchblick im
SGB II am 8./9. Juni in Wuppertal
Auch bei dieser Fortbildung sind noch einige Plätze frei. Mit
diesem Seminar können Sie sich einen idealen Über- und Durchblick
zum SGB II verschaffen. Kostenpunkt für beide Tage 150 ?. Auch hier
sind kurzfristig noch Anmeldungen möglich.
Link für weitere Infos: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
Mit freundlichen Grüßen
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Luisenstr. 100
42103 Wuppertal
Tel: 0202 - 29 51 890
Fax: 0202 - 29 51 889
info@harald-thome.de
www.harald-thome.de
Michael Knuth
Unterm Wulfhorn 1
38855 Wernigerode
Tel: 03943 557286
Fax: 03943 6265931
WEB: http://wa.michael-knuth.de
KoBa - Widerspruch BK - Erstattung
Mein Zeichen: koba_betriebskosten_170306
Sehr geehrte Frau Langer,
Nach meinem heutigen Datenabgleich habe ich tatsächlich feststellen müssen, dass sie sich bis auf den heutigen Tag noch nicht meinem Widerspruch bezüglich der Betriebskostennachzahlung aus dem Jahre 2004 gewidmet haben.
Wenn man bedenkt, dass der Widerspruch bereits am 17.03.06 bei ihnen eingegangen ist, finde ich es an der Zeit, dass hier von ihrer Seite endlich einmal eine Entscheidung getroffen wird, damit ich unter Umständen endlich den Klageweg beschreiten kann, sollte ihr Bescheid nicht den gesetzlichen Vorgaben des SGB II entsprechen.
Um die Sache ein wenig zu forcieren, stelle ich einen Überprüfungsantrag gem. § 44 SGB X und setze als Frist der Bearbeitung den 01.06.2006. Sollte ich bis zu diesem Termin diesbezüglich keinen Bescheid erhalten, ist der Klageweg im einstweiligen Rechtsschutzverfahren zumindest erst einmal erfüllt.
Sollte meinem Anliegen stattgegeben werden, bitte ich sie, den betreffenden Betrag aus das von mir angegebene Konto zu überweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Knuth
WEB: http://wa.michael-knuth.de
Montag, Mai 22, 2006
KoBa - Gerichtskosten S 28 AS 543/05 ER
Sehr geehrte Frau Langer,
Mit Beschluss vom 27.10.2005 unter dem Aktenzeichen S 28 AS 543/05 ER ist die KoBa Wernigerode dazu verurteilt worden, mir meine außergerichtlichen Kosten vollständig zu erstatten. Ich mache diesbezüglich gegen ihre Behörde folgende Ansprüche geltend:
Druckpauschale 20 €
Telefonpauschale 20 €
Schreibkosten 20 €
Bitte überweisen sie den geschuldeten Betrag bis zum 01.06.2006 auf das bei ihrer Behörde hinreichend bekannte Konto.
Sollten mir meine außergerichtlichen Kosten bis zum besagten Termin nicht erstattet werden, sehe ich mich leider gezwungen, im Zuge eines Mahnverfahrens erneut ein Gericht für sie kostenpflichtig anzurufen.
Michael Knuth
Unterm Wulfhorn 1
38855 Wernigerode
Tel: 03943 557286
Fax: 03943 6265931
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BA-Pressemitteilung Nr. 22: Bundesagentur zu BRH-Bericht: Kompetenzen klXren, Transparenz schaffen, Verwaltungspraxis verbessern
Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 22. Mai 2006 ____________________________________________________________________
Bundesagentur zu BRH-Bericht: Kompetenzen klären, Transparenz schaffen, Verwaltungspraxis verbessern
Der Bundesrechnungshof hat am Freitag dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages einen zusammenfassenden Bericht über die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) vorgelegt. Darin stellt der Bundesrechnungshof deutliche Mängel in der Konstruktion des Gesetzes und der Verwaltungspraxis fest.
Verantwortlich für diese Mängel sind aber nicht, wie von einigen Medien heute dargestellt, die Agenturen für Arbeit, sondern die Arbeitsgemeinschaften aus Agenturen und Kommunen sowie die zugelassenen kommunalen Träger (Optionskommunen). Ar-beitsgemeinschaften und Optionskommunen sind nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) für die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständig.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat in den Arbeitsgemeinschaften vor Ort nur begrenzte Eingriffsmöglichkeiten. In den Arbeitsgemeinschaften arbeiten Kommunen und Agenturen als gleichberechtigte Partner zusammen. In den meisten Fällen ist dabei nicht eindeutig geklärt, wer letztlich die Führungsverantwortung hat. Darauf weist auch der BRH in seinem Bericht ausdrücklich hin. Die BA hat sich entsprechend ihres ge-setzlichen Auftrags als ein Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende von Beginn an mit Nachdruck dafür eingesetzt, das SGB II trotz der bestehenden Besonderheiten des Systems und unzureichender gesetzlicher Rollenklärung zum Erfolg zu führen. Dabei hat sich der Vorstand der BA frühzeitig gegen die Regelung einer paritätischen Stimmenverteilung, wie sie in den Arbeitsgemeinschaften vorherrscht, ausgesprochen. Um klare Verantwortlichkeiten zu schaffen, hat die BA im vergangenen Jahr den Kommunen angeboten, dass diese die Mehrheit in den Trägerversammlungen und so da s letzte Entscheidungsrecht in den Arbeitsgemeinschaften übernehmen. Diese Lösung, die der Vorstandsvorsitzende der BA, Frank-J. Weise, gemeinsam mit Minister Clement, dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund vereinbart hat, stieß bislang allerdings bei den Kommunen nur auf zurückhaltende Resonanz. In vielen Arbeitsgemeinschaften ist die Verantwortung nach wie vor ungeklärt.
In diesem Jahr wird die BA mit einem Controlling- und Zielvereinbarungssystem Transparenz über die Leistungen der Arbeitsgemeinschaften schaffen. Zudem werden die Agenturen für Arbeit ihre fachliche Unterstützung erweitern, um die Erledigung der gesetzlichen Aufgaben in den Arbeitsgemeinschaften zu optimieren und besser nachzuhalten. Mit den kommunalen Spitzenverbänden hat die BA vereinbart, das Personal in den Arbeitsgemeinschaften weiter zu qualifizieren, um die Verwaltungspraxis zu verbessern. Außerdem hat die BA das Bundesministerium für Arbeit und Soziales darauf hingewiesen, dass mehrere tausend bislang befristete Stellen in den Arbeitsgemeinschaften in dauerhafte Stellen umgewandelt werden müssen, um personelle Stabilität zu erreichen.
Dennoch sieht die BA die Erfolgsfähigkeit der Arbeitsgemeinschaften grundsätzlich weiterhin als gefährdet an, sofern Verantwortlichkeiten ungeklärt bleiben und eindeutige Mehrheiten nicht vorhanden sind. Die BA erwartet eine eindeutige Klärung der Führungsverantwortung in den ARGEn und bietet an, selbst die Verantwortung zu übernehmen, wo die Kommunen sich nicht dazu bereit erklären.
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Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter http://www.arbeitsagentur.de/vam/?content=/content/supertemplates/Content.jsp&navId=219
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Sonntag, Mai 21, 2006
KoBa Wernigerode - Meine Art von Arbeitskampf
Kreisverwaltung Wernigerode
Rudolf-Breitscheid-Str. 10
38855 Wernigerode
An den Betriebsausschuss Eigenbetrieb Kommunale Beschäftigungsagentur des Landkreises Wernigerode – Öffentlicher Beschwerdebrief!!!
Sehr geehrter Herr Dr. Ermrich, Götz, Münchhoff, Strobl,
Pöhlert, Schröder, Förster, Brix, Lehmann.
Sehr geehrte Frau Grimme,
der Grund, warum ich ihnen heute schreibe liegt darin begründet, weil ich in meinem Anliegen bei der KoBa, dessen Betriebsausschuss sie alle angehören, absolut nicht weiterkomme.
Zunächst zu meiner Person. Ich bin fast 45 Jahre alt, habe eine 7jährige Tochter, bin geschieden und zu 50 % schwerbeschädigt. Schon allein dieser Sachverhalt macht es mir auf dem ersten Arbeitsmarkt unmöglich, sofort eine Stelle zu finden.
Seit der Einführung von Hartz IV mit all seinen Einschnitten gegenüber Arbeitslosen kam noch das Problem dazu, dass ich manchmal die Kontrolle über meinen Alkoholkonsum verloren habe. Ich habe mich diesbezüglich meinem Fallmanager, Frau Hobe, anvertraut und mir Hilfe bei der Suchtberatung Wernigerode gesucht.
Momentan bin ich weitestgehend stabil.
Ich weiß ja nicht, wie das so ist, aber aus meiner Erfahrung mit der KoBa muss ich zu der Überzeugung kommen, dass Hilfebedürftige, welche sich gegen Fehlentscheidungen bei der KoBa zur Wehr setzen, wissentlich abgeschossen werden sollen, zumindest geht es mir so.
Folgender Sachverhalt:
Ich habe neben meiner Tochter noch zwei Stiefkinder, die ich während meiner Ehezeit mit groß gezogen habe. Die Kinder befinden sich ziemlich jedes Wochenende bei mir in Wernigerode, da ich mit der Mutter eine gemeinsame Sorge vereinbart hatte und sich somit gegenseitige Unterhaltsansprüche aufheben.
Bereits weit vor Einführung von Hartz IV waren alle drei Kinder einwohnermeldetechnisch bei mir gemeldet, meine Tochter mit zweitem Hauptwohnsitz, die anderen beiden Kinder mit Nebenwohnsitz.
Diesbezüglich habe ich den vollen Wohngeldsatz beantragt und auch erhalten. Ich hatte auch in meinem Erstantrag zum ALG II alle drei Kinder in meiner Bedarfsgemeinschaft mit angegeben.
Zur Antragsabgabe, damals noch bei der Bundesagentur, benötigte ich allein vier Termine, man verlangte sogar die Krankenkarte der Kindesmutter von mir, natürlich neben den Geburtsurkunden der Kinder.
Ich bekam dann meinen ersten Bewilligungsbescheid, ich bekam Sozialgeld für alle drei Kinder, da ja alle drei Kinder Einwohner des Landkreises Wernigerode waren.
Ich hatte noch eine Mitbewohnerin, welche fehlerhafter weise in die Bedarfsgemeinschaft mit einbezogen worden ist. Deshalb hatte ich gegen diesen Bescheid zum 27.12.04 bereits Widerspruch eingelegt.
Im Januar bekam ich Bescheid, dass ich mich zukünftig in meinen Angelegenheiten an die KoBa zu wenden hätte. Trotz mehrfacher Bitten zu einem Gesprächstermin sowie schriftlichen Anmahnungen dauerte es bis zum 11.04.05, ehe meinem Widerspruch stattgegeben wurde – mit Sozialgeld für die Kinder – das ist sehr wichtig, denn hier gehen die Umgereimtheiten los.
Mit Antragstellung auf Fortzahlung wurde dann den Kindern, das betone ich hier, das Sozialgeld gestrichen, gleichzeitig bekam ich eine Aufforderung zur Rückzahlung zuviel gezahlter Leistungen, oder besser, man wollte ab August 05 die entsprechenden Gelder von meinem Regelsatz einbehalten, und den Hinweis, dass mir als Einzelperson nur 45 qm Wohnraum zustünden und ich meine jetzige Wohnung (90,77 qm) bis zum 31.12.05 zu räumen hätte.
Wenn man von dem Sachverhalt ausgeht, durch wie viele Hände zumindest mein Widerspruch zum Erstantrag gegangen ist, der positive Widerspruch mit Sozialgeld durch die Leiterin der Rechtsstelle, Frau Langer, stattgegeben worden ist, frage ich mich ernsthaft, was nun richtig und was nun falsch ist.
Allerdings hatte ich seit März 2005 bei Frau Kräker förmlich um einen Ein- Euro- Job (künftig EEJ) gebeten, bis zum 28.11.05 erfolgte hier keine Reaktion, da ich ja wegen meines Wirbelsäulenschadens eine möglichst sitzende Tätigkeit benötige.
Ich erhielt natürlich zu meinen Widersprüchen die entsprechende Nachricht aus der Rechtsstelle, dass sich auf Grund ihrer hohen Frequentierung die Bearbeitung erheblich verzögern könnte. Diesen Sachverhalt kennen sie ja alle aus ihren Sitzungen.
Nun geschah etwas für die Rechtsstelle schier Unbegreifliches – ich stellte Überprüfungsanträge gem. § 44 SGB X, stellte Termine zur Ausführung, welche selbstverständlich nicht eingehalten worden sind – und erhob entsprechende Klagen beim Sozialgericht Magdeburg.
Diese Vorgehensweise erzeugte am 28.11.2005 ein teilweises Desaster für die KoBa Wernigerode. Zum Einen wurde unter dem AZ: S 28 AS 543/05 ER festgestellt, das Widerspruch und Anfechtungsklage gem. § 86 a Abs. 1 SGG grundsätzlich aufschiebende Wirkung haben. Hier ging es um die Rückzahlung des Sozialgeldes der Kinder.
Die KoBa hat mir meine außergerichtlichen Kosten zu erstatten!
Unter dem AZ: S 28 AS 353/05 wurde festgestellt, dass in meinem Fall nicht 45 qm, sondern 60 – 65 qm als angemessen gelten, die KoBa hat mir ein viertel meiner außergerichtlichen Kosten zu erstatten!
Trotz mehrfacher Anmahnungen habe ich bis heute von der KoBa keinen Cent erstattet bekommen. Schon allein für das Wohnungsverfahren macht das für mich einen Fehlbetrag von 104 €.
Nun begannen die Schikanen, am 28.11.2005 unterschrieb ich bei Frau Hobe eine Eingliederungsvereinbarung, ich bekam zum 01.12.2005 einen EEJ beim Projekt „mobile Kinderbäckerei“, wies aber darauf hin, dass ich einen Wirbelsäulenschaden habe und unter keinen Umständen schwer heben könnte.
Gleich zum 01.12.05 bekam ich herrliche schwere Eisenrohre zu tragen, weil erst einmal Aufräumarbeiten bei Teutloff angesagt waren. Am zweiten Tag das Gleiche, am dritten Tag bin ich vor Schmerzen die Wände hochgegangen, habe vor Schmerzen paketweise Tabletten geschluckt, als das nichts mehr half, begann ich zu trinken, es war ja Wochenende und ich wollte am Montag wieder fit sein.
Wie vereinbart, konnte ich ohne Sanktionen die Maßnahme verlassen. Ich wusste, dass dies auf Dauer nicht gut gehen kann, wollte es aber nicht unversucht lassen, weil ich viel für die Kinder unserer Stadt übrig habe, denn die sind unsere Zukunft.
Zum nächsten Thema: Auf Grund des erstinstanzlichen Urteiles des SG Magdeburg habe ich natürlich versucht, eine kleinere Wohnung zu finden. Kurzfristig erhielt ich einen Termin zu einer Wohnungsbesichtigung, am 30.11.05 zum 01.12.05.
Ich habe unverzüglich und auch nachweisbar Frau Kräker wie auch Frau Langer per Fax darüber informiert und sie eingeladen, an dieser Besichtigung zwecks Prüfung der Angemessenheit teilzunehmen. Der Besichtigungstermin war am 01.12.05, um 16.00 Uhr
Wohlgemerkt, dies war die einzige Neubauwohnung, welche in der qm – Zahl wie auch von den Kosten her in jedem Falle angemessen gewesen wäre. Außerdem hatte sie den Vorteil, dass sie im Erdgeschoss lag und Balkon für die Kinder gehabt hätte.
An jenem 01.12.05 ging ich früh morgens zur Arbeit und war um 15.30 Uhr, also 30 Minuten vor diesem Termin, wieder zu Hause.
Ich fand ein Fax vor, unterschrieben von der Leiterin der Rechtsstelle, Frau Langer, ich solle am 02.12.06 bei der KoBa vorsprechen. An dem Besichtigungstermin könnte niemand teilnehmen (was ich nie glaube, es hätte sich immer jemand gefunden), ich solle alle Unterlagen der Wohnung zum nächsten Tag mitbringen.
Ich ging erst einmal zu dem Termin, es waren 20 Anwärter für diese Wohnung, die sofort unterschreiben würden, die Sache war geplatzt. Ich habe mir eine Bestätigung meines Erscheinens ausstellen lassen und anschließend bei Frau Langer für das Entgegenkommen der KoBa bedankt.
Den Termin am nächsten Tag hatte ich nicht wahrgenommen, weil ich für Besuche bei der KoBa beim Träger der Maßnahme nicht bezahlt würde, ich teilte das der Frau Langer am Telefon mit.
Sie sagte mir knüppelhart unter Zeugen, dass ich eben einmal Prioritäten setzen müsse, die 9 Euro, welche ich am jenem Freitag für die Verpflegung meiner Kinder verdient habe, waren absolute Priorität, die Wohnung war definitiv weg und ich hatte einen fürchterlich dicken Hals.
Fakt ist folgender Sachverhalt: Dieses eine, für mich wirklich lukrative Wohnungsangebot wurde mir durch die KoBa selbst verdorben. Fakt ist, es gibt in Wernigerode keine Wohnungen in der vom Gericht ausgeurteilten Größe, entweder sind sie mir zu klein, denn ich will ja dieses Urteil auch voll ausreizen, oder für die KoBa erscheinen sie als unangemessen, auch nur, weil die Heizkosten der KoBa um 20 € zu hoch waren (ich hatte auch im März ein Wohnungsangebot 66,93 qm, Miete angemessen, Heizkosten 20 € zu hoch – abgelehnt).
Am 27.12.2005 ist mein Berufungsschriftsatz beim LSG Sachsen – Anhalt in Halle eingegangen. Seit dem 01.01.2006 erhalte ich KdU, wie sie von der KoBa für richtig gehalten werden, nicht für 65 qm, der Obergrenze des Gerichtsurteils, sondern für 60 qm, das absolute Minimum. Ich habe derzeit einen Regelsatz von etwas über 150 €. Davon habe ich Strom, Telefon, Kabelfernsehen und Verpflegung von teilweise eben vier Personen zu bestreiten – das ist ihre derzeitige Politik, oder sagen wir anders, diese Politik wird von der KoBa in ihrem Namen betrieben.
Trotz des Urteiles vom 27.10.2005, welches ich in den Händen halte, schert sich die KoBa einen Dreck um eine aufschiebende Wirkung und kürzt die KdU munter weiter, deshalb ist ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren beim Berufungsgericht anhängig, meine außergerichtlichen Kosten in dieser Sache betragen derzeit 86 €. Ich weiß ganz genau, dass Frau Langer auch dieses Verfahren, spätestens beim BSG, verliert.
Meine Damen und Herren Politiker, ich habe Alles versucht, dem Landkreis so wenig wie möglich Schaden zuzufügen, ich dachte mir, wenn ich wenigstens einen EEJ hätte, könnte ich für die Allgemeinheit etwas tun, zum anderen könnte ich meine Kasse vorerst so aufbessern, dass diese Mietkürzung nicht mehr so ins Gewicht fällt.
So orientierte ich mich zunächst auf der Webseite der KoBa unter www.wernigerode.de. Leider bekommt man dort als Arbeitnehmer und Hilfebedürftiger keinerlei Informationen – Bitte haben sie etwas Geduld – steht dort geschrieben.
Arbeitgebern hingegen wird förmlich der Honig ums Maul geschmiert:
Willkommen beim KoBa-Arbeitgeberservice!
Auch für Arbeitgeber brachte und bringt die Hartz – IV - Reform Änderungen. Die KoBa möchte alle Arbeitgeber kompetent und umfassend beraten und betreuen. Dazu hat sie den Arbeitgeberservice (AGS) gegründet.
Für Sie als Arbeitgeber bieten wir folgende kostenlose Dienstleistungen an:
- Wir unterstützen Sie bei der Suche nach neuen Mitarbeitern und ersparen Ihnen durch passgenaue Vorauswahl von Bewerbern Zeit und Geld.
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Dabei arbeiten wir flexibel und unbürokratisch. Sprechen Sie uns an!
Eigentlich sind das recht markige Worte, wenn man ihnen Glauben schenken könnte, wäre es wohl auch eine feine Sache – wie gesagt, man darf die KoBa nur nicht beim Wort nehmen…
Ich hatte Kontakt zu einem allgemeinnützigen Väter – Kinder – Förderverein e.V. in Darmstadt aufgenommen, weil ich aus meiner fünf Jahre andauernden Scheidungsgeschichte einen erheblichen Erfahrungsschatz in Sachen Familien – und Kindschaftsrecht habe (Dieses Wissen hat nun wieder dem Landkreis Halberstadt tausende EURO Schaden verursacht).
Der Vorsitzende des Vereines bot mir an, in Form eines EEJ dessen Homepages in Heimarbeit zu betreuen. Weiterhin war geplant, da dieser Verein bundesweit arbeiten darf, in Wernigerode ein entsprechendes Büro für den Harz einzurichten, dessen Betreuung ich dann bei entsprechender Eignung übernehmen sollte.
Ich schrieb also am 28.02.2006 eine entsprechende Bewerbung und erhielt Zusage, weil der Vorsitzende des Vereines mich aus meinem früheren Betätigungsfeld kennen und schätzen gelernt hatte, ich wäre also demnach für diesen Verein, wie auch für ein anstehendes Büro in Wernigerode sozusagen eine voll ausgebildete Fachkraft. Der Vorsitzende dieses Vereines beantragte bei der KoBa Fördermittel, Bezug nehmend allein auf meine Person als qualifizierte Fachkraft.
Es gingen mehrere Schreiben des Vereines an den Integrationsfachdienst der KoBa Wernigerode, zum Einen wurde ich als Arbeitskraft angefordert, zum Anderem wurden Fördermittel beantragt, auch dieser Vorsitzende hatte die heroischen Worte der KoBa Wernigerode auf dessen Webseite gelesen.
Meine Damen und Herren Politiker, nun zeige ich ihnen, wie das von ihnen gemeinsam beschlossene operative Programm für 2006 in der gelebten und durch mich erlebten Praxis aussieht:
Der Vorsitzende des Vereines stellte wie gesagt, die entsprechenden Förderanträge, ich habe hier Kopien, sie können jederzeit von jedermann bei mir angefordert werden, genauso wie alle anderen Schriftsätze, welche ich zitiert habe.
Zunächst erhielt er als Antwort eine Email von der Leiterin Operatives Geschäft mit folgendem Inhalt:
Sehr geehrter Herr Götzmann,
nach Prüfung der individuellen Voraussetzungen des von Ihnen favorisierten Arbeitnehmers, kann momentan die Installation einer Arbeitsgelegenheit nicht begründet werden.
Weiterhin bitte ich Sie das Folgende zu beachten:
Bei der Einrichtung von sog. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung gemäß § 16 (3) SGB II handelt es sich um keine trägerbezogenen Leistungen.
Vielmehr ergibt sich der Anlass zur Einrichtung von sog. 1-Euro Jobs aus der Ermittlung der konkreten Bedarfssituation eines Hilfebedürftigen Arbeitslosen durch den Träger der Grundsicherung.
Insofern ist eine Antragstellung durch einen Träger zur Einrichtung von entsprechenden Arbeitsgelegenheiten gesetzlich nicht vorgesehen. Vielmehr prüft der Träger der Grundsicherung, hier die Kommunale Beschäftigungsagentur des Landkreises Wernigerode, vor dem Hintergrund aller vorliegenden Angebote auf Einrichtung einer Arbeitsgelegenheit, welche Angebote den ermittelten Integrationshemmnissen der Hilfebedürftigen am besten entgegenwirken.
Aus diesem Angebotspool richtet der Träger der Grundsicherung bedarfsgerecht Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 2 SGB II ein. Sie können folglich gern ein generelles Angebot zur Prüfung an Herrn Lütje, Leiter Steuerung, herantragen (koba@koba-wr.de).
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Anita Hauswald
Leiterin operatives Geschäft
Mit Frau Anita Hauswald hatte ich bereits zu Zeiten, als sie bei der Bundesagentur für Arbeit meine Sachbearbeiterin war, eine derbe Auseinandersetzung, die ebenfalls vor dem Sozialgericht enden sollte. Hintergrund war der Sachverhalt angeblich nicht durchgeführter Eigenbemühungen durch meine Person.
Vor dem Hintergrund, dass mir unter Anderem ein Angebot bei Amway gemacht worden ist, ist letztendlich meinem Widerspruch stattgegeben worden.
Ich finde es erstaunlich, wie sich Menschen nach einem Karrieresprung verändern können, die gleiche Frau Hauswald boykottiert jetzt wissentlich meine Eigenbemühungen.
Alle Bemühungen, diesen EEJ zu erhalten, scheitern entweder an dieser Frau oder an einem Herrn Lütje, den ich leider noch nie zu Gesicht bekommen habe. Herr Lütje scheint bei dem operativen Geschäft eine scheinbar unscheinbare Rolle zu spielen. Der Vorsitzende dieses Vereines hatte persönlich mit ihm telefoniert, ich auch. Dieser Mann verstrickte sich dermaßen in Widersprüche, dass weder der Vorsitzende dieses Vereines noch ich selber einen Sinn in einer weiteren Koversation gesehen haben, vielmehr erfolgt hier zumindest durch mich nur noch Schriftverkehr, welchen man bei Gericht beweisen kann.
Herr Götzmann hatte ein Exemplar der örtlichen Umsetzungsrichtlinien zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten angefordert, zugestellt wurden ihm lediglich zwei von 25 Seiten.
Ich gehe sicher nicht fehl in der Annahme, dass die KoBa hier wichtige Hinweise für die Arbeitnehmer zu vertuschen gedenkt. Auf eine Anforderung des vollständigen Dokumentes durch meine Seite ist bisher nicht reagiert worden.
Ich warte diesbezüglich noch die nächste Woche ab und klage dann dieses Dokument wieder ein.
Ich habe die Leiterin der Rechtsstelle bezüglich der erstinstanzlichen Gerichtskosten in Höhe von etwa 104 € noch einmal angemahnt und Frist bis zum 01.06.06 gestellt, tut sich hier nichts, beantrage ich das gerichtliche Mahnverfahren und Kontopfändung bei der KoBa. Diesbezüglich ist mein Rechtsverständnis mittlerweile derart geschult, dass ich hier wohl die für mich effektivste Vorgehensweise finden werde.
Schon seit geraumer Zeit mache ich meinen Schriftverkehr mit der KoBa unter: http://michael-knuth.blogspot.com mit sehr hoher Resonanz öffentlich.
Auch dieses Schreiben, meine sehr geehrten Damen und Herren Politiker, werden dort sofort nach Versand veröffentlicht.
Für sie bedeutet diese Vorgehensweise einen kleinen Kratzer an ihrem Image, für mich und meine Kinder bedeutet es Überleben.
Hochachtungsvoll
Michael Knuth
Michael Knuth
Unterm Wulfhorn 1
38855 Wernigerode
Tel: 03943 557286
Fax: 03943 6265931
WEB: http://wa.michael-knuth.de
Samstag, Mai 20, 2006
UVK - Prozesskostenerstattung - wie der Amtsschimmel die Staatskasse belastet
Wie ihr ja alle wisst, bin ich am 24.03.2006 vom Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit freigesprochen worden (http://michael-knuth.blogspot.com/2006/05/uvk-halberstadt-verliert.html). Da ich verurteilt worden bin, meine außergerichtlichen Kosten erstattet zu bekommen, habe ich folgenden Antrag gestellt. Mal sehen, was mir Vater Staat auch bewilligt, oder ob ein solches Gerichtsverfahren ein Verlustgeschäft ist:
NSZ 4 OWi 959 Js 82457/05 (572/05)
In der Bußgeldsache gegen
Michael Knuth
Unterm Wulfhorn 1
38855 Wernigerode
wegen Ordnungswidrigkeit
hat das Amtsgericht Halberstadt in der Sitzung vom 24.03.2006 für Recht erkannt, dass der Betroffene freigesprochen wird und die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Betroffenen der Staatskasse zu Lasten fallen.
Gemäß §§ 464,467 I StpO, § 105 OwiG beantragt der Betroffene die Erstattung folgender Kosten und Auslagen:
- Fahrtkosten 17,20 € (Zwei Fahrten Wernigerode – Halberstadt hin und zurück a 4,30 €
- Ausdruck Beweismaterial 8,75 € (17 Seiten a 0,50 €)
- Schreibkosten 10,00 €
- Telefonkostenpauschale 10 €
- Verdienstausfall 18,00 € (2 x 6 Stunden Verfügbarkeit auf dem Arbeitmarkt = 1,50 €/h Ein – Euro – Job.
Hierbei bittet der Betroffene um einen richterlichen Hinweis, inwieweit gegen den Landkreis Halberstadt Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.
Michael Knuth
Unterm Wulfhorn 1
38855 Wernigerode
Tel: 03943 557286
Fax: 03943 6265931
WEB: http://wa.michael-knuth.de
Bundestag beschloss Mehrwertsteuererhöhung
Berlin - Der Bundestag hat die umstrittene Erhöhung der Mehrwertsteuer für Anfang 2007 gebilligt. Mit den Stimmen von Union und SPD und gegen den Widerstand von Wirtschaft und Opposition wurde am Freitag die Anhebung von 16 auf 19 Prozent endgültig beschlossen.
In der namentlichen Abstimmung des Bundestages sprachen sich 396 Abgeordnete für die Gesetzespläne aus, 146 stimmten gegen das so genannte Haushaltsbegleitgesetz. Von den abgegebenen 545 Stimmen waren drei ungültig. Die mehrheitliche Zustimmung auch des Bundesrates voraussichtlich Mitte Juni gilt trotz des Widerstands von FDP und Linkspartei als sicher.
Mit den Mehreinnahmen aus der Mehrwertsteuererhöhung will die große Koalition die Lohnnebenkosten senken. Der Großteil soll jedoch zur Sanierung der Haushalte von Bund und Ländern genutzt werden.
Die Anhebung ist wichtigster Teil des "Haushaltsbegleitgesetzes". Es sieht auch die Erhöhung der Versicherungsteuer vor. Ferner sollen das Weihnachtsgeld von Bundesbeamten halbiert und die Zuschüsse des Bundes für den Personennahverkehr in den Ländern gekürzt werden. Geplant sind zudem Einschnitte bei Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschlägen sowie Zuschüssen für Krankenkassen.
URL: http://www.volksstimme.de/vsm/startseite/top_thema/?em_cnt=90921
Freitag, Mai 19, 2006
KoBa - Begleichung der außergerichtlichen Kosten
Posten Anzahl Einzelpreis Gesamt 1 Ausgedruckte Seiten für die Akte 50 0,50 € 25,00 € 2 Ausgedruckte Seiten für die Akte 226 0,25 € 56,50 € 3 Faxkosten 01.03.05 in Minuten 1 0,06 € 0,06 € 4 Faxkosten 09.03.05 1,5 0,06 € 0,09 € 5 Faxkosten 16.03.05 2 0,06 € 0,12 € 6 Faxkosten 29.03.05 2 0,06 € 0,12 € 7 Faxkosten 30.03.05 1 0,06 € 0,06 € 8 Faxkosten 31.03.05 1 0,06 € 0,06 € 9 Faxkosten 10.07.05 3,5 0,06 € 0,21 € 10 Faxkosten 14.05.05 1,5 0,06 € 0,09 € 11 Faxkosten 09.06.05 1,5 0,06 € 0,09 € 12 Faxkosten 11.06.05 1 0,06 € 0,06 € 13 Faxkosten 09.07.05 1 0,06 € 0,06 € 14 Faxkosten 10.07.05 1,5 0,06 € 0,09 € 15 Faxkosten 10.07.05 1 0,06 € 0,06 € 16 Faxkosten 16.07.05 22 0,06 € 1,32 € 17 Faxkosten 16.07.05 0,5 0,06 € 0,03 € 18 Faxkosten 16.07.05 28,5 0,06 € 1,71 € 19 Fax SG Magdeburg 18.07.05 132,5 0,06 € 7,95 € 20 Fax SG Magdeburg 25.07.05 2 0,06 € 0,12 € 21 Arbeitszeit Für Schreiben in Stunden 20 10,00 € 200,00 € Zwischensumme 293,80 € Mehrwertsteuer 16 % 47,01 € Zwischensumme 340,81 € 1 Faxkosten 27.07.05 1,1 0,06 € 0,07 € 2 Faxkosten 29.07.05 1 0,06 € 0,06 € 3 Faxkosten 30.07.05 1,25 0,06 € 0,08 € 4 Faxkosten 05.08.05 1,45 0,06 € 0,09 € 5 Faxkosten 06.08.05 1 0,06 € 0,06 € 6 Faxkosten 07.08.05 2,8 0,06 € 0,17 € 7 Faxkosten 07.08.05 3,2 0,06 € 0,19 € 8 Faxkosten 07.08.05 2,5 0,06 € 0,15 € 9 Faxkosten 08.08.05 8,2 0,06 € 0,49 € 10 Faxkosten 08.08.05 1,8 0,06 € 0,11 € 11 Faxkosten 10.08.05 1,1 0,06 € 0,07 € 12 Faxkosten 15.08.05 1,1 0,06 € 0,07 € 13 Faxkosten 17.08.05 1,1 0,06 € 0,07 € 14 Faxkosten 16.09.05 1,1 0,06 € 0,07 € 15 Faxkosten 16.09.05 1,1 0,06 € 0,07 € 16 Faxkosten 17.09.05 76,2 0,06 € 4,57 € 17 Ausdruck für Akte 50 0,50 € 25,00 € 18 Ausdruck für Akte 92 0,25 € 23,00 € 19 Arbeitszeit 10 10,00 € 20,00 € 20 Ausdruck Gericht 201005 2 0,50 € 1,00 € 21 Faxkosten 201005 1,9 0,06 € 0,11 € 22 Arbeitszeit 2 2,00 € 4,00 € 20 Ausdruck Fax SG MD 300905 3 0,50 € 1,50 € 21 Ausdruck Fax SG MD 171005 1 0,50 € 0,50 € 22 Faxversand 171005 1,1 0,06 € 0,07 € 23 Telefonat SG MD 171005 3 0,06 € 0,18 € 24 Spesen Gerichtstermin 281005 1 20,00 € 20,00 € Zwischensumme: 101,72 € Gesamtsumme: 442,53 € Zahlebtag laut Urteil: 110,63 €
Sie werden gebeten, den mir geschuldeten Betrag bis zum 01.06.2006 auf folgendes Konto zu überweisen:
KTO: XXXX XXXX
BLZ: XXX X XXXX Kreissparkasse Wxxxxxxxxx
Inhaber: XXXXXXXXXXXXXXXXXX
Bei Nichteinhaltung erscheint mir ein gerichtliches Mahnverfahren als unausweichlich.
Mit Freundlichen Grüßen
Michael Knuth
KoBa - Wie man versucht, Kunden mundtot zu machen
Dann habe ich die gleiche Frage an Frau Kräker per Mail gestellt, es dauerte zwar etwas länger, aber auch von dort bekam ich dann die richtige Antwort.
Mittags rief mic Frau Hobe an, da ich gerade zu tun hatte, ließ ich sie erst einmal klingeln und rief dann zurück. Sie machte sich Sorgen wegen meiner scharfen Email bezüglich des Gutachtens.
Sie hatte eingesehen, dass sie mich nun nicht mehr bis zum 2.06.06 warten lassen kann und fragte mich, ob ich heute um 09.00 Uhr bei ihr sein könne, was ich bejahte.
Nun, ich erschien heute früh - damit Frau Hobe mir sagen konnte, dass dieses Gutachten nicht von der KoBa in Auftrag gegeben worden ist - ich weiß jetzt wer es war, will es aber nicht so weit ausschlachten, der Sachverhalt aus meinem gestrigen Artikel hat allerdings weiterhin Bestand.
Die Frage nach meinem avisierten EEJ wurde weiter verneint, Frau Hobe begründete dies damit, dass ich mein Problem (Alkohol) erst in den Griff bekommen müsse.
Ich sagte ihr, dass ich stabil bin und sich die sache weiter bessern würde, wenn ich diesen EEJ hätte und sich meine finanzielle Situation ein wenig entspannen würde. Hier machte Frau Hobe zu.
Ich brachte dann das Gespräch zu Ende, weil es nichts mehr zu bringen schien und betreibe die Sache öffentlich weiter, weil ich ja keinen Rechtsanspruch auf diesen EEJ habe. So versuche ich zumindest in der Öffentlichkeit diesen Rechtsanspruch zu verwirklichen.
Dann bin ich zur Frau Kräker, wollte einen Vorschuss von 30 Euro. Ich meine, ich habe meine Leute, wo ich mir die 30 Euro holen könnte, weil ich das Geld dann immer sofort wieder zurück zahle, aber ich wollte es nun einmal offiziell machen.
Natürlich bekam ich von Frau Kräker ein freundliches, aber bestimmtes nein. Ich sagte, dass die Möglichkeit eines Vorschusses aber laut Durchführungsbestimmunge zum SGB II aber gegeben sei. Sie meinte, ich, bekäme keinen Vorschuss, Anweisung von ganz oben - die Sache war für mich klar.
Sie meinte auch, ich könne ruhig zu ihrer Abteilungsleiterin,Frau Barnigeroth, gehen, was ich dann auch tat. Die Dame war geimpft, ich bekam natürlich keinen Vorschuss. Erst nach meinem Argument, dass ich jetzt wohl verhungern müsste, bot sie mir einen Warengutschein an, der mir dann auch noch in nächsten Monat wieder abgezogen werden sollte, daraufhin gab ich ihr unmissverständlich zu verstehen, dass ich mir in meiner Kaufhalle, in meinem Wohnviertel, diese Blöße nicht geben würde und warf mit einem freundlichen Knall die tür hinter mir zu...
So ist das, so langsam werden die Damen bei der KoBa größenwahnsinnig. Wohlgemerkt, ich war ja 15 Minuten früher vor der KoBa, dort herrschte eine sehr gereizte Stimmung der Betroffenen und mir wurde seit langer Zeit warm ums Herz, denn ich stand nicht allein mit meinem Ärger bei der KoBa da. Es wurden sogar Stimmen des aktiven Widerstandes laut, von Gewalt!
Ich hasse eigentlich Gewalt, aber weidwundes Wild sucht auch seine letzte Überlebenschance im Angriff auf den überlegenen Feind - und soweit bin ich jetzt. Jetzt schreibe ich die richtigen Leute an, jetzt spiele ich dieses schmutzige Spiel mit...
MK(WA)
Mittwoch, Mai 17, 2006
KoBa - Integrationsfachdienst - Man will mich begutachten!
Sehr geehrte Frau Hobe,
Nur zur kurzen Information teile ich ihnen mit, dass Herr Dieckmann meinen gestrigen Termin absagen musste, aus welchen Gründen, geht mich nichts an.
Nächster Termin ist der 13.06.2006.
Da unser Termin auch erst im Juni veranlagt ist, habe ich eine Frage: Aus welchem Grund soll ich mich einer Begutachtung unterziehen und was hat das Sozialamt, bzw. das SGB XII damit zu tun?
Den Termin am 08.05.06 konnte ich nicht wahrnehmen, da ich das Schreiben erst an diesem Tage zu lesen bekommen hatte, hatte am Vortag einen Unfall, ein Radfahrer ist mir ins Kreuz gefahren.
Den Termin am 22.05.06 werde ich aber in jedem Falle wahrnehmen, ich muss mich ja schließlich nicht begutachten lassen.
Den einzigen Mangel, den ich habe, ist mein Wirbelsäulenproblem, ich kann also, wie sie hier selbst sehen, den von mir avisierten EEJ aus vollen Kräften wahrnehmen - mehr will ich nicht.
Es hat mir hier den Anschein, dass ich hier zu irgend etwas abgestempelt werden soll, sie können mir glauben, dass ich auf Grund meiner Scheidungsgeschichte in dieser Hinsicht mit allen Wassern gewaschen bin.
Sie wissen wohl auch, dass, falls ich mich begutachten lassen sollte, dass ich dieses Gutachten als Erster zu lesen zu bekommen habe, noch vor der KoBa oder irgend einer anderen Institution.(siehe auch BSG, AZ: B 7a/7 AL 102/04 R vom 20.10.2005)
Sie wissen wohl hoffentlich auch, dass der Gutachter sein Gutachten vor dem Arbeitsgericht zu verteidigen hat, und sie wissen sicher, dass ich schon einmal auf meinen Internetseiten ein Gutachten trotz Drohungen des Gutachters gegen meine Person im Internet regelrecht zzerpflückt habe, zu deutsch, ich habe die Aussagen des Gutachters Satz für Satz widerlegt.
Wie so etwas schlussendlich aussieht, können sie unter den nachfolgenden Links gern verfolgen.
http://www.miknuth.keepfree.de/gericht/aufenthalt/GutachtenI.htm
http://www.miknuth.keepfree.de/zeitung/Gutachten_III_gegen_171002.htm
Hochachtungsvoll
Michael Knuth
Unterm Wulfhorn 1
38855 Wernigerode
WEB: http://wa.michael-knuth.de
Dienstag, Mai 16, 2006
UVK Halberstadt verliert Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Herausgeber dieser Zeitung
IM NAMEN DES VOLKES
Urteil
In der Bußgeldsache
gegen
Michael Knuth
geboren am xxxxxxxxxxx,
wohnhaft Unterm Wulfhorn 1,
38855 Wernigerode
wegen Odnungswidrigkeit
hat das Amtsgericht Halberstadt in der Sitzung vom 24.03.2006, an der teilgenommen haben:
Richterin am Amtsgericht Bunzendahl
als Bußgeldrichterin,
für Recht erkannt:
Der Betroffene wird freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Betroffenen trägt die Staatskasse.
Gründe:
I. Der Betroffene unterlag einem Verbotsirrtum‚ indem er sich gegenüber der Unterhaltsvorschusskasse des Landkreises Halberstadt weigerte für den Zeitraum ab 15.03 .2003 über sein Einkommen Auskunft zu erteilen.
II. Die Betroffene hat in der Hauptverhandlung vom 24.03.2006 angegeben, dass das betreffende Kind zeitweilig in einer Pflegefamilie untergebracht gewesen sei, fernerhin einen Wohnsitz bei ihm unterhalten und die Kindesmutter deshalb dem Grunde nach keinen Anspruch auf Leistungen nach dem UVG gehabt habe. Die Kindesmutter habe deshalb auch ihm gegenüber keinen Unterhaltsanspruch des Kindes geltend machen können. Daher habe er sich nicht in der Pflicht gesehen ‚ den Forderungen des Landkreises nach zu kommen.
Ausweislich der seitens des Gerichts beigezogenen Leistungsakten des Landkreises Halberstadt wurde der Betroffene mehrfach unter Hinweis auf die Vorschriften des UntHVG auf seine Obliegenheiten hingewiesen. Desweiteren ergibt sich aus den Akten, dass die betroffene Tochter des Betroffenen ein Jahr lang in einer Pflegefamilie betreut wurde.
III. Die durch den Betroffenen geschilderte Gesamtsituation ist nach Ansicht des hiesigen Gerichts geeignet, ihn vom Vorwurf des fahrlässigen Verstoßes gegen die Vorschriften des UVG zu entlasten. Gemäß § 6 1 UntHVG ist der Elternteil ‚ bei dem der Berechtigte nicht lebt verpflichtet, der zuständigen Stelle auf Verlangen die Auskünfte zu erteilen, die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlich sind. Unter anderem ist Voraussetzung des Anspruchs ‚ dass das Kind im Haushalt des antragstellenden Elternteils lebt. Der Betroffene wurde mit Schreiben vom 29.06.2004 und 27.04.2005 zur Auskunft aufgefordert. Das betreffende Kind lebte im Jahre 2002 bis 2003 nicht im Haushalt der Kindesmutter. Hiervon hatte der Betroffene Kenntnis. Soweit er ausführt, bereits aufgrund dieser Tatsache in der Vergangenheit keine Auskunft erteilen zu müssen, hat das Gericht nicht zu prüfen ‚ wer in diesem Zeitraum antragsberechtigt ist. Vielmehr fehlte dem Betroffenen bei der strikten Weigerung der Auskunft und damit Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun. Gemäß § 17 StGB handelt er dann ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte (§ 17 S.1. StGB). Der Betroffene hatte keine Kenntnis, Unrecht und eine Ordnungswidrigkeit zu begehen. Solche Unrechtseinsicht fehlt auch dann, wenn eine falsche Rechtsauffassung besteht. Der Betroffene ist hier der Ansicht gewesen, dass streitentscheidend die Tatsache des Wohnsitzes des Kindes und die Dauer des Aufenthaltes des Kindes bei ihm sei. Seine nicht der Gesetzeslage entsprechende Rechtsauffassung resultierte im Wesentlichen aus der nicht dem Gesetz entsprechenden Interpretation familienrechtlicher und bürgerlich- rechtlicher Vorschriften.
Soweit er die Auskunft auch in Bezug auf die oben genannten Zeiträume verweigerte ist er hier wiederum von falschen Voraussetzungen ausgegangen. In den ihm zum Vorwurf gemachten Fällen liegt auf Seiten des Betroffenen mithin ein Verbotsirrtum vor, sodass er nicht schuldhaft i. S. d. § 6 110 1 Nr.1 UntHVG handelte.
IV. Die Kostenentscheidung folgt aus § 464 ‚ 467 1 StPO, § 105 OwiG.
Bunzendahl
Richterin am Amtsgericht
Freitag, Mai 05, 2006
KoBa - Recherche zum Betriebsausschuss
Ich hatte am 03.05.06 unter: http://michael-knuth.blogspot.com/2006/05/koba-sitzungsniederschrift-des.html von der Sitzung des Betriebsausschusses der KoBa Wernigerode berichtet. Gestern war ich nun zu solch einer Stadtverordnetenversammlung. Dies hat den Vorteil, dass ich mir Insidertips zur Recherche im Internet auch und gerade bezüglich meiner KoBa eingeholt.
Dabei bin ich auf die Sitzungsvorlage zu jener Veranstaltung gestoßen, über welche ich ja schon berichtet habe. Hiertritt erstaunliches zu Tage, aber lesen Sie zunächst einmal selbst:
DER LANDRAT SITZUNGSVORLAGE
Az
Datum 07.04.2006
Vorlage-Nr.: 4/2006-240
Betriebsausschuss Eigenbetrieb Kommunale Beschäftigungsagentur des Landkreises Wernigerode
18.04.2006 öffentlich Kreistag
19.04.2006 öffentlich
Betreff
Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2006 für den Eigenbetrieb Kommunale Beschäftigungsagentur des Landkreises Wernigerode - Stellenplan
Gesamtkosten EUR Haushaltsstelle (Nr. Und Bezeichnung) Jahr
Mittel stehen nicht zur Verfügung Zur Verfügung stehen nur EUR Deckungsvorschlag (Haushaltsstelle Nr. und Bezeichnung)
Anlage:
Auszug aus dem Wirtschaftsplan (Stellenübersicht)
Natürlich darf hier der Bürger nicht wissen, welche Mittel zur Verfügung stehen und welche ausgegeben werden, die Tabellen sind eben halt leer gewesen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt den Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2006 – Stellenplan – für den Eigenbetrieb Kommunale Beschäftigungsagentur des Landkreises Wernigerode.
Dr. Ermrich
Begründung:
Im Verlauf des Jahres 2005 ist ein stetiger Anstieg der zu betreuenden Bedarfsgemeinschaften (BG) zu verzeichnen. Beginnend im Januar 2005 mit 4840 BG wurden im Verlauf des Jahres im Dezember bereits 5974 und im März 2006 6108 BG gezählt. In diesen Zahlen sind alle BG abgebildet, die zum Erhebungszeitpunkt einen aktuellen Gewährungszeitraum haben sowie aktive und/ oder passive Leistungen beziehen. Mit dieser rasanten nicht vorhersehbaren Entwicklung ist der bisherige Personalschlüssel zur Umsetzung eines reibungslosen Ablaufes nicht mehr haltbar. Die Arbeit der KoBa zeichnete sich in der Vergangenheit insbesondere durch einen direkten Kontakt der Mitarbeiter zu den Hilfesuchenden aus. Dies hatte nicht nur Auswirkungen auf die Betreuungsqualität, sondern spiegelt sich auch in den Eingliederungserfolgen wider.
Derzeit sind beispielsweise 44 Fallmanager (FM) für die Leistungsgewährung eingesetzt:
Ausgangssituation: 4840 BG mit 44 FM = 110 Fälle pro FM
Istzustand: 6108 BG mit 44 FM = 139 Fälle pro FM
Da sind sie also, die 12 % gesunkene Arbeitslosigkeit, von der Michelmann berichtet hatte.
Unter Berücksichtigung des komplexen Aufgabengebietes und dem damit verbundenen Arbeitsaufwand wäre realistisch, dass ein Fallmanager maximal 100 Leistungsakten in Bearbeitung hat, um die zeitnahe Leistungsgewährung abzusichern und auf jegliche Veränderungen in den Verhältnissen entsprechend reagieren zu können.
Dies bedeutet bei 6108 BG einen Einsatz von 56 Fallmanagern Leistungsberechnung (12 zusätzliche Bearbeiter) um zunächst die Ausgangssituation wieder herzustellen.
Aufgrund der Arbeitsüberlastung der Mitarbeiter der KoBa wurden die Möglichkeiten eröffnet, auch an Samstagen zu arbeiten. Betrachtet man allein den Monat Februar zum März, wurden durch die Mitarbeiter der Leistungsgewährung allein 300 Überstunden aufgebaut.
Im Einzelfall haben sich die Überstunden auf einen nicht mehr vertretbaren Umfang angesammelt, der einen deutlichen Hinweis auf die permanente Arbeitsüberlastung gibt.
Geht man weiterhin davon aus, dass bei der Personalauswahl bereits hochqualifizierte Mitarbeiter ausgewählt wurden, die ständig berufsbegleitend geschult wurden, kann das fehlende Fachwissen keinesfalls die Ursache dafür sein, dass die Arbeit nicht zügig erledigt wird. Des Weiteren gibt es Unterschiede in der Vergütungsstruktur zwischen den Arbeitsgemeinschaften nach SGB II und dem Eigenbetrieb. Unabhängig vom zukünftigen Modell (Optionsmodell oder eine Arge im künftigen Landkreis Harz) sollte eine Vereinheitlichung der Vergütungen angestrebt werden. Dies hätte zur Folge, dass die Tätigkeiten der Fallmanager Integration neu bestimmt und bewertet werden müssten.
Wow, wenn eine Fallmanagerin vom Integrationsfachdienst mich am telefon schon fragt, woher ich wisse, welche Dokumente wo auf ihrem Rechner abgelegt sind, stellt sich die Frage, ob diese Mitarbeiter der KoBa generell Zugriff auf Dokumente haben oder nicht (ich wollte hier eine Vollversion der örtlichen Umsetzungsrichtlinien zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten nach § 16, Abs.3 Satz 1 SGB II) haben.
Man gab mir zu verstehen, dass ich mich mit meiner Anfrage an Herrn Lütje wenden solle, dieser befindet sich aber in seinem wohlverdienten Urlaub. Anscheinend steht die KoBa so unter Arbeitskräftemangel, dass es für Lütje keinen Stellvertreter zu geben scheint...
Mit der angestrebten Mitarbeiterzahl von 110 und einer Bedarfsgemeinschaftszahl von aktuell 6.108 liegt der Landkreis Wernigerode in der Relation zu anderen Kommunen, wie z.B.:
Landkreis Anhalt–Zerbst: 6.215 BG - 109 Mitarbeiter
Landkreis Bernburg: 6.500 BG - 135 Mitarbeiter
Landkreis Eichsfeld: 5.200 BG - 104 Mitarbeiter
Landkreis Halberstadt: 6.410 BG - 123 Mitarbeiter
Die angestrebten Veränderungen haben keine Auswirkungen auf sonstige Teile des Wirtschaftsplanes 2006.
Alle Einstellungen erfolgen in Form von befristeten Arbeitsverhältnissen. Von einer stabilen Mittelzuweisung des Bundes für die Verwaltungsausgaben in den nächsten Jahren ausgehend, ist eine Überschreitung der Verwaltungsausgaben der KoBa nicht zu erwarten, so dass keine Eingliederungsmittel zur Deckung von Verwaltungsausgaben eingesetzt werden müssten.
Die kommunale Beschäftigungsagentur bittet um Zustimmung der Erweiterung des Stellenplanes auf insgesamt 110 Beschäftigte. Es wird in jedem Fall eine umfassende Analyse der Entwicklung der BG vorgenommen und der Grundsatz Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet.
Einstellungen in Form von befristeten Arbeitsverträgen - wenn die Mohren also ihre Schuldigkeit getan haben, können sie gehen. Mal sehen, wie die KoBa das neue Optimierungsgesetz zum SGB II verkraftet, vielleicht werden dann EEJobber als Schnüffler eingesetzt, um die vom Bund geforderten Milliardeneinsparungen bei den Hilfebedürftigen einzutreiben.
Michael Knuth
WEB: http://wa.michael-knuth.de
Sprung ins Wasser wird teurer
Weshalb die "Volksstimme" in ihrer heutigen Ausgabe noch nicht davon berichtet, entzieht sich meiner Kenntnis, da ich neu in dieser Branche bin, werde ich mir auch noch keine Stellungnahme diesbezüglich erlauben, habe aber so meine Vermutungen.
Jedenfalls konnte ich gestern der ordentlichen öffentlichen Sitzung des Stadtrates beiwohnen. Für mich war das einmal recht interessant, politik und Debatten hautnah verfolgen zu können.
Zum Fazit Freibäder und Schwimmhalle: Die vorgeschlagenen Preiserhöhungen (18 - 20 %) wurden mehrheitlich angenommen. Es ist klar, dass die öffentlichen Bäder generell ein Verlustgeschäft sind und subventioniert werden müssen. Es sind aber auch Stimmen laut geworden, dass man die steigenden Kosten (hervorgerufen durch die Energiekonzerne) nicht immer wieder auf den zahlenden und still haltenden Bürger abgewälzt werden können.
Absurd fand ich die Meinung einiger Politiker, was unter dem Begriff "Familie" zu werten ist, bei diesem Thema haben sich mir echt die Haare gesträubt. Familie sind zwei Erwachsene und "eigene Kinder" - eine erstaunliche Erkenntnis. Allein erziehend sind nach wie vor nur Mütter, Politiker klinken sich also auch in Wernigerode selbst als Väter aus.
Zumindest gab es auch den positiven Aspekt, dass Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr die Bäder kostenlos benutzen dürfen, eine Familienkarte wird es weiterhin vergünstigt geben. Eine verbilligte Stundenschwimmerkarte tagsüber wurde abgelehnt, es handelte sich ja hier nur um eine Bürgeranfrage von Frau Dr. Hempel, renomierte Ärztin und Steuerzahlerin der Stadt Wernigerode. Sozialfälle (wie wahrscheinlich auch ich) sollen auch in den Genuss von Ermäßigungen kommen, Urlauber haben ihre Gästekarte und für die Mehrheit der Wernigeröder klimpert es wieder in der Geldbörse.
Ich werde die Sache beobachten und weiter kommentieren.
MK(WA)
Stadtrat lehnt Kita-Schließungen ab / CDU-Fraktionschefi n Frauke Weiß : "Wir wollen nicht der Buhmann sein"
URL: http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/lokales/halberstadt/?em_cnt=82518
Von Sabine Scholz
" Huckefloh " und " Zwergenland " werden nicht geschlossen. Zum dritten Mal scheiterte die Stadtverwaltung mit ihrem Ansinnen, Kindereinrichtungen zusammenzulegen bzw. zu schließen im Stadtrat.
Halberstadt. Frauke Weiß zeigte sich zunächst angriffslustig. Die Chefin der CDU / FDP-Fraktion im Stadtrat forderte Oberbürgermeister Harald Hausmann auf, Stellung zu beziehen. " Bisher hat sich dazu immer Herr Haase äußern müssen, Sie haben sich dazu noch nie positioniert !" Die CDU-Frau wollte angesichts des beschlossenen Haushaltskonsolidierungsprogramms der Stadt, in dem der Abbau nicht genutzter Kindertagesstättenplätze festgeschrieben ist, Klartext hören.
Hausmann erwiderte zunächst, dass er ja die Beschlussvorlage unterschrieben habe – die Stellungnahme sei also deutlich. Zudem habe er sich im Hauptausschuss zum Thema Neustrukturierung der städtischen Kindertagesstätten geäußert. " Was wollen Sie noch ?", fragte Hausmann Weiß. Die erwiderte, ihn doch wohl darum bitten zu können und außerdem stehe die Frage, was die Verwaltung tun will, sollte der Antrag scheitern.
Was er dann auch tat. Bei der Abstimmung über die Schließung des Kindergartens " Huckefloh " zum 31. Juli gab es 14 Ja-Stimmen. Die kamen von der CDU / FDP-Fraktion und vom OB. 21 Abgeordnete stimmten dagegen, einer enthielt sich. Damit war der Schließungsplan vom Tisch.
In der kurzen Diskussion vor der Abstimmung nahm Andreas Henke, Chef der PDS-Fraktion, eine Kritik von Dr. Eckart Baum auf. Der forderte, dass der Stadtentwicklungsausschuss sich endlich einmal mit dem Antrag der SPD-Fraktion befassen und ein neues Leitbild diskutieren solle. In dem müsse vor allem die Infrastruktur der Stadt betrachtet werden, mahnte Baum.
Henke erklärte, dass man, solange das hilfreiche Leitbild nicht vorliege, man solchen Schließungsansinnen nicht folgen werde. Die Diskussion um die Grundschulen habe gezeigt, dass man in intensiven Beratungen im größeren Kreis auf ganz andere Lösungen kommen kann. Zudem halte er die Schließung von Einrichtungen für keine nachhaltige Sparvariante. " Die Klospülung müssen die Kinder auch in einer anderen Einrichtung betätigen und die Gebäude kosten auch weiterhin Geld, solange wir sie nicht verkaufen können ", sagte Henke.
Nach dem Scheitern der ersten Beschlussvorlage war klar, dass auch die Schließung der Tagesstätte " Zwergenland " keine Mehrheit im Rat fi nden wird. Vor der Abstimmung meldete sich erneut Frauke Weiß zu Wort. " Wenn ich das Abstimmungsverhalten so sehe, werden wir uns als CDU / FDP-Fraktion diesmal enthalten. Wir wollen nicht immer der Buhmann der Nation oder Halberstadts sein. " Sie führte weiter aus, dass sie die Haltung der Ratskollegen nicht verstehe. " Wenn wir nicht Sach- und Betriebskosten einsparen, wo es nur geht, gefährden wir unser Theater, weil wir dann gar kein Geld mehr haben. " Der Appell verhallte. Für die Schließung des " Zwergenlands " gab es nur eine Ja-Stimme. Die des OB.
Michael Knuth
WEB: http://wa.michael-knuth.de
Wernigerodes " Altstadtkreisel " endlich frei
URL: http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/lokales/wernigerode/?em_cnt=82645
In Windeseile die letzten Schilder weggetragen
Von Ingmar Mehlhose
Der Verkehr rollt. Punkt 14 Uhr startete Oberbürgermeister Ludwig Hoffmann in seinem Dienstwagen als erster zur Probefahrt durch den " Altstadtkreisel ". Zuvor durften die Gäste der Freigabe ein allerletztes Mal zu Fuß hinabsteigen.
Wernigerode. Der angekündigte symbolische Scherenschnitt fiel aus. Stattdessen räumten Bauleute in Windeseile die Sperrschilder von der Fahrbahn.
Wernigerodes Bauamtsleiter Jörg Völkel hatte da allerdings längst die gut 100 offi ziellen Gäste noch einmal von der Petristraße hin zur Schlachthofstraße durch die Betonröhre geführt. Dort durfte Völkel ein Stadtwappen aus Metall enthüllen.
Wernigerodes Oberbürgermeister Ludwig Hoffmann scherzte : " Bei uns bekommt jeder Verkehrsteilnehmer seine Extrafreigabe. " Erst durften die Bahnen fahren, dann kamen die Fußgänger dran und jetzt zuletzt die Kraftfahrer. Zudem hatten die Harzstädter das Ereignis mit einer großen Tunnel-Party schon gefeiert.
Nach wenigen Minuten : Brand auf der Kuppel
Der Rathauschef nannte den Lauf der Dinge von den ersten Planungen 1999 bis heute " eine extrem kurze Zeit, gemessen an diesem Bauvorhaben ". Da ist es für ihn keine Schande, " wenn der eine oder andere nochmal ein Tränchen verdrückt ".
Der " Altstadtkreisel ", so Ludwig Hoffmann außerdem, " hat einen solch hohen Sicherheitsstandard, der in der Harzregion bisher einmalig ist ". Werner Bleßmann, Chef des Landesbaubetriebes aus Halbesterstadt, bedankte sich bei allen, die an dem Großvorhaben mitgewirkt hatten. Bleßmann : " Das ist ein Aushängeschild. Auch für Halberstadt und Quedlinburg. " Im Übrigen : " Wir reden hier nicht von 40, 50, sondern von mindestens 100 Jahren. " Also von einem Bauwerk für Generationen.
Plötzlich helle Aufregung : Die Feuerwehr Wernigerode rückte um 15. 03 Uhr mit fünf Kameraden zu einem Löscheinsatz an. Mulchmatten auf der Kuppel waren in Brand geraten. Etwa zehn Quadratmeter Abdeckplane wurden ein Raub der Flammen. Auslöser war vermutlich eine brennende Zigarette. Nach 30 Minuten Entwarnung, das Feuer war gelöscht. ( Übrigens )
Michael Knuth
WEB: http://wa.michael-knuth.de
Mittwoch, Mai 03, 2006
KoBa - Sitzungsniederschrift des Betriebsausschusses vom 23.03.2006
Nun, heute habe ich wieder einmal ein Protokoll einer Sitzung des Betriebsausschusses der KoBa Wernigerode gefunden. Dass die Sitzung bereits am 23.03.2006 stattfand, versetzt mich nicht in Erstaunen, aber wie sich Herr Michelmann und Herr lütje sich aus der Affäre zu ziehen gedenken, spottet doch schon jeder Beschreibung. Ich werde wie immer meine Kommentare in Rot in den Text einfügen:
LANDKREIS WERNIGERODE
Datum
23.03.2006
Sitzungsniederschrift
Gremium Sitzungstag
Betriebsausschuss Eigenbetrieb Kommunale
Beschäftigungsagentur des Landkreises
Wernigerode
02.03.2006
öffentliche Sitzung
IV/10 Kreisverwaltung Wernigerode,
Bahnhofstr. 39, Gebäude
Rettungswache
Beginn: 17:00 Uhr Ende: 18:15 Uhr
Teilnehmer:
1. 7 MdK mit beschließender Stimme
CDU-Fraktion
Münchhoff, Klaus
Heyder, Angela in Vertretung für MdK Schomburg
SPD-Fraktion
Förster, Ulrich
Grimme, Christa
Fraktion Die Linkspartei.PDS
Pöhlert, Wilfried
Schröder, Eberhard in Vertretung für MdK Lüderitz
Fraktion Bund der Bürgerinitiativen und freie Wähler/Bürgerinitiative Oberharz
Brix, Siegfried
Es fehlen:
MdK Strobl (CDU-Fraktion) – entschuldigt
MdK Lehmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) – entschuldigt
2. Landrat, Dr. Ermrich, mit beschließender Stimme
3. Beschäftigtenvertreterin, Frau Lindner, mit beschließender Stimme
4. Verwaltung
EBL KoBa, Herr Michelmann, mit beratender Stimme
Leiter der Steuerungsstelle, Herr Lütje
Schriftführerin, Frau Bauer
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und
der Beschlussfähigkeit
Herr Dr. Ermrich eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung
und Beschlussfähigkeit fest.
2. Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wird einstimmig festgestellt.
3. Genehmigung der Niederschrift der 9. Sitzung des Betriebsausschusses des Eigenbetriebes Kommunale Beschäftigungsagentur des Landkreises Wernigerode vom 06.12.2005 (öffentlicher Teil) Die Niederschriftgenehmigung der 9. Sitzung des Betriebsausschusses des Eigenbetriebes Kommunale Beschäftigungsagentur des Landkreises Wernigerode vom 06.12.2005 (öffentlicher Teil) wird bei der nächsten
Betriebsausschusssitzung eingeholt.
4. Unterrichtung über wichtige Angelegenheiten
Herr Michelmann erläutert die Blattvorlagen – Statistik per Dezember 2005 – Die KoBa meldet seit Mai 2005 plausible Zahlen zum Stand der Arbeitslosigkeit. Um so ärgerlicher ist es, dass die Agentur für Arbeit, obwohl sie die Plausibilität der KoBa - Zahlen bestätigt, in Presseveröffentlichungen zusätzlich ihre eigenen Schätzwerte angibt. Das vermittelt den Eindruck, dass die Zahlen der KoBa zweifelhaft seien.
Ein Problem ist in den unterschiedlichen Größenordnungen der Bedarfsgemeinschaften zu sehen. Ab März 2006 kann die KoBa auf Grund von Systemverbesserungen weitere Statistikwerte auslesen.
Nun ja, hier will ich Herrn Michelmann einmal Glauben schenken, eine Kommunikation mit der Agentur für Arbeit warenschon immer nicht sehr einfach, selbst aus Nürnberg bekommt man keine klaren Angaben, wenn man gezielte Anfragen stellt. Was die Größenordnungen der Bedarfsgemeinschaften allerdings mit der statistik zu tun hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich nehme hier einmal an, dass Michelmann die Statistik der finenziellen Belastungen meint.
Der Bund verfügt z. Z. über keinen genehmigten Haushalt. Das hat zur Folge, dass wir nur 72% für Eingliederungsleistungen vertraglich binden können. Für den Verwaltungshaushalt sind derzeit nur 45% der geplanten Mittel für 2006 freigegeben. Unter Umständen muss es einen Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2006 geben, wenn sich die Zuwendungszahlen des Bundes ändern. Der Landkreis Wernigerode hat als einer der wenigen Landkreise für die Eingliederungsleistungen geringere Mittel für 2006 in Aussicht gestellt bekommen, als im Jahr 2005.
Wer sich nur einigermaßen mit den Haushalten beschäftigt, weiß, dass dies eine ganz normale Vorgehensweise ist. Vielleicht hat die KoBa in 2005 zu viel eingespart, ob durch fehlerhafte Bescheide oder unrechtmäßige Kürzungen sei dahingestellt, um diesen Betrag werden dann die Zuwendungen in 2006 automatisch gekürzt. Natürlich kostet der Nachtrag zum Wirtschaftsplan den Steuerzahler ebenfalls wieder eine Kleinigkeit.
Hierzu gibt es einen Schriftverkehr mit dem BMAS mit dem Ziel, eine transparente Begründung für die Kürzung zu erhalten.
Gegenwärtig wird ein umfangreicher Bericht zur Verwendungsnachweisführung gegenüber dem BMAS erstellt. Im Anschluss daran wird der Jahresabschluss 2005 erarbeitet. Das RPA sieht sich nur begrenzt in der Lage, Prüfvermerke zu erstellen.
Zur Personalsituation führt Herr Michelmann aus, dass z. Z. eine schwierige Situation bezüglich der Belastung und Motivation zu verzeichnen ist. Herr Michelmann sieht hierfür 3 Gründe:
1. Der Arbeitsanfall ist unvermindert stark, die Fallzahlen steigen und der Aufwand wird durch zusätzliche, aber notwendige inhaltliche Anforderungen größer.
Nun, ich will die Sache einmal objektiv sehen, wenn sich mein Arbeitsaufwand erhöht, senkt sich die Moral der Mitarbeiter. Ein unzufriedener Mitarbeiter bringt mir keinen Gewinn, unter Umständen sogar Verluste. Da hilft nur ein Mitarbeiteraustausch oder eine Aufstockung des Personals, um die Verluste zu kompensieren. Finanzielle Anreize können die Arbeitsmoral auch erheblich verstärken.
2. Es besteht eine unterschiedliche Vergütungsstruktur zwischen den ARGEN und den kommunalen Trägern bei vergleichbaren Tätigkeiten. Unter Umständen ist deshalb in der ARGE Halberstadt auch ein Übertrag von 1,2 Mio. Euro aus dem Eingliederungstitel in den Verwaltungstitel geplant. Das Problem wird durch den neuen Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst noch verschärft. Neueinstellungen werden schlechter gestellt und es gibt geringere Differenzierungsmöglichkeiten bei den Vergütungsgruppen.
Wir sind nicht die ARGE Halberstadt, sondern die KoBa Wernigerode.
3. Es besteht eine unklare individuelle KoBa Perspektive, bedingt durch die Zeitverträge und die bevorstehende Kreisgebietsreform. Herr Michelmann sieht neben einer möglichen weiteren Aufstockung des Personals, auch in der Neuorganisation bestimmter Tätigkeitsfelder und der schnellen Einführung von leistungsabhängigen Zulagen Lösungsansätze für die beschriebenen Probleme.
Hier liegt Herr Michelmann vollkommen richtig.
Herr Michelmann informiert den Betriebsausschuss, dass das Projektbüro bei der Akademie Überlingen gemäß Beschluss des Betriebsausschusses vom 06.12.2005 bewilligt wurde und seine Arbeit aufgenommen hat. Das Jugendprojekt in Wasserleben konnte nicht wie beschlossen umgesetzt werden, da ein Schreiben des BMAS vor der Bewilligung des Projektes bei der KoBa einging, welche eine teilnehmerunabhängige Projektfinanzierung ausschließt. Es gibt inzwischen einen Schriftverkehr mit dem BMAS bezüglich des zukünftigen Umgangs mit solchen Projektfinanzierungen. In der nächsten Woche werden aber Ersatzmaßnahmen beginnen.
Hm, da wird ein Jugendprojekt gekippt, weil der Amtsschimmel wieder einmal wiehert? Wir haben heute den 03.05.06, von Ersatzmaßnahmen habe ich persönlich noch nichts gehört. Wieso konnte das Projekt nicht einfach realisiert werden, man kann auch einmal die BMAS vor vollendete Tatsachen stellen, wie man auch Hilfebedürftige vor vollendete Tatsachen stellen kann.
5. Anfragen
Herr Münchhoff fragt an, warum es keine Tabelle über die Kosten der Unterkunft gibt? Diese wird bei der nächsten Betriebsausschuss- bzw. Kreistagssitzung vorliegen, so Herr Michelmann.
Herr Dr. Ermrich erkundigt sich nach dem Stand der Zielgruppe – Jugendliche unter 25. Herr Michelmann antwortet, dass die Zielvorgabe für 2005 erreicht wurde und gerade hier deutliche Fortschritte zu verzeichnen sind.
Das frage ich mich auch, warum gibt es keine Tabelle über die Kosten der Unterkunft, die Richtlinien des Lndkreises zur Angemessenheit der Unterkunftskosten sind aus meiner Sicht auch stark überarbeitungsbedürftig - hier schläft nicht nur die KoBa, sondern der gesamte Kreistag - zumindest hat es den Anschein, wenn man bedenkt, dass bei der KoBa die KdU noch nach dem Stand von 17.12.2004 berechnet werden, zu Lasten der Hilfebedürftigen!
6. 4/2006-229 Fortschreibung Operatives Programm
Herr Lütje stellt die Fortschreibung des operativen Programms 2006 der KoBa vor. Die Art der geplanten Einführung von Zielvorgaben in den ARGEN hat bereits in den Arbeitsagenturen nicht funktioniert. Es ist zu hoffen, dass sich die Optionskommunen diesen Kontrollmechanismen nicht anschließen müssen.
Die Arbeitslosenzahlen sind um 12% gesunken. Bei der Jugendarbeitslosigkeit ist ein Rückgang von 30% zu erkennen.
Umfassende Schulungen auf dem Gebiet des Fallmanagements haben zu einer Qualitätsverbesserung geführt. Mindestens 30.000 Bescheiden stehen ca. 1.400 Widersprüche entgegen.
Nun kommen wir zum Paradoxon dieser Sitzung, denn entweder Michaelmann oder Lütje sagen hier nicht die Wahrheit. Michelmann unterrichtete in seiner Begründung Punkt 1.) darüber, dass die Fallzahlen steigen, deshalb seien die Sachbearbeiter so missmutig und total überlastet.
Lütje posaunt aber, dass die Arbeitslosenzahlen um 12 % gesunken seien, bei der Jugendarbeitslosigkeit sogar um 30 %. 30 000 Bescheide wurden ausgestellt.
Ich kann mich an eine Pressemeldung aus 2005 erinnern, als man von 6 000 Bedarfsgemeinschaften sprach. Wenn man Lütje Glauben schenkt, gibt es jetzt nur noch 5 280 Bedarfsgemeinschaften. Wenn nun von diesen 5280 Bedarfsgemeinschaften 1 400 in Widerspruch gehen müssen/wollen, dann ist nicht nur nach meiner Rechnung die Fehlerquote ennorm und die Sachbearbeiter mangelhaft geschult.
Herr Pöhlert möchte wissen, ob der Hauptgrund der Widerspruchsverfahren in fehlerhaft erstellten Bescheiden liegt?
Herr Michelmann führt aus, dass 2005 sehr viele Widersprüche nach den Erstbescheiden durch die Arbeitsagentur eingegangen sind. Zum Teil waren die Bescheide fehlerhaft erstellt, zum Teil gab es eine unklare Rechtslage und nicht zu vergessen, die Bereitschaft, prinzipiell in Widerspruch zu gehen. Herr Münchoff klagt, dass der Tenor in Bezug auf Vermittlung von brauchbaren Arbeitskräften durch die Agentur für Arbeit sehr negativ ist. Herr Michelmann erläutert, dass wir durch die gezielte Arbeit unserer Mitarbeiter –Integration – und Arbeitgerberservice eine bessere Vorauswahl treffen.
Michelmann bindet hier Herrn Pöhlert einen Bären auf, der gen Himmel schreit. Freilich gab es Anfang 2005 viele Widersprüche, mittlerweile sind aber (oder müssten) bereits alle Bedarfsgemeinschaften ihre Folgebescheide für das zweite Halbjahr, nein sogar für das erste Halbjahr 2006 erhalten haben.
Für deren Fehlerhaftigkeit kann man aber nicht mehr der Bundesagentur für Arbeit den schwarzen Peter zuschieben.
Über die Leiterin des Fachbereiches Integration, Frau Anita Hauswald habe ich mir meine ganz persönliche Meinung bilden müssen, die hat mir nämlich einen EEJ mit Chance auf Festeinstellung regelrecht versaut, obwohl ich wegen früherer hervorrageder Leistungen regelrecht angefordert worden bin.
Herr Förster fragt, ob die Anzahl der Bescheide weiter gestiegen ist. Herr Michelmann bejaht die Frage und fügt hinzu, dass die Zahl weiter steigen wird, da die Anzahl von Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik im Jahr 2006 deutlich höher liegen wird als 2005.
Herr Michelmann informiert, dass für das II. Halbjahr 2006 eine EDV – Umstellung auf PROSOZ OPEN geplant ist. Das verbesserte Programm soll alle Meldungen nach Nürnberg ermöglichen. Außerdem gestaltet sich dieses Programm optimaler für unsere eigenen Suchprozesse.
Donnerwetter, wieder eine neue Software? Nach A2LL und Colibri (die bei den Hilfebedürftigen Pleitegeier genannt wurde) nun endlich mal wieder etwas Neues, PROSOZ OPEN. Wieviel Millionen soll diese Umstellung wieder kosten? Sollte man es bei der KoBa nicht einmal mit einem Standardprogramm versuchen.
Herr Förster fragt, welcher Tarifhintergrund bei den Eingliederungszuschüssen zu sehen ist und nach welchem Tarif die Pro-Arbeit GmbH vergütet?
Herr Lütje antwortet, dass dieser auf die Höhe der Entgelte keinen Einfluss hat. Herr Michelmann bemerkt, dass eine Förderung nur bei angemessenem Stundenlohn erfolgt und Pro-Arbeit nach einem der beiden Zeitarbeitstarife vergütet.
Herr Münchhoff erkundigt sich nach dem Einsatz Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft. Herr Lütje bestätigt den gefördeten Einsatz von 2 ALG II Empfängern für 2006.
Herr Michelmann legt dar, dass die Vermittlung von Ausbildungsplätzen nicht in der Hand der KoBa liegt. Diese Vermittlung erfolgt nur über die Agentur für Arbeit. Die Vorgehensweise ist nicht befriedigend und für die Jugendlichen nicht sehr motivierend, da die Jugendlichen nicht zeitnah den entsprechenden Berater konsultieren können.
Herr Lütje informiert, dass ab März 100 Arbeitsgelegenheiten für die Zielgruppe – Ü 50 – mit der Zielstellung – Verbesserung des Rad- und Wanderwegenetzes geschaffen werden. Herr Münchhoff gibt dabei zu bedenken, dass dabei vor Beginn auf die Eigentumsverhältnisse geachtet werden muss.
Abstimmung über die Vorlage:
Beschluss: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes Kommunale Beschäftigungsagentur des Landkreises Wernigerode nimmt die Fortschreibung des Operativen Programmes für das Jahr 2006 zur Kenntnis.
Der Eigenbetriebsleiter wird beauftragt, den Betriebsausschuss über den Stand der Umsetzung des Programms regelmäßig zu informieren. Der Vorsitzende des Betriebsausschusses schließt die Sitzung.
Dr. Ermrich
Vorsitzender des Betriebsausschusses
Bauer
Schriftführerin
Nun, es wird an der Zeit, den Herrschaften mehr auf die Finger zu schauen, ich werde künftig öfter einmal den Sitzungen des stadt - und Kreisrates von Wernigerode beiwohnen.
Michael Knuth
WEB: http://wa.michael-knuth.de
Grundsicherung für Arbeitssuchende verbessert
Pressemitteilung
Datum: 3.5.2006
Zu dem heute vom Kabinett verabschiedeten Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen) erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu einer Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1. Januar 2005 war richtig. Die intensive Betreuung und Vermittlung arbeitsfähiger ehemaliger Bezieher von Sozial- und Arbeitslosenhilfe ist der vernünftige Weg.
Klar ist aber auch: Damit die Grundsicherung für Arbeitsuchende funktioniert, sind flexible Anpassungen und Verbesserungen notwendig. Diese Anpassungen und Veränderungen sind erforderlich, um Kräfte und Ressourcen frei zu machen, damit jedem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen die erforderliche gezielte Unterstützung bei der Arbeits- und Ausbildungssuche effizient geleistet werden kann. Und sie sind erforderlich, damit die begrenzt vorhandenen finanziellen Mittel so effektiv und zielgenau wie möglich eingesetzt werden können. Schließlich werden die Maßnahmen im
SGB-II-Bereich aus Steuergeldern finanziert. Auf diese wesentlichen Ziele hat sich die Koalition im Koalitionsvertrag verständigt.
Nach dem SGB-II-Änderungsgesetz werden mit dem heute vom Kabinett verabschiedeten SGB-II-Fortentwicklungsgesetz weitere wesentliche Schritte zur Anpassung und Verbesserung der Grundsicherung für Arbeitsuchende unternommen.
Die Eckpunkte des SGB-II-Fortentwicklungsgesetzes sind: Verbesserung der Eingliederung und Optimierung des Leistungsrechts, Verbesserung der Verwaltungspraxis, Vermeidung von Leistungsmissbrauch:
Dem Ziel Verbesserung der Eingliederung und Optimierung des Leistungsrechts werden wir u.a. gerecht durch das neu eingeführte Sofortangebot für neue Kunden, um Hilfebedürftigkeit nach Möglichkeit erst gar nicht entstehen zu lassen (Überprüfung der Arbeitsfähigkeit von Personen, die Leistungen nach dem SGB II beantragen und zuvor weder Leistungen nach dem SGB II noch nach dem SGB III bezogen haben), die Gewährung einer Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt, aber auch die neu eingeführte Beweislastumkehr bei der Frage, ob eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt.
Dem Ziel Verbesserung der Verwaltungspraxis werden wir u.a. gerecht durch die Klarstellung, dass die ARGEn die Aufgaben der Agenturen für Arbeit bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf Grund eines gesetzlichen Auftrags wahrnehmen und dass die Agenturen als Auftraggeber für die Rechtmäßigkeit verantwortlich sind sowie durch die ergänzende Klarstellung, dass die Länder die Rechtsaufsicht über die ARGE als Organisationseinheit führen.
Dem Ziel Vermeidung von Leistungsmissbrauch werden wir schließlich gerecht durch die flächendeckende Einrichtung eines Außendienstes zur Vermeidung von Leistungsmißbrauch vor Ort sowie eine moderate und angemessene Verschärfung von Sanktionen (Pflichtverletzungen, die sich innerhalb eines Jahres - statt vorher innerhalb von drei Monaten - wiederholen, führen zu höheren Sanktionen).
Die genannten Maßnahmen sollen schrittweise im Laufe dieses Jahres umgesetzt werden. Für das laufende Jahr 2006 wird eine Einsparung von rund 400 Mio. Euro für den Bund und von rund 100 Mio. Euro für die Gemeinden erwartet. Zusammen mit den gleichzeitig angestrebten administrativen Verbesserungen bei der Bundesagentur für Arbeit und den Arbeitsgemeinschaften werden durch ein besseres Fallmanagement, die effizientere Gestaltung der Verwaltung sowie die konsequente Vermeidung des Leistungsmissbrauchs für den Bund Einsparungen in Höhe von insgesamt rund 1,2 Mrd. Euro und für die Gemeinden von rund 300 Mio. Euro jährlich ab dem Jahr 2007 erwartet.
Mit dem SGB-II-Fortentwicklungsgesetz wird das System der Grundsicherung für Arbeitsuchende effizienter und funktionsfähiger ausgestaltet. Das ist kein Selbstzweck, sondern folgt konsequent den Leitlinien unserer Arbeitsmarktpolitik: Überwindung von Hilfebedürftigkeit statt Verwaltung von (Langzeit)Arbeitslosigkeit. Unser Ziel ist es, eine wirksame Arbeitsvermittlung in der Fläche mit erfolgversprechenden Förderinstrumenten zu gewährleisten: Für Arbeitslosengeld-II-Bezieher ebenso wie für Arbeitslosengeld-I-Bezieher.
Das Gesetz soll im zweiten Halbjahr 2006 in Kraft treten.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
http://www.bmas.bund.de
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Michael Knuth
WEB: http://wa.michael-knuth.de
zum verabschiedeten Gesetz:
Morgen Nachmittag wird der " Altstadtkreisel " freigegeben
URL: http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/lokales/wernigerode/?em_cnt=81356
Ab Freitag rollen Busse auch zum "Heltauer Platz"
Von Ingmar Mehlhose
Wernigerode. " Wenn du von oben guckst, sieht es eng aus. Aber es passt. " Steffen Bieder steuerte gestern Nachmittag vorsichtig den " Altstadtkreisel " an. Zwölf Meter lang, 2, 50 Meter breit und 3, 40 Meter hoch : Das sind die Maße des Linienbusses, den der Verkehrsmeister der Wernigeröder Verkehrsbetriebe ( WVB ) durch die Röhre lenkte.
Von der Schlachthofstraße auf die andere Seite ging die " Dienstreise ". Neben Bieder testeten WVB-Geschäftsführer Reinhard Nitschke, Gerald Hahne als zuständiger Abteilungsleiter Verkehr, und Klaus-Dieter Borsch, Betriebsleiter Personenverkehr, die Route. Hahne : " Es geht darum, ein Gefühl zu bekommen, wie der Bus dort drin zu fahren ist. " " Gut " versicherte Steffen Bieder bereits nach wenigen Metern. Auch die Lichtverhältnisse sind in Ordnung.
Morgen gegen 15 Uhr soll der " Altstadtkreisel " komplett für den Verkehr freigegeben werden. Die Linien der WVB rollen erst ab Freitag, 5. Mai, durch den Tunnel. Damit wird das Unternehmen auch die neue Haltestelle " Heltauer Platz " bedienen. Dort halten nach Ankündigung von Gerald Hahne die Linien 257 Wernigerode - Schierke - Braunlage, 258 Wernigerode - Elbingerode - Blankenburg, 260 Wernigerode - Ilsenburg - Abbenrode, 262 Wernigerode - Königshütte - Benneckenstein, 265 Wernigerode - Hasselfelde - Allrode und 877 Wernigerode - Stapelburg - Bad Harzburg. Am Sonnabend, 6. Mai, startet zudem die Linie 288 Wernigerode - Plessenburg - Drei Annen Hohne. Die Citybuslinie 2 steuert über Westerntor und Plemnitzstift zum Rendezvous. Die 3 fährt in Richtung Eisenberg über Schlachthofstraße, WVB, Zaunwiese und Veckenstedter Weg. Ein zusätzlicher Halt entsteht " Am Auerhahn ". Außerdem nimmt an den Wochenenden die Zusatzlinie 9 für die Gartenschau jeweils von 10 bis 18 Uhr vom Zentrum bzw. Bahnhof aus ihren Dienst auf.
Michael Knuth
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Dienstag, Mai 02, 2006
Presseerklärung des "Erwerbslosen Forum Deutschland" (Martin Behrsing, Bonn) 02.05.06
Hartz-IV Betrug: Unbewiesene Unterstellungen und gezielte Diffamierungen
Staatssekretär Gerd Andres betreibt Volksverdummung, um das Optimierungsgesetz schmackhaft zu machen
Berlin/Bonn. Als unbewiesene Behauptung und dreiste Volksverdummung hat Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland die jüngsten Äußerungen von Staatssekretär Gerd Andres bezeichnet, wonach der angebliche Hartz IV-Betrug jährlich eine Mrd. Steuergelder kosten würde. Dies wären reine Schutzbehauptungen, um das für morgen auf der Kabinettsordnung stehende Optimierungsgesetz zu Hartz-IV zu rechtfertigen. Mit den zum 01.08.2006 geplanten Änderungen treten zahlreiche Nachteile für die Betroffenen in Kraft. So gilt zukünftig bei eheähnlichen Gemeinschaften die Beweislastumkehr, die Arbeitsagenturen sollen zu erheblich mehr Kontrollen befugt werden - Außendienst, Sanktionen gegen Arbeitslose sollen verschärft werden und auf die Kosten der Unterkunft ausgedehnt werden, Sofortangebot durch Maßnahmen zur Überprüfung der Arbeitsbereitschaft und/oder 1 EUR Jobs.
Dazu Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland: „ Was die alte Bundesregierung und Gerhard Schröder nicht durchsetzen konnte, wird jetzt über den Weg von unbewiesenen Behauptungen und gezielter Diffamierung von Arbeitslosen versucht. Offenbar will sich die Bundesregierung bewusst über geltendes Recht hinweg setzen, um die im Jahr 2003 und 2004 nicht durchsetzbaren Maßgaben dennoch durchzusetzen. Dabei werden den Behörden jetzt Mittel an die Hand gegeben, die ihnen Tür und Tor öffnen, um Menschen unter fadenscheinigsten Gründen aus dem Leistungsbezug hinaus zudrängen. Dies wird allerdings so nicht mit uns laufen und die Bundesregierung wird am 03.06.2006 erleben, welcher Widerstand sich ihr in den Weg stellen wird. Wir schließen inzwischen französische Verhältnisse danach nicht mehr aus.“
Weitere Infos erhalten Sie unter:
http://www.erwerbslosenforum.de
Foto Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland:
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Pressekontakt
Erwerbslosen Forum Deutschland
Martin Behrsing
Schickgasse 3
53117 Bonn
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Mobil: 0160 99278357
Fax: 01805 039000 3946
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Michael Knuth
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GWW unterstützt "Bauwagen" -Projekt im Stadtfeld
URL: http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/lokales/wernigerode/?em_cnt=80669
Geld für neues Spielzeug, Farbe und Freizeitaktionen
Von Ren é René de Ridder
Wernigerode. Mittlerweile ist der nagelneue GWW-Plexiglasquader für Spenden nicht mehr ganz durchsichtig. Einige Geldscheine und Münzen füllen den transparenten Behälter bereits. Inhalt : Insgesamt 672, 80 Euro.
" Die Unterstützung ist keine Eintagsfliege "
Mitgebracht haben ihn die GWW-Geschäftsführerin Kirsten Fichtner und GWWAufsichtsratsmitglied Uwe-Friedrich Albrecht. Gespendet wurde der Inhalt während eines Empfangs beim Mieterfest der städtischen Wohungsbaugesellschaft von Mitarbeitern und Gästen. " Dieses Geld möchten wir dem " Bauwagen " -Projekt der evangelischen St. Johannis-Gemeinde zur Verfügung stellen ", sagte Kirsten Fichtner.
Die Summe nahm Sozialpädagogin Maria Schäffner, die das Projekt im Stadtfeld betreut, gern entgegen Ebenso Pfarrer Hans-J ürgen Kant : " Es ist sehr schön, dass wir von der GWW diese Unterstützung für unsere Jugendarbeit bekommen. " Und : " Damit können wir jetzt Farbe einkaufen, unser Bauwagen braucht einen frischen Anstrich, neues Spielzeug werden wir auch besorgen ", erzählt Maria Schäffner. Das Schönste : " Diese Finanzspritze ist keine Eintagsfl iege ", freut sich Pfarrer Kant. Denn auch in Zukunft wird die gläserne Box zum Zuge kommen, im neuen Service-Markt am Platz des Friedens ( wir berichteten ). Für die gut erhaltenen Möbel, Einrichtungsgegenstände und Elektrogeräte, die fast kostenlos zu haben sind, erbittet die Wohnungsgesellschaft von den Abholern nämlich eine kleine Spende. Dieses Geld soll dann dem Bauwagen im Stadtfeld zugute kommen.
Im Servicemarkt gibt es Möbel und Geräte. Und wer bei sich zu Hause noch gute Möbel oder Polstergarnituren loswerden will, braucht nur bei der GWW-Geschäftsstelle anzurufen. Kirsten Fichtner : " Wir kümmern uns dann darum."
Wird Sprung ins Wasser teurer?
URL: http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/lokales/wernigerode/?em_cnt=80667
Stadtverwaltung will Eintritt für Schwimmbäder erhöhen / Ratssitzung am Donnerstag
Von Edda Kremer
Der Stadtrat Wernigerode entscheidet am Donnerstag über die Erhöhung der Eintrittsgebühren für die städtischen Schwimmbäder. Die Fraktionen der CDU und SPD wollen dafür stimmen, Kritik kommt aus den Reihen der Linkspartei. PDS.
Wernigerode. Wer vor der Arbeit oder nach Feierabend in Wernigerode noch ein paar Bahnen im Schwimmbad ziehen will, soll ab 1. August tiefer in die Tasche greifen. Einen entsprechenden Vorschlag will das Kultur- und Sportamt dem Stadtrat in seiner nächsten öffentlichen Sitzung am Donnerstag ( 17. 30 Uhr im Rathaus ) unterbreiten.
" Die gestiegenen Energiekosten machen uns zu schaffen ", begründet dies Sozialdezernent Andreas Heinrich gegenüber der Harzer Volksstimme. Mit der Preisanhebung könnte die seit Jahren schon steigende städtische Subventionierung etwas zurückgeschraubt werden. Der Eintritt für Hallenbadbesucher soll bei den Einzelkarten von 2, 50 Euro auf 3 Euro steigen, bei 12-er Karten von 25 auf 30 Euro. Eine Gebühr von 50 Euro für Wettkämpfe, Turniere, Vereinsveranstaltungen ist ebenfalls eine Neuerung. Das Freibad soll mit Wirkung zum 1. Juni 2, 50 Euro statt wie bisher 1, 80 Euro Eintritt kosten.
Ermäßigungen für Besucher mit Familienpass, Sozialpass, Gästekarte, Studenten, Zivis gelten aber weiter, versicherte Heinrich.
Im Vergleich zu anderen Städten sei die neue Gebührenordnung seiner Meinung nach vertretbar. Benneckenstein verlangt 4 Euro Eintritt, Quedlinburg ebenso, Burg 3 Euro. Preiswerter ist das Schwimmen in Oschersleben mit 2 Euro.
" Wir werden der Vorlage zustimmen und sind der Meinung, dass die Begründung nachzuvollziehen ist ", sagte Oliver Franke, Chef der CDU-Fraktion, auf Volksstimme-Nachfrage. " Es ist ein mutiger Schritt ", der aber notwendig sei, um das Angebot in der sanierungsbedürftigen Halle überhaupt aufrechtzuerhalten.
SPD-Fraktionschef Rainer Schulze sieht das ähnlich : " Es ist eine moderate Erhöhung. " Die Stadträte seiner Partei werden das Verwaltungsvorhaben ebenfalls befürworten, allerdings nur mit zwei Änderungen in Bezug auf Ermäßigungen für Familien und Jugendliche
Der Finanzausschuss hat auf seiner Sitzung in der Vorwoche das Vorhaben mehrheitlich empfohlen. Kritik kommt aus den Reihen der Linkspartei. PDS. " Überall werden Gebühren erhöht, wir wollen diese Erhöhung nicht mittragen ", sagte Fraktionschef Dieter Kabelitz der Volksstimme. Jedoch seien die Meinungen in seiner Fraktion über diese " moderate Preiserhöhung " geteilt.
Norbert Blüm sprach zum 1. Mai auf dem Wernigeröder Marktplatz
URL: http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/lokales/wernigerode/?em_cnt=80668
Von unsportlichen Hochspringern und Verteidigern des Sozialstaates
Von Elke Appelt
Wernigerode. Es ist schon ziemlich lange her, als der Wernigeröder Marktplatz anlässlich einer Kundgebung zum 1. Mai so gefüllt war wie am gestrigen Montag. Das war wohl vor allem der Prominenz des Redners geschuldet. Als Dr. Elisabeth Martin, Regionalchefin des Deutschen Gewerkschaftsbundes, ihn ankündigte, brandete Beifall auf und Bravo-Rufe waren zu hören.
Die Rede ist von Norbert Blüm, einstiger Arbeitsminister der Bundesregierung, CDUMitglied und Gewerkschafter.
Auf das Motto der Veranstaltung " Deine Würde ist unser Maß " ging Blüm immer wieder ein. Noch oft sollte an diesem Vormittag Beifall zu hören sein, denn der Politiker traf mit seinen populären Formulierungen und markigen Sprüchen in einer insgesamt engagierten Rede offensichtlich die Volksseele. Zum Beispiel als er die Anwesenden aufforderte, den Sozialstaat zu verteidigen. Denn : Eine funktionierende Marktwirtschaft brauche den Sozialstaat. Wer das nicht glaubt, müsse nur nach Moskau schauen. Den Wohlstand durch die Marktwirtschaft dort könne man an südlichen Stränden treffen. Im Lande selbst würden die Menschen immer ärmer. Dann war der Redner bei seinem Lieblingsthema, der Rente. Die Rente erst im Alter mit 67 einzuführen, sei aus seiner Sicht wie Artistik ohne Netz oder Fußball ohne Ball. Schließlich hätten heute schon die über 50-J ährigen kaum Chancen, einen Job zu bekommen. Blüm verglich die Verfechter der Rente mit 67 mit realitätsfernen Hochspringern : Die würden eine Höhe von 1. 50 nicht schaffen, aber die Latte vor dem nächsten Sprung auf 2 m legen. Der Redner forderte auf, zur Solidaritätsgemeinschaft zurückzukehren und nicht nach dem Motto zu handeln : Wenn jeder an sich denke, sei auch an alle gedacht.
Oberbürgermeister Ludwig Hoffmann ( SPD ) lobte das Motto der Veranstaltung. Die Würde des Menschen müsse im Mittelpunkt der Politik, aber auch im persönlichen Handeln aller stehen.
Bundesregierung geht gegen Milliardenbetrug bei Hartz IV vor
URL: http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/deutschland_und_welt/?em_cnt=80699
Bundesregierung geht gegen Milliardenbetrug bei Hartz IV vor
Berlin - Die Bundesregierung verschärft den Kampf gegen den Missbrauch beim Arbeitslosengeld II. Das Bundeskabinett will am Mittwoch ein "Optimierungsgesetz" auf den Weg bringen, mit dem verhindert werden soll, dass die so genannte Grundsicherung in Anspruch genommen wird, ohne dass die Empfänger tatsächlich bedürftig sind.
Das berichtet die "Hannoversche Allgemeine Zeitung". Die Einsparungen werden von der Bundesregierung auf jährlich 1,2 Milliarden Euro geschätzt.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, Gerd Andres (SPD), sagte der Zeitung: "Es geht nicht um Leistungskürzungen. Wer der Hilfe bedarf, bekommt sie auch und hat einen Rechtsanspruch darauf." Wenn aber die Hilfe beansprucht werde, obwohl beispielsweise eigenes Vermögen verschwiegen werde, dann sei das ein Betrug an der Gesellschaft.
Das Optimierungsgesetz sieht dem Bericht zufolge vor allem eine bessere Kontrolle der Anspruchsberechtigten vor. Danach soll jede Arbeitsagentur und Kommune, die diese Aufgaben übernommen haben, gesetzlich verpflichtet werden, einen Außendienst zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch einzurichten. Allein durch verschärfte Prüfungen könnten jährlich bis zu 450 Millionen Euro eingespart werden, sagte Andres.
