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Samstag, August 12, 2006

 

Sicherstellung all meiner PC

Hallo liebe Leser,

Mit Beschluss des Amtsgerichtes Wernigerode vom 02.07.06 hat man mir meinen Pc und das Laütop meines Vaters sichergestellt. Bei der Hausdurchsuchung waren weder ein Richter noch ein Staatsanwalt oder eine andere Person des Öffentlichen Rechts anwesend, wie es in der STPO vorgeschrieben ist.

Ich soll Urkundenfälschung begangen haben, ein Ralf - Gunter Fuchs aus Teltow, den ich einmal in einer Familiensache geholfen habe, hat Anzeige erstattet.

Zur Sache selbst werde ich vorerst nicht schreiben, zum einen, um der Staatsanwaltschaft nichts in die Hände zu spielen, zum Anderen, um Fuchs nicht zu schädigen, ehe die Sache in Sack und Tüten ist.
Ich hatte Schriftverkehr mit dem Landgericht und dem Familiengericht Magdeburg, die Staatsanwaltschaft Potsdam ist auch involviert. Soweit für die Insider als Information.

Der KOM hatte mir zur Eröffnung gesagt, wenn ich nicht zur Vernehmung zu ihm käme, dann käme er eben zu mir (wörtlich). Zum Einen befand ich mich im Krankenhaus, das hätte er von einem Staatsanwalt Mattstedt erfahrten können, zum Anderen besagt die STPO, dass ich nicht aussagen muss.

Ich werde demnächst mehr über die Sache berichten, drei Monate haben die Zeit, dann muss ich meine Rechner wiederhaben...

Dienstag, August 01, 2006

 

Die nächste Pleite der Staatsanwaltschaft Halberstadt II.Teil

Unter: http://michael-knuth.blogspot.com/2006/07/die-nchste-pleite-der.html hatte ich berichtet, dass eine Anklage der Staatsanwaltschaft Halberstadt wegen Beleidigung einer Rechtsanwältin König in Pfungstadt beim Amtsgericht Wernigerode voll ins Leere gelaufen ist.
Auf Wunsch zahlreicher Leser, die mehr in dieser Angelegenheit erfahren wollten, stelle ich heute die Anklageschrift, welche abgewiesen worden ist, exklsiv in die "Wernigeröde Allgemeine" ein.
Amtsgericht Wernigerode Dienstgebäude Strafabteilung
- Rudolf-Breitscheid-Straße 8 38855 Wernigerode –
Postanschrift:
Amtsgericht, Postfach 101261, 38842 Werniqerode

7 Ds 840 Js 70564/06

Michael Knuth Unterm Wulfhorn 1 38855 Wernigerode

Datum 14.06.2006

Geschäftsnummer (bitte stets angeben)
NZS 7 Ds 840 Js 70564106

Sehr geehrter Herr Knuth,

in der Strafsache gegen Sie wegen Verleumdung erhalten Sie anliegend eine Anklageschrift übersandt. Sie können innerhalb einer Woche die Vornahme einzelner Beweiserhebungen vor der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens beantragen oder Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorbringen.
Wenn Sie die Vernehmung von Zeugen beantragen, müssen Sie die Tatsachen angeben, über die jeder einzelne Zeuge vernommen werden soll. Alle Anträge können Sie schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts stellen.
Bei schriftlichen Erklärungen genügt es zur Fristwahrung nicht, dass die Erklärung innerhalb der Frist zur Post gegeben wird. Die Frist ist vielmehr nur dann gewahrt, wenn die Erklärung vor Fristablauf bei Gericht eingeht.

Mit freundlichen Grüßen
Tesch
Richter am Amtsgericht

Beglaubigt
Kratzke
Justizobersekretärin

Staatsanwaltschaft Magdeburg - Zweigstelle Halberstadt
Vermittlung: 03941/5838-0
Durchwahl: 231

Amtsgericht Wernigerode
- Strafrichter - Postfach 139
38842 Wernigerode

Anklageschrift

Michael Knuth
Geburtsname: Knuth
geb. 28.06.1961 in Wernigerode
Staatsangehörigkeit: deutsch
wohnhaft:
38855 Wernigerode, Unterm Wulfhorn 1

wird angeklagt,

in Wernigerode am 03.11.2004
wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet und verbreitet zu haben, welche denselben verächtlich zu machen und in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen sowie dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wobei die Tat durch Verbreiten von Schriften begangen wurde.

Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt:

Im Rahmen der Auseinandersetzung um die elterliche Sorge übersandte er einen Leserbrief an den Main - Rheiner dem Online-Dienst der Allgemeinen Zeitung Rhein -_Main -Presse, indem er die Prozessbevollmächtigte der Klägerin, Frau Rechtsanwältin König, als streitsüchtig und als ‘feministisch orientierte Rechtsanwältin" bezeichnete, wobei er darüber hinaus der Geschädigten vorwarf, den Kindesvater (Beklagten) unter Druck zu setzen (Druckmittel) ‚ um auf diese Weise das alleinige Sorgerecht der Kindesmutter zu “erpressen“ und warf ihr des Weiteren vor, einen Prozessbetrug begangen zu haben, wobei ihm bewusst war, dass seine Schmähungen ehrverletzenden Charakter hatten und er die Geschädigte in der Öffentlichkeit als unfähig darstellen wollte.

Vergehen, strafbar nach § 187, 200 StGB, worauf die Strafverfolgung gern. § 154 a Abs. 1 StPO beschränkt worden ist.

Strafantrag ist durch die Geschädigte am 25.11.2004 ausweislich El. 4 d.A. gestellt worden.

I.Beweismittel:
1. Der Angeschuldigte hat Angaben zur Sache 31. 72, 73 d.A. gemacht.

II. Zeugen:
1. Rechtsanwältin Kerstin König, - Bl. 2 d.A.
Odenwaldstr. 55 a,
64319 Pfungstadt
2. Frau xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx. - B1. 2 d.A.
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx,
64354 Reinheim

III. Gegenstand des Augenscheins:
Auszug aus dem Main - Rheiner (B1. 50, 53 - Bl. 18 - 21 d.A. als Doppel) d.A.

Wesentliches Ergebnis der E:mitt1ungen:

1. Zur Person:

Der Angeschuldigte ist ausweislich des Bundeszentralregisters, dort zu Ziffer 1, einschlägig strafrechtlich in Erscheinung getreten. Gegenüber der Justiz hat er ein gestörtes Verhältnis, was u.a. dadurch zum Ausdruck kommt, dass er gegen Entscheidungen der Justizorgane mit unsachlichen Anzeigen und Schriftsätzen reagiert.

2. Zur Sache:

Der Angeschuldigte ist seiner Auffassung nach selbstverständlich unschuldig. Schuld haben immer die anderen, nämlich die Justizorgane, die in seiner Sache für ihn günstige Beweismittel fortwährend unterschlagen (vgl. B1. 73 d.A.). Ein weiterer Hinweis für die beabsichtigte Herabsetzung der Geschädigten ist die Schmähung des Vereins Väteraufbruch für Kinder, die der Geschädigten für den Monat Oktober 2004 die sog. Ölkanne in Silber überreichen wollte.

Der Vorsteher des Vereins, ein gewisser Götzmann, hat im Übrigen die Frechheit besessen die Geschädigte anzuschreiben, um einen Übergabetermin der „Olkanne in Silber“ nach dem Tag der Menschenrechte vorzuschlagen.
<<
Es ist weiterhin erstaunlich, dass er das 3.Schreiben an Frau Rechtsanwältin nicht auch für seine Veleumdungskampagne bei Gericht gegen Mich verwendet Hat!>>
Es ist hier bekannt, dass der Angeschuldigte für dessen Verein tätig ist.

Es wird beantragt, das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht Wernigerode - Strafrichter - zu eröffnen.

(Windweh)
Oberstaatsanwalt

Originaldokumente:

Seite1 Seite 2 Seite 3

So meinte also ein Oberstaatsanwalt, der wohl auch zu meinem Gnadengesuch in einer gleich gelagerten Sache zu entscheiden hat, zu versuchen, mich wegen einer Meinungsäußerung nach Art. 5 GG in das Gefängnis bringen zu wollen, anders ist sein Hinweis auf das Bundeszentralregister für mich nicht zu werten.

Ich habe mich dann gegenüber dem AG Wernigerode auch entsprechend zum Thema Hauptverhandlung und Form der Anklageschrift entsprechend geäußert.

Anscheinend hat meine Argumentation bei Gericht einen tiefen Eindruck hinterlassen, denn prompt wurde diese zusammengeschusterte und auf das Äußerste beleidigende Anklageschrift dieses Oberstaatsanwaltes Windweh nicht zur Hauptverhandlung zugelassen.

Ich werde, wenn ich einmal Zeit habe, rechtliche Schritte gegen die Rain König und Herrn OSTA Windweh einleiten, hier genügt mir nur zur Fristwahrung eine förmliche Strafanzeige mit Bitte auf Schriftsatznachlass.

MK(WA)




 

Liebe Leser meines Newsletters,


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Tacheles e.V. hat das IFG-Verfahren auf Herausgabe diverser interner Verwaltungsanweisungen gewonnen. So hat sich die Bundesagentur für Arbeit (BA) gegenüber Tacheles vertraglich verpflichtet, die internen Verwaltungsanweisungen zum SGB II / SGB III im Internet zu veröffentlichen, sowie die Wissensdatenbank und alle aktuellen HEGA’s. Sollte die BA eine Verwaltungsanweisung nicht veröffentlichen muss sie Tacheles darüber in Kenntnis setzen.
Der Ausgang des Verfahrens ist somit ein ziemlicher Erfolg.
Bisher ist die BA allerdings einem Teil ihrer vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen. Wir werden sehen wie das weitergeht. Eventuell muss der Verein irgendwann mal einen Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung losschicken.
Näheres zum IFG Verfahren finden Sie hier:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2006/informationsfreiheitsgesetz-4.html und http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2006/informationsfreiheitsgesetz-5.html
Erste Entscheidung zur eheähnlichen Gemeinschaft mit Bezug auf das Fortentwicklungsgesetz
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Die Sozialgerichte setzen sich – erwartungsgemäß und notwendigerweise – kritisch mit dem Fortentwicklungsgesetz auseinander. Das SG Freiburg hat jetzt in einer ersten Entscheidung in Bezug auf das Fortentwicklungsgesetz deutlich gemacht, dass auch bei Zusammenleben von mehr als einem Jahr keine eheähnliche Einstandsgemeinschaft begründet sein muss. Die objektive Beweislast verbleibe weiterhin bei der Behörde.
Die Entscheidung finden Sie unter:
http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/entscheidungen&localparams=1&db=entscheidungen&cmd=list&range=0,100&Freigabe==1&cmd=all&Id=814
Wir können gespannt sein auf weitere Entscheidungen zum Fortentwicklungsgesetz.
Referentenentwurf zur Änderung des SGB XII liegt vor
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Uns liegt nun ein Referentenentwurf zur Änderung des SGB XII vor (Stand: 10.7.06). Dazu wird in der nächsten Zeit von Tacheles e.V. ein Forderungskatalog entworfen werden, in der (wahrscheinlich aussichtslosen) Hoffnung dass das ein oder andere mit übernommen wird.
Näheres finden Sie hier:
http://www.harald-thome.de/media/files/Gesetzestexte%20SGB%20II%20+%20VO/Gesetzestexte%20SGB%20XII%20+%20VO/SGB_XII_-_Entwurf_10-7-06.pdf
Aktuelle Seminare / Seminarprogramm 2. Halbjahr 2006
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Zu guter Letzt möchte ich auch auf meine aktuellen Seminare bzw. mein Seminarprogramm 2006 hinweisen.
Am 21.Aug. führe ich in Wuppertal ein eintätiges Seminar zum „Ersten SGB II – Änderungsgesetz" und „Fortentwicklungsgesetz" durch. Bei diesem Seminar werden die aktuellen Änderungen vorgestellt und besprochen.
An diesem Seminar können noch 12 Personen teilnehmen. Außerdem wird das Seminar am 20. Sep. 06 wiederholt.
Seminarbewerbung und Anmeldeunterlagen:
http://www.harald-thome.de/media/files/Gesetzestexte%20SGB%20II%20+%20VO/Gesetzestexte%20SGB%20XII%20+%20VO/Seminare/Ankuendigungstext_FoBi_2_hj-06.pdf und http://www.harald-thome.de/media/files/Gesetzestexte%20SGB%20II%20+%20VO/Gesetzestexte%20SGB%20XII%20+%20VO/Seminare/Anmeldeformular_FoBi_hj-06.pdf
Bei meinem nächsten Grundlagenseminar am 11./12. September 06 in Wuppertal sind noch Plätze frei.
In diesem Zwei - Tages - Seminar werde ich das SGB II für jeden Teilnehmer verständlich auseinander nehmen und sezieren. Danach werden Sie einen fundierten Überblick haben, insbesondere auch über die Änderungen, bedingt durch das SGB II - Fortentwicklungsgesetz (ehemals Optimierungsgesetz).
Hier finden Sie die Seminarausschreibung:
http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
hier die Anmeldeunterlagen: http://www.harald-thome.de/media/files/Gesetzestexte%20SGB%20II%20+%20VO/Gesetzestexte%20SGB%20XII%20+%20VO/Seminare/Anmeldeformular_Doppel_FoBi_Sep_06.pdf

Ansonsten biete ich im 2. Halbjahr 2006 neben den zweitätigen Grundlagenseminaren folgende Tagesseminare an:
- Überblick SGB II - Änderungs- und Fortentwicklungsgesetz
- Erwerbsobliegenheit Eingliederungsvereinbarung und Arbeitsgelegenheiten
- Sozialverwaltungsrecht für die Praxis
Die konkreten Angebote für die Tagesseminare entnehmen Sie bitte meiner Homepage unter:
http://www.harald-thome.de/tagesseminare_2005.html

Ihre Seminarplanung
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Spätestens jetzt steht die Seminarplanung für das zweite Halbjahr 2006 / erste Halbjahr 2007 an. Wichtige Themen werden sein: allgemeiner Überblick SGB II, Anspruchsrealisierung, Unterkunftskosten, einmalige Leistungen, Änderungen durch das Fortentwicklungsgesetz, Datenschutz, parteiische Beratung und Rechtsdurchsetzung sowie Arbeitszwang, Sofortangebote, verschärfte Sanktionen. Dazu und zu weiteren Themen führe ich gerne auch Seminare bei Ihnen durch. Haben Sie dahingehende Fragen, mailen Sie mir oder rufen Sie mich an.
Das war es für heute, ich Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Mit besten Grüßen
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
Tel: 0202 - 29 51 890
Fax: 0202 - 29 51 889
mailto:info@harald-thome.de
http://www.harald-thome.de

 

Staatsanwaltschaft Halberstadt - Story einer Verurteilung wegen Beleidigung II

Wernigerode/Halberstadt. In meinem letzten Beitrag in dieser Zeitung hatte ich ja von einem Sachverhalt berichtet, welcher sich am letzten Freitag an Telefon im Harzklinikum Wernigerode zwischen mir und dem Staatsanwalt Mattstedt von der Staatsanwaltschaft Halberstadt abgespielt hatte.

Ich war nun der Meinung, wie sich am Montag bei meinem Hausarzt herausstellte, sogar berechtigt, dass mein Gesundheitszustand in der Art angegriffen ist, dass ich derzeit die Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe - wie auch immer, ob das Urteil berechtigt war oder eben nicht - nicht antreten kann, denn mein Hausarzt hat mich sofort auf Grund meiner Magengeschwüre und der damit einhergehenden sehr schlechten Blutwerte erst einmal bis zum 28.07.2006 aus dem Verkehr gezogen.

Um dieser Krankschreibung eine gerichtliche Beachtung zu schenken, hatte ich bereits am 16.07.06 einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Amtsgericht Halberstadt gestellt, das war am vergangenen Samstag, am Montag, 18.07.06 habe ich dann noch folgenden Schriftsatz mit Krenkenschein und Krankenhausaufenthaltsbescheinigung nachgeschoben:

Strafvollstreckungssache 963 Js 79146/02

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich hatte in meinem Antrag auf einstweilige Anordnung vom 16.07.2006 mitgeteilt, dass ich nach Erhalt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Akte reichen werde. Dies werde ich hier in Form einer Anlage tun.

Für die Zeit im Krankenhaus habe ich keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bekommen, da das Krankenhaus die Kosten direkt bei meiner Krankenkasse abrechnet, ich hoffe, dass ihnen hier die Aufenthaltsbestätigung des Harzklinikums Wernigerode als Beweismittel genügt.

Auf Grund der weiteren Untersuchungen meines Hausarztes steht zu befürchten, dass ich künftig chronisch erkrankt bin, also die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe eine unbillige Härte für mich und meinen Gesundheitszustand darstellen würde.

Ich bitte höflichst das Gericht, diesen Sachverhalt bei seiner Entscheidungsfindung zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Knuth

Am 20.07.2006 habe ich dann Post vom Amtsgericht Halberstadt erhalten. Erst dachte ich, dass sich das Gericht doch erhebliche Mühe in der schnellen Bearbeitung meiner Sache macht und schnell zu einer Entscheidung kommen will, aber weit gefehlt, der Schriftsatz hatte folgenden Inhalt:

Amtsgericht Halberstadt Dienstgebäude

Richard-Wagner-Straße 52
38820 Halberstadt
Postanschrift: -
Amtsgericht, Postfach 1541, 38805 Halberstadt

Vermittlung 0 39 41-67 0-0

Durchwahl (03941) 670 234


Herrn
Michael Knuth bei Heidrich

Unterm Wulfhorn 1

38855 Wernigerode

Geschäftsnummer (bitte stets angeben) Datum 17.07.2006

NZS 3 AR 28106


Sehr geehrter Herr Knuth,


in Ihrer Rechtshilfesache
teilen wir Ihnen mit, dass diese zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft Magdeburg
- Zweigstelle Halberstadt z. w. V. abgegeben wurde.


Mit freundlichen Grüßen
gez. Selig
Richter am Amtsgericht


Ausfertigt:
Geschäftsstelle

Erst einmal ist es für mich erstaunlich, dass das Amtsgericht Halberstadt schon am folgenden Montag durch einen Richter Selig sich der Sache angenommen hat, derselbe Richter selig, der mich in 2003 der üblen Nachrede in zwei Fällen für schuldig befunden hat - ohne Pflichtverteidiger.

Derselbe Richter Selig, bei dem ein Befangenheitsantrag von meiner Seite auf irgend eine Art und Weise im Nirvana verschwunden ist, obwohl ich den Versand per Faxprotokoll nachweisen konnte und heute noch kann.

Ich hatte in meinem Antrag EAO angekündigt, dass ich an jenem 17.07.2006 noch Unterlagen nachreichen würde, weil ich Diese erst an diesem tag erhalten würde (Krankenschein), dieses Fax wurde durch den Richter Selig garnicht erst abgewartet - sondern mein Antrag auf EAO der Staatsanwaltschaft Halberstadt - im Verfahren auf einstweilige Anordnung die Beklagtenpartei, zur weiteren Verwendung zugespielt - ohne den Eingang der nötigen Belege zu dem Antrag abzuwarten - so vermute ich zumindest.

Mit Erscheinen dieses Artikels geht dann heute folgende Entgegnung von meiner Seite an das Amtsgericht Halberstadt:

NZS 3 AR 28/06 Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe dankend ihren Schriftsatz vom 17.07.06 erhalten, kann aber wegen meines angegriffenen Gesundheitszustandes erst heute antworten. Leider kann ich dem Inhalt ihres Schreibens nicht ganz folgen, denn ich hatte keinen Rechtshilfeantrag gestellt, sondern klar und deutlich einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

Es ist für mich aus juristischer Sicht nicht nachvollziehbar, wie dieser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der Gegenpartei, hier die Staatsanwaltschaft Halberstadt, zur weiteren Verwendung weitergeleitet oder übergeben wird.

Das übliche Prozedere wäre aus meiner Sicht, die Staatsanwaltschaft zu einer Stellungnahme zum Sachverhalt zu bewegen und dann in einer mündlichen Verhandlung die Sach- und Rechtslage zu erörtern und eine Entscheidung zu fällen.

So, wie die Sache derzeit abläuft, sehe ich mich in meinem Grundrecht auf rechtliches Gehör beeinträchtigt und müsste vom Gericht eine Vorlage beim Bundesverfassungsgericht einfordern. In jedem Falle werde ich eine Untätigkeitsbeschwerde gegen den entscheidenden Richter beim Landgericht Magdeburg einreichen, sollte sich hier weiter nicht an das Prozedere der StpO gehalten werden können.

Ich halte für die Zukunft alle Anträge weiter aufrecht.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Knuth

Nun, ich werde ja sehen, wie der Richter Selig auf diese Rüge zu reagieren gedenkt, jedenfalls ist es nicht rechtens, mir mein rechtliches Gehör in Form einer mündlichen Verhandlung zu verweigern. Es ist auch nicht rechtens, einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Rechtshilfesache herunterzuspielen und der Beklagtenpartei zur weiteren Verwendung zukommen zu lassen. Ich weiß auch derzeit nicht, ob die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl gegen mich erwirken konnte, aber nach dem Schreiben des Richters Selig und die Zuspielung meiner Anträge zur weiteren Verwendung an die Staatsanwaltschaft Halberstadt würde ich mich nicht wundern, wenn ich am kommenden Montag früh abgeholt werde.

Sollte das der Fall sein, werde ich die 64 Tage Ersatzfreiheitsstrafe mit Würde, aber auch mit Daueranträgen in der JVA ertragen und mich dann massiv zur Wehr setzten, wenn ich wieder draußen bin.

Michael Knuth
WEB: http://wa.michael-knuth.de/


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