Montag, Juni 19, 2006
Landkreise dringen auf weitere Einschränkungen bei Hartz IV
Nun geht’s ans Eingemachte. Man soll erst sein eigenes Vermögen, vielleicht über 40 Jahre vom Munde abgespart, aufbrauchen, bevor man Leistungen der Argen erwarten kann. Interessante These, aber wie steht es dann mit der Altersversorgung? Mal abgesehen davon, dass die meisten Hilfebedürftigen gar kein eigenes Vermögen haben, sieht es hier doch stark nach einer Kostenverschiebung in Richtung Rentenkassen aus, welche sowieso leer sind.
Wie man behandelt wird, wenn man tatsächlich kein eigenes Vermögen hat, bekomme ich täglich hier zu spüren, ich bin gespannt, was bei meinem morgigen Termin bei der Koba wieder besprochen werden soll.
Nutzen Sie den folgenden Link, um den Artikel zu lesen!
http://www.volksstimme.de/vsm/startseite/kurzmeldungen/?em_cnt=108554
Sonntag, Juni 18, 2006
KoBa zahlt die Kosten nicht
Hallo, liebe Leser,
Heute habe ich wieder Neues von der Koba zu berichten. Unter http://michael-knuth.blogspot.com/2006/05/koba-wernigerode-der-beschiss-mit-den.html hatte ich euch mitgeteilt, dass man mich gern zu meinen Kostenerstattungswünschen zu hören gedenke, die habe ich dann auch getan und mit obigen Artikel hier eingestellt. Prompt kam diese Woche unten stehende Antwort:
LANDKREIS WERNIGERODE
WERNIGERODE
Eigenbetrieb Kommunale
Beschäftigungsagentur
Postfach 10 1361
38843 Wernigerode
Herrn
Michael Knuth
Unterm Wulfhorn 1
38855 Wernigerode
Ihre Kostenerstattungsanträge vom
- 07.11.05 über einen Betrag von 442,53€ im Rahmen des Gerichtsverfahren 5 28 AS 353105
- 29.11.05 über einen Betrag von 104,89€ im Rahmen des Gerichtsverfahren 5 28 AS 543105 ER
Sehr geehrter Herr Knuth,
Ihrem Kostenantrag vom 07.11.05 im Gerichtsverfahren S 28 AS 353/05 gebe ich in Höhe von 0,35€ statt. Dem Kostenantrag vom 29.11.05 im Gerichtsverfahren 5 28 AS 543/05 gebe ich in Höhe von 1,10€ statt. Im Übrigen weise ich die Anträge als unbegründet zurück.
Nach dem Urteil des Sozialgerichtes Magdeburg vom 28.10.05, in welchem die Antragsgegnerin zur Erstattung Ihrer auBergerichtlichen Kosten im Verfahren 5 28 AS 353/05 zu 1/4 verurteilt worden war, stellten Sie mit Schreiben vom 07.11.05 einen Antrag auf Kostenerstattung in Höhe von 442,53€ (allerdings ohne Benennung des Adressaten).
Erstattungsfähig sind nach § 193 SGG die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten. Aufwendungen, die durch das Verschulden eines Erstattungsberechtigten entstanden sind, hat dieser hiernach selbst zu tragen.
Zu den Kosten gehören daher lediglich die zweckentsprechenden Kosten, die Sie aufwenden mussten um den konkreten Rechtsstreit zu führen.
1)
Bezogen auf Ihren Antrag vom 07.11.05 in Höhe von 442,53€ im Gerichtsverfahren S28 AS 353/05 müsste es sich daher um die notwendigen Kosten für die Fortführung der Feststellungsklage zur Angemessenheit der Unterkunftskosten ab 01.01.06 handeln. Nach eingehender Prüfung können aus der vorgelegten Rechnung vom 07.11.05 lediglich die geltend gemachte Position 9 Faxkosten vom 10.07.05 in Höhe von 0,21 €‚ die Position 12 Faxkosten vom 15.08.05 in Höhe von 0,07€ sowie die Position 16 allerdings nur in Höhe von 0,55€ sowie Position 19 in Höhe von 0,55€ als begründet anerkannt werden. Hieraus ergibt sich ein Erstattungsbetrag von 1,38€. Von diesem sind nach dem Urteil ¼, d.h. 0,35 € erstattungsfähig.
Dies wird wie folgt begründet:
Die Positionen 1 und 2 sind nicht nachvollziehbar, weder dem Grunde hinsichtlich der Notwendigkeit nach, noch der Höhe nach und können daher nicht anerkannt werden. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass nur notwendige Kosten erstattungsfähig sind und jeder Beteiligte daher gehalten ist, die Kosten so gering wie möglich zu halten. Die Positionen 3—8 sowie 10— 12 sind ebenfalls nicht erstattungsfähig.
Streitgegenstand des kostenpflichtigen Klageverfahrens und der ausgeurteilten Kostenentscheidung war lediglich die Frage der Angemessenheit der Unterkunftskosten. Hier ist am 07.07.05 das von Ihnen angefochtenen Schreiben zur Angemessenheit der Unterkunftskosten, insbesondere mit dem Hinweis, dass ab 01.01.06 nur noch die angemessenen Unterkunftskosten übernommen werden, ergangen. Unter anderem hinsichtlich dieses Schreibens erhoben Sie am 18.07.05 Klage beim Sozialgericht Magdeburg. Die oben genannten Positionen beziehen sich jedoch auf Zeiträume vor dem 07.07.05, so dass es sich nicht um zweckentsprechende Aufwendungen hinsichtlich der Unterkunftskosten ab 01.01 .06, welche Ihnen erstmalig am 07.07.05 mitgeteilt worden sind, handeln kann.
Die Position 9 ist erstattungsfähig, da Sie hiermit auf das Schreiben vom 07.07.05 Stellung genommen haben.
Bei der Position 13 handelt es sich um Kosten für das Widerspruchsschreiben gegen den Folgebescheid vom 07.07.05 den Zeitraum 07/05 — 12/05 betreffend. Für diesen hatte das Schreiben vom 07.07.05, welches eine Mitteilung für den Zeitraum ab 01.01.06 enthielt, keine Relevanz. Da die Kosten nicht für die konkrete Rechtsverfolgung der KdU ab 01.01.06 relevant waren, liegt auch keine Erstattungsfähigkeit vor.
Gleiches gilt für die nachfolgenden Positionen:
14 und 15- da nicht als Faxschreiben in der Akte und nicht zuordenbar. 16,17,18- betrifft Anhörung zur Rücknahme, keine Relevanz fürs vorliegende Klageverfahren KdU. Bei den Positionen 19 und 20 handelt es sich um das 183-seitige Faxschreiben der Klage, welches Sie vorab mit Bitte um Weiterleitung an das Sozialgericht an die KoBa gefaxt hatten. Die Klage, allerdings von 6 Seiten, alles andere war, da das Sozialgericht sowieso die Akte erhält und von Amts wegen ermittelt, nicht notwendig zur Klageerhebung im Verhältnis zum Kostenaufwand, wurde durch die KoBa an das Sozialgericht weitergeleitet.
Die Kosten für die Übersendung der Klage von der KoBa zum Sozialgericht hat also die KoBa getragen. Unter Berücksichtigung Ihres Klageschreibens an die KoBa ‚ wäre allenfalls ein Betrag für ein normales Schreiben, d.h. 0,55 € (Postgebühr) erstattungsfähig gewesen. Andere notwendige Kosten wurden insoweit nicht dargelegt oder nachgewiesen.
Die Position 20 ist nicht nachvollziehbar und dürfte, soweit es die Klage betrifft, mit der Position 19 abgegolten sein.
Die Geltendmachung des Arbeitsaufwandes von 20 Stunden ist dem Grund und der Höhe nach nicht nachvollziehbar. Es kann von jedem Bürger erwartet werden, dass er einen gewissen Zeitaufwand für die Geltendmachung seiner Ansprüche aufwendet. Eine Rechtsgrundlage ist zudem nicht ersichtlich.
Außerdem hält sich der festgestellte notwendige Arbeitsaufwand, welcher bisher lediglich darin bestanden hätte eine kurze formlose Klage zu formulieren (Amtsermittlungsgrundsatz, Gericht) sowie kurz auf eine Anhörung zu reagieren, in zumutbaren Grenzen.
Es steht Ihnen natürlich frei, selbst zu entscheiden, welchen Aufwand Sie betreiben möchten. Dieser ist jedoch, soweit er die Notwendigkeit im Sinne des § 193 SGG überschreitet, auch von Ihnen selbst zu tragen.
Auch die nachfolgenden Positionen der Seite 2 des Kostenerstattungsantrags vom 07.11.05 haben keine Relevanz für die vorliegende Rechtsverfolgung/ -verteidigung:
1- unbegründeter Kostenerstattungsantrag vom 27.07.05 (siehe Ablehnung vom 28.07.05 sowie Widerspruchsbescheid)
2- betrifft das Widerspruchsverfahren W 1241/05 Bescheid vom 07.07.05 (hier keine Relevanz)
3- Beschwerde gegen eine Mitarbeiterin ‚ nicht das Verfahren betreffend
4- Nicht in den Unterlagen/Akte, daher nicht nachvollziehbar
5- Widerspruch gegen den Rücknahmebescheid Zeitraum 01-05/-05 (keine Relevanz für Klage)
6- Begründung des eben gen. Widerspruchs, keine Relevanz für Klage
7- Widerspruch gegen die Ablehnung der Kostenerstattung vom 27.07.05, keine Relevanz
8- Beschwerde gegen Mitarbeiter, nicht obige Klage betreffend
9- Nicht notwendige Übersendung des Gerichtsprotokolls, da die KoBa selbst einen Vertreter in der Verhandlung hatte und zudem dieses Protokoll vom Gericht erhält
10- Wie eben, nicht notwendigen Übersendung des Beschlusses zur Aufhebung der Beiladung
11- Mahnung Kostenrechnung vom 27.07.05, keine Relevanz für das vorliegende Verfahren.
Die Position 12 in Höhe von 0,07 € ist erstattungsfähig, da hier, wie vom Gericht gefordert, die Zimmergrößen angegeben worden sind.
Nicht erstattungsfähige Positionen:
13- zweite Mahnung zum Kostenerstattungsantrag vom 27.07.05, keine Relevanz für vorliegendes Klageverfahren
14- dritte Mahnung, wie eben
15- Anderungsmitteilung der Scheidung, keine Relevanz für das vorliegende Klageverfahren.
Die Position 16 in Höhe von 4,57€ ist ebenfalls in dieser Höhe nicht erstattungsfähig. Es handelt sich um eine Stellungnahme mehrere Verfahren betreffend, u.a. auch das Verfahren S 28 AS 543/05 ER, welches eine separate Kostenerstattungsentscheidung erhält.
Da es sich daneben um eine reine Stellungnahme im obigen Verfahren handelt, wären auch, mangels Darlegung/ Nachweis anderer notwendiger Kosten, die Postkosten von 0,55 € ausreichend gewesen.
Die Positionen 17 und 18 sind weder dem Grund hinsichtlich Notwendigkeit unter Berücksichtigung wirtschaftlichen Verhaltens sowie weder der Höhe nach nachvollziehbar und daher nicht erstattungsfähig.
Hinsichtlich der Positionen 19 und 22 (Arbeitsaufwand) verweise ich auf die Begründung zur obigen Position 21.
Auch hier liegt keine Erstattungsfähigkeit vor. Die Positionen 20 und 21 betreffen das Verfahren S 28 AS 543/05 ER, da es sich um Stellungnahmen diesbezüglich handelt, sind diese daher auch in dem dortigen Kostenerstattungsverfahren zu prüfen und zu bescheiden. Für das vorliegende Verfahren haben sie keine Relevanz und sind damit nicht erstattungsfähig.
Die Positionen 20/21/22 Fax SG Magdeburg / Faxversand sind weder dem Grund noch der Höhe nach nachvollziehbar und daher ebenfalls nicht erstattungsfähig.
Auch das unter 23 angegebene Telefonat mit dem Sozialgericht kann hinsichtlich der Notwendigkeit schon dem Grund nach sowie auch der Höhe nach nicht nachgeprüft werden und ist daher ebenfalls nicht erstattungsfähig.
Gleiches gilt für die geltend gemachten Spesen. Notwendige Aufwendungen für den Gerichtstermin konnten Sie noch im Gericht gegenüber der Staatskasse geltend machen. Diese Position ist daher ebenfalls nicht nachvollziehbar. Ihre Darlegung in der Anhörung, dass sie auch essen und trinken mussten und dass hierfür zwingend ein Gaststättenbesuch notwendig war, vermag einen etwaigen Anspruch wohl kaum zu begründen. Zunächst hat die Verhandlung lediglich 30 — 45 min gedauert. Zudem sind Sie gehalten die Aufwendungen so gering wie möglich zu halten. Sie hätten sich daher Essen und Trinken, welches bereits durch die Regelleistung abgedeckt und nicht separat erstattungsfähig ist, mitnehmen können. Denn verpflegen mussten Sie sich an dem Tag in jedem Fall, egal an welchem Ort Sie sich aufhalten. Hier war kein zusätzlicher Aufwand erforderlich.
Des weiteren weise ich darauf hin, dass die Legitimation der Geltendmachung von Mehrwertsteuer ebenfalls nicht nachvollziehbar ist. Insoweit wäre die KoBa gehalten, eine Prüfung durch das Finanzamt Wernigerode vornehmen zu lassen.
2)
Zu Ihrem Kostenerstattungsantrag vom 29.11.05 in Höhe von 104,89€ zum Gerichtsbeschluss im Verfahren 5 28 AS 543/05 ER bleibt folgendes mitzuteilen.
Dieses Verfahren betrifft allein die Entscheidung, dass der Widerspruch vom 01.08.05 gegen den Rücknahme — und Erstattungsbescheid vom 01.08.05 aufschiebende Wirkung hat, was mit Beschluss vom 27.10.05 gerichtlich festgestellt worden ist.
Erstattungsfähig sind, wie bereits dargelegt, nach § 193 SGG die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten. Aufwendungen, die durch das Verschulden eines Erstattungsberechtigten entstanden sind, hat dieser hiernach selbst zu tragen.
Zu den Kosten gehören daher auch hier lediglich die zweckentsprechenden Kosten, die Sie aufwenden mussten, um den konkreten Rechtsstreit zu führen.
Die dargelegten Faxkosten sind dem Grund und der Höhe nach nicht nachvollziehbar. Ihrerseits erfolgte lediglich die Antragstellung bei Gericht, welche Postkosten von 0,55 € verursacht hätten. Auch für die Stellungnahme am 20.10.05 wären lediglich 0,55 € anzusetzen gewesen.
Hieraus ergibt sich für diesen Erstattungsantrag ein begründeter Betrag von 1,10 €. Im Übrigen wäre der Antrag als unbegründet zurückzuweisen.
Hinsichtlich der Arbeitszeit verweise ich auf das oben dargelegte. Des weiteren haben in diesem Verfahren keine Gerichtstermine stattgefunden.
Die Gerichtstermine betrafen ausschließlich das Verfahren S 28 AS 353/05.
Der Beschluss in diesem Verfahren wurde vom Richter lediglich in der
mündlichen Verhandlung zum obigen Verfahren überreicht zwecks Einsparung von Übersendungskosten. Eine Erstattungsfähigkeit ist daher nicht gegeben.
Auch die in der E-mail vom 22.05.06 diesbezüglich dargelegten Kosten der Druck- ‚ Telefonpauschale und Schreibkosten von 60,00 € sind nicht nachvollziehbar.
Für die Geltendmachung der Mehrwertsteuer gilt ebenfalls oben dargelegtes.
Ihr Kostenerstattungsantrag vom 07.11.05 5 28 AS 353/05 war daher in Höhe von 0,35€ sowie der Kostenerstattungsantrag vom 29.11.05 S 28 AS 543/05 in Höhe von 1,10 € begründet. Im Übrigen waren die Anträge als unbegründet zurückzuweisen.
Der Erstattungsbetrag von 1,45€ wird mit Ihren laufenden Leistungen ausgezahlt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter der Anschrift Kommunale Beschäftigungsagentur des Landkreises Wernigerode, Kurtsstr. 13, 38855 Wernigerode einzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Langer
Michael Knuth
Unterm Wulfhorn 1
38855 Wernigerode
Tel: 03943 557286
Fax: 03943 6265931
WEB: http://wa.michael-knuth.de
Montag, Juni 05, 2006
Frau Merkel, das wird Folgen haben - 04.06.2006
Heute morgen habe ich noch einmal einen ergänzenden Beitrag aus einem anderen Forum, die Webadresse dieses Forums steht ganz unten in diesem Beitrag.
MK(WA)
Liebe Mitglieder
Ich habe heute einige Beiträge über die Demo am 03.06.2005 gelesen: Pressemeldungen und Forenbeiträge! Nun ja, die "Presse" kann man "zu solchen Themen" vergessen: Gefälligkeitsjounalismus!
Den nachfolgenden Beitrag finde ich besonders erwähnenswert - er ist mit bebender Stimme geschrieben und endet mit einer Mahnung!
Viele Grüße
Admin
auszugsweise:
Protest 2006......
Blauer Himmel, strahlende Morgensonne..... gutgelaunt, erwartungsvoll und mit bestimmten Hoffnungen fuhr ich nach Berlin. Mit bösen Gewissheiten, wichtigen Erkenntnissen und dunklen Vorahnungen bin ich nun wieder zu Hause.
Meine wichtigste positive Erkenntnis vielleicht: die Solidarität lebt! http://www.ahfd.org/demoberlin2006/IM000556.jpg
.....
.....
.....
Wo waren die Schutzschilder, die sonst gegen Steine schützen, Herr Polizeipräsident? Sie fehlten aus gutem Grund: mit Gegenwehr wurde nicht gerechnet. Nein, diese Trupps waren auf Angriff getrimmt und entsprechend gerüstet, kleine taktische Stosstrupps, die für die Eskalation des Protestes sorgen sollten. Wer gab hierzu den Befehl?
Sehr geehrte Frau Merkel: das wird Folgen haben! Wir haben gehört und erlebt, dass Sie zur „Jagd auf uns geblasen“ haben.
Die Rechnung ging jedoch nicht auf. Der letzte Skinhelm-Trupp wurde umzingelt und mit solidarischen und unüberhörbaren Sprechchören „haut ab“.... „haut ab“.... „haut ab“ über ein zartes frisches Rosenbeet ins Abseits „gebrüllt“. Dort standen sie dann etwas ratlos und vielleicht auch etwas ängstlich noch eine Weile herum und „verpissten“ sich schließlich in den „Weiten des Alexanderplatzes“.
Ich hatte Angst und habe sie immer noch.
Der ganze Beitrag: http://forum.ahfd.org/showpost.php?p=142099&postcount=16
mehr http://www.widerspruch-und-klage.de/board.php?boardid=374&sid=5237c3ac31a08f6ad9d62a5969c4fe73
Michael Knuth
WEB: http://wa.michael-knuth.de
Sonntag, Juni 04, 2006
Meine Eindrücke von der Demo gegen Sozialabbau am 03. Juni 2006-06-04
Was den Bürgern von den staatlichen Nachrichtensendern, Zeitungen und Webauftritten am diesem Tag danach aufgetischt worden ist, lässt jeden Leser vermuten, dass ein Ringelpietz mit Anfassen stattgefunden hätte.
Die Wahrheit ist, dass ich zum ersten Mal erleben musste, mit welcher Grausamkeit die Regierung Merkel mit ihrem Vasallen Müntefering ihre Macht in Form ihres Polizeiapparates gegen ihr eigenes Volk ausspielt, das Volk, was ihr vertraut und bei der Wahl seine Stimme gegeben hatte.
Selbst mein Stiefsohn Kevin, der aus einem Neubauviertel in Halberstadt schon einiges gewohnt war, war sehr geschockt, zu welchen Brutalitäten die Berliner Polizei sich hat hinreißen lassen, er hat nicht in den Schlaf finden können, musste mit seiner Mutter telefonieren und wir als Eltern gerieten in schwere Erklärungsnöte.
Er ist ja nun schon 12 Jahre, kann sehr selbstständig denken und wird sich bei Zeiten ein eigenes Bild von dieser Politik machen können oder müssen, wie ergeht es aber den Eltern von den jüngeren Kindern, die sich im Demonstrationszug befanden.
Aber fangen wir von vorn an. Die Fahrt nach Berlin wurde uns vom DGB in Halberstadt finanziert, in Wernigerode hatte ich niemanden erreicht, bei Attac konnte ich nicht nachfragen, dort ging nicht einmal jemand an das Handy, obwohl zwei Nummern auf deren Webseite angegeben waren.
Am Bahnhof Magdeburg hatte der Zug nach Berlin 20 Minuten Verspätung und die Gewerkschafter fingen an zu Philosophieren – Ein Gewerkschafter erzählte von einem Gespräch mit einem alten Halberstädter Juden, welches er vor geraumer Zeit einmal geführt hatte:
Thema war, dass man eine Begründung suchte, wie es aus Sicht der Juden zum Holocaust kommen konnte. Der alte Halberstädter hatte dazu folgende These:
Als Hitler an die Macht kam, sperrte er zuerst die Kommunisten ein, die Juden sagten, wir sind keine Kommunisten und haben mit der Sache nichts zu tun, sie geht uns nichts an, uns wird nichts passieren. Dann sperrte man die Sozialdemokraten ein, die Juden sagten sich, wir sind keine Sozialdemokraten, was geht uns das an, uns kann nichts passieren.
Dann sperrte man die Gewerkschafter ein, was ging die Juden die Gewerkschaft an, ihnen konnte nichts passieren…
Als man dann begann, die Juden zu vernichten, war niemand mehr da, der hätte Widerstand leisten können.
Wir waren ca. 11.45 Uhr in Berlin – Alexanderplatz. Das erste, was mein Junge von Berlin beim Verlassen des Bahnhofes zu sehen bekam, waren zwei Mannschaftswagen der Polizei und ein Volltrunkener, der aus der gegenüberliegenden Szenekneipe gestürzt kam und lauthals gegen die blaue Farbe eines Mannschaftswagens demonstriert hatte.
„Polizeiwagen haben grün zu sein“ – das war sein Demonstrationsslogan an diesem doch für uns geschichtsträchtigen Tage. Wir hatten uns dann erst einmal getrennt, ich war mit Kevin in den Stadtpassagen und habe mich einmal informiert, wie die Preise so in Berlin sind. Pinkeln kostete 0,30 Euro statt 0,80 Euro im Bahnhof Alexanderplatz. Der Klomensch war super aufgelegt, auch er witterte im Vorfeld der Demonstration das Geschäft seines Lebens – ich machte ihn noch fröhlicher, als ich ihm mitgeteilt hatte, dass die Demonstranten ihn heute vielleicht zum Millionär pissen werden.
Wir sind dann erst einmal zum Roten Rathaus gepilgert, um zu sehen, ob schon Leute aus Sachsen – Anhalt da waren und wir auch eventuell mal eine preisgünstige Mahlzeit an einer der vielen Futterluken erstehen konnten. Wir kamen dann an eine Grillbude, die preisgünstig Currywurst anbot. Vor uns war ein junger Mann, der auch solch eine Currywurst aß und sich mit einer Frau unterhielt. Eigentlich wollte ich die beiden nur verjagen, um an diese Theke zu kommen (Hunger lässt einen manchmal auch recht gewalttätig werden), sagte den beiden, dass ich eben mit dem Zug aus Magdeburg eingelaufen wäre und daher mit meinem Kinde einen sehr großen Hunger nach einer Currywurst habe.
Sofort kam von der Frau die Frage, ob wir vielleicht auch Leute von Contra – Sozialabbau im Zuge gesehen hätte, so kamen wir in ein Blitzgespräch, ich erzählte von dieser Zeitung, welche die Dame, wie auch deren Mann, wie man mir dann mitteilte. Ich sagte, dass wir mit den Gewerkschaftern aus Halberstadt gekommen seien.
Die Dame bezahlte so einfach unsere Currywurst, wollte sogar noch Getränke spendieren, aber wir wollten nicht nassauern und deckten uns schon in Wernigerode ein. Beim Essen stellte sich dann heraus dass es sich bei der Dame um Frau Elke Reinke ( http://www.bundestag.de/mdb/bio/R/reinkel0.html) handelte, sie ist Mitglied des Bundestages der Linkenfraktion.
Es passiert ja nun nicht alle Tage, dass sich ein Mitglied des Bundestages als Teilnehmer an einer Demonstration bei seinen potentiellen Wählern befindet, völlig normal, nicht so überheblich wie unsere Führungsspitze – eben als Mensch, so wie sie ist.
Wir waren ja den über die ganze Demonstration an ihrer Seite – und ich muss sagen, ich konnte die erste Bundestagsabgeordnete erleben, die an der Verwirklichung ihrer Wahlversprechen wirklich arbeitet – diese Frau hatte Feuer, es war uns eine Ehre, an ihrer Seite zu marschieren.
Kurz vor 13.00 Uhr kamen dann auch ihre Wähler von Contra Sozialabbau Aschersleben, ich kannte aus die Führung schon aus Zeiten der Montagsdemonstrationen, wir beide, wie auch später unsere Gewerkschafter schlossen sich der Truppe an. Gegen 14.00 Uhr, nachdem die ersten Redner geendet hatten, sollte sich der Demonstrationszug dann endlich in Bewegung setzen, hier erschien dann auch der erste Bericht der Tagesschau der ARD in den Medien (http://miknuth.blogspot.com/2006/06/demonstration-gegen-sozialabbau-und.html), um dann kurze Zeit Später wieder zu stoppen.
Da wir uns weiter hinten im Zug befanden, erfuhr ich erst aus dem Medien, was eigentlich geschehen war. Die Berichterstattung der Linkszeitung war dann auch dementsprechend erschütternd (http://miknuth.blogspot.com/2006/06/tausende-bei-demo-in-berlin-polizei.html). Welch Angst die Regierung schon allein vor dem geschriebenen Wort hatte, verdeutlichte der Spiegel in seinem Artikel, als man schrieb, dass die Polizei mit Schlagstöcken gegen Transparente vorging (http://miknuth.blogspot.com/2006/06/tausende-bei-demo-in-berlin-polizei.html).
Man berief sich hier von Seiten der Polizei auf Verstöße gegen das Versammlungsrecht durch zusammengebundene Transparente – eine Farce, denn im entsprechenden Artikel im Grundgesetz steht es nicht, dass man Transparent nicht zusammenbinden darf, noch, dass es überhaupt verboten ist, Transparente zu tragen – aber die doofen Deutschen, die den Spiegel lesen, werden das schon fressen…
Andere Gruppierungen sahen das anders (http://forum.ahfd.org/showpost.php?p=142099&postcount=16) hier ein Beispiel, man beachte doch die erstaunliche Polizeipräsenz – doch trotz ihrer Bedrückenden Bilddokumente – die öffentlich, rechtlichen Medien verharmlosten das Vorgehen der Polizei, oder verschwiegen sie schlicht ganz (http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1148052054202&openMenu=1013016724320&calledPageId=1013016724320&listid=1018881578370).
Die grausame Wahrheit in der Tucholksky – Straße wird dann durch Teilnehmer an der Demo in privaten Bilddokumenten dargestellt (http://www.carookee.com/forum/freies-politikforum/1/11074166.0.30115.html).
Erst heute morgen, nachdem die ersten freien Bilder im Internet erschienen sind, entschließt sich eine Berliner Tageszeitung ein wenig Wahrheit in das Dunkel des Mediendschungels zu bringen und veröffentlicht einen Artikel in welchem die ersten offiziellen prügelnden Polizisten zu sehen sind (http://morgenpost.berlin1.de/content/2006/06/04/berlin/833449.html, http://miknuth.blogspot.com/2006/06/polizei-setzt-schlagstcke-trnengas-und.html).
Da ich ja die Verantwortung für das Kind meiner Exfrau hatte, habe ich mich weitestgehend aus den Rangeleien herausgehalten und konnte daher keine eigenen Fotos machen.
Das Leben und die Gesundheit dieses Kindes erschien mir wichtiger, als das Ego und den dicken Pisser eines wild um sich schlagenden Möchtegern – Rambos zu stärken.
Aber was haben mein Stiefsohn und ich aus diese Tag gelernt? Deutschland entwickelt sich in einen Polizeistaat – in eine Diktatur der jeweils herrschenden Regierung, die sich weder an ihre Wahlversprechen hält, noch am Wohlergehen ihrer Wähler irgendwie interessiert ist. Die regierungsgesteuerten Massenmedien sind genauso verlogen wie die Regierung.
Wenn dem nicht durch die Öffentlichkeit Einhalt geboten wird, sehen wir einer Zukunft in einem IV. Reich entgegen, vor allen Dingen seinem Ende, was noch verheerender sein wird, als das Ende des Dritten Reiches.
Der Anfang ist gemacht, Hartz IV steht und soll verschärft werden, obwohl dessen Begründer bereits als Betrüger entlarvt worden ist. Die Ideologie des 1000-Jährigen Reiches findet fruchtbaren Boden.
Jetzt fehlt nur noch ein Gefreiter in der rechten Szene, der bereit ist, ein neuer Feldherr aller Zeiten zu werden zu werden und nicht nur Deutschland, sondern die ganze Menschheit der Vernichtung in einem nuklearen Holocaust preizugeen…
MK(WA)
Michael Knuth
WEB: http://wa.michael-knuth.de
KoBa Wernigerode - Gemeinschaftsaktion von der Harzer Volksstimme und der KoBa
URL: http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/lokales/wernigerode/?em_cnt=98985
Über 700 junge Menschen ohne Ausbildungsplatz
Von Regina Urbat
Derzeit sind 705 junge Menschen im Kreis Wernigerode ohne Ausbildungsplatz. Die Harzer Volksstimme möchte ihnen helfen, eine Lehrstelle zu finden, um sich eine Existenz aufbauen zu können. Firmen sind aufgerufen, Jugendlichen eine Perspektive zu bieten.
Wernigerode. " Ein Ausbildungsplatz, das ist mein größter Wunsch ", sagt Sarah Sperling. Die 18-J ährige bemüht sich seit zwei Jahren. " Unzählige Bewerbungen habe ich verschickt. Bisher null Chance ", fügt die Benneckensteinerin hinzu. Sie möchte gern einmal als Fachfrau in einem Büro tätig sein. Doch das Rüstzeug dafür zu erlernen, ist ihr bis heute nicht vergönnt.

Nach erfolgreich gemeistertem Realschulabschluss absolvierte sie das Berufsgrundjahr, mehrere Praktika und jobbte nebenher, um sich den Führerschein zu finanzieren. Mental fit hielt sich die Oberharzerin, indem sie Jüngeren in Mathe und Englisch Nachhilfe gab. " Nur zuhause hocken und zu warten, bis eine Bewerbung Erfolg hat, das geht an die Substanz ", erzählt die aufgeschlossene junge Frau.
Anita Hauswald von der Kommunalen Beschäftigungsagentur kennt solch einen " Lebenlauf ", der " leider kein Einzelfall ist ". In Wernigerode sind bei der KoBa und Agentur für Arbeit gegenwärtig 705 junge Menschen registriert, die noch keinen Ausbildungsplatz haben. Wer sind diese Jugendlichen, die, wie Anita Hauswald sagt, dringend eine Chance bekommen sollten, um nicht in die Perspektivlosigkeit abzugleiten ?
In einer Gemeinschaftsaktion wollen KoBa und Harzer Volksstimme bis zum Ausbildungsstart im August junge Frauen und Männer vorstellen. Gleichzeitig sollen Firmen animiert werden, Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen.
[ document info ]
Copyright © Volksstimme.de 2006
Dokument erstellt am 03.06.2006 um 06:21:15 Uhr
Erscheinungsdatum 03.06.2006 | Ausgabe: wrx
Kommentar: Da ist sie nun in der "Volksstimme" unsere liebe Frau Anita Hauswald vom orativen Dienst der kommunalen Beschäftigungsagentur Wernigerode.
Nun macht man bei der KoBa eine Geste des guten Willens, oder besser, sucht Jugendliche, die Willens sind, das Drama ihrer Lehrstellensuche in der Zeitung einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Es wird hier aber verschwiegen, dass diese Frau bei der KoBa die Macht zu haben scheint, zu entscheiden, wer Arbeit und Ausbildung bekommt, und wer nicht.
Wer es, wie ich wagt, sich gegen die Willkür dieser Behörde zur Wehr zu setzen, der hat bei dieser Frau automatisch die Arschkarte. Zumindest ist es mir so ergangen mit meiner Bewerbung bei einem allgemeinnützigen Verein, als Webmaster.
Hier wurde mir von dieser Frau Anita Hauswald bei meinem avisierten Arbeitgeber ein EEJ mit eventueller Möglichkeit einer Festanstellung regelrecht versaut - denkt sie bis heute zumindest:
Von: "Hauswald, Anita";Anita:Hauswald@koba-wr.de
Gesendet: 31.03.06 12:14:06
An:kontakt@vaeter-kinder-stiftung.de>
Betreff: Ihre Anfrage bezüglich Arbeitsgelegenheit
Sehr geehrter Herr Götzmann,
nach Prüfung der individuellen Voraussetzungen des von Ihnen favorisierten Arbeitnehmers, kann momentan die Installation einer Arbeitsgelegenheit nicht begründet werden.
Weiterhin bitte ich Sie das Folgende zu beachten:
Bei der Einrichtung von sog. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung gemäß § 16 (3) SGB II handelt es sich um keine trägerbezogenen Leistungen. Vielmehr ergibt sich der Anlass zur Einrichtung von sog. ?1-Euro Jobs? aus der Ermittlung der konkreten Bedarfssituation eines hilfebedürftigen Arbeitslosen durch den Träger der Grundsicherung.
Insofern ist eine Antragstellung durch einen Träger zur Einrichtung von entsprechenden Arbeitsgelegenheiten gesetzlich nicht vorgesehen.
Vielmehr prüft der Träger der Grundsicherung, hier die Kommunale Beschäftigungsagentur des Landkreises Wernigerode, vor dem Hintergrund aller vorliegenden Angebote auf Einrichtung einer Arbeitsgelegenheit, welche Angebote den ermittelten Integrationshemmnissen der Hilfebedürftigen am besten entgegenwirken. Aus diesem Angebotspool richtet der Träger der Grundsicherung bedarfsgerecht Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 2 SGB II ein.
Sie können folglich gern ein generelles Angebot zur Prüfung an Herrn Lütje ? Leiter Steuerung ? herantragen (koba@koba-wr.de).
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Anita
Hauswald
Leiterin
operatives Geschäft
Der vollständige Artikel kann unter diesem Link nachgelesen werden. Wenn ich zumindest noch einmal die Wahl hätte, ich würde dieser Frau nicht noch einmal meine Lebensgeschichte anvertrauen wollen, weil ich schon zum Zweiten Mal erfahren konnte, dass diese Frau alles Nachteilige ihrer Kundschaft auch gnadenlos gegen diese anwendet, wenn ihr dann mal so ist. Ich brufe mich hier auf eine Begebenheit, als Frau Hauswald noch eine kleine, aber meine Sachbearbeiterin deim Arbeitsamt Wernigerode war und mir meine Bezüge wegen angeblich mangelnder Mitwirkung zu streichen gedacht.
Mein Widerspruch gegen dieses Vorhaben war nach einem ausgiebigen Gespräch mit dem Direktor und der Ankündigung der Verbreitung in der Presse dann schließlich erfolgreich. Nachdem ich nun gestern in Berlin erleben musste, wie man künftig gegen Arbeitslose, die sich gegen solche Leute zur Wehr setzen, vorzugehen gedenkt, bin ich noch ungehaltener gewonnen.
Ich appelliere an den Leiter der KoBa Wernigerode, Herrn Michelmann, der Frau Hauswald bei ihrer Tätigkeit genauestens auf die Finger zu schauen, denn ich werde dies auch tun.
MK(WA)Freitag, Juni 02, 2006
Kommunalaufsicht fordert " unverzüglich " Beschluss zur Schließung - Kreistag lehnt erneut ab
URL: http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/lokales/wernigerode/?em_cnt=98374
Schul-Aus: Ring frei für die nächste Runde
Von Edda Kremer
Der Kreistag Wernigerode hat die Schließung der Sekundarschule Hasselfelde und des Gymnasiums Elbingerode abgelehnt. Damit stellen sich die Harzer gegen die Forderung der Kommunalaufsicht.
Wernigerode. Der Kreistag Wernigerode läutete am Mittwochabend die nächste Runde im Tauziehen um die Schließung der Sekundarschule Hasselfelde und des Gymnasiums Hochharz in Elbingerode ein. Schon zweimal hatten die Kreistagsmitglieder einen entsprechenden Beschluss abgelehnt, der Landrat zweimal sein Veto eingelegt. Trotz des immensen Drucks von der Kommunalaufsicht des Landesverwaltungsamtes Halle, die Politiker im Harz wehrten sich erneut mit Händen und Füßen dagegen, für das doppelte Schul-Aus zu stimmen. " Wir werden uns nicht fügen ", sagte PDS-Kreischef Eberhard Schröder. Er räumte aber ein : " Die Krux liegt in der von uns beschlossenen Schulentwicklungsplanung im Januar 2004. Wir haben damals etwas falsch gemacht. "
Genau hier setzt die Kommunalaufsicht die Forderung an. Ende April flatterte den Kreistagsmitgliedern ein Schreiben ins Haus. Darin heißt es, dass mit dem Beschluss zur mittelfristigen Schulentwicklungsplanung die Sondergenehmigung für das eigenständige Fortbestehen der Sekundarschule Hasselfelde beantragt wurde. " Für den Fall, dass diese Genehmigung nicht erteilt werde, hatte der Kreistag beschlossen die Sekundarschule zu schließen. Hinsichtlich des Gymnasiums Elbingerode beschloss der Kreistag die Schließung zum 1. August ", schreibt das Amt. Der Antrag auf Sondergenehmigung wurde bekanntlich abgelehnt ( wir berichteten ). Deshalb fordert die Kommunalaufsicht nun " unverzüglich (…) die Schließung der Sekundarschule Hasselfelde sowie des Gymnasiums Elbingerode zu beschließen ".
Diesen scharfen Worten entgegnete Kreistagsmitglied Edgar Sauer-Wewer vom Bund der Bürgerinitiativen : " Ich lasse mir nicht vom Landesverwaltungsamt vorschreiben, wie ich abzustimmen habe. " 29 Kreispolitiker sahen das ähnlich. Sie stimmten gegen das Schul-Aus, 8 enthielten sich, 3 waren dafür. Ring frei für die nächste Runde.
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Dokument erstellt am 02.06.2006 um 05:56:30 Uhr
Erscheinungsdatum 02.06.2006 | Ausgabe: wrx
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HARTZ IV - Der neue Strafenkatalog
Durch eine bessere Bekämpfung von Leistungsmissbrauch bei Hartz IV erhofft sich der Bund jährliche Einsparungen von mindestens 1,2 Milliarden Euro. Die Gemeinden sollen 300 Millionen Euro sparen können. Das Vorhaben soll zum 1. August in Kraft treten.
- Die Sanktionen gegen arbeitsunwillige Leistungsbezieher werden verschärft. Wer in zwölf Monaten drei Mal eine Stelle oder Qualifizierung ablehnt, muss mit einer Streichung aller Zahlungen rechnen. Es gäbe nur noch Sach- oder geldwerte Leistungen, wie etwa Lebensmittelgutscheine.
- Mit dem Sofortangebot einer Arbeit oder Qualifizierung sollen die Job-Center künftig die Arbeitswilligkeit von neuen Antragstellern testen. Die Regierung schätzt, dass so von 750.000 Antragstellern 75.000 abgeschreckt werden.
- Die Job-Center zur Betreuung der Langzeitarbeitslosen sollen flächendeckend Außen- und Prüfdienste einrichten. Erhoffte Wirkung: Aufdeckung von etwa 90.000 Missbrauchsfällen mit einem Einsparvolumen von bis zu 440 Millionen Euro.
- Der Abgleich von Daten wird erleichtert. Auch private Stellen wie Call-Center können im Auftrag der Behörden telefonisch Daten bei Leistungsempfängern abfragen und somit auch ihre Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt prüfen. Künftig sind auch Anfragen bei den Finanzbehörden möglich, ob Arbeitslose Konten oder Aktiendepots im EU-Ausland haben. Beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg darf erfragt werden, welche Fahrzeuge der Betroffene hat, um beurteilen zu können, ob das Auto seinen Vermögensverhältnissen angemessen ist. Erhoffte Wirkung: Aufdeckung von Missbrauch in 80.000 bis 100.000 Bedarfsgemeinschaften, Einsparung bis zu 500 Millionen Euro.
- Für eheähnliche Gemeinschaften gibt es eine Umkehr der Beweislast. Wer zusammenlebt muss künftig nachweisen, dass man keine Lebensgemeinschaft bildet und somit Einkommen und Vermögen des Anderen nicht angerechnet werden dürfen.
- Es wird mehr Vermögen zur Altersvorsorge von der Anrechnung beim Arbeitslosengeld II freigestellt. Der Freibetrag für Privatvorsorge wird auf 250 statt derzeit 200 Euro pro Lebensjahr angehoben. Bei einem 60-Jährigen blieben also 15.000 statt bisher 12.000 Euro für die Altersvorsorge verschont. Der Höchstbetrag für sonstiges Vermögen wird im Gegenzug aber von 200 auf 150 Euro pro Jahr gesenkt. Unter dem Strich erwartet der Bund Einsparungen in zweistelliger Millionenhöhe.
- Ein neuer Gründungszuschuss löst die bisherige Ich-AG und das Überbrückungsgeld für Arbeitslose ab, die sich selbstständig machen wollen. Dies gilt aber nur für Bezieher des regulären Arbeitslosengeldes I, nicht für Langzeitarbeitslose. Voraussetzung ist, dass ein Anspruch auf mindestens 90 Tage Arbeitslosengeld I besteht. Existenzgründer erhalten dann bei einer schlüssigen Geschäftsidee für neun Monate zusätzlich zum Arbeitslosengeld eine Pauschale von 300 Euro. Der Zuschuss kann auf bis zu 15 Monate verlängert werden. Die Koalition will damit die Kosten für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit von derzeit 3,1 Milliarden auf zwei Milliarden Euro begrenzen.
ler/Reuters
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Abgeordnete stimmen Verschärfung von Harz-IV-Reform zu
Dies ist der Artikel des Bundestages, veröffentlicht im zivilen Ungehorsam.
Aus rein informativen Gründen habe ich in den Originalartikel das Bundeswahlgesetz mit eingebracht.
Nachtrag vom 31. Mai 2006: "Sinnlos herumgammeln"Kauder will Arbeitslose zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten
Sinn ist das Veröffentlichen von diversen Leserbriefen, die dann in der Rubrik Kommentare erscheinen werden.
Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) will Arbeitslose zu gemeinnütziger Arbeit verpflichten. Es müsse "jeder, der Leistungen nach 'Hartz IV' erhält, etwas tun für die Gesellschaft", sagte Kauder der "Süddeutschen Zeitung" (Mittwochausgabe).
Dafür müsse es nicht immer einen Zuverdienst geben wie bei den Ein-Euro-Jobs. "Vielleicht müssen wir auch dazu kommen, dass 'Hartz IV'-Empfänger auf jeden Fall ein paar Stunden arbeiten müssen", sagte der CDU-Politiker, der die unionsinterne Arbeitsgruppe zur Revision der Arbeitsmarktreform leiten wird.
Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, "in Deutschland bekommt man als Arbeitsfähiger eine Grundsicherung und kann den ganzen Tag im Bett liegen bleiben".
Auch wenn es für junge Leute keine regulären Jobs gebe, müsse dafür gesorgt werden, dass diese "jeden Morgen aufstehen und eine gemeinnützige Tätigkeit ausüben und nicht nur sinnlos herumgammeln". Daher solle der Druck auf Arbeitslose erhöht werden, einen Job anzunehmen. Eine generelle Kürzung des Arbeitslosengelds II lehnte Kauder allerdings ab. Er wolle aber "hart kürzen, wenn Arbeit nicht angenommen wird".
Da man bislang zum Arbeitslosengeld II 160 Euro hinzuverdienen könne, ohne dass die Hilfe gekürzt werde, arbeiteten viele Leute "genau so viel, dass sie diesen Betrag bekommen - mehr nicht". Hartz IV werde als Grundlohn betrachtet, den man durch Zusatzarbeit ergänze. "So war das nicht gedacht", sagte Kauder.
http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=13723

